Amtsblatt für Dtn Stets dato

BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES

CALW

Samstag, den 23. Juni 1951

Nr. 25

Amtlicher Teil

Bekanntmachung über die Kohlenversorgung

Der Termin für die Eintragung in die Kundenliste ist schon längst abgelaufen und die Abrechnung und Feststellung derselben durchgeführt. Die Bürgermeisterämter werden gebeten, von jetjt ab keine Bezugsausweise mehr an die Verbraucher auszustellen.

Bei Neuzugängen sind die Verbraucher an den Kohlenhändler zu verweisen, der die­selben dann in die Kundenliste auf besonderem Blatt aufnimmt unter Vorlage des polizeilichen Anmeldescheins. Die Versorgung dieser Personen erfolgt aus dem Nor­malkontingent ohne zusätzliche Belieferung des Kohlenhändlers. Veränderungen in der Personenzahl eines Verbrauchers ändern an der Zuteilung der Kohlenmenge für das Verbraucherjahr 1951/52 nichts.

Calw, den 19. Juni 1951. Kreispflege

Verhütung von Heustockbränden und Anwendung der Heustocksonde

Landwirte, bewahrt eure Heustöcke vor Selbstentzündungen. Nachlässigkeit führt zu Schäden, die nicht wieder gut zu machen sind, und wir sind heute mehr denn je auf die Er­haltung unseres Volksvermögens angewiesen. Die Württ. Gebäudebrandversicherungsanstalt hat die Feuerwehren der Städte Calw, Nagold und Neuenbürg mit Heustocksonden aus­gerüstet, die der Bevölkerung unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Landwirte des Kreises werden daher aufgefordert, ihre Heu­stöcke regelmäßig und sorgfältig bis etwa zum 130. Tage nach Einbringung des Heues zu über­wachen und bei Wahrnehmung verdächtiger Erscheinungen (Auftreten eines auffallend starken brandigen Geruchs, ungleichmäßigen Zusammensinkens des Heus, Aufsteigen von Wärme, Dampf oder Dunst) sofort das Bürger­meisteramt zu verständigen, damit dieses im Benehmen mit dem Wehrführer das Weitere veranlaßt.

Es wird' gleichzeitig darauf hingewiesen, daß bei fahrlässiger Unterlassung dieser Benach­richtigung die Gewährung der Brandentschä­digung versagt werden kann.

Landratsamt Calw

, Dienstnachricht

Der Regierungsangestellte Gerhard B r e d e n- berg beim Landratsamt Calw ist durch Ent­schließung des Herrn Staatspräsidenten mit Wirkung vom 1. Juni 1951 zum Regierungs­inspektor ernannt worden.

Landratsamt Calw

Inhalt amtlicher Teil

1. Kohlen Versorgung

2. Heustockbrände

3. Dienstnaehrichten

4. Zulassung zum gehobenen Verwaltungs­dienst

5. Lindenblütenpflücken

6. Amtsgerichte

Zulassung zur Vorbereitung für den gehobenen Verwaltungsdienst zum 1. September 1951

Gemäß § 1 der Verordnung des Staatsmini­steriums über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst vom 26. No­vember 1948 (Reg.-Bl. S. 44) werden zum

1. September 1951 Bewerber zur Vorbereitung für den gehobenen Verwaltungsdienst bei Bür­germeisterämtern und Verwaltungsaktuariaten zugelassen. Die Zulassung erfolgt durch das Innenministerium nach Anhörung einer Zu­lassungskommission.

Die Bewerber dürfen das 21. Lebensjahr nicht überschritten haben und müssen die Versetzung in die Klasse VII einer höheren Lehranstalt nachweisen. Nur solche Bewerber haben Aus­sicht auf Zulassung, die mindestens über be­friedigende Schulzeugnisse verfügen.

Die Bewerber haben die Zulassungsgesuche entweder über die in Aussicht genommene Lehrstelle oder unmittelbar beim Landratsamt einzureichen. Den Gesuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:

1. Nachweis der deutschen Staatsangehörig­keit.

2. Amtliches Führungszeugnis.

3. Schulzeugnisse (bei Abiturienten beglau­bigte Abschriften des Reifezeugnisses und des Abschlußzeugnisses der Klasse VI; bei den sonstigen Bewerbern beglaubigte Abschriften der in den beiden letzten Schuljahren erhal­tenen Zeugnisse).

