Amtsblatt für den Kreis Calw

Calw

Freitag, 29. Juli 1949

Nr. 31

Die Behandlung der Besatzungsschäden

Es muß immer wieder festgestellt wer­den, daß die Bevölkerung über die Ver Ordnung Nr. 134 vom 20. 11. 1947, die die Behandlung der Besatzungsschäden regelt, nicht genügend unterrichtet ist.

Unter Bezugnahme auf die im Amtsblatt Nr. 28 vom 13. 7. 1948 veröffentlichte Be kanntmachung wird daher jedem Geschä­digten nochmals dringend empfohlen, sich mit den betr. Anordnungen vertraut zu machen, um die ihm zustehenden Rechte zu wahren und zu verhüten, daß wegen Formfehlern eine Zurückweisung des An­trages erfolgt oder evtl, wegen Frist­versäumnis die Möglichkeit zur Geltend­machung der Schadensansprüche verlustig geht.

Gültige Verordnungen u. Ver fügungen:

a) Verordnung Nr. 134 (Entschädigungs­gerichte) vom 20. 11. 1947, Journal Offi- ciel Nr. 122 vom 21 11. 1947;

b) Verfügung Nr. 256 vom 20. 11. 1947 (Verfahren vor den Entschädigungs­gerichten), Journal Officiel Nr. 122 vom 21. 11. 1947;

c) Bekanntmachung über die Errichtung des Entschädigungsgerichtes, Journal Officiel Nr. 169/170 vom 8. 6. 1948;

d) Bekanntmachung betr. die Entschädi­gungsanträge wegen Besatzungsschäden, Journal Officiel Nr. 178, Seite 1570;

e) Verfügung Nr. 113 vom 26. 3. 1949, Jour­nal Officiel Nr. 250/256, Seite 1919;

f) Verordnung Nr. 207 zur Abänderung der Verordnung -Nr. 134 über die Bil­dung von Entschädigungsgerichten, Jour­nal Officiel Nr. 257, Seite 1929;

g) Verfügung Nr. 117 über das Verfahren vor dem Entschädigungszentralgericht, Journal Officiel Nr. 258/259, Seite 1945.

Durch diese Anordnungen wird der deut­schen Bevölkerung die Möglichkeit zur Stel­lung von Anträgen bei

1. Personenschäden,

2. Flur- und Forstschäden,

3. Belegungsschäden an Gebäuden und Ein­richtungsgegenständen, welche durch die Besatzung verursacht wurden,

4. Irreguläre Requisitionen (einschl. Hand­werkerrechnungen), ,

5. Anormaler Wohnungsabnützung,

6. Gewährung nur eines Teils des be­anspruchten Wertes und ähnlichen Fäl­len

gegeben.

Die Anträge müssen u. a. fol­gende Angaben enthalten:

Unterschrift durch den Antragsteller oder seinen Vertreter (Bleistift unzuläs­sig);

Name und Vorname, Wohnort (Kreis) und Straße, Geburtsdatum und -ort, Beruf, Staatsangehörigkeit des Antragstellers;

Wertangabe der verlangten Entschädi­gung in Deutscher Mark; '

Alle erdenklichen zweckmäßigen Beweise (franz. und deutsche Protokolle, Feststel­lungen der Schäden usw.). Ohne Beweis­mittel sind Anträge zwecklos.

Ferner ist noch zu beachten:

1. Die Anträge müssen fristgerecht, in­nerhalb 3 Monaten seit 4em Tage, an dem die Schadenshandlung begangen worden ist, mittels eingeschriebenem Brief direkt an das Sekretariat des Entschädi­gungsgerichtes in Tübingen, Doblerstraße 3, eingesandt werden. (Anmeldung der Schäden innerhalb einer Frist von 3 Monaten seit dem Tage des Entstehens.)

2. Auf die genaueste Ausfüllung der Formalitäten wird hingewiesen, da sonst Anträge wegen Unzulässigkeit durch das Gericht zurückgewiesen werden; es handelt sich um ein förmliches Gerichtsverfahren.

