Heizkohieisb e wirts chaftung
Bekanntmachung
Durch Beschluß des Landratsamts ist nachstehenden Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung i. S. des Einzelhandelsschutzgesetzes entsprochen worden:
1. Frau Ruth Meinhardt-Marion in Wildbad i. Schw. zur Neuerriehtung einer Verkaufsstelle für Textilwaren (fertige Damenmoden, Kleider, Hüte usw.) in einem ca. 35 qm großen Pavillon (Enz- pavillon) heim Haus Kurplatz 8 in Wildbad i. Schw.;
2. Schuhmachermeister Heinrich Waid- n e r in Herrenalb zur Neuerrichtung einer Verkaufsstelle für Schuhwaren in einem Werkstattnebenraum im Hause Mayenberg- straße 6 in Herrenalb.
3 Frau Lina Bäuerle geh. Calmbach in Engelsbrand zur Neuerrichtung einer Verkaufsstelle für Eisenwaren und Haushaltsgeräte in einem Zimmer ihrer Wohnung im Haus Nr. 68 in Engelsbrand;
4. Frau Martha Hansen geb. Marks in Neuenbürg zur Neuerrichtung einer Verkaufsstelle für Textilwaren (Stoffe) in einem ca. 6 qm großen Ladenraum im Erdgeschoß des Hauses Alte Pforzheimerstr. 17 in Neuenbürg;
5. Herrn Wilhelm H a m m a n u in Nagold zur Neuerrichtung einer Verkaufsstelle für Kleintierzuchtgeräte in einem Verkaufsraum im Erdgeschoß des Hauses Badstr. 3 in Nagold.
Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an das Wirtschaftsministerium — Landesgewerbeamt — in Tübingen zulässig, die binnen 2 Wochen, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, beim Landratsamt einzulegen wäre.
Calw, 8. April 1949.
Landratsamt.
Bekanntmachung
des Landwirtsehaftsministeriums WUrttem- berg-Hohenzollern über die Abhaltung von staatl. Bezirksrindviehschauen im Jahre 1949
Staatliche Bezirksrindviehschauen werden im Jahre 1949 abgehalten im Gebiet des Württ. Fleckvieh zucht verband e s für den Siilchgau Unterjesingen:
In Stammheim für den Zuchtverein Calw am Montag, 2. Mai 1949, 8 Uhr,
in Neubulach für den Zuchtverein Nagold am Montag, 2. Mai 1949, 14 Uhr.
Zu den Schauen werden nur solche Zuchttiere (Bullen und Kühe) der in dem betreffenden Schaubezirk anerkannten Schläge zugelassen, die in das Herdbuch eines Zuchtvereins eingetragen sind dferen Abstammung in einwandfreier Weise aus dem Zuchtbuch nach gewiesen wird und die im Besitz eines Mitgliedes des Zuehtvereins sind
Personen aus Sperrbezirken, Beobachtungsgebieten und Schutzzonen ist der Zutritt zu den Schauen untersagt, ebenso sind Tiere aus solchen Gebieten von den Schauen ausgeschlossen.
Calw, 19. April 1949.
Landratsamt.
Stand dev Maul- und Klauenseuche
In Württemberg-Holienzollern ist die Maul- und Klauenseuche im Kreis Hechingen in der Gemeinde Dettensee in 1 Gehöft ausgebrochen.
Nordwürttemberg ist wieder frei von Maul- und Klauenseuche
In Nordbaden sind in 5 Kreisen insgesamt 9 Gemeinden mit 73 Gehöften verseucht.
In Süd baden herrscht Maul-u Klauenseuche im Kreis Lahr in 1 Gemeinde.
