Anmeldung von Wiedergutmach tmgjgansprüchen der aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verfolgten und geschädigten Personen
Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die in der Zeit vom 30. 1. 1933 bis 8. 5. 1945 aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verfolgt oder benachteiligt worden sind, können ihre Wiedergutmachungsansprüche anmelden. Antragsformulare sind beim Landratsamt - Kreisbetreuungsstelle für* die Opfer des Nationalsozialismus - Calw, Marktplatz 30 erhältlich. Die ausgefüllten Formulare sind bis spätestens 30. 4.1949 bei der Kreisbetreuungsstelle abzugeben.
Landratsamt Kreisbetreuungsstelle für die Opfer des Nationalsozialismus
Hauptkörungen für Bullen 1949 im Kreis Calw-'
Die Hauptkürungen für Bullen werden im Jahr 1949 gemäß §§ 4 und 5 der Ersten Verordnung zur Förderung der Tierzucht nach unten stehendem Plan als Sammelkörungen durchgeführt.
Bullen, die innerhalb der letzten 3 Monate vor der Hauptkörung anläßlich einer Sonderkörung gekört und auf einer Absatzveranstaltung gekauft wurden, müssen nicht vorgestellt werden.
Auf die Notwendigkeit rechtzeitigen Klauenschnitts und ausreichender Bewegung wird besonders hingewiesen. Für Bullen, die krankheitshalber nicht vorgeführt werden können, muß ein tierärztliches Zeugnis vorgelegt werden.
Um die Gefährdung von Menschenleben zu verhindern, sind bösartige Bullen nicht vorzustellen, sondern zum Schlachten zu geben.
Die Anwesenheit der Herren Bürgermeister und Ortsobmänner für Landwirtschaft bei der Körung der Bullen ihrer Gemeinde ist notwendig.
Die Körgebühren sind im Anschluß an die Körung zu bezahlen. Sie betragen bei Deckerlaubniserneuerung DM 4.— und bei Deckerlaubnisentzug DM 2.— je Bulle.
Die Körbücher und Abstammungsnachweise aller in Zucht befindlicher Bullen sind von den Bürgermeisterämtern gesammelt bis spätestens 16. April 1949 an die Tierzuchtaußenstelle Unterjesingen bei Tübingen einzusenden. Die Körbücher für Bullen, die während des vergangenen Jahres abgingen, sind mit einem Vermerk über Abgangstag und -Ursache zu versehen und gleichfalls bis zum vorgenannten Termin an die Tierzuchtaußenstelle Unterjesingen einzusenden.
Plan der
Hauptkörungen für Bullen 1949 Dienstag, den 3. 5. 1949
8 Uhr in Gültlingen
für die Gemeinden Gültlingen, Decken- pfronn, Holzbronn, Sulz, Wildberg.
9.30 Uhr in Gechingen
für die Gemeinden Gechingen, Althengstett, Dachtel, Ostelsheim, Stammheim.
11 Uhr in Möttlingen
für die Gemeinden Möttlingen, Calw, Liebenzell, Monakam, Neuhengstett, Ötten- bronn Simmozheim, Unterhaugstett.
14 Uhr in Oberreichenbach für die Gemeinden Oberreichenbach, Beinberg. Hirsau, Igelsloch, Maisenbach, Ober- kollbach, Unterkollbach, Würzbach.
15.30 Uhr in Zavelstein
für die Gemeinden Zavelstein, Altburg, Calw- Alzenberg, Emberg, Rötenbach, Schmieh, Sommenhardt.
17 Uhr in Neubulach
für die Gemeinden Neubulach, Altbulach, Effringen, Liebeisberg, Oberhaugstett, Schönbronn.
Mittwoch, den 4. 5. 1949
8 Uhr in Calmbach
für die Gemeinden Calmbach, Wildbad (ausgenommen die Teilorte Sprollenhaus und Nonnenmiß), Höfen/Enz.
Kreisstadt Calw
Wohnraum - Erhebung
Das Landratsamt hat eine erneute, allgemeine Wohnraum-Erhebung angeordnet. Zu diesem Zweck werden diese Woche jedem Inhaber einer selbständigen Wohnung 2 Erhebungsbogen zugestellt. Die Formulare sind peinlich genau und gut leserlich auszufüllen. 1 Exemplar des Vordrucks wird in der Woche nach Ostern wieder abgeholt, das andere verbleibt dem Wohnungsinhaber.
Die Bevölkerung wird gebeten, den ehrenamtlichen Mitarbeitern (Erhebern) jede gewünschte Auskunft wahrheitsgetreu zu erteilen, um dadurch die freiwillig übernommene Arbeit dieser Männer zu erleichtern. Wer nicht in der Lage ist, den Vordruck selbst auszufüllen, kann den Erheber zur Unterstützung heranziehen.
Es wird darauf hingewiesen, daß die im Erhebungsbogen gemachten Angaben einer Nachprüfung gemäß dem Wohnungsgesetz des Kontrofirats vom 8. 3. 1946 unterliegen. Verletzungen dieses Gesetzes (falsche Wohn- raumangabe, vorgetäuschten Wohnsitz usw.) werden entsprechend Artikel 13 dieses Gesetzes strafrechtlich verfolgt und durch ein deutsches Gericht oder ein Gericht der Militärregierung mit Gefängnis bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe bis zu 10000 DM bestraft.
Bürgermeisteramt.
9.30 Uhr in Dobel
für die Gemeinden Dobel, Neusatz, Rotensol.
10.30 Uhr in Herrenalb
für die Gemeinden Herrenalb, Bernbach.
11.30 Uhr in Loffenau für die Gemeinde Loffenau.
14 Uhr in Schwann
für die Gemeinden Schwann, Arnbach, Birkenfeld, Conweiler, Dennach, Feldrennach, Gräfenhausen. Neuenbürg, Niebelsbach, Ottenhausen.
16 Uhr in Langenbrand für die Gemeinden Langenbrand, Bieselsberg, Engelsbrand, Grunbach, Kapfenhardt, Oberlengenhardt, Salmbach, Schömberg, Schwarzenberg, Unterlengenhardt, Unterreichenbach, Waldrennach.
Donnerstag, den 5. 5. 1949 8 Uhr in Wart
für die Gemeinden Wart, Ebershardt, Eb- hausen, Gaugenwald, Mindersbach, Rot- felden Wenden. ■
9.30 Uhr in Neuweiler
für die Gemeinden Neuweiler, Agenbach, Breitenberg, Hornberg, Martinsmoos, Ober- kollwangen, Zwerenberg.
11 Uhr in Enzklösterle für die Gemeinde Enzklösterle sowie für die Teilorte Sprollenhaus und Nonnenmiß der Gemeinde Wildbad.
14 Uhr in Simmersfeld
für die Gemeinden Simmersfeld, Aichhalden, Aichelberg, Beuren, Ettmannsweiler, Fünfbronn.
15 Uhr in Altensteig
für die Gemeinden Altensteig, Berneck, Egenhausen, Spielberg, Überberg, Walddorf mit Monhardt.
16.30 Uhr in Haiterbach
für die Gemeinden Haiterbach, Beihingen, Oberschwandorf.
17.30 Uhr in Nagold
für die Gemeinden Nagold mit Iselshausen, Emmingen, Pfrondorf, Rohrdorf.
Landratsamt.
Inhalt der letzten Nummern des Journal Officiel Nr. 250/251/252/258/254/255/256 vom 11./15./18./22./25./29. 3. und 1. 4. 1949 Verordnungen,
Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef Fran^ais en Allemagne Verordnung Nr. 203 vom 26. März 1949 über die Errichtung der Bank deutscher Länder, S. 1912,
VoEKSTIIEATER PALW
Unsre Osterprogrammei
Karfreitag 20.30. Samstag 20.30, Ostersonn'
tag 15.00 und 20.30 Uhr
Menschen in Gottes Hand
Ostermontag 15 Uhr und 20.30 Uhr, Mittwoch 20. April. Donnerstag, 21. April, je 20.30 Uhr
Operette
Ein entzückender Wien-Film, erfüllt von den schönsten S t r an ß-M e 1 o d i e n.
Verordnung Nr 204 vom 26. März 1949 über die Abänderung der Verordnung Nr. 191 vom 29. Oktober 1948, S. 1918.
Verordnung Nr. 112 vom 26. März 1949 über die Bildung einer ständigen Abteilung des Gerichts erster Instanz von Freiburg in Berlin, S. 1919.
Verfügung Nr. 113 des Commandant en Chef vom 26. Mürz 1949 über Abänderung der Verfügung Nr. 256 des Administra- teur General vom 20. November 1947 über das Verfahren vor den Landesentschädigungsgerichten, S. 1919.
Verfügung Nr. 116 des Commandant en Chef vom 28. März 1949 zur Durchführung der Verordnung Nr. 90 über die Neuregelung des Jagdwesens in der Zone Frangais d’Occupation, S. 1920.
Anordnung Nr. 122 vom 26. März 1949 über Änderung und Ergänzung der Anordnung Nr. 48 des Gönöral Commandant en Chef vom 29. Januar 1948 betreffend Überstellung von Verbrechern von Besetzungszone zu Besetzungszone, S. 1921. Mitteilungen an unsere Bezieher, S. 1922 Unsere Veröffentlichungen, S. 1924.
Unsere Verkaufsstellen, S. 1925.
Amtliche Bekanntmachungen, S. 751.
Landratsamt.
Rotes Kreuz Württemberg-Hohenzollcrn Kreisverein Calw
Am Samstag, den 2 3. April, findet in Calw eine
Delegiertenversammlung mit folgender Tagesordnung statt:
1. Auflösungsbeschluß der Gesellschaft für Gesundheitsfürsorge und Kriegsgefange- nendienst.
2. Wahl der Vorstandsmitglieder.
3. Entgegennahme des Jahres-Geschäfts- u. -Kassenberichts.
4. Entlastung des Vorstands und .Rechnungsführers.
5. Wahl der Vertreter zur Delegiertenversammlung in Tübingen.
Die gewählten Delegierten erhalten noch nähere Mitteilungen.
Der Kreisvorsitzende.
Evangelische Gottesdienste in Calw Osterfest, 17. April: 8 Uhr Osterfeier auf dem Friedhof (Geprägs). 9.30 Uhr Haupt- gottesdienst in der Kirche und Heil. Abendmahl (Höltzel). 9.30 Uhr Gottesdienst im Krankenhaus (Geprägs).
Ostermontag, 18. April: 9.30 Uhr Gottesdienst in der Kirche (Weymann).
Evangelische Gottesdienste in Neuenbürg Osterfest, 17. April: 7.30 Uhr Morgenfeier auf dem alten Friedhof. 8.30 Uhr Gottesdienst Kreiskrankenhaus (Jäger).
9.30 Uhr Festgottesdienst Stadtkirche (Seifert). 10 Uhr Festgottesdienst Waldrennach, anschließend Feier des Hl. Mahles (Jäger). 10.30 Uhr Jugend gottesdienst 19 Uhr Abendmahlsfeier Stadtkirche (Seifert) .
Ostermontag, 18. April: 9.30 Uhr Gottesdienst Stadtkirche (Jäger). Anschließend Osterfeier des Kindergartens.
Herausgeber Kreisverband Calw. Verwaltung: Calw, Badstrafie *4.
Druck A. O elecbläger’eehe Buchdroakerai CMw.