Stenwspreehtag« i
des Finanzamts Neuenbürg (Württ.)
Steuersprechtage finden statt in Hertenalb am 12. April, vormittags 8 bis 11 Uhr, nachmittags 2—5 Uhr und in U n - terreichenbaeh am 13. April, vormittags 8 %—12 Uhr je auf dem Rathaus der betr. Gemeinde.
Finanzamt Neuenbürg. !
Bekanntmachung
der Allg. Ortskrankenkasse Nagold
Zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Kasse hat das Versicherungsamt Calw auf Grund des § 391 der Reichsversicherungsordnung angeordnet, daß der Beitragssatz mit Wirkung vom 1. April 1949 an von 5 auf 5,5 v. H. des Grundlohnes erhöht wird.
Neue Beitragstabellen können von der Hauptkasse in Nagold und von der Verwaltungsstelle Altensteig bezogen werden.
Nagold, 5. April 1949.
Der Geschäftsführer.
Inhalt der letzten Nummern des Journal Officiel
Nr. 248/249 vom 4. 3. und 8. 3. 1949 (Eingang beim Landratsamt am 10. 3. 1949) Verordnungen,
Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef ' Fran^ais en Allemagne Verordnung Nr. 199 vom 22. Februar 1949 über Änderung und Aufhebung gewisser Bestimmungen der Verordnung Nr. 177 über die Gerichte der französischen Militärregierung in Deutschland, S. 1903. Verordnung Nr. 200 vom 22. Februar 1949 über die Abänderung der Verordnung Nr. 169 über Verkehrsfreiheit zwischen der französischen, englischen und amerikanischen Besatzungszone, S. 1904. Verordnung Nr. 201 vom 28. Februar 1949 über Vollstreckung der von den Gerichten der französischen Militärregierung in Deutschland ausgesprochenen Verurteilungen zu Todesstrafen, S. 1904. Verordnung Nr. 202 vom 28. Februar 1949, betreffend Abänderung der Verordnung Nr. 9 des Commandant en Chef Francais en Allemagne vom 18. Oktober 1945 über die Errichtung und Organisation eines Strafregisters im französischen Besetzungsgebiet, S. 1905.
Verfügung Nr. 111 des Commandant en Chef vom 2. März 1949, betreffend die Zwangsverwalter, S. 1906.
Anordnung Nr. 118 vom 26. Februar 1949, betreffend Aufhebung der Anordnung Nr. 97 vom 4. November 1946 des Ad- ministrateur GönSral über die Errichtung einer deutschen beratenden Preiskommission für das französische Besetzungsgebiet, S. 1906.
Anordnung Nr. 119 des Commandant en Chef vom 2. März 1949, betreffend die Zwangsverwalter, S. 1907.
Anordnung E 7 vom 5. Februar 1949 betreffend Abänderung der Anordnung E 5 über die Regelung der Herstellung und Verteilung von Fertigfabrikaten der mechanischen und elektrischen Industrien, S. 1907.
Bekanntmachung der J.E.I.A. vom 24. Februar 1949: Devisen, Banken und Konten für die Bezahlung von Ausfuhren, die aus dem franz. Besatzungsgebiet stammen, S. 1908.
Unsere Veröffentlichungen, S. 1910. Amtliche Bekanntmachungen, S. 743.
Rotes Kreuz Württemberg-Hohenzollern Kreisverein C a 1 w/L a n d r a t s a m t Wer kennt ehemal. Kgf. Otto Rettig oder Rettich, etwa 24—30 Jahre alt, aus Kreis Calw oder anschließenden Grenzgemeinden des Kreises Pforzheim. Um Zuschriften wird gebeten!