In Bayern sind verseucht: im Reg.-Bez. Oberbayern 8 Kreise,
im Reg.-Bez Niederbayern-
Oberpfalz 5 Kreise,
im Reg.-Bez. Oberfranken 5 Kreise,
im Reg.-Bez. Mittelfranken 8 Kreise,
im Reg.-Bez. Schwaben die Kreise Augs-
Nach einer Weisung des Wirtsche.fts- ministeriums — Referat Kohle — tue 8. 4. 1949 wird bekanntgemacht, daß mit Rücksicht auf die im II. Quartal 1949 eintretende Verschärfung der Kohle n 1 a g e ab sofort für Heizzwecke keine Brennstoffe mehr zugeteilt werden dürfen.
Ausnahmen sind nur dann zugelassen, wenn zur Durchführung spezieller Produktionen bestimmte Temperaturen eingehalten werden müssen. Die während der Vorsommer- und Sommermonate zugeteilten Hartbrennstoffe sind für die Heizperiode 1949/1950 zu horten.
Krankenhäuser, Sanatorien und ähnliche Anstalten werden im Rahmen der Eingänge laufend versorgt
Über die weiteren Zuteilungen an Schulen, Behörden, Industrie- und Handwerksbetriebe ergeht in den nächsten Wochen nähere Weisung. Den Behörden und Schulvorständen sowie den Industriebetrieben (nicht Direktbezieher) wird empfohlen, eine nach Kohlensorten getrennt berechnete Bedarfsermittlung (für den Winter 49/50) vorzubereiten, die auf Verlangen einzureichen ist.
Die Zuteilungen für Handwerk und Handel werden durch das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit der Handwerkskammer. Reutlingen bzw. den zuständigen Fachgruppen festgelegt.
Gaststätten erhalten Küchenkohlen, wenn sie monatlich mindestens 700 Vollmahlzeiten ausgeben. Diese sind über die Bürgermeisterämter am Monatsende an Referat Kohle beim Kreiswirtschaftsamt zu melden, dabei ist zum 30. 4. 1949 einmalig mit anzugeben, ob im jeweiligen Wirtschaftsherd entweder Steinkohle oder nur Briketts gebrannt werden können! Pro Mahlzeit werden 200 g Hartbrennstoffe ausgegeben.
Die Bäckereien des Kreises mit Kohlenöfen werden erneut darauf aufmerk
sam gemacht, ihre Mehlverarbeitungsmel- dungen pünktlich an das Kreisernährungsamt Calw, Zimmer 22, zum 25. jeden Monats einzureichen und vor allem auch kurz das verbackene Kundenmehl gesondert darauf anzugeben. Schriftliche Anfragen einzelner Bäckereien bei Referat Kohle sind über den innungsobermeister einzureichen Für 100 kg verbackenes Mehl werden 30 ko Hartbrennstoffe ausgegeben.
Der Beauftragte d. Wirtsehaftsministeriums Kreiswirtschaftsamt — Referat Kohle
Kohlenversorgung der Ärzteschaft im Kohlcnwirtschaftsjahr 1949/50 Die Ärzte des Kreises Calw (Praktische Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte usw. und Dentisten) werden gebeten, möglichst umgehend dem Gesundheitsamt Nagold (Medi zinalrat Dr. Gagelmann) mitzuteilen, welche Kohlensorte (Steinkohlen, Koks — Größe angeben — oder Braunkohlenbriketts) in den Öfen der Praxen am besten brennen. Über die Höhe der Zuteilung selbst ist noch nichts bekannt. Diese wird vom zuständigen Ärzteverband und dem Wirtschaftsministerium Tübingen — Referat Kohle — für das Wirtschaftsjahr 1949/5C festgelegt werden.
Kreiswirtschaftsamt.
— Referat Kohle —
Treibstoffbewirtschaftung Es besteht erneut Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß mit der Zulassung eines Kraftfahrzeuges zum Verkehr grundsätzlich kein Anspruch auf Treibstoffzuteilung verbunden ist.
Vor der Zulassung bzw. Versteuerung eines Kraftfahrzeuges sollte sich daher jeder Kraftfahrzeugbesitzer unbedingt mit der Treibstoffausgabestelle des Kreiswirtschaftsamts ins Benehmen setzen und sich erkundigen, ob er Treibstoff erhalten kann.
