Heizkohieisb e wirts chaftung

Bekanntmachung

Durch Beschluß des Landratsamts ist nachstehenden Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung i. S. des Ein­zelhandelsschutzgesetzes entsprochen wor­den:

1. Frau Ruth Meinhardt-Marion in Wildbad i. Schw. zur Neuerriehtung einer Verkaufsstelle für Textilwaren (fer­tige Damenmoden, Kleider, Hüte usw.) in einem ca. 35 qm großen Pavillon (Enz- pavillon) heim Haus Kurplatz 8 in Wild­bad i. Schw.;

2. Schuhmachermeister Heinrich Waid- n e r in Herrenalb zur Neuerrichtung einer Verkaufsstelle für Schuhwaren in einem Werkstattnebenraum im Hause Mayenberg- straße 6 in Herrenalb.

3 Frau Lina Bäuerle geh. Calmbach in Engelsbrand zur Neuerrichtung einer Verkaufsstelle für Eisenwaren und Haus­haltsgeräte in einem Zimmer ihrer Woh­nung im Haus Nr. 68 in Engelsbrand;

4. Frau Martha Hansen geb. Marks in Neuenbürg zur Neuerrichtung einer Ver­kaufsstelle für Textilwaren (Stoffe) in einem ca. 6 qm großen Ladenraum im Erd­geschoß des Hauses Alte Pforzheimerstr. 17 in Neuenbürg;

5. Herrn Wilhelm H a m m a n u in Nagold zur Neuerrichtung einer Verkaufsstelle für Kleintierzuchtgeräte in einem Verkaufs­raum im Erdgeschoß des Hauses Badstr. 3 in Nagold.

Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an das Wirtschaftsministerium Landes­gewerbeamt in Tübingen zulässig, die binnen 2 Wochen, vom Tage der Veröffent­lichung an gerechnet, beim Landratsamt einzulegen wäre.

Calw, 8. April 1949.

Landratsamt.

Bekanntmachung

des Landwirtsehaftsministeriums WUrttem- berg-Hohenzollern über die Abhaltung von staatl. Bezirksrindviehschauen im Jahre 1949

Staatliche Bezirksrindviehschauen wer­den im Jahre 1949 abgehalten im Gebiet des Württ. Fleckvieh zucht ver­band e s für den Siilchgau Unter­jesingen:

In Stammheim für den Zuchtverein Calw am Montag, 2. Mai 1949, 8 Uhr,

in Neubulach für den Zuchtverein Nagold am Montag, 2. Mai 1949, 14 Uhr.

Zu den Schauen werden nur solche Zucht­tiere (Bullen und Kühe) der in dem be­treffenden Schaubezirk anerkannten Schläge zugelassen, die in das Herdbuch eines Zuchtvereins eingetragen sind dferen Ab­stammung in einwandfreier Weise aus dem Zuchtbuch nach gewiesen wird und die im Besitz eines Mitgliedes des Zuehtvereins sind

Personen aus Sperrbezirken, Beobach­tungsgebieten und Schutzzonen ist der Zu­tritt zu den Schauen untersagt, ebenso sind Tiere aus solchen Gebieten von den Schauen ausgeschlossen.

Calw, 19. April 1949.

Landratsamt.

Stand dev Maul- und Klauenseuche

In Württemberg-Holienzollern ist die Maul- und Klauenseuche im Kreis Hechingen in der Gemeinde Dettensee in 1 Gehöft ausgebrochen.

Nordwürttemberg ist wieder frei von Maul- und Klauenseuche

In Nordbaden sind in 5 Kreisen ins­gesamt 9 Gemeinden mit 73 Gehöften ver­seucht.

In Süd baden herrscht Maul-u Klauen­seuche im Kreis Lahr in 1 Gemeinde.

In Bayern sind verseucht: im Reg.-Bez. Oberbayern 8 Kreise,

im Reg.-Bez Niederbayern-

Oberpfalz 5 Kreise,

im Reg.-Bez. Oberfranken 5 Kreise,

im Reg.-Bez. Mittelfranken 8 Kreise,

im Reg.-Bez. Schwaben die Kreise Augs-

Nach einer Weisung des Wirtsche.fts- ministeriums Referat Kohle tue 8. 4. 1949 wird bekanntgemacht, daß mit Rücksicht auf die im II. Quartal 1949 ein­tretende Verschärfung der Koh­le n 1 a g e ab sofort für Heizzwecke keine Brennstoffe mehr zugeteilt werden dürfen.

Ausnahmen sind nur dann zugelassen, wenn zur Durchführung spezieller Produk­tionen bestimmte Temperaturen eingehal­ten werden müssen. Die während der Vor­sommer- und Sommermonate zugeteilten Hartbrennstoffe sind für die Heizperiode 1949/1950 zu horten.

Krankenhäuser, Sanatorien und ähnliche Anstalten werden im Rahmen der Eingänge laufend versorgt

Über die weiteren Zuteilungen an Schu­len, Behörden, Industrie- und Handwerks­betriebe ergeht in den nächsten Wochen nähere Weisung. Den Behörden und Schul­vorständen sowie den Industriebetrieben (nicht Direktbezieher) wird empfohlen, eine nach Kohlensorten getrennt berech­nete Bedarfsermittlung (für den Winter 49/50) vorzubereiten, die auf Verlangen einzureichen ist.

Die Zuteilungen für Handwerk und Han­del werden durch das Wirtschaftsministe­rium im Einvernehmen mit der Handwerks­kammer. Reutlingen bzw. den zuständigen Fachgruppen festgelegt.

Gaststätten erhalten Küchenkohlen, wenn sie monatlich mindestens 700 Voll­mahlzeiten ausgeben. Diese sind über die Bürgermeisterämter am Mo­natsende an Referat Kohle beim Kreiswirt­schaftsamt zu melden, dabei ist zum 30. 4. 1949 einmalig mit anzugeben, ob im je­weiligen Wirtschaftsherd entweder Stein­kohle oder nur Briketts gebrannt werden können! Pro Mahlzeit werden 200 g Hart­brennstoffe ausgegeben.

Die Bäckereien des Kreises mit Kohlenöfen werden erneut darauf aufmerk­

sam gemacht, ihre Mehlverarbeitungsmel- dungen pünktlich an das Kreisernährungs­amt Calw, Zimmer 22, zum 25. jeden Monats einzureichen und vor allem auch kurz das verbackene Kundenmehl gesondert dar­auf anzugeben. Schriftliche Anfragen ein­zelner Bäckereien bei Referat Kohle sind über den innungsobermeister einzureichen Für 100 kg verbackenes Mehl werden 30 ko Hartbrennstoffe ausgegeben.

Der Beauftragte d. Wirtsehaftsministeriums Kreiswirtschaftsamt Referat Kohle

Kohlenversorgung der Ärzteschaft im Kohlcnwirtschaftsjahr 1949/50 Die Ärzte des Kreises Calw (Praktische Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte usw. und Den­tisten) werden gebeten, möglichst um­gehend dem Gesundheitsamt Nagold (Medi zinalrat Dr. Gagelmann) mitzuteilen, wel­che Kohlensorte (Steinkohlen, Koks Größe angeben oder Braunkohlenbri­ketts) in den Öfen der Praxen am besten brennen. Über die Höhe der Zuteilung selbst ist noch nichts bekannt. Diese wird vom zuständigen Ärzteverband und dem Wirtschaftsministerium Tübingen Refe­rat Kohle für das Wirtschaftsjahr 1949/5C festgelegt werden.

Kreiswirtschaftsamt.

Referat Kohle

Treibstoffbewirtschaftung Es besteht erneut Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß mit der Zulassung eines Kraftfahrzeuges zum Verkehr grundsätz­lich kein Anspruch auf Treibstoffzuteilung verbunden ist.

Vor der Zulassung bzw. Versteuerung eines Kraftfahrzeuges sollte sich daher je­der Kraftfahrzeugbesitzer unbedingt mit der Treibstoffausgabestelle des Kreiswirt­schaftsamts ins Benehmen setzen und sich erkundigen, ob er Treibstoff erhalten kann.

Kreiswirtschaftsamt

bürg, Dillingen, Neuburg/Donau, Wertin­gen Donauwürth und Kempten.

In Hessen sind noch 27 Kreise ver­seucht.

Im Land Rheinland-Pfalz herrscht die Seuche noch in 3 Kreisen.

In Nordrhein-Westfalen herrscht Maul- und Klauenseuche in den Reg.-Bezir- ken Detmold, Düsseldorf, Köln und Mün­ster in insgesamt 18 Kreisen.

In 'Niedersachsen sind die Reg.- Bezirke Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Osnabrück und die Verwaltungsbezirke Braunschweig und Oldenburg mit 22 Krei­sen verseucht.

Schleswig-Holstein ist frei von Maul- und Klauenseuche.

Calw, 8. April 1949.

Landratsamt.

Übernahme der im Ver. Wirtschaftsgebiet gültigen Schwerarbeiter-Regelung

Die Landwirtschaftsministerien der Län­der der französischen Zone haben beschlos­sen, im Zuge der ernährungsmäßigen An­gleichung die im Vereinigten Wirtschafts­gebiet gültige Regelung zu übernehmen. Da damit die Einstufung der Schwerarbeiter durch die Gewerbeaufsichtsämter neu er­folgen muß, haben die Kreisernährungs­ämter bereits die Betriebe zur Neueinrei­chung von Anträgen aufgefordert.

Die Neuregelung bringt es mit sich, daß die seitherigen Empfänger der Schwer­arbeiterkarte Kategorie I in der Regel keine Zulage mehr erhalten können, ebenso ein Teil der seitherigen Empfänger der Zu­lagekarte Kategorie II. Das Zulagenhand­buch des Vereinigten Wirtschaftsgebietes sieht nur noch für besonders anstrengende Tätigkeiten die Gewährung der Schwer­arbeiterkarte vor Insbesondere folgende Tätigkeiten sind künftig nicht mehr zu­

lageberechtigt, wobei zu erwähnen ist, daß die Aufzählung nicht als erschöpfend an­gesehen werden darf:

Dreh-, Fräs-, Bohr-, Stanz- und ähnliche Arbeiten an kleinen Werkstücken oder auf kleineren und mittleren Bearbeitungs maschinen;

alle feinmechanischen und diesen gleich­zusetzenden Arbeiten, wie Fahrrad-, Optik-, Photo-, Rundfunk-, Uhrenteile- und Appa- rate-Herstellung;

Herstellung kleiner Holz-. Kunststoff­und Papierwaren;

Textil-Spinnerei, Spulerei, Weberei, Wir. kerei, Zuschneiderei, Näherei und Step­perei;

Hand- und Maschinensetzer, Buchdrucker, Anlegerinnen, Buchbinder;

Handschuhmacher, Portefeuilleur, Tape­zierer;

Maschinen- und Apparatewärter;

Bäcker, Konditoren, Metzger;

Nachtpförtner usw.

Es darf nicht übersehen werden, daß bei Einführung der Schwerarbeiter-Karte die Fleischration 300 bis 400 g betrug und die Fettration sich zwischen 125 und 250 g monatlich bewegte. Die Gesamtration de3 erwachsenen Normalverbrauchers lag zwi­schen 800 und 1200 Kalorien täglich.

Im Februar 1949 überschritt die Kalo­rienzahl erstmals die 2000 Kaloriengrenze; im März 1949 konnten Lebensmittel im Wert von 2100 Kalorien an die Normal­verbraucher ausgegeben werden.

Das Bestreben des Landwirtschaftsmini- steviums geht vor allem dahin, eine all­gemeine Erhöhung der Lebensmittel Zutei­lungen zu erreichen, die allen Versorgungs­berechtigten und nicht nur bestimmten Be­rufsgruppen zugute kommt. Wenn es ge­lingt, die Grundration weiter zu erhöhen, hat jeder einzelne auch ohne Zulage eine weitaus bessere Ernährung, als sie in den