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1. Dezember 1951

Amtsblatt für den Kreis Calw

Bundesbeihilfen

zum Ausgleich von Härten im Rahmen

Die von der Bundesregierung ausgearbeiteten Richtlinien über die Gewährung von Zuschüs­sen im Rahmen der privatbetrieblichen Alters- fürsorge (heimatvertriebener Werkspensionäre) werden hiermit bekanntgegeben:

I. Personenkreis

(1) Bundesbeihilfen können an Personen ge­währt werden, die infolge des Krieges oder seiner Nachwirkungen Zahlungen aus betrieb­licher Altersfürsorge nicht oder nicht mehr in vollem Umfange erhalten. Teilnahmeberechtigt sind diese Personen, sofern sie in einem Arbeits­verhältnis bei einem nicht-öffentlichrechtlichen Arbeitgeber gestanden haben und ihnen im Rahmen einer für sämtliche Betriebsangehöri­gen oder größere Gruppen davon bestehenden einzelbetrieblichen Regelung (betriebliche Altersfürsorge) geldliche Unterstützungen für den Fall der Invalidität oder des Alters oder als Hinterbliebene in Aussicht gestellt worden waren.

(2) Ferner nehmen Personen teil, die nach­weislich unter der nationalsozialistischen Ge­waltherrschaft in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis 8. Mai 1945 wegen ihrer politischen Über­zeugung oder aus Gründen der Rasse, des Glau­bens oder der Weltanschauung ihr Arbeits­verhältnis bei einem Betrieb, bei dem eine betriebliche Altersfürsorge bestand, aufgeben mußten und in kein anderes Arbeitsverhältnis mit gleichartiger oder gleichwertiger betrieb­licher Altersfürsorge eingestellt worden sind.

II. Voraussetzungen

(1) Die Gewährung von Bundesbeihilfen setzt voraus, daß die Betriebe vor dem 26. August 1939 errichtet worden sind und vor diesem Zeitpunkt betriebliche Altersfürsorge gewährten.

(2) Soweit nicht anders bestimmt ist, gelten die am 26. August 1939 für die Gewährung betrieblicher Altersfürsorge in einzelnen Be­trieben nach den Satzungen maßgeblich gewe­senen Voraussetzungen.

(3) Betriebe oder Unterstützungseinrichtun­gen werden nur dann einbezogen, wenn sie

a) ihren Sitz im Bundesgebiet haben,

b) die Hälfte ihrer technischen Leistungsfähig­keit, bezogen auf den Stand vom 26. August 1939, durch Demontagen oder durch Kriegs­schäden oder durch beide Ursachen verloren haben,

c) wegen dieses Verlustes zur Gewährung der

der betrieblichen Altersfürsorge

betrieblichen Altersfürsorge nicht oder nicht in vollem Umfange in der Lage sind.

Bei der Prüfung der technischen Leistungs­fähigkeit werden entflochtene oder zur Ent­flechtung anstehende Betriebe nicht berück­sichtigt. x

(4) Angehörige von Betrieben mit betrieb­licher Altersfürsorge, die ihren Sitz in sonstigen, am 26. August 1939 zum Deutschen Reich ge­hörenden Gebieten hatten, kann Bundes­beihilfe nur gewährt werden, wenn sie bis zum 23. Mai 1949 ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt befugt im Bundesgebiet genommen haben. Im übrigen gelten die Vorschriften des § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Rechts­verhältnisse der unter Artikel 131 des Grund­gesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 307) sinngemäß.

(5) Personen, die nach dem Gesetz über Lei­stungen aus vor der Währungsreform ein­gegangenen Renten- und Pensionsversicherun­gen vom 11. Juni 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 379) eine Abgeltung ihrer gegen den Versicherer (z. B. Werkspensionskasse V. a. G.) erworbenen Ansprüche erhalten, werden Bundesbeihilfen grundsätzlich nicht gewährt. Bei Vorliegen be­sonderer Umstände und zur Vermeidung von Härten kann im Einzelfall von dieser Regelung abgewichen werden.

(6) Neben Ausgleich- und Elternrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz vom 20. Dezem­ber 1950 (Bundesgesetzbl. S. 791) wird die Bun­desbeihilfe in Höhe des jene Renten über­steigenden Betrags gewährt.

