Seite 2 / Nr. 48
1. Dezember 1951
Amtsblatt für den Kreis Calw
Bundesbeihilfen
zum Ausgleich von Härten im Rahmen
Die von der Bundesregierung ausgearbeiteten Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der privatbetrieblichen Alters- fürsorge (heimatvertriebener Werkspensionäre) werden hiermit bekanntgegeben:
I. Personenkreis
(1) Bundesbeihilfen können an Personen gewährt werden, die infolge des Krieges oder seiner Nachwirkungen Zahlungen aus betrieblicher Altersfürsorge nicht oder nicht mehr in vollem Umfange erhalten. Teilnahmeberechtigt sind diese Personen, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis bei einem nicht-öffentlichrechtlichen Arbeitgeber gestanden haben und ihnen im Rahmen einer für sämtliche Betriebsangehörigen oder größere Gruppen davon bestehenden einzelbetrieblichen Regelung (betriebliche Altersfürsorge) geldliche Unterstützungen für den Fall der Invalidität oder des Alters oder als Hinterbliebene in Aussicht gestellt worden waren.
(2) Ferner nehmen Personen teil, die nachweislich unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis 8. Mai 1945 wegen ihrer politischen Überzeugung oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung ihr Arbeitsverhältnis bei einem Betrieb, bei dem eine betriebliche Altersfürsorge bestand, aufgeben mußten und in kein anderes Arbeitsverhältnis mit gleichartiger oder gleichwertiger betrieblicher Altersfürsorge eingestellt worden sind.
II. Voraussetzungen
(1) Die Gewährung von Bundesbeihilfen setzt voraus, daß die Betriebe vor dem 26. August 1939 errichtet worden sind und vor diesem Zeitpunkt betriebliche Altersfürsorge gewährten.
(2) Soweit nicht anders bestimmt ist, gelten die am 26. August 1939 für die Gewährung betrieblicher Altersfürsorge in einzelnen Betrieben nach den Satzungen maßgeblich gewesenen Voraussetzungen.
(3) Betriebe oder Unterstützungseinrichtungen werden nur dann einbezogen, wenn sie
a) ihren Sitz im Bundesgebiet haben,
b) die Hälfte ihrer technischen Leistungsfähigkeit, bezogen auf den Stand vom 26. August 1939, durch Demontagen oder durch Kriegsschäden oder durch beide Ursachen verloren haben,
c) wegen dieses Verlustes zur Gewährung der
der betrieblichen Altersfürsorge
betrieblichen Altersfürsorge nicht oder nicht in vollem Umfange in der Lage sind.
Bei der Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit werden entflochtene oder zur Entflechtung anstehende Betriebe nicht berücksichtigt. x
(4) Angehörige von Betrieben mit betrieblicher Altersfürsorge, die ihren Sitz in sonstigen, am 26. August 1939 zum Deutschen Reich gehörenden Gebieten hatten, kann Bundesbeihilfe nur gewährt werden, wenn sie bis zum 23. Mai 1949 ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt befugt im Bundesgebiet genommen haben. Im übrigen gelten die Vorschriften des § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 307) sinngemäß.
(5) Personen, die nach dem Gesetz über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen vom 11. Juni 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 379) eine Abgeltung ihrer gegen den Versicherer (z. B. Werkspensionskasse V. a. G.) erworbenen Ansprüche erhalten, werden Bundesbeihilfen grundsätzlich nicht gewährt. Bei Vorliegen besonderer Umstände und zur Vermeidung von Härten kann im Einzelfall von dieser Regelung abgewichen werden.
(6) Neben Ausgleich- und Elternrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz vom 20. Dezember 1950 (Bundesgesetzbl. S. 791) wird die Bundesbeihilfe in Höhe des jene Renten übersteigenden Betrags gewährt.
III. Höhe der Bundesbeihilfen
(1) Über die Höhe der Bundesbeihilfen, die Leistungen des Bundes im Verhältnis zu den Betrieben und über das Verfahren gibt das Kreissozialamt Calw näheren Aufschluß.
(2) Über die Gewährung der Bundesbeihilfe entscheidet der Bundesminister für Arbeit endgültig.
