für den Kreta Colt»

BEKANNTMACHUNGEN DES LANDRATSAMTES UND DER BEHÖRDEN

Calw

Freitag, 1. September 1950

Nr. 35

Das Altersheim kommt nach Neuenbürg

Aus der Arbeit des Kreisrats Hochwasserschutz, Beamtenwohnhaus, Altersheim

Wie schon seine Vorgänger, so beruft auch Landrat Geißler die Organe des Krei­ses zu ihren Sitzungen nicht nur in die Kreisstadt selbst ein. Diese Arbeitstagun­gen finden vielmehr immer wieder auch in Nagold und Neuenbürg statt. Auch hierin kommt die enge Verbindung und völlige Gleichberechtigung der Altkreise Calw, Nagold und Neuenbürg innerhalb des Groß­kreises Calw zum Ausdruck.

In der Sitzung des Kreisrates am. Don­nerstag, den 24. August im Rathaus in Nagold wurde zunächst dem vom Land­ratsamt im Benehmen mit dem Straßen- und Wasserbauamt neu auf gestellten Ent­wurf einer kreispolizeilichen Verordnung für den Hochwasserschutz (vgl. den Bericht über die Kreisratssitzung vom 21. Juli in Nr. 31 des Amtsblatts) nach Vor­nahme einer für die Oeffentlichkeit un­wesentlichen Aenderung zugestimmt. Die Verordnung wird zu gegebener Zeit im Kreisamtsblatt veröffentlicht werden.

Als Vertrauensmänner für die sogenann­ten Siebener-Ausschüsse zur Auswahl der Schöffen und Geschworenen für das Geschäftsjahr 1951 wurden für die 3 Amtsgerichtsbezirke Calw, Nagold und Neuenbürg wieder die gleichen Personen wie bisher gewählt.

Der Vorsitzende teilte mit, daß über die Abtretung eines Bauplatzes durch den Kreisverband an das Land nunmehr den früheren Beschlüssen gemäß ein Kaufver­trag abgeschlossen worden sei und daß die Arbeiten zur Erstellung des kreiseige- nen Wohnhauses in Calw demnächst vergeben werden würden. Der Kreisrat be­schloß, in das Erdgeschoß des geplanten 4-Familienwohngebäudes noch eine fünfte Wohnung einzubauen.

Nach einer nochmaligen eingehenden, von allen Seiten mit vorbildlicher Sachlichkeit, Ruhe und Offenheit geführten Aussprache hat der Kreisrat nun auch entschieden, daß das Altenheim des Kreisverbandes un

Anträge auf Gewährung von Hausrats­hilfe mehr gestellt werden. Diese Aus­nahmefrist gilt nicht für Spätheimkehrer, die erst nach dem 31. 7. 1950 zurückkeh­ren, sowie für Heimatvertriebene, die nach dem 31. 7. 1950 im Wege der Umsiedlung im Land Württemberg-Hohenzollern Auf­nahme fanden bzw. finden und die nachge­wiesenermaßen von einem anderen Sofort­hilfeamt noch keine Hausrathilfe erhalten haben.

Die im Erlaß des Innenministeriums vom 19. 4. 1950 festgesetzten Einkommensgren­zen (vgl. Amtsblatt für den Kreis Calw Nr. 19 vom 12. 5. 1950) sind zu beachten. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß mit den Anträgen auch die in diesem Erlaß verlangten Lohnbescheinigungen mit ein­zusenden sind, da sich andernfalls die Be­handlung der Anträge wesentlich verzögert.

Calw, 24. August 1950.

Kreisamt für Soforthilfe.

Fortbildungskurse für Schreiner Das Landesgewerbeamt veranstaltet in Stuttgart einwöchige Tageskurse über die gesamte Oberflächenbehandlung des Holzes (Beizen, Polieren, Mattieren und Spritzver­fahren). Gebühr 25. DM.

Zur Vorbereitung auf die fachliche Mei­sterprüfung werden in Stuttgart Tages- und Abendkurse über Fachzeichnen und Kosten­rechnen (Dauer 80 Unterrichtsstunden) ab­

gehalten. Gebühr 40. DM. Beide Lehr­gänge werden im Tagesunterricht auch in anderen Städten des Landes eingerichtet, wenn die Innungen bei genügender Beteili­gung entsprechende Anträge stellen.

Auskünfte ünd Anmeldungen beim Fach­kurssekretariat des Landesgewerbeamts in Stuttgart-N, Kienestr. 18 (Fernruf 922 51).

Fachknrse für Flaschner und Installateure

Das Landesgewerbeamt veranstaltet im Herbst dieses Jahres in Stuttgart wieder Fachkurse für Flaschner und Installateure. Der Unterricht wird jja Tages- und Abend­lehrgängen erteilt. Die Kurse umfassen je 60 Unterrichtsstunden. Sie werden fiir Flaschner und Installateure getrennt ab­gehalten. Teilnehmergebühr 30. DM.