1 Verlängerung des Notopfers Berlin
Das Finanzministerium von Württemberg Hohenzollern gibt bekannt: Nach einem am 24. März 1949 vom Landtag beschlossenen Gesetz wird die Erhebung der Abgabe „Notopfer Berlin“, soweit es sich um die Abgabe der Arbeitnehmer, die Abgabe der Veranlagten und die Abgabe der Körperschaften handelt, auf die Monate März und April 1949 und die Abgabe auf Postsendungen auf die Monate April und Mai 1949 verlängert. Personen, bei denen Lohnsteuer nicht einzubehalten bzw. von denen Einkommensteuer nicht zu entrichten ist, sind für die Erhebungszeiträume März und April 1949 von der Abgabe der Arbeitnehmer bzw. der Abgabe der Veranlagten befreit. Im übrigen gelten die bisherigen Vorschriften für die Erhebungszeiträume März und April 1949.
Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)
Handelsregister-Eintragung vom 22. März 1949
A 437. „Schwarzwald“-Grundstücks- und Finanzierungsbüro Christian Ziegler in Wildbad (König Karl-Straße 7). Inhaber: Christian Ziegler, Kaufmann in Wildbad. Die Angaben in () ohne Gewähr.
KreisstadtCalw
Zahlungsverkehr
Die bis jetzt geführte Sonderkasse für die Stadtwerke ist auf 31. März 1949 aufgehoben worden.
Sämtliche Kassengeschäfte der Stadt Calw werden ab sofort nur noch von der Stadtkasse (Rathaus, Zimmer 4) erledigt.
Alle Zahlungen, die nicht an die Kassenboten geleistet werden, können nur noch durch Bareinzahlung bei der Stadtkasse oder besser durch Überweisung auf deren Konten
Nr. 148 bei der Kreissparkasse Calw,
Nr. 923 bei der Volksbank Calw,
Nr. 111 69 beim Postscheckamt Stuttgart gemacht werden.
Die Zahlungspflichtigen werden um Beachtung gebeten.
Anmeldung der Hunde für die Besteuerung
Die Hundehalter werden auf ihre Pflicht zur An- und Abmeldung ihrer Hunde in der Zeit vom 1.—15. April 1949 aufmerksam gemacht.
, Steuerpflichtig, für das ganze Jahr ist derjenige, welcher einen steuerbaren Hund am !• April hält. Wer nach dem 1. April | einen steuerbaren Hund zu halten beginnt, hat vom Beginn des nächsten Vierteljahres an die Abgabe für den Rest des Jahres zu entrichten, ausgenommen wenn der Hund nur an die Stelle eines von demselben Pflichtigen bereits versteuerten Hund tritt.
Steuerbar ist ein Hund, der 3 Monate alt geworden ist. Sobald ein Hund, welcher wegen noch nicht erreichten abgabepflichtigen Alters am 1. April unversteuert geblieben ist, in das steuerbare Alter eintritt, beginnt die Steuerpflicht vom Beginn des nächsten Vierteljahres an.
Wer nach dem 1. April einen steuerbaren Hund zu halten beginnt, hat dies binnen 2 Wochen dem städt. Steueramt anzuzeigen. Dieselbe Anzeigepflicht besteht bei Eintritt eines Hundes in das steuerbare Alter.
Wer bis zum 15. April die Abmeldung eines bis dahin .versteuerten Hundes unterlaß t‘ hat die Abgabe für das neue Jahr fortzuentrichten.
Vertilgung schädlicher Pflanze
Die Gitterrostkrankheit der Birnbäume wird durch einen mit Spritzen nicht bekämpfbaren Pilz hervorgerufen, welcher die Zierpflanze Juniperus sabina, eine kriechende Wacholderart, zur Bildung der Wintersporen benützt. Die Birnbäume gehen bei starkem Befall in 2—3 Jahren ein.
VftLKSTHKATKR CALW
Von Fieitag Di« Montag bringen wir m
Kistautftihrung den neuen Portuna*Film:
„Hallo — Sie haben Ihre Frau vergessen“
Min reizender Film mit großer Besetzung
wie; Willv Fritsch, Leni Marenbach, Hell Finkenzeller Hannelore Scbroth, Käthe Pontow u.a.m. Beginn: abds.‘20.90Uhr So, nitta? 15 Uhr, abda 20.30 Uhr.
Im Hinblick auf die Gefahr für die hier befindlichen 4000 Birnbäume wegen des gehäuften Auftretens des Gitterrostes ergeht auf Anregung des Kreisbaumwarts und des Obst- und Gartenbauvereins auf Grund des Art. 51 und 52 des PolStrafGesetzes vom 27. 12. 1871/4. 7. 1898 (RegBl. S. 391 und 149) folgende bis 30. April 1949 befristete ortspolizeiliche Anordnung:
Die Besitzer der Zierpflanze Juniperus sabina sind verpflichtet, diese Pflanze sofort herauszuhauen und zu verbrennen.
Nichtbefolgen wird auf Grund des Art. 33 Ziff. 2 PolStrGes. mit Geldstrafe bis zu 60 DM bestraft.
Befahren des Hirsauer Wiesenweges
Das Befahren des Hirsauer Wiesenweges auf den Markungen Calw und Hirsau mit Fuhrwerken und Kraftfahrzeugen ist verboten.
Sauberkeit
Beim Friedhof sind in der Nähe der Ruhebänke zu Boden geworfene Papiere, Obstreste und dgl. anzutreffen. Man findet dies auch an anderen Ruheplätzen.
Es wird für die Sauberhaltung des Stadtbildes gebeten, die Gegenstände in die hie- für bereitgestellten Behälter (Drahtkörbe) einzuwerfen oder die Gegenstände mit nach Hause zu nehmen.
Bürgermeisteramt.
Kultur werk Calw
Sonntag, den 10. April, vormittags 11 Uhr Georgenäum Calw: Eröffnung der Ausstellung von Werken der bildenden Künstler des Kreises Calw. Ölgemälde, Aquarelle, Graphik, Plastik.
Evangelische Gottesdienste in Calw
Palmsonntag, 10. April 1949: 9.30 Uhr Hauptgottesdienst in der Kirche (anschließend Feier des Heil. Abendmahls mit den Neukonfirmierten) (Geprägs). 10.45 Uhr Kindergottesdienst im Vereinshaus. 20 Uhr Passionsandacht in der Kirche (Weymann).
• Montag bis Mittwoch je 20 Uhr Passionsandacht in der Kirche.
Gründonnerstag, 14. April: 11 Uhr Abendmahlsfeier für Alte und Gebrechliche im Vereinshaus. 20 Uhr Abendmahlsfeier in der Kirche.
Karfreitag, 15. April: 9.30 Uhr Gottesdienst in der Kirche (Höltzel) (anschl. Feier des Heil. Abendmahls). 15 Uhr „Die Markuspassion“, aufgeführt von der Landesmusikschule Hannover, in der Kirche.
Evangelische Gottesdienste in Neuenbürg
Palmsonntag, 10. April: 9.30 Uhr Hauptgottesdienst Stadtkirche (Jäger). 11 Uhr GottesdienstWaldrennach (Jäger). 10.30Uhr Jugendgottesdienst. 16.30 Uhr Konfirman- den-Abendmahl (Seifert).
Montag, 11., Dienstag, 12., Mittwoch, 13. 4.: 20 Uhr jeweils Passionsandacht, Stadtkirche.
Dienstag, 12. 4.: 20 Uhr Passionsandacht, Waldrennach.
Gründonnerstag, 14. 4.: 19 Uhr kurze Passionsandacht, anschl. Feier des Heil. Mahles (Seifert).
Karfreitag, 15. 4.: 9.30'Uhr Festgottes-' dienst durch H. Landesbischof D. Wurm, * Stadtkirche. 10.30 Uhr Jugendgottesdienst, j 16 Uhr Passionsmusik, anschl. Feier des i Heil. Mahles, Stadtkirche (Seifert). '
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Herausgeber: Kreisverband Calw; •*
Verwaltung: Calw, ßadstraße 24.
Druck: A. OalachlJlffer'ache Buchdruckerei Calw,.