hin hoffen wir trotz aller Schwierigkeiten, bis in etwa 3 Wochen die Anträge an die Landeskreditanstalt weiterleiten zu können, die endgültig entscheiden wird.
In diesem Zusammenhang dürfte es zweckmäßig sein, auch in der Öffentlichkeit einmal darauf hinzuweisen, daß der Verteilerausschuß nicht bloß die Aufgabe hat, die ihm zur Verfügung stehenden Mittel so gerecht als möglich zu verteilen, sondern aucli zu verhindern, daß Bauvorhaben gefördert werden, bei denen von vornherein zu befürchten ist, daß der Baulustige in wenigen Jahren durch die Belastung aus dem Bau finanziell zu stark beansprucht ist und nicht mehr weiß, woher er neben den Aufwendungen für seinen Bau die Kosten für den Lebensunterhalt seiner Familie nehmen soll.
Bemerkt sei, daß auch der Vertreter des VdK. zu der Sitzung des Verteilerausschusses geladen war, aber nicht erschienen ist.
G e i s s 1 e r, Landrat
Tagesgrundlehrgang über Autogenschweißen in Calw
Das Landesgewerbeamt Stuttgart führt in der Woche vom 19. bis 24. Juni einen Tages-Grundlehrgang Uber Autogenschweißen in Calw durch. Der Lehrgang findet in der Garage der Ver. Deekenfabriken Calw A.G.. Eingang über die Leinenbrük- ke, statt. Weitere Anmeldungen sind an das Landesgewerbeamt Stuttgart-N, Kiene- straßo IS. zu richten, schriftliche Einladung erfolgt von Stuttgart aus.
(F o r t s e t z un g)
II. Der steuerbegünstigte Wohnungsbau
Als begünstigte Wohnungen (Grundsteuervergünstigung) gelten auch Wohnungen, die zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken m i t benützt werden, sofern nicht mehr als die Hälfte der Wohnfläche gewerblichen oder beruflichen Zwecken dient. Hierbei ist an die freiberuflich oder gewerblich Tätigen gedacht, die ihren Beruf innerhalb ihrer Wohnräume ausüben (Heimarbeiter, Vertreter, Steuerberater, Ärzte, Rechtsanwälte usw.). Wenn auf dem Grundstück teils begünstigte, teils andere Wohnungen, gewerbliche oder sonstige Räume geschaffen werden, so wird für den Teil des Grundstückes, der auf die nicht begünstigten Wohnungen und Räume fällt, die Grundsteuer voll erhoben. Die Ermittlung des Teilbetrages erfolgt nach dem Verhältnis der Jahresrohmieten, in einigen Fällen nach dem Verhältnis des umbauten Raumes. Die Grundsteuervergünstigung, die für die Höhe der Lasten und Mieten von entscheidender Bedeutung ist, gilt auch, wenn ea sich um den Wiederaufbau zerstörter oder die Wiederherstellung beschädigter Gebäude handelt. Die hierdurch geschaffenen Wohnungen und Wohnräume müssen natürlich den übrigen Bestimmungen über die Höchstgröße und die Kostenmiete entsprechen. Die Geschädigten werden auf die Möglichkeit hingewiesen, den Einheitswert auf den 21. Juni 1948 neu festsetzen zu lassen. Aber auch die Schaffung von Wohnüngen durch Ausbau oder Erweiterung bestehender Gebäude gewährt bei dem Vorhandensein der übrigen Bestimmungen die Grundsteuervergünstigung. Die Grundsteuervergünstigung sieht vor, daß die Grundsteuer auf die Dauer von 10 Jahren nur nach dem Steuermeßbetrag erhoben wird, in dem die neugeschaffene Wohnung nicht berücksichtigt ist. Bei Kriegsschaden kann nach den Grundsteuerbilligkeitsrichtlinien wegen Ertragsminderung weitere Senkung zeitweise in Frage kommen. Die Lockerung
Kreisbaugeno9sensehaft Calw Vergebung von Hochbauarbeiten
Zur Erstellung von 2 Reihenhäusern mit je 6 Einfamilienwolmungen in Calw-Wim- berg werden auf Grund der VOB. die
Grab-, Beton-, Maurer-, Dachdecker-, Zimmerer- und Fiasclinerarheiten vergeben.