III. Höhe der Bundesbeihilfen

(1) Über die Höhe der Bundesbeihilfen, die Leistungen des Bundes im Verhältnis zu den Betrieben und über das Verfahren gibt das Kreissozialamt Calw näheren Aufschluß.

(2) Über die Gewährung der Bundesbeihilfe entscheidet der Bundesminister für Arbeit end­gültig.

(3) Antragsvordrucke sind über das zustän­

dige Bürgermeisteramt beim Kreissozialamt Calw anzufordern, wenn Antragsteller nicht persönlich beim Kreissozialamt erscheinen und die zum Antrag nötigen Angaben machen will. Die zum Antrag erforderlichen Nachweise sind vorzulegen. Calw, den 27. Nov. 1951.

Kreissozialamt Calw

Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Kreistagswahl vom 18. Nov. 1951

I. Auf Grund der schriftlichen Meldungen der Wahlbezirksausschüsse hat der Kreisrat folgendes Gesamtwahlergebnis der Kreistags­wahl vom 18. November 1951 festgestellt:

a) Zahl der Gemeinden 104

b) Zahl der Wahlberechtigten 65266

c) Zahl der abgegebenen Stimmzettel 41832

d) Zahl der ungültigen Stimmzettel 1359

e) Zahl der gültigen Stimmzettel 40473

und Stimmen 122638

f) Zahl der zu wählenden Mitglieder

des Kreistags insgesamt 36

g) Zahl der Wahlbezirke 11

h) Zahl der eingereichten Wahlvorschläge 19

i) Verhältniswahl in 5 Wahlbezirken Mehrheitswahl in 6 Wahlbezirken

k) Von den abgegebenen gültigen Stimmzetteln und Stimmen entfallen auf

1. 2 Wahlvorschläge der SPD:

2 924. Stimmzettel

8608 Stimmen 2 Sitze

2. 2 Wahlvorschläge der KPD:

436 Stimmzettel 1 621 Stimmen 0 Sitze

3. 9 freie Listen:

15 360 Stimmzettel 49 617 Stimmen 14 Sitze

4. 6 Vorschläge für Nicht-Listenbewerber: 21 753 Stimmzettel 62 792 Stimmen 20 Sitze

II. Gewählt wurden:

Im Wahlbezirk 1 Calw (Verhältniswahl):

a) Wahlvorschlag Nr. 1Freie Wähler­vereinigung

1. Seeber, Reinhold, Bürgermeister, Calw (2491); 2. Pross, Karl, Verw.-Direktor, Calw, Lederstraße (1256).

b) Wahlvorschlag Nr. 2Einheitsliste Hirsau- Emstmühl

3. Silberberger, Hermann, Gemeinde­amtmann, Hirsau (1315).

Im Wahlbezirk 2 Bad Liebenzell (Mehrheits­wahl) :

Kennwort:Einigkeit und Recht

4. Klepser, Gottlob, Bürgermeister, Bad Liebenzell (3315); 5. Brenner, Walter, Bür­germeister, Schömberg (2699); 6. Mast, Wil­helm, Kaufmann und Bürgermeister, Unter­reichenbach (2531); 7. Stoll, Jakob, Land­wirt und Bürgermeister, Maisenbach (1976).

Im Wahlbezirk 3 Altburg (Mehrheitswahl):

8. Mast, Jakob, Bürgermeister, Sommen- hardt (2254); 9. Walz, Karl, Bürgermeister, Altburg (1830); 10. Lörcher, Hans, Bürger­meister, Oberkollwangen (1766).

Im Wahlbezirk 4 Stammheim (Mehrheitswahl):

II. Röttinger, Karl, Bürgermeister, Alt-

hengstett (1940); 12. Aichele, Gottlob,

Landwirt, Deckenpfronn (1893); 13. Weiss,

Otto, Landwirt und Bürgermeister, Ge­dungen (1540).

Im Wahlbezirk 5 Wildberg (Mehrheitswahl):

14. Widmann, Paul, Bürgermeister, Gült- lingen (2604); 15. Keck, Matthäus, Bürger­meister, Rotfelden (2311); 16. Schechinger, Friedrich, Bürgermeister, Sulz (1893).

