lä Jahre, ibei Leimfarbenanstrichen 10 Jahre, ''apezierung 12 Jahre — bei Hotels, Gast- äusem. Schulen, Jugendheimen, s /s der origen Zahlen — zu Grunde, so kommt ^ rade bei diesen Arbeiten in bereits allen t illen eine größere Entschädigung in Weg- ■ dl. Fällt mm die letzte Instandsetzung <■ i außerhalb der Zeit, in welcher noch eine Ent- , Schädigung nach den Richtlinien gewährt werden kann, so sind doch die abnormalen i .Schäden, z. B. Türenschäden durch Messer- 1 werfen. Deckenschäden durch Wasser usw zu ' /ergüten, weil eine Erneuerung der Räume J furch diese Schäden höher zu stehen kommt riß dies der Fall ist nach normaler Belegung. In saisonbedingten Hotels und Pensionen i mit 4- bis 5-monatlicher jährlicher Benützung müssen obige Richtzahlen etwas höher gerückt werden. Doch sei auch hier hervorgehoben. daß bei zeitlicher Nichtbelegung von Räumen Tapete und Anstrich im Ton sich ändern und außerdem unmodern werden.
Bei Heizkesseln, Kochherden, Öfen usw. ist die 'Lebensdauer je nach Pflege und zweckmäßiger Beheizung sehr verschieden. Gerade an diesen Gegenständen sind durch die Besatzung infolge Vernachlässigung jeder Pflege und unsachgemäße Behandlung starke abnormale Schäden entstanden.
Den sanitären Anlagen kommt bei dem Umfang der Belegungisschäden größere Bedeutung zu. Entscheidend ist hier aber die Qualität der Gegenstände. Kristallporzellanwaren dürften ein höheres Lebensalter haben als Hartsteingut oder Feuerton. Glas, Stein- zeugbeläge, Marmorverkleidungen und sonstige Fliesenarbeiten unterliegen keiner normalen Abnützung und Schäden dieser Art müssen voll vergütet werden.
Bauliche Veränderungen auf Veranlassung der Besatzung, die billigkeitshalber zum Zwecke der Wiederherstellung des früheren Zustandes entfernt werden sollten, gelten als Belegungisschäden. Sofern aber durch den Fortbestand der baulichen Veränderung die Verwendungsmöglichkeit des Grundstücks unwesentlich eingeschränkt ist. kann der Eigentümer die Wiederherstellung des früheren Zustandes nicht verlangen, besonders, wenn die Beseitigung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten unbegründet ist.
Luxuswünsche sollen unberücksichtigt blei- ! ben. Doch ist auch, hier in Abweichung von I den Richtlinien der architektonische Charakter eines Hauses zu wahren. Eine Kunstverglasung kann z B. nicht immer durch ein anderes Glas ersetzt werden und ißt daher bei Zerstörung zu vergüten. Den öfters geäußerten Wünschen, die Schadens Objekte in Kurorten günstiger zu behandeln, kann ebensowenig entsprochen werden, als der Festsetzung der Schäden nach sozialen Gesichtspunkten.
Das amtliche Gutachten dient dem Entschädigungsgericht als Verhandlungsunter- , unterläge, doch eine Bindung daran besteht | nicht. Um den überhöhten Anträgen und den ' sich vielfach widersprechenden Unterlagen wirksam begegnen zu können, sind oft erhebliche Nachforschungen erforderlich, aber meist nur dann, wenn die Räume bei der Schadens- 1 aufnahme bereits instandgesetzt sind.
Es bedarf aber auch noch besonderer Betonung, daß eine größere Anzahl höherer 1 Schadensanträge aus tiefster Verbitterung entstehen, hervorgerufen durch die Vertreibung aus dem eigenen Heim und das jahrelange Miterleben, wie Hab und Gut oft unter Mißachtung jeder Pflege und Schonung beschädigt und zerstört wurde.
Wenn nun die Betroffenen die Schäden, für , die nur eine angemessene Vergütung erfolgen ■soll, im Sinne dieser Ausführungen beurteilen und dabei die wirtschaftliche Not eines großen Teils des Volkes sehen, wird die I oft geübte Kritik an den amtlichen Gucht- achten haltlos.