3. Die Amtssprache vor dem Entschädi­gungsgericht ist französisch. Der Antrag muß in deutscher und französischer Spra­che gestellt werden

4. Auf die Bestimmungen in den Artikeln 19 und 21 der Verordnung Nr. 134 wird be­sonders hingewiesen.

Im Sinne dieser Artikel bilden keine Besatzungsschäden:

a) die vor dem 20. 9. 1945 zugefügten Schä­den;

b) Arbeitsunfälle, bei denen die Entschädi­gung durch das Gesetz über Sozialver­sicherung oder durch Privatversicherun­gen gedeckt sind;

c) Sach- und Dienstleistungen für den Be­darf der Besatzungstruppen und ina- besondere die normale Abnutzung und Beschädigung, die durch den Gebrauch der beschlagnahmten Werte (z. B. Woh­nungen, Einrichtungsgegenstände) ent­standen ist;

d) der Verlust des Nutzungsrechtes infolge Beschlagnahme oder Entziehung;

e) fehlerhafte Ausführung von' Privatver­trägen;

f) Verletzung von Rechten gewerblichen und literarischen Eigentums, Kriegs­schäden, Kriegsbeuten, Reparationslei­stungen, Demontagen, Liquidation des

Kriegspotentials, Rückerstattung aus­ländischen Eigentums;

g) Schäden, die durch französische Holz­schlagfirmen entstehen; diese sind selbst zur Schadenersatzleistung verpflichtet. Sofern Entschädigung oder Ersatzlei­stung nicht erlangt werden kann, wird Stellung eines Antrages bei der Kreis­militärregierung in deutsch und franzö­sisch empfohlen;

h) Schäden, die durch bei Besatzungsdienst­stellen beschäftigte deutsche Angestellte außerhalb des Dienstes verursacht wer­den.

5. Die öffentliche Hand kann auch An­träge stellen (z. B. bei Bombenschäden im Gemeindewald durch Übuugswurf, Panzer­schäden an Straßen, Wegen usw.).

6. Bei Stellung eines jeden Entschädi­gungsantrages wird eine Geschäftsstellen­gebühr von DM 10. erhoben. Andere Ge­richtskosten hat der Antragsteller nicht zu tragen, wie auch das Urteil lauten möge.

7. Sind für ein und dieselbe Sache meh­rere Antragsteller vorhanden, muß ein be­sonderer Antrag für jeden von ihnen ge­stellt werden.

8. Es wird empfohlen, bei größeren Scha­densforderungen einen Rechtsanwalt in An­spruch zu nehmen.

Bei der Anmeldung von Belegungs­schäden in Hotels; Gaststätten, Privat­wohnungen usw. ist noch folgendes zu be­achten :

Für die Anträge (4fach) sind die hierfür vorgesehenen Vordrucke, die beim Requi­sitionsamt vorrätig sind, zu verwenden.

Lebensmittelversorgung

In der Zeit vom 1. bis 31. August 1949 können bezogen werden:

Brot (W = Weißbrot, S = Schwarzbrot):

Alters­

klasse

01 J. 16 J.

über 6 J.

Karten­

kennziffer

Bewertung

16

14, 24, 24 C, 34 11, 21, 21 C, 31

Teilschwerarbeiter 61

Mittelschwerarbeiter 64 Schwerarbeiter 62

Schwerstarbeiter 63

Werd. u. still. Mütter 70

je 200 g W je 1000 g S je 500 g S je 200 g W je 1000 g S je 500 g S 1000 g W 1000 g S 500 g S je 1000 g S je 1000 g S 500 g S je 1000 g S 500 g S 500 g S 250 g W je 200 g W

N ormal Verbraucher TSV Butter TSV Fleisch TSV Fleisch und Butter

Abschn:

Zw ow

12, 18

13, 19, 25

Zw o. p, q

12,15,18. 20, 23, 26

13,17,19,25

E

12

13

12.15.18

12.15.17.18 13

12,15,18,20,23,26,27 13

R-Brot

Kleinabschnitte

Zw-Abschnitte

01 J. 16 J.

01 J. über 1 J.

01 J. 16 J.

16

14, 24, 24 C, 34 16

14, 24, 24 C, 34 11, 21, 21 C, 31

I 16

114, 24. 24 C, 34

Dauerbaekwaren: je 200 g I Zw m, n

je 200 g I Zw m, n

K o c h m e h 1 :

Werd. u, still. Mütter 70

1500 g

1500 g Kindernährm je 250 g

250 g 250 g

Z 16/802

Brot H ittel:

Nährmittelabschnitte and Stärkemehl

9, 13, 15 undKinderetärkeoMfel Nährmittel undKiadnrstArkeoMhl

Kiader-

| Teigwaren:

Über die Ausgabe von Teigwaren ergeht besondere Weisung an die Bürgenseister- ämter.