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meister, der Mitglieder des Kreistags und Kreisrates, seiner Mitarbeiter des Land­ratsamtes und der Kreisverbandsverwal­tung, sowie schließlich der ganzen Bevöl­kerung des Kreises. Trotz der manchmal unpopulären Maßnahmen, die hätten getrof­fen werden müssen sei er überall auf freundliches Entgegenkommen und größte Hilfsbereitschaft gestoßen.

Landrat Wagner wies darauf hin, daß er neben 3 anderen Landräten, die auch aus der Industrie kamen, die altehrwürdige Tradition der Landratsamtsverwaltung durchbrochen habe. Es sei damit ein inter­essantes Verwaltungsexperiment durchge­führt worden. Diese 4 Landräte seien in ein Chaos hineingestellt worden, in dem es keine Regierung, keine Minister und keine Gesetze mehr gab und die ganze Macht in den Händen der Gouverneure der Besatzungsmacht vereinigt war. Gerade die Anfangsarbeiten, Errichtung von Brücken, Wiederherstellung des Verkehrs, Herbei­schaffung von Lebensmitteln usw. seien wahrscheinlich robusten und entschlossenen Geschäftsleuten mehr gelegen als den Be­rufsbeamten. Die Verhältnisse hätten sich schneller wieder konsolidiert als man ge­dacht hätte. Damit seien auch die Aufgaben andere geworden. Es seien heute nur noch Aufgaben vorhanden, die von erfahrenen Verwaltungsleuten wahrzunehmen seien und für deren Lösung es keiner Männer aus der freien Wirtschaft mehr bedürfe. Rückblickend dürfe er sagen, daß das Experiment im Kreis Calw gelungen sei. Dies habe auch die Anerkennung des In­nenministers bestätigt. Wenn er aber prüfe, warum es gelungen sei, so würde der Hauptgrund darin liegen, daß er sich auf die Treue, den Charakter, das Pflichtbe­wußtsein und die Kenntnisse der leitenden Beamten und Angestellten habe verlassen können. Die Selbständigkeit, die er allen gegeben habe, habe sehr gute Wirkungen gezeitigt. Er habe auch die Verwaltung mehr im Stile wie es der Unternehmer zu tun pflege ausgeübt. Es sei möglich, daß er dadurch heilige Prinzipien der Verwal­tung mißachtet hätte, jedoch glaube er recht gehandelt zu haben.

Vom Standpunkt der freien demokrati­schen Auffassung aus scheine ihm das Sub­ordinationsverhältnis, das bisher traditio­nell war, überholt. Der Staatsbeamte, der Freund und Helfer der Bevölkerung sein sollte, müsse, um seinen Aufgaben gerecht zu werden, mehr Freiheit und mehr Selb­ständigkeit haben und insbesondere müß­ten die Anliegen der Bevölkerung möglichst rasch erledigt werden.

Der Geist, der auf dem Landratsamt und dem Kreisverband geherrscht habe und sich in den AusdrückenLandratsamtsfamilie und Kreisverbandsfamilie dokumentiert habe, sei überall gut gewesen. Man habe auch über die manchmal auftretenden Grotesken des Alltags ein befreiendes Lachen anstim- men können. Er glaube, daß eine Verwal­tung in diesem 'Sinne, verbunden mit der sprichwörtlichen Verwaltungskenntnis der württembergischen Landräte, wie sie durch seinen Nachfolger repräsentiert werde, zu bester Leistung führen würde.

Am Schluß seiner Ausführungen kam er noch auf den Art. 6 der Kreisordnung zu sprechen und bat, daß man die Koordinie­rung der staatlichen Verwaltungsstellen im Kreise nicht zu weit treiben möge. Es bestünde sonst die Gefahr, daß dadurch ein ehrgeiziger und herrschsüchtiger Landrat zum Kreisleiter werde und den anderen Behördenvorständen würde die Freude und Lust zur Arbeit in weitem Maße genommen.

Er kehre nunmehr in das Leben eines Calwer Bürgers zurück. Die 4 Jahre Land­ratsarbeit gehörten zu den schönsten und interessantesten Jahren seines Lebens. Sie hätten ihm eine reiche Erfahrung gebracht und ihm Einblick in das Beamtentum und den Staatsapparat gegeben. Er sei stolz darauf, daß er am Werden des neuen Staa­tes habe mitarbeiten dürfen Seinem Nach­folger Herrn Landrat Geissler wünsche er, daß er viele Jahre zu Nutz und Frommen

der Bevölkerung in guter Gesundheit wir­ken dürfe.

Als letzter Redner ergriff Herr Land- rat Geissler das Wort. Er dankte ins­besondere dem Herrn Minister, daß er seine Amtseinsetzung mit so liebenswürdigen Worten vorgenommen habe. Seine Worte seien fif5r ihn Verpflichtung, er werde sich bemühen, die Hoffnungen und Erwartungen zu erfüllen. Er dankte dann Herrn Oberst Blanc, der in sehr herzlicher Weise ihn begrüßt habe und versicherte, daß er stets bestrebt sein werde, mit den Dienststellen der Besatzungsmacht aufs engste zusammen­zuarbeiten, um das gemeinsame Ziel zu er­reichen.

Er dankte sodann Herrn Bürgermeister Klepser für seine freundlichen Worte, so­wie Herrn Reg.-Rat Neerforth. Es werde ihm ein besonderes Anliegen sein, mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gut zu­sammenzuarbeiten. Er widmete schließlich noch einige kurze Worte dem verstorbenen Landrat Dr. Haegele, der für den Kreis 80 viel bedeutet habe.