Neujahrs
glückwunschenthebungskarten
Neujahrswunschenthebungskarten haben gelöst: Calw: Georg Essig und . Frau, Buchdruckerei; Stadtbaumeister Haas und Frau; Familie Julius Zahn, Uhren, Optik, Gold waren; Reg.-Rat Dr. Lehmann. Landratsamt; Reg.-Rat a. D. Stutz; Direktor Kurt Sannwald; Direktor Rolf, Sannwald; Dipl.- Ing. Hermann Georgii; Gottlob Reyher, Zimmermeister. und Frau; Paul Olpp, Schillerstraße; Karl Proß und Frau; Paul Hayd und Frau; Carl Klopfer; Fabrikant Dipl.-Ing. Carl Schmid mit Familie, Fabrikant Hermann Schmid mit Familie; Textil-Ing. Rolf Schmid mit Familie; Text.-Techn. Hans Eber mit Familie; Justiz-Insp. Richard Bauer mit Familie; Dr. Erwin Weber mit Familie; Dr. Gustav Weber mit Familie; Pfetsch, Georg, mit Frau; Käthe Schmitz, Korsettspezialgeschäft; Dr. v Kapff, Rechtsanwalt. — Simmersfeld: Häcker, Albert. Oberbahnhofsvorsteher a D.; Frey, Bürgermeister. — Altensteig: Otto Kaltenbach, Besteckfabrikant, und Frau; Karl Eldenrieder, Baurat, und Frau. {Wird fortgesetzt)
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Unsere Gemeinden berichten Gemeinde Birkenfeld
Der Gemeinderat hatte die grundsätzliche Entscheidung zu treffen, ob im Interesse einer Industrieansiedlung auch einmal eine Ausnahme von Vorschriften der Ortsbau- satzung zugelassen werden kann. Dort ist vorgeschrieben, daß im Wohnhausviertel nur Wohnhäuser und in bestimmten Gebieten solche nur mit zwei Stockwerken erstellt werden dürfen. Es wurde einstimmig beschlossen, sowohl dm vorliegenden Fall, als auch in Zukunft dem wirtschaftlichen Interesse der Gemeinde und ihrer Bevölkerung weitgehendst den Vorrang einzuräumen Einige Gemeinderatsmitglieder gingen sogar soweit, zu behaupten. die Ortsbausatzung sei in ihrer
jetzigen 'Fassung nur dazu geeignet, Birkenfeld als reinen Wohnplatz mit vorstädtischem Charakter zu erhalten, was keinesfalls angebracht sei, sie müsse deshalb aibgeändert werden. Andere Herren wiesen jedoch auf die Kosten hin. die der Gemeinde entstehen, wenn ein Industriebetrieb in einem Gebiet errichtet werden soll, das nicht hierfür vorgesehen ist.
Da für die Gewährung eines weiteren Kredits zur Durchführung des 'Bauteils V der Mannenbachwasservensorgungsgruppe eine Eigenleistung der Verbandsgemeinden verlangt wird, soll die Gemeinde einen Kosten- anteil von 11 000 DM zur Verfügung stellen. Der Gemeinderat konnte die Aufbringung der Mittel nicht sicherstellen. — Das Defizit der Kleinbahn Pforzheim—Ittersbach von ca. 100 000 DM sollen die Anliegergemeinden zum wesentlichen Teil abdecken. Dieser Antrag wurde abgelehnt, weil ein derartiger Abmangel für unmöglich gehalten wird und die Gemeinden in früheren Jahren auch nicht an den Überschüssen beteiligt worden waren.
Kraftfahrer-Ecke Rechtzeitig abblenden!
Gingen alle Wünsche in Erfüllung, die einem Kraftfahrer nachgesagt werden, der seine Beleuchtung nicht rechtzeitig oder gar nicht abblendet, so würde schon mancher, gelinde gesagt, vom Steuer seines Fahrzeugs weg vom „Leibhaftigen“ geholt worden sein. Und damit sind wir dann auch schon am Kern der Sache angelangt; denn wenn ein Kraftfahrer seinem Artgenossen derartiges wünscht, muß der Grund hierzu schon etwas Unerhörtes darstellen. Das Nichtabblenden stellt eine Rücksichtslosigkeit und ein unverantwortliches Handeln dar. in deren Folge schon schwere und schwerste Verkehrsunfälle entstanden sind. Rücksicht im Straßenverkehr üben, verlangt auch rechtzeitiges Abblenden der Scheinwerfer.