Meisterkurs für Rundfunkmechaniker

Zur Vorbereitung auf die fachliche Mei­sterprüfung und zur weiteren Fortbildung veranstaltet das Landesgewerbeamt Stutt­gart im Herbst 1950 in Stuttgart einen Tagesfachkurs für Rundfunkmechaniker. Der Kurs umfaßt 160 Unterrichtsstunden. Unterricht wird jeweils an einem Tag in der Woche von 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr erteilt. Die Teilnehmergebühr beträgt 65. DM. Anmeldungen, Auskunft und Lehrplan beim Fachkurssekretariat des Landesge­werbeamts in Stuttgart-N, Kienestraße 18, Fernruf 92251.

Stuttgart, den 24. August 1950

Wirtschaftsministerium Württemberg-Baden Landesgewerbeamt

Einladung zum Kreisfeuerwehrtag in Calw

Die Feuerwehren des Kreises Calw ver­anstalten aus Anlaß des 100-jährigen Jubi­läums der Freiwilligen Feuerwehr Calw am 9. und 10. September 1950 ihren

1. Kreisfeuerwehrtag.

Das Programm sieht folgende Veranstal­

tungen vor:

_ __ __ _ Samstag, den 9. September

ter der Voraussetzung in N e u e n b ü r.g j 16 Uhr Ausschußsitzung des Landesver- erbaut wird, daß die Stadt Neuenbürg dsrä j bandes der Feuerwehren vonWürt-

hierfür erforderliche Gelände dem Kreis i temberg-Hohenzolleru im Rathaus­unentgeltlich übereignet. | saal.

Ferner wurden in der Sitzung eine Reihe! 20 Uhr Festakt aus Anlaß des 100-jährigen mehr interner Verwaltungsangelegenheiten j Bestehens der Freiwilligen Feuer­

behandelt.

Bekanntmachungen des Landratsamts

Maul- und Klauenseuche in Rastatt-Rheinau In Rastatt-Rheinau ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Der Stadtteil Rastatt-Rheinau ist Sperrbezirk. In die Schutzzone, die im Umkreis von 15 km von Rastatt-Rheinau errichtet wurde, fallen u. a. folgende Gemeinden. |

Muggensturm, Kuppenheim, Gaggenau,; Durmersheim, Illingen, Söllingen.

Landratsamt

Gewährung vonHausratshilfen Entgegennahme und Behandlung von An- \ trägen bis 31. 10. 1950 |

Das Innenministerium Tübingen hat den j in seinem Runderlaß vom 19. 4. 50 verfüg-' ten Annahmestopp für Hausratshilfeanträge aufgehoben und die Frist zur Einreichung derartiger Gesuche bis zum 31. 10. 1950 ver­längert. Nach diesem Termin können keine

wehr Calw in der Stadthalle. Mitwirkende: Gesangverein Liederkranz- Concordia Calw, Stadtkapelle Calw, Kapelle Alhaca. Nach dem Festakt: Großer Feuer­wehrball.

Sonntag, den 10. September 8 Uhr Komma ndantenvcrsammlung im Rathaussaal.

10 Uhr Schulübungen der Freiw. Feuerwehr

Calw mit Tanklöschfahrzeug, Trag­kraftspritze und Rettungsgeräten.

11 Uhr Große Angriffsübung mit dem Ein­

satz von Löschfahrzeugen, Trag­kraftspritzen, Rettungsgeräten und Schnellkupplungsröhren.

13.30 Uhr Historischer Festzug der Feuer­wehren zum Festplatz auf dem Brühl: Begrüßung durch den Kom­mandanten und die Vertreter der Behörden. Anschließend: Endent­scheidung um die Kreismeisterschaft im Schnelligkeitswettbewerb der Feuerwehren mit Kraftspritzen. Klasse A Feuerwehren mit Lösch­fahrzeugen (Calw, Nagold u Neuen­bürg). Klasse B Feuerwehren mit

Tragkraftspritzen (TS 8) (Ebhau- sen, Effringen, Schömberg, Calm­bach, Gechingen und Stammheim). Außerdem humoristische Einlagen und Vorführungen der Feuerwehr­geräteindustrie.

18 Uhr Siegerverkündigung mit Preisver­teilung.

Die Gemeinde- und Werkfeuerwehren, sowie die gesamte Bevölkerung werden zu diesen Veranstaltungen eingeladen.

Kreisfeuerwehrbeirat

Vorsitzender:

Kreisbrandmeister Stauch

Kommandantenversammlung Anläßlich des Kreisfeuerwehr­tags am 10. September 1950 in Calw findet vormittags 8 Uhr im Rathaussaal eine Kommandanten­versammlung der Feuerwehren des Kreises statt.

Tagesordnung:

1. Organisatorische und technische Fragen der Feuerwehren.

2. Die Aufgaben und Ziele des Landes­feuerwehrverbandes von Württemberg- Hohenzollern.

Es spricht der 1. Vorsitzende Kreisbrand­meister Bürger, Rottweil.

3. Verschiedenes.

Um vollzähliges und pünktliches Erschei­nen der Kommandanten und Obmänner der Gemeinde- und Werkfeuerwehren wird ge­beten.

Kreisfeuerwehrbeirat

Vorsitzender:

Kreisbrandmeister Stauch