Als ihn Herr Minister Renner aufgefor­dert habe, sich um die in Calw freiwer­dende Stelle des Landrats zu bewerben, habe er sich nicht sofort zu einer Zusage entschließen können, weil er im Hinblick auf sein Alter (60 Jahre) Bedenken hatte. Das Vertrauen jedoch, das Minister Ren­ner ihm bewiesen habe, sowie seine lang­jährige Verwaltungserfahrung, die ihn be­fähige, auch die neuen Aufgaben zu bewäl­tigen, haben ihn veranlaßt, sich zu bewer­ben. Zwar hätte sich manches auf dem Ge­biet der Verwaltung in den letzten 4 Jah­ren verändert. Aber diesen Veränderungen

f ewachsen zu sein und mit der Entwicklung chritt zu halten, sei gerade ein wesent­liches Merkmal der Verwaltung. Ein Pro­gramm könne er heute nicht aufstellen, da er den Kreis noch zu wenig kenne, und außerdem die Dinge noch zu sehr im Fluß seien. Er müßte sich darauf beschränken, einige allgemeine Gesichtspunkte besonders

hervorzüheben. Nach seiner Ansicht sei der Landrat nicht der höchste Beamte, son­dern der erste Diener des Staates im Kreis, der die größte Verantwortung trage und dem die größten Pflichten auferlegt seien. Er stehe im Blickpunkt der ganzen Bevöl­kerung und man müßte von ihm erwarten, daß er jeder sachlichen Kritik standhalten könne. Ein Mehr an Rechten stehe ihm aber nicht zu. deshalb müsse er es auch ableh­nen, daß dem Landrat andere staatliche Dienststellen unterstellt werden sollten, wozu der Art. 6 der Kreisordnung evtl. Veranlassung geben könnte, auf Grund des­sen der Landrat ermächtigt ist, Weisungen an andere Dienststellen zu geben

In dem Verhältnis zwischen Staat und Selbstverwaltung hätte sich auch ein ge­wisser Umschwung vollzogen. Er sei wil­lens, sich mit seiner ganzen Person, sei­nem Wissen und Können und seinen Er­fahrungen auf die Seite der Selbstverwal­tung zu stellen, obwohl er sich durchaus bewußt sei, daß er in erster Linie Staats­beamter sei. Wir müßten uns darüber im klaren sein, daß durch die unglücklichen Verhältnisse wir alle und auch insbeson­dere der Kreis Calw bettelarm geworden seien. Oberster Grundsatz müsse daher für alle Verwaltungen die Sparsamkeit sein. Wie jeder Hausvater und jeder Betriebs­inhaber den Pfennig mehrmals umdrehen muß, ehe er ihn ausgibt, so müßte dies erst recht bei der Verwaltung öffentlicher Gel­der geschehen. In einem Privatbetrieb sei es so, daß sich die Ausgaben nach den Ein­nahmen richten, während bei der öffentli­chen Verwaltung die Einnahmen sich nach den Ausgaben richten müssen Deshalb müsse man feststellen, was unbedingt nötig sei und nur hierfür öffentliche Mittel auf­wenden.

Es sei ihm ein besonderes Anliegen, an den Sorgen und Nöten der Bevölkerung teilzunehmen und er bitte die Bürgermei­ster. ihn auf dem Laufenden zu halten. Un­sachliche Kritik, Denunziationen, anonyme

Lebensmittelversorgung

Zucker für Monat November

Für Monat November 1949 erhalten sämtliche Verbrauchergruppen und Altersklassen

1500 g Zucker

und zwar

Verbrauchergruppe

Alters­

klasse

Menge

e

Abschnitte

Normalverbraucher

0-1 J.

je 500 g

1 und 2

je 250 g

5 und 6

Normalverbraucher

TSV in Brot

16 J.

je 500 g

1 und 2

TSV in Butter

500g

L 14/205, bzw.

TSV Butter u. Brot

L 24/205, bzw.

TSV Butter u. Fleisch

L. 34/205

TSV Fleisch

TSV Fleisch u. Brot

über 6 J.

je 500 g

1, 2 und 3

Vollselbstversorger

16J.

je 500 g io 250 g je 500 g je 250 g

1 und L 44/206

9 und 10

Vollselbstversorger

Werd. u. still. Mütter

über 6 J.

1, 7 und 8 Zuckerabschnitte

der November-Lebensmittel- und Zulagekarten.

Es ist darauf zu achten, daß nur die L-Abschnitte mit dem Länderaufdruck Wtirt- temberg-Hohenzollern beliefert werden dürfen.

Auf die Abschnitte L 16/205, L 11/205, L 21/205, L 31/205 und L 41/205 sowie auf den Zuckerabschnitt 4 darf kein Zucker ausgegeben werden.

Weiterer Fleischaufruf für Monat November Normalverbraucher und die in Frage kommenden Teilselbstversorger über 1 Jahr erhalten für den Monat November 1949 weitere

500 g Fleisch und zwar auf folgende Abschnitte:

Normalverbraucher TSV Brot TSV Butter TSV Butter u. Brot

der Noyember-Lebensmittelkarte.

Calw, den 11. 11. 1949 Kreisernährungsamt.

16 J. über 6 J.

J je 250 g

Fleischabechnitte 6 und 7