(3) Antragsvordrucke sind über das zustän
dige Bürgermeisteramt beim Kreissozialamt Calw anzufordern, wenn Antragsteller nicht persönlich beim Kreissozialamt erscheinen und die zum Antrag nötigen Angaben machen will. Die zum Antrag erforderlichen Nachweise sind vorzulegen. Calw, den 27. Nov. 1951.
Kreissozialamt Calw
Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Kreistagswahl vom 18. Nov. 1951
I. Auf Grund der schriftlichen Meldungen der Wahlbezirksausschüsse hat der Kreisrat folgendes Gesamtwahlergebnis der Kreistagswahl vom 18. November 1951 festgestellt:
a) Zahl der Gemeinden 104
b) Zahl der Wahlberechtigten 65266
c) Zahl der abgegebenen Stimmzettel 41832
d) Zahl der ungültigen Stimmzettel 1359
e) Zahl der gültigen Stimmzettel 40473
und Stimmen 122638
f) Zahl der zu wählenden Mitglieder
des Kreistags insgesamt 36
g) Zahl der Wahlbezirke 11
h) Zahl der eingereichten Wahlvorschläge 19
i) Verhältniswahl in 5 Wahlbezirken Mehrheitswahl in 6 Wahlbezirken
k) Von den abgegebenen gültigen Stimmzetteln und Stimmen entfallen auf
1. 2 Wahlvorschläge der SPD:
2 924. Stimmzettel
8608 Stimmen 2 Sitze
2. 2 Wahlvorschläge der KPD:
436 Stimmzettel 1 621 Stimmen 0 Sitze
3. 9 freie Listen:
15 360 Stimmzettel 49 617 Stimmen 14 Sitze
4. 6 Vorschläge für Nicht-Listenbewerber: 21 753 Stimmzettel 62 792 Stimmen 20 Sitze
II. Gewählt wurden:
Im Wahlbezirk 1 Calw (Verhältniswahl):
a) Wahlvorschlag Nr. 1 „Freie Wählervereinigung“
1. Seeber, Reinhold, Bürgermeister, Calw (2491); 2. Pross, Karl, Verw.-Direktor, Calw, Lederstraße (1256).
b) Wahlvorschlag Nr. 2 „Einheitsliste Hirsau- Emstmühl“
3. Silberberger, Hermann, Gemeindeamtmann, Hirsau (1315).
Im Wahlbezirk 2 Bad Liebenzell (Mehrheitswahl) :
Kennwort: „Einigkeit und Recht“
4. Klepser, Gottlob, Bürgermeister, Bad Liebenzell (3315); 5. Brenner, Walter, Bürgermeister, Schömberg (2699); 6. Mast, Wilhelm, Kaufmann und Bürgermeister, Unterreichenbach (2531); 7. Stoll, Jakob, Landwirt und Bürgermeister, Maisenbach (1976).
Im Wahlbezirk 3 Altburg (Mehrheitswahl):
8. Mast, Jakob, Bürgermeister, Sommen- hardt (2254); 9. Walz, Karl, Bürgermeister, Altburg (1830); 10. Lörcher, Hans, Bürgermeister, Oberkollwangen (1766).
Im Wahlbezirk 4 Stammheim (Mehrheitswahl):
II. Röttinger, Karl, Bürgermeister, Alt-
hengstett (1940); 12. Aichele, Gottlob,
Landwirt, Deckenpfronn (1893); 13. Weiss,
Otto, Landwirt und Bürgermeister, Gedungen (1540).
Im Wahlbezirk 5 Wildberg (Mehrheitswahl):
14. Widmann, Paul, Bürgermeister, Gült- lingen (2604); 15. Keck, Matthäus, Bürgermeister, Rotfelden (2311); 16. Schechinger, Friedrich, Bürgermeister, Sulz (1893).
Im Wahlbezirk 6 Nagold (Verhältniswahl): a) Wahlvorschlag Nr. 2 „Gemeinden und Parteien“
17. Maier, Hermann, Altbürgermeister, Nagold (3604); 18. Mutz, Gottlob, Bürgermeister, Ebhausen (3280); 19. Breitling,
Eugen, Bürgermeister, Nagold (3014); 20. Schnierle, Willi, Bankkaufmann, Haiter- bach (2339).