4. Nachweis über die Beherrschung der deut­schen Kurzschrift (80 Silben in der Minute), der Nachweis kann während des ersten Lehr­jahres nachgebracht werden.

5. Nachweise über die bisherige Berufstätig­keit.

6. Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters.

7. Lichtbild neuesten Datums.

8. Ein vom Bewerber selbst verfaßter und eigenhändig geschriebener Lebenslauf.

Der Lebenslauf soll auch Aufschluß geben über Namen, Stand und Wohnort der Eltern, Zahl der Geschwister und deren Alter sowie über die Gründe, die für die Wahl der Beamten­laufbahn entscheidend sind.

Die Gesuchunterlagen sind bis spätestens 15. Juli 1951 dem Landratsamt vorzulegen.

Landratsamt Calw

Stadt Nagold

Bekanntmachung Nr. 17 Lindenblüten-Pflücken

Das unerlaubte Pflücken von Lindenblüten auf städtischen Bäumen ist verboten und straf­bar. Erlaubnisscheine sind auf dem Rathaus, Zimmer 1, zu beantragen.

Es darf nur von Leitern aus gepflückt wer­den, und zwar von morgens 8 Uhr bis 21 Uhr.

Für an den Bäumen angerichteten Schaden sind die Betreffenden schadenersatzpflichtig.

Für Unglücksfälle wird seitens der Stadt keine Haftung übernommen.

Nagold, den 18. Juni 1951.

Bürgermeisteramt

Bekanntgaben der Amtsgeridite

Amtsgericht Nagold Eintragung im Güterrechtsregister vom 13. Juni 1951

.-Reg. Nr. 13: Die Eheleute Walter Er­hard, Kaufmann in Altensteig, Bahnhofstr. 95, und Lore Erhard geb. Steeb, daselbst, haben durch Vertrag vom 30. April 1951 Güter­trennung vereinbart.

Amtsgericht Nagold Handelsregister-Veränderung

HR B Nr. 2 - 19. 6. 1951: Firma Schmid & Göttisheim GmbH, in Wildberg, Kreis Calw:

Durch Gesellschafterbeschluß vom 28. Mai 1951 ist das Stammkapital gemäß DM-Eröffnungs- bilanzgesetz auf DM 13 093.80 neu festgesetzt worden.

Amtsgericht Nagold Handelsregister-Veränderung HR B Nr. 9 - 14. 6. 1951: Firma Pitz & Schöndorf, Metall waren, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in Altensteig, Kreis Calw:

Die Firma lautet jetzt: Paul Schöndorf, Metallwaren, Gesellschaft mit beschränkter .Haftung. Geschäftsführer ist: Paul Schöndorf, Kaufmann in Altensteig. Frau Thekla Schön­dorf geb. Schmitt, Ehefrau des Paul Schöndorf, Kaufmanns in Altensteig, hat Prokura.

Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Metallwaren, insbesondere von chirurgischen Metallwaren, Vulkanisier­apparaten und wärmetechnischen Artikeln, ferner der Betrieb einer Reparaturwerkstätte mit Vertrieb von Fahrrädern und Ersatzteilen.

Durch Beschluß der Generalversammlung vom 11. Dezember 1950 wurde der Wortlaut des Gesellschaftsvertrags in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und in § 8 (Bestellung von Geschäftsführern und deren Rechte) geändert. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von jedem Geschäftsführer allein vertreten. Der Ingenieur Erich Pitz ist nicht mehr Geschäftsführer.

Amtsgericht Neuenbürg (Württ.) Handelsregister-Veränderung B 184 - 13. 6. 1951: Edition-Pan-GmbH. in Wildbad, Kreis Calw (Verlagsgeschäft, König- Karl-Str. 100). Gerd Oppenheimer und Hanns Vogts sind nicht mehr Geschäftsführer. Franz Krey, Schriftsteller in Essen, ist zum Ge­schäftsführer bestellt durch Beschluß der Ge­sellschafterversammlung vom 21. März 1951.