Amtsblatt für den Kreis Calw

Calw

Donnerstag, 24. Februar 1949

Nr. 8

Lebensmittelversorgung

Id der Zeit vom 1. bis 10. 3. 1949 können bezogen werden:

Brot: (W Weiiibrot, S*= Schwarzbrot)

Alters­

klasse

Bewertung

Gramm:

Normal­

verbraucher

TSV.

Butter

TSV.

Fleisch

TSV. Fleisch und Butter

Abschnitte

0-1 J.

500 W

1

201

301

601

01 J.

300 W

2

202

302

602

16 J.

500 W

1

201

301

601

16 J.

1000 S

2

202

302

602

über § J.

je 1000 S

12

201202

301302

601602

, 6J.

500 S

3

203

303

603

6J.

500 W

Kleinabschnitte

t

Schwerarbeiter 1. Kategorie 250 g S auf Abschnitt 151

2. Kategorie

500 g S auf Abschnitt 251 und

250 g S auf Abschnitt 252

Schwerarbeiter 3. Kategorie

1000 g S auf Abschnitt 351 und

250 g S auf Abschnitt 352

Werdende und stillende Mütter 500 g S auf Abschnitt 903

Fleisch;

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Die Aufgabe de»

Mreisamtsblatt»

Die als Anordnungen im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilungen haben für die Bevölkerung wie für die Behörden bindende Wirkung. Sie sind öffentliche Bekanntmachungen, von denen jeder­mann in seinem eigenen Interesse Kenntnis nehmen sollte. Außerdem verfolgen die Veröffentlichungen den Zweck, die Bevölkerung über einzelne wichtige Vorgänge aufzuklären oder auf Maßnahmen allgemeiner Natur vor­zubereiten.

Das Amtsblatt ist das alleinige amtliche Verkündungsorgan des Krei­ses. Einen Ersatz für das Amtsblatt gibt es nicht. Es liegt aus diesen Grün­den im Interesse jedes Kreiszugehöri­gen, das Amtsblatt regelmäßig zu be­ziehen und aufmerksam zu lesen.

Neubestellungen nehmen in jeder Ge­meinde die Austräger oder das Post­amt an.

V._/

Von 1 bis über 20 Jahre je 50 g auf die Abschnitte 11- 511514.

-14; 211214; 111114;

Schwerarbeiter 1 Kategorie Schwerarbeiter 2. Kategorie Schwerarbeiter 3. Kategorie

Werdende und stillende Mütter

50 g auf Abschnitt 155 je 50 g auf Abschnitt 255258 je 50 g auf Abschnitt 355357 und 100 g auf Abschnitt 358 50 g auf Abschnitt 905

Säuglinge erhalten in der ersten Dekade kein Schwarzbrot und kein Fleisch.

Vollmilch:

Von 03 J. tS gl. y t Ltr., von 36 J. tägl. % Ltr., von 610 J. tägl. % Ltr. ,V'on 1020 j. tägl. Vs Ltr., Werdende und stillende Mütter tägl. Vs Ltr.

Calw, den 23. Februar 1949.

Ltr. E-Milch.

Kreisernährungsamt.

Rest-Fettration für Monat Februar 1949 Normalverbraucher und TSV. in