Anmeldung von Wiedergutmach tmgjgansprüchen der aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verfolgten und geschädigten Personen

Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die in der Zeit vom 30. 1. 1933 bis 8. 5. 1945 aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verfolgt oder benachteiligt worden sind, können ihre Wiedergutmachungsansprü­che anmelden. Antragsformulare sind beim Landratsamt - Kreisbetreuungsstelle für* die Opfer des Nationalsozialismus - Calw, Markt­platz 30 erhältlich. Die ausgefüllten Formulare sind bis spätestens 30. 4.1949 bei der Kreis­betreuungsstelle abzugeben.

Landratsamt Kreisbetreuungsstelle für die Opfer des Nationalsozialismus

Hauptkörungen für Bullen 1949 im Kreis Calw-'

Die Hauptkürungen für Bullen werden im Jahr 1949 gemäß §§ 4 und 5 der Ersten Verordnung zur Förderung der Tier­zucht nach unten stehendem Plan als Sam­melkörungen durchgeführt.

Bullen, die innerhalb der letzten 3 Mo­nate vor der Hauptkörung anläßlich einer Sonderkörung gekört und auf einer Ab­satzveranstaltung gekauft wurden, müssen nicht vorgestellt werden.

Auf die Notwendigkeit rechtzeitigen Klauenschnitts und ausreichender Bewe­gung wird besonders hingewiesen. Für Bullen, die krankheitshalber nicht vor­geführt werden können, muß ein tierärzt­liches Zeugnis vorgelegt werden.

Um die Gefährdung von Menschenleben zu verhindern, sind bösartige Bullen nicht vorzustellen, sondern zum Schlachten zu geben.

Die Anwesenheit der Herren Bürger­meister und Ortsobmänner für Landwirt­schaft bei der Körung der Bullen ihrer Gemeinde ist notwendig.

Die Körgebühren sind im Anschluß an die Körung zu bezahlen. Sie betragen bei Deckerlaubniserneuerung DM 4. und bei Deckerlaubnisentzug DM 2. je Bulle.

Die Körbücher und Abstammungsnach­weise aller in Zucht befindlicher Bullen sind von den Bürgermeisterämtern gesam­melt bis spätestens 16. April 1949 an die Tierzuchtaußenstelle Unterjesingen bei Tü­bingen einzusenden. Die Körbücher für Bullen, die während des vergangenen Jah­res abgingen, sind mit einem Vermerk über Abgangstag und -Ursache zu versehen und gleichfalls bis zum vorgenannten Termin an die Tierzuchtaußenstelle Unterjesingen einzusenden.

Plan der

Hauptkörungen für Bullen 1949 Dienstag, den 3. 5. 1949

8 Uhr in Gültlingen

für die Gemeinden Gültlingen, Decken- pfronn, Holzbronn, Sulz, Wildberg.

9.30 Uhr in Gechingen

für die Gemeinden Gechingen, Althengstett, Dachtel, Ostelsheim, Stammheim.

11 Uhr in Möttlingen

für die Gemeinden Möttlingen, Calw, Lie­benzell, Monakam, Neuhengstett, Ötten- bronn Simmozheim, Unterhaugstett.

14 Uhr in Oberreichenbach für die Gemeinden Oberreichenbach, Bein­berg. Hirsau, Igelsloch, Maisenbach, Ober- kollbach, Unterkollbach, Würzbach.

15.30 Uhr in Zavelstein

für die Gemeinden Zavelstein, Altburg, Calw- Alzenberg, Emberg, Rötenbach, Schmieh, Sommenhardt.

17 Uhr in Neubulach

für die Gemeinden Neubulach, Altbu­lach, Effringen, Liebeisberg, Oberhaugstett, Schönbronn.

Mittwoch, den 4. 5. 1949

8 Uhr in Calmbach

für die Gemeinden Calmbach, Wildbad (aus­genommen die Teilorte Sprollenhaus und Nonnenmiß), Höfen/Enz.

Kreisstadt Calw

Wohnraum - Erhebung

Das Landratsamt hat eine erneute, allge­meine Wohnraum-Erhebung ange­ordnet. Zu diesem Zweck werden diese Woche jedem Inhaber einer selbständigen Wohnung 2 Erhebungsbogen zugestellt. Die Formulare sind peinlich genau und gut leser­lich auszufüllen. 1 Exemplar des Vordrucks wird in der Woche nach Ostern wieder abge­holt, das andere verbleibt dem Wohnungs­inhaber.

Die Bevölkerung wird gebeten, den ehren­amtlichen Mitarbeitern (Erhebern) jede ge­wünschte Auskunft wahrheitsgetreu zu ertei­len, um dadurch die freiwillig übernommene Arbeit dieser Männer zu erleichtern. Wer nicht in der Lage ist, den Vordruck selbst auszu­füllen, kann den Erheber zur Unterstützung heranziehen.

Es wird darauf hingewiesen, daß die im Erhebungsbogen gemachten Angaben einer Nachprüfung gemäß dem Wohnungsgesetz des Kontrofirats vom 8. 3. 1946 unterliegen. Verletzungen dieses Gesetzes (falsche Wohn- raumangabe, vorgetäuschten Wohnsitz usw.) werden entsprechend Artikel 13 dieses Ge­setzes strafrechtlich verfolgt und durch ein deutsches Gericht oder ein Gericht der Mili­tärregierung mit Gefängnis bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe bis zu 10000 DM bestraft.

Bürgermeisteramt.

9.30 Uhr in Dobel

für die Gemeinden Dobel, Neusatz, Rotensol.

10.30 Uhr in Herrenalb

für die Gemeinden Herrenalb, Bernbach.

11.30 Uhr in Loffenau für die Gemeinde Loffenau.

14 Uhr in Schwann

für die Gemeinden Schwann, Arnbach, Bir­kenfeld, Conweiler, Dennach, Feldrennach, Gräfenhausen. Neuenbürg, Niebelsbach, Ot­tenhausen.

16 Uhr in Langenbrand für die Gemeinden Langenbrand, Biesels­berg, Engelsbrand, Grunbach, Kapfenhardt, Oberlengenhardt, Salmbach, Schömberg, Schwarzenberg, Unterlengenhardt, Unter­reichenbach, Waldrennach.

Donnerstag, den 5. 5. 1949 8 Uhr in Wart

für die Gemeinden Wart, Ebershardt, Eb- hausen, Gaugenwald, Mindersbach, Rot- felden Wenden.

9.30 Uhr in Neuweiler

für die Gemeinden Neuweiler, Agenbach, Breitenberg, Hornberg, Martinsmoos, Ober- kollwangen, Zwerenberg.

11 Uhr in Enzklösterle für die Gemeinde Enzklösterle sowie für die Teilorte Sprollenhaus und Nonnenmiß der Gemeinde Wildbad.

14 Uhr in Simmersfeld

für die Gemeinden Simmersfeld, Aichhalden, Aichelberg, Beuren, Ettmannsweiler, Fünf­bronn.

15 Uhr in Altensteig

für die Gemeinden Altensteig, Berneck, Egenhausen, Spielberg, Überberg, Wald­dorf mit Monhardt.

16.30 Uhr in Haiterbach

für die Gemeinden Haiterbach, Beihingen, Oberschwandorf.

17.30 Uhr in Nagold

für die Gemeinden Nagold mit Iselshausen, Emmingen, Pfrondorf, Rohrdorf.

Landratsamt.

Inhalt der letzten Nummern des Journal Officiel Nr. 250/251/252/258/254/255/256 vom 11./15./18./22./25./29. 3. und 1. 4. 1949 Verordnungen,

Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef Fran^ais en Allemagne Verordnung Nr. 203 vom 26. März 1949 über die Errichtung der Bank deutscher Län­der, S. 1912,

VoEKSTIIEATER PALW

Unsre Osterprogrammei

Karfreitag 20.30. Samstag 20.30, Ostersonn'

tag 15.00 und 20.30 Uhr

Menschen in Gottes Hand

Ostermontag 15 Uhr und 20.30 Uhr, Mitt­woch 20. April. Donnerstag, 21. April, je 20.30 Uhr

Operette

Ein entzückender Wien-Film, erfüllt von den schönsten S t r an ß-M e 1 o d i e n.

Verordnung Nr 204 vom 26. März 1949 über die Abänderung der Verordnung Nr. 191 vom 29. Oktober 1948, S. 1918.

Verordnung Nr. 112 vom 26. März 1949 über die Bildung einer ständigen Abteilung des Gerichts erster Instanz von Freiburg in Berlin, S. 1919.

Verfügung Nr. 113 des Commandant en Chef vom 26. Mürz 1949 über Abänderung der Verfügung Nr. 256 des Administra- teur General vom 20. November 1947 über das Verfahren vor den Landesent­schädigungsgerichten, S. 1919.

Verfügung Nr. 116 des Commandant en Chef vom 28. März 1949 zur Durchfüh­rung der Verordnung Nr. 90 über die Neuregelung des Jagdwesens in der Zone Frangais dOccupation, S. 1920.

Anordnung Nr. 122 vom 26. März 1949 über Änderung und Ergänzung der Anord­nung Nr. 48 des Gönöral Commandant en Chef vom 29. Januar 1948 betreffend Überstellung von Verbrechern von Beset­zungszone zu Besetzungszone, S. 1921. Mitteilungen an unsere Bezieher, S. 1922 Unsere Veröffentlichungen, S. 1924.

Unsere Verkaufsstellen, S. 1925.

Amtliche Bekanntmachungen, S. 751.

Landratsamt.

Rotes Kreuz Württemberg-Hohenzollcrn Kreisverein Calw

Am Samstag, den 2 3. April, findet in Calw eine

Delegiertenversammlung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Auflösungsbeschluß der Gesellschaft für Gesundheitsfürsorge und Kriegsgefange- nendienst.

2. Wahl der Vorstandsmitglieder.

3. Entgegennahme des Jahres-Geschäfts- u. -Kassenberichts.

4. Entlastung des Vorstands und .Rech­nungsführers.

5. Wahl der Vertreter zur Delegiertenver­sammlung in Tübingen.

Die gewählten Delegierten erhalten noch nähere Mitteilungen.

Der Kreisvorsitzende.

Evangelische Gottesdienste in Calw Osterfest, 17. April: 8 Uhr Osterfeier auf dem Friedhof (Geprägs). 9.30 Uhr Haupt- gottesdienst in der Kirche und Heil. Abend­mahl (Höltzel). 9.30 Uhr Gottesdienst im Krankenhaus (Geprägs).

Ostermontag, 18. April: 9.30 Uhr Gottes­dienst in der Kirche (Weymann).

Evangelische Gottesdienste in Neuenbürg Osterfest, 17. April: 7.30 Uhr Morgen­feier auf dem alten Friedhof. 8.30 Uhr Gottesdienst Kreiskrankenhaus (Jäger).

9.30 Uhr Festgottesdienst Stadtkirche (Sei­fert). 10 Uhr Festgottesdienst Waldren­nach, anschließend Feier des Hl. Mahles (Jäger). 10.30 Uhr Jugend gottesdienst 19 Uhr Abendmahlsfeier Stadtkirche (Sei­fert) .

Ostermontag, 18. April: 9.30 Uhr Gottes­dienst Stadtkirche (Jäger). Anschließend Osterfeier des Kindergartens.

Herausgeber Kreisverband Calw. Verwaltung: Calw, Badstrafie *4.

Druck A. O elecblägereehe Buchdroakerai CMw.