Amtsblatt für den Kreis Calw

Calw

Samstag, 7. Mai 1949

Nr. 19

Lebensmittelversorgung

Butter für Monat Mai Die Fettration für Monat Mai 1949 für Normalverbraucher in Butter beträgt für Kinder von 06 Jahren 650 g Fett, Ver­braucher über 6 Jahre 825 g Fett. Der Rücklieferungssatz für Selbstvers. bleibt vorläufig mit 750 g bestehen.

Innerhalb der vorgesehenen Fettration für Normalverbraucher werden sofort fol­gende Abschnitte der Lebensmittelkarten zum Bezug von Butter aufgerufen:

Alters­

klasse

Karten­

kennziffer

Bewer­

tung

Abschnitte

0-6 J.

16,14.14B

le 75 g

GundH

0 6 J.

16,14,14B

. 125 g

PundY

Ober 6 J.

U.11B

. 125 g

J und K

über 6 J.

11,11B

125 g

Kl.-Abschnitte

Ober 1 J.

34,34B, 31.31B

250 g

Sch/Fett

Werd. u. st Mütter

70

300 g

Kl.-Abschnitte (1t, Aufdruck)

Die Verbraucher werden darauf hin­gewiesen, daß es sich hier um die gesamte Butterzuteilung des Monats handelt und eine zweckmäßige Verteilung des Einkaufs nunmehr Sache des Käufers ist. Die rest­liche Fettart und die Aufrufsmengen sowie der Zeitpunkt der Ausgabe wird noch be­sonders bekanntgegeben.

Trockenfrüchte für Monat April 1949 Normalverbraucher, Gemeinschaftsverpfl. und TSV über 1 Jahr erhalten für Monat April 200 g Trockenfrüchte auf die Abschnitte 26, 126, 226, 326, 426, 526 und 626 der April-Lebensmittelkarten.

Calw, 3. Mai 1949.

Kreisernährungsamt.

Kinder-Milchnähnnittcl Laut Mitteilung des Landwirtschafts­ministeriums sind sofort sämtliche Butter­

milch-, Magermilch- und angesäuerte Vollmilchpulver, wie

Alete-Milch, angesäuert,

Pelargon rot, angesäuert, Saliter-Milchnahrung, angesäuert, Omira Buttermilchpulver,

Omira Magermilchpulver,

Edelweiß Magermilchpulver, Edelweiß Buttermilchpulver,

Eledon Buttermilchpulver aus der Bewirtschaftung herausgenommen und können in Apotheken, Drogerien und Reformhäusern ohne Bezugsberechtigung abgegeben werden.

Herstellung von Teigwaren

Gewerbebetrieben, die im Besitze einer von der ehemaligen Hauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirt­schaft ausgestellten Kontingentsbescheini­gung oder Verarbeitungsanweisung sind (§ 150 Abs. 1 der Getreidemarktordnung vom 1. 7. 1944), wird auf Antrag die Her­stellung von Teigwaren wieder gestattet und ein Mehlkontingent zur Verfügung ge­stellt.

Betriebe, die eine Lohnherstellung auf­zunehmen wünschen, bedürfen dazu einer Sondergenehmigung des Landwirtschafts­ministeriums.

Entsprechende Anträge sind über das Kreisernährungsamt Calw dem Landwirt­schaftsministerium vorzulegen. Die Kontin­gentsbescheinigung oder die Arbeitsanwei­sung der ehemaligen Hauptvereinigung ist dem Antrag beizufügen.

Ausgabe von Pitolade

Kinder sämtlicher Verbrauchergruppen sowie Gemeinschaftsverpflegte von 0 bis 6 Jahren erhalten für Monat April eine Tafel Pitolade auf die Sonderabschnitte 48, 148, 248, 348, 448, 548, 648, 722 der April- Lebensmittelkarten.

Calw, 4. Mai 1949.

Kreisernährungsamt.

Bodenreform-Meldeverordnung

Nach der Verordnung des Staatsministe­riums über die Anmeldung von landwirt­schaftlichem Grundeigentum für die Zwecke der Bodenreform vom 17. Februar 1949 (Reg. Bl. Nr. 16 S. 87) sind unter bestimmten Vor­aussetzungen alle Grundeigentümer

1. deren landwirtschaftlich genutzte Fläche einschließlich Moor- und Oedland mehr als 50 ha beträgt,

2. die ihre landwirtschaftlichen Flächen in den letzten 25 Jahren vorwiegend verpach­tet hatten,

3. die Ländereien seit dem 1. Juli 1914 er­worben haben und diesd nicht selbst be­wirtschaften,

verpflichtet, ihr Grundeigentum dem Sied­lungsamt anzumelden.

Die Frist für die Anmeldung läuft am 1. Mai ds. Js. ab. Im Einzelnen wird auf den Wort­laut der Verordnung hingewiesen, sie kann bei den Bürgermeisterämtern eingesehen werden.

Calw, den 29. April 1949

Landratsamt.

Schriftverkehr der Sportvereine mit der Militärregierung

Die Militärregierung bringt in einer Note vom 27. April 1949 den Bürgermeisterämtern und Sportvereinen zur Kenntnis, daß jedes

Schreiben an die Militärregierung Calw von dem jeweiligen Vereinsvorstand unterzeich­net sein und

einen Sichtvermerk des Kreissportbeauftragten für den Kreis Calw

tragen soll.

Kreissportbeauftragter für den Kreis Calw ist Herr Bürgermeister Breitling in Nagold.

Landratsamt.

Vieh- und Krämermärkte in Wildberg

Die Stadt Wildberg hat durch Erlaß des Landesgewerbeamt9 Stuttgart vom 16. Ja­nuar 1943 für die Zeit bis 31. Dezember 1948 die Erlaubnis erhalten, alle geraden Kalenderjahre am Montag, der in die Zeit vom 20. bis 26. Juli fällt, einen Krämer­markt und alljährlich zum gleichen Zeit­punkt einen Rindvieh- und Schweinemarkt abzuhalten.

Die Stadt hat um Verlängerung dieser Erlaubnis nachgesucht. Einwendungen ge- gpn dieses Gesuch können binnen 14 Tagen vom Tage der Veröffentlichung an gerech­net beim Landratsamt angebracht werden.

Calw, 29. April 1949.

Landratsamt.

Wer sein Amtsblatt aufmerksam liest, bewahrt sich vor Nachteil und Schaden

Stand der Maul- und Klauenseuche

Württemberg - Hohenzollern: Kreis Wangen, Adrazhofen Gde. Wuchsen- hogen, 1 Gehöft; Kreis Biberach, Bonladen Gde. Berkheim, 1 Gehöft.

Nordwürttemberg: Kreis Ulm,

Gde. Albeck.

Nordbaden: Kreis Sinsheim, 1 Ge­meinde; Kreis Tauberbischofsheim, 1 Ge­meinde.

Südbaden: Kreis Lahr, 1 Gemeinde.

Bayern: Reg.-Bez. Oberbayern, 8 Kreise; Reg.-Bez. Niederbayern/Oberpfalz, 7 Kreise; Reg.-Bez. Oberfranken, 4 Kreise; Reg.-Bez. Mittelfranken, 6 Kreise; Reg.-Bez. Unter­franken, 9 Kreise; Reg.-Bez. Schwaben die Kreise Augsburg, Dillingen, Wertingen, Neuburg/Donau, Donau wörth; Kempten Stadt und Land, Markt-Oberdorf, Giinzburg, Mem­mingen.

Hessen: Reg.-Bez. Darmstadt, 2 Kreise; Reg.-Bez. Kassel, 6 Kreise; Reg.-Bez. Wies­baden, 7 Kreise.

Rheinland-Pfalz : Reg.-Bez. Mon­tabaur. 1 Kreis.

Nordrheixl-Westfalen: Reg.-Bez. Detmold, 1 Kreis; Reg.-Bez. Aachen, 2 Kreise; Reg.-Bez. Düsseldorf, 5 Kreise; Reg.-Bez. Köln, 3 Kreise; Reg.-Bez. Mün­ster, 6 Kreise; Reg.-Bez. Arnsberg, 1 Kreis.

Niedersachsen: Reg.-Bez. Hanno­ver, 3 Kreise; Reg.-Bez. Hildesheim, 8 Kreise; Reg.-Bez. Lüneburg, 1 Kreis; Reg.- Bez. Osnabrück, 1 Kreis; Verw.-Bez. Braun­schweig, 4 Kreise.

Schleswig-Holstein: Frei.

Calw, 26. April 1949:

LandratBamt

Wttrttemberg-Hoheuzollern Kreisverein Calw

Strassen- and Hanssammlnng

am

7. und 8. Mai 1949

An die Bevölkerung des Kreises Calw er­geht die herzliche Bitte, zum guten Gelin* gen der Sammlung durch eine Spende die Jedes nach seinen eigenen Yerhält- nissen gibt beantragen. Die große Kot im Lande erfordert große Geldmittel!

Barum: Hellt dem Roten Krenz!

Calw, den 3. Mai 1949

Landrat Wagner Kreiavoniteender

Handwerksbetriebe,

die nach Erlaß des Gesetzes über eine Soforthilfe zugunsten demontierter Be­triebe vom 25. 2. 1949 auf den Erhalt eines staats verbürgten Kredits zur Wieder­anschaffung von Maschinen reflektieren, wollen sich sofort an nns wenden unter Angabe, in welcher Höhe Kredit beabsich­tigt und was für Maschinen beschafft wer­den wollen. Der § 1 des o. a. Gesetzes legt fest, daßin Ausnahmefällen auch solche Unternehmen die Soforthilfe erhalten kön­nen, die nicht sämtliche Maschinen ver­loren haben oder verlieren.

Kreisinnungsverband Calw.

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