Im Wahlbezirk 7 Altensteig (Verhältniswahl): a) Wahlvorschlag Nr. 1 „Kommunaler Vorschlag“
21. Hirschburger, Wilhelm, Bürgermeister, Altensteig (3539); 22. Welker, Karl, Bauer, Egenhausen (1264); 23. Lang, Friedrich, Bürgermeister, Zwerenberg (1228).
Im Wahlbezirk 8 Wildbad (Verhältniswahl):
a) Wahlvorschlag Nr. 1 „Wildbad-Calmbach“
24. Kiessling,Paul, Bürgermeister, Wildbad (2054); 25. Diez, Gottlieb, Bürger
meister, Calmbach (1797).
b) Wahlvorschlag Nr. 2 „Gewerbe- und Handelsverein Wildbad“
26. K1 o s s, F r i t z, Kaufmann, Wildbad (2373).
Im Wahlbezirk 9 Neuenbürg (Mehrheitswahl):
27. Reile, Adolf, Gewerbeschulrat, Neuenbürg (3127); 28. Reule, Johann, Bürger- j
meister und Sägewerksbesitzer, Langenbrand (2337); 29. Grossmann, Karl, Monteur, |
Höfen (2220); 30. Erlenmeyer, Hermann, | Bürgermeister, Neuenbürg (2193).
Im Wahlbezirk 10 Birkenfeld (Verhältniswahl): j
a) Wahlvorschlag Nr. 1 „SPD“ |
31. Aymar, Paul, Bürgermeister, Birkenfeld (4330); 32. Gossenberger, Christian, Angestellter, Feldrennach (1311).
b) Wahlvorschlag Nr. 3 „Freie Wählervereinigung“ j
33. Dittus, Hermann, Sonnenwirt, Obern- | hausen-Gräfenhausen (1539).
Im Wahlbezirk 11 Herrenalb (Mehrheitswahl): Kennwort: „Gemeindeverwaltungen“ 1
34. Langenstein, Robert, Bürgermeister, Herrenalb (1916); 35. Kuli, Ernst, Bürgermeister, Rotensol (1444); 36. Renger, Hans, Bürgermeister, Conweiler (1280).
III. Gegen die Wahl kann binnen einer Woche von jedem Wahlberechtigten Einspruch erhoben werden; der Einspruch ist beim Landratsamt einzureichen. Kreisrat, Vorsitzender
Verkaufssoll ntage vor Weihnachten
Der Geschäftsbetrieb und die Beschäftigung | von Arbeitnehmern in allen offenen Verkaufsstellen ist am Sonntag, den 9. Dezember 1951, von 14 bis 18 Uhr und an den Sonntagen, 16. und 23. Dezember 1951, von 13 bis 17 Uhr unter den nachstehenden Bedingungen gestattet. Die im Amtsblatt Nr. 47 vom 24. November 1950 veröffentlichte Regelung wird aufgehoben. j
1. Werdende und stillende Mütter dürfen ge- | mäß § 4 des Mutterschutzgesetzes vom 17. Mai 1942 (RGBl. I S. 321) nicht beschäftigt werden.
2. Die Beschäftigung Jugendlicher ist zwar I nach § 18 Abs. 4 des Jugendschutzgesetzes in I der Fassung vom 15. November 1948 (RGBl.
S. 175) erlaubt, jedoch soweit als irgen/ä möglich einzuschränken.
3. Die Bezahlung der Sonntagsarbeit hat sich •nach den tariflichen Bestimmungen zu richten.
Im übrigen ist den Beschäftigten im Monat i Januar 1952 als Ausgleich für die Sonntags- J arbeit im Zusammenhang mit der nach der Tarifordnung zu gewährenden Freizeit ein voller Arbeitstag freizugeben.
Während der gleichen Zeiten ist der Gewerbebetrieb im Umherziehen und der ambulante Gewerbebetrieb gestattet. Es wird jedoch aus-