Im Wahlbezirk 6 Nagold (Verhältniswahl): a) Wahlvorschlag Nr. 2Gemeinden und Parteien

17. Maier, Hermann, Altbürgermeister, Nagold (3604); 18. Mutz, Gottlob, Bürger­meister, Ebhausen (3280); 19. Breitling,

Eugen, Bürgermeister, Nagold (3014); 20. Schnierle, Willi, Bankkaufmann, Haiter- bach (2339).

Im Wahlbezirk 7 Altensteig (Verhältniswahl): a) Wahlvorschlag Nr. 1Kommunaler Vorschlag

21. Hirschburger, Wilhelm, Bürger­meister, Altensteig (3539); 22. Welker, Karl, Bauer, Egenhausen (1264); 23. Lang, Fried­rich, Bürgermeister, Zwerenberg (1228).

Im Wahlbezirk 8 Wildbad (Verhältniswahl):

a) Wahlvorschlag Nr. 1Wildbad-Calmbach

24. Kiessling,Paul, Bürgermeister, Wild­bad (2054); 25. Diez, Gottlieb, Bürger­

meister, Calmbach (1797).

b) Wahlvorschlag Nr. 2Gewerbe- und Handelsverein Wildbad

26. K1 o s s, F r i t z, Kaufmann, Wildbad (2373).

Im Wahlbezirk 9 Neuenbürg (Mehrheitswahl):

27. Reile, Adolf, Gewerbeschulrat, Neuen­bürg (3127); 28. Reule, Johann, Bürger- j

meister und Sägewerksbesitzer, Langenbrand (2337); 29. Grossmann, Karl, Monteur, |

Höfen (2220); 30. Erlenmeyer, Hermann, | Bürgermeister, Neuenbürg (2193).

Im Wahlbezirk 10 Birkenfeld (Verhältniswahl): j

a) Wahlvorschlag Nr. 1SPD |

31. Aymar, Paul, Bürgermeister, Birken­feld (4330); 32. Gossenberger, Christian, Angestellter, Feldrennach (1311).

b) Wahlvorschlag Nr. 3Freie Wähler­vereinigung j

33. Dittus, Hermann, Sonnenwirt, Obern- | hausen-Gräfenhausen (1539).

Im Wahlbezirk 11 Herrenalb (Mehrheitswahl): Kennwort:Gemeindeverwaltungen 1

34. Langenstein, Robert, Bürgermeister, Herrenalb (1916); 35. Kuli, Ernst, Bürger­meister, Rotensol (1444); 36. Renger, Hans, Bürgermeister, Conweiler (1280).

III. Gegen die Wahl kann binnen einer Woche von jedem Wahlberechtigten Einspruch er­hoben werden; der Einspruch ist beim Land­ratsamt einzureichen. Kreisrat, Vorsitzender

Verkaufssoll ntage vor Weihnachten

Der Geschäftsbetrieb und die Beschäftigung | von Arbeitnehmern in allen offenen Verkaufs­stellen ist am Sonntag, den 9. Dezember 1951, von 14 bis 18 Uhr und an den Sonntagen, 16. und 23. Dezember 1951, von 13 bis 17 Uhr unter den nachstehenden Bedingungen gestattet. Die im Amtsblatt Nr. 47 vom 24. November 1950 ver­öffentlichte Regelung wird aufgehoben. j

1. Werdende und stillende Mütter dürfen ge- | mäß § 4 des Mutterschutzgesetzes vom 17. Mai 1942 (RGBl. I S. 321) nicht beschäftigt werden.

2. Die Beschäftigung Jugendlicher ist zwar I nach § 18 Abs. 4 des Jugendschutzgesetzes in I der Fassung vom 15. November 1948 (RGBl.

S. 175) erlaubt, jedoch soweit als irgen/ä mög­lich einzuschränken.

3. Die Bezahlung der Sonntagsarbeit hat sich nach den tariflichen Bestimmungen zu richten.

Im übrigen ist den Beschäftigten im Monat i Januar 1952 als Ausgleich für die Sonntags- J arbeit im Zusammenhang mit der nach der Tarifordnung zu gewährenden Freizeit ein vol­ler Arbeitstag freizugeben.

Während der gleichen Zeiten ist der Gewerbe­betrieb im Umherziehen und der ambulante Gewerbebetrieb gestattet. Es wird jedoch aus-