Mitteilungen für die Landwirtschaft
Kann man die Müch-Fettleistung beeinflussen?
Seitdem die Milch nicht mehr nach der Menge, sondern nach dem Fettgehalt bezahit wird, ist jeder Milcherzeuger bestrebt, eine möglichst fettreiche Milch zur Ablieferung zu ■bringen. Es ist daher von größter Wichtigkeit zu wissen, welche Umstände fettsteigernd wirken und welche den Fettgehalt der Milch drücken.
In erster Linie ist nun der Fettgehalt abhängig von der Erbanlage der Milchkuh. Es gibt Kuhfamilien, die im Durchschnitt 'betrachtet sehr fettreiche und solche die sehr fettarme Milch geben. Daher ist es unerläßlich, daß die Milch jeder einzelnen Kuh laufend auf ihren Fettgehalt untersucht wird und daß nur Kälber von solchen Kühen aufgezogen werden, die eine gute Fettleistung aufzuweisen haben. Desweiteren dürfen als Vatertiere nur solche Verwendung finden, die von Kühen mit hoher Milchleistung stammen. Leider muß man immer noch beobachten, daß bei den Farrenversteigerungen noch viel zu viel auf die Farbe und viel zu wenig auf die Milch- und Fettleistung gesehen wird. Beide werden auf die Nachkommenschaft vererbt.
Rascher als durch die Zucht kann der Fettgehalt durch die Fütterung beeinflußt werden. Besonders wichtig ist die Verabreichung von nur gutem, trocken aufgewachsenen Wiesenheu oder Klee-, sowie Luzernenheu. Heu von sauren Wiesen drückt den Fettgehalt ebenso herab wie Gras von sauren Wiesen. Wer schon solches Futter neben gutem hat, sollte letzteres, wenn es irgend zu machen ist, an einem besonderen Platz lagern und nur den frischmelkenden Tieren verabreichen. Fettgehaltssteigemd wirken von den
Kraftfuttermitteln vor allem Ackeribohnen- schrot, Kokos- und Palmkemkuchen. Letztere werden zweckmäßigerweiße im Mischungsverhältnis 3:2 gegeben. Vielerorts werden Ackerbohnen zusätzlich dadurch gewonnen, daß sie im Einspritzverfahren unter Hafer zusätzlich gewinnt.
Sehr stark wird der Fettgehalt der Milch durch die Art des Melkens beeinflußt. Besonders wichtig ist dabei das sog. Anrüsten. Vielen ist nicht bekannt, daß ein großer Teil der Milch erst während des Melkaktes gebildet wird. Es ist dabei zügig mit der vollen Hand zu melken, wobei allergrößten Wert auf gutes Ausmelken zu legen ist. Ist doch die letzte Milch die fettreichste Milch, wobei, wie einwandfrei durch zahlreiche Versuche nachgewiesen ist, in den letzten Milchstrahlen 10 bis 12 Prozent die Regel, 18 und mehr Prozent keine Ausnahme sind. Daß der Fettgehalt gegen Ende der Laktationszeit steigt, ist ja eine bekannte Tatsache.
Jedoch sind es nicht allein Erbanlage, Fütterung und richtiges Melken, welche für die Höhe des Fettgehaltes der Milch ausschlaggebend sind, auch andere Umstände sind von Bedeutung, wenn vielfach auch nur von vorübergehender. Zunächst spielt das Wohlbefinden der Kühe eine nicht zu untenschätzende Rolle. Dazu gehört ein trockenes, warmes Lager, reichlich frische Luft, jedoch keine Zugluft und nicht zuviel Wärme im Stall. Eine leider zu wenig beachtete Notwendigkeit ist die. den Tieren, besonders solchen, die nicht aus dem Stall kommen, eine regelmäßige Klauenpflege angedeihen zu lassen. Ein Tier das „Schnabelschuhe“ hat. leidet Schmerzen, was sich sowohl in der Milchleistung wie im Fettgehalt ungünstig äußert.