Ab Montag, 5. Juni 1950, können die Vergebungsunterlagen bei Arehtitekt W. Köhler in Caiw, Schillerstraße 26, eingesehen und die Leistungsverzeichnisse gegen Gebühr dort abgeholt werden. Die Angebote sinCÄverschlossen bis zum 10. Juni 1950 vormittags 10 Uhr bei der Kreisbaugenossenschaft Calw, Schloßberg 3, einzureichen, woselbst die Eröffnung sofort stattfmdet. Der Zuschlag bleibt Vorbehalten.
Zur Erstellung von zwei 2-stockigen Doppelwohngebäuden und einem
1-stockigen Doppelwohngebäude in Calw-Wimberg
werden auf Grund der VOB. die
Grab-, Beton-, Maurer-, Dachdecker-, Zimmerer- und Flascliner&rbeiten vergeben.
Ab Montag, 5. Juni 1950, können die Vergebungsunterlagen bei der Kreisbaugenos- sensehaft Calw eingesehen und die Lei- stungsverzeichnisso gegen Gebühr dort abgeholt werden. Die Angebote sind verschlossen bis zum 10. Juni 1950 vormittags 10 Uhr daselbst einzuroichen, wo die Eröffnung sofort stattfindet. Der Zuschlag bleibt Vorbehalten.
Kreisbaugenossensclmft Calw e.G.m.b.H.
der Wohnungszwangswirtschaft geschieht nun bei dem steuerbegünstigten Wohnungsbau nach zwei besonderen Richtungen, je nachdem es sich um die< Grundsteuervergünstigung des Wohnungsbaugesetzes oder aber nur um die Steuerfreiheit nach § 7 c des Einkommensteuergesetzes (Absetzung von den Werbungskosten) handelt. Hierbei gewährt die Einkommensteucrvorgünsti- gung eine wesentlichere Lockerung in der teilweisen Aufhebung der Wohnungs- zwangswirtsehaft als die Grundsteuervergünstigung, die zum Beispiel den seitherigen Mieterschutz überhaupt nicht aufhebt. Im einzelnen:
A. Wohnraumbewirtschaftung Beide Arten der Steuerbegünstigung (Grundsteuerbegünstigung nach dem Wohnungsbaugesetz und auch Steuervergünstigung nach § 7 c des Einkommensteuergesetzes) stellen Wohnungen von der Erfassung und Zuteilung durch die Wohnungsbehörden vollkommen frei. Dies gilt namentlich für den Ausbau und die Erweiterung bestehender Gebäude. Die Wohnungen müssen nach dem 31. Dezember 1949 bezugsfertig geworden sein und ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel im Sinne des Wohnungsbaugesetzes geschaffen worden sein. Soweit bis zum 27. April 1950 allerdings Wohnungen durch die Wohnungsbehörde zugewiesen worden sind, muß es für die derzeitigen Mieter hierbei sein Bewenden behalten.
B. Preisbildung Bei beiden Arten der Steuervergünstigung darf im Rahmen der Vorschriften über die Preisbildung höchstens die Miete erhoben werden, die zur Deckung der Kosten erforderlich ist. Die Berechnung dieser sogenannten Kostenmiete ist näheren Vorschriften der Bundesregierung Vorbehalten worden. Diese Vorschriften werden sich auch auf die Wirtschaft- lichkeits- und Wohnflüehenberechnung erstrecken. Für steuerbegünstigte Wohnungen, bei deren Finanzierung Darlehen oder Zuschüsse, welche gern. § 7c des Einkom
mensteuergesetzes Steuerfreiheit genießen, eingesetzt sind, besteht die weitere Einschränkung, daß die Miete den Betrag von 1,50 DM je Quadratmeter Wohnfläche im Monat nicht übersteigen darf. Die Obersten Landesbehörden sind ermächtigt, Ausnahmen zuzulassen. Ferner können aus Billigkeitsgrtinden und zur Senkung von Mieten durch Landesgesetz die Grundsteuer Vergünstigungen auch auf früher be-' gonnene und bis zum 31. Dezember 1949 bezugsfertig gewordene Wohnungen ausgedehnt werden. In diesem Fall ist die Miete um die bisher in der Miete enthaltene, auf die Wohnung anteilig entfallende Grundsteuer zu senken.
Von der Lockerung der Preisbildung beim steuerbegünstigten Wohnungsbau kann demnach nicht gesprochen werden, da die Grenzen, welche die Kostenmiete, schafft, von den seither üblichen Mietzinsen nicht unterschritten sein dürften.
C. Mieterschutz Bezüglich der Regelung des Mieterschutzes geht jede der beiden Arten von Steuervergünstigungen einen besonderen W T eg.
a) Für steuerbegünstigte Wohnungen, bei denen Grundsteuervergünstigungen in Anspruch genommen sind, bleibt der seitherige Mieterschutz in vollem Umfange bestehen.
b) Dagegen sind steuerbegünstigte Wohnungen, die ohne Grundsteuer Vergünstigung gebaut werden, also Wohnungen, bei denen lediglich die Steuerfreiheit nach § 7 c des Einkommensteuergesetzes in Anspruch genommen worden ist (durch Finanzierung von steuerfreie]) Darlehen oder Zuschüssen) im wesentlichen vom Mieterschutz befreit. Bezüglich des Umfangs dieser Befreiung finden alle oben I C beim frei finanzierten Wohnungsbau auf geführten Bestimmungen Anwendung (Ausnahme für Werkwohnungen und werkgeförderte Wohnungen sowie für die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes — 27. 4. 1950 — begründeten Mietverhältnisse sowie für Räume, die zu einer bereits unter Mieterschutz stellenden Wohnung dazu kommen).
Die oben I A Ziffer 1—9 aufgezähllen Schutzvorschriften (beim Tod des Mieters, bei der Räumung, bei der Aufrechnung und bei der Kündigung usw.) finden auch auf die vom Mieterschutz befreiten Mietverhältnisse steuerbegünstigter Wohnungen Anwendung, weil auf ihren sozialen Charakter nicht verzichtet werden konnte. Dieser Eingriff in die an und für sich wünschenswerte Vertragsfreiheit mußte im dringenden Interesse der wirtschaftlich Schwächeren vorgenommen werden.
(Schluß folgt)
Landwirtschaffsseliule Calw Der Lehrausflug der Landwirtschaftsschule Calw findet am Samstag, 1. Juli 1950 statt. Näheres siehe Anschlag am Schwarzen Brett des Bürgermeisteramtes.
Die ehemaligen Schüler und Schülerinnen sowie die Schüler des unteren Kurses werden zu diesem Lehrausflug hiermit freundlichst eingeladen.
Letzter Anmeldetermin: 12. Juni 1950.
Die Schulleitung
Rotes Kreuz
Württemberg-Hohenzollern e.V.
Kreisverein Calw Wer kennt: Schilling, August, Wachtmeister b. d. Art., geh. 1914/15? — Rudi, Familienname fehlt, Uffz. b. d. Flak, geb. 1913? Beide sollen aus dem Altkreis Nagold stammen, beide sind Schreiner von Beruf und kamen am 20. 5. 1945 bei Hoyers- werde in Gefangenschaft. — Um Zuschriften wird an die Rot-Kreuz-Geschäftsstelle Calw gebeten.
Auflockerung des Mieterschutzes und der Wohnraumbewirtschaftung bei Neubauten und Umbauten