Kreiswirtschaftsamt
bürg, Dillingen, Neuburg/Donau, Wertingen Donauwürth und Kempten.
In Hessen sind noch 27 Kreise verseucht.
Im Land Rheinland-Pfalz herrscht die Seuche noch in 3 Kreisen.
In Nordrhein-Westfalen herrscht Maul- und Klauenseuche in den Reg.-Bezir- ken Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster in insgesamt 18 Kreisen.
In 'Niedersachsen sind die Reg.- Bezirke Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Osnabrück und die Verwaltungsbezirke Braunschweig und Oldenburg mit 22 Kreisen verseucht.
Schleswig-Holstein ist frei von Maul- und Klauenseuche.
Calw, 8. April 1949.
Landratsamt.
Übernahme der im Ver. Wirtschaftsgebiet gültigen Schwerarbeiter-Regelung
Die Landwirtschaftsministerien der Länder der französischen Zone haben beschlossen, im Zuge der ernährungsmäßigen Angleichung die im Vereinigten Wirtschaftsgebiet gültige Regelung zu übernehmen. Da damit die Einstufung der Schwerarbeiter durch die Gewerbeaufsichtsämter neu erfolgen muß, haben die Kreisernährungsämter bereits die Betriebe zur Neueinreichung von Anträgen aufgefordert.
Die Neuregelung bringt es mit sich, daß die seitherigen Empfänger der Schwerarbeiterkarte Kategorie I in der Regel keine Zulage mehr erhalten können, ebenso ein Teil der seitherigen Empfänger der Zulagekarte Kategorie II. Das Zulagenhandbuch des Vereinigten Wirtschaftsgebietes sieht nur noch für besonders anstrengende Tätigkeiten die Gewährung der Schwerarbeiterkarte vor Insbesondere folgende Tätigkeiten sind künftig nicht mehr zu
lageberechtigt, wobei zu erwähnen ist, daß die Aufzählung nicht als erschöpfend angesehen werden darf:
Dreh-, Fräs-, Bohr-, Stanz- und ähnliche Arbeiten an kleinen Werkstücken oder auf kleineren und mittleren Bearbeitungs maschinen;
alle feinmechanischen und diesen gleichzusetzenden Arbeiten, wie Fahrrad-, Optik-, Photo-, Rundfunk-, Uhrenteile- und Appa- rate-Herstellung;
Herstellung kleiner Holz-. Kunststoffund Papierwaren;
Textil-Spinnerei, Spulerei, Weberei, Wir. kerei, Zuschneiderei, Näherei und Stepperei;
Hand- und Maschinensetzer, Buchdrucker, Anlegerinnen, Buchbinder;
Handschuhmacher, Portefeuilleur, Tapezierer;
Maschinen- und Apparatewärter;
Bäcker, Konditoren, Metzger;
Nachtpförtner usw.
Es darf nicht übersehen werden, daß bei Einführung der Schwerarbeiter-Karte die Fleischration 300 bis 400 g betrug und die Fettration sich zwischen 125 und 250 g monatlich bewegte. Die Gesamtration de3 erwachsenen Normalverbrauchers lag zwischen 800 und 1200 Kalorien täglich.
Im Februar 1949 überschritt die Kalorienzahl erstmals die 2000 Kaloriengrenze; im März 1949 konnten Lebensmittel im Wert von 2100 Kalorien an die Normalverbraucher ausgegeben werden.
Das Bestreben des Landwirtschaftsmini- steviums geht vor allem dahin, eine allgemeine Erhöhung der Lebensmittel Zuteilungen zu erreichen, die allen Versorgungsberechtigten und nicht nur bestimmten Berufsgruppen zugute kommt. Wenn es gelingt, die Grundration weiter zu erhöhen, hat jeder einzelne auch ohne Zulage eine weitaus bessere Ernährung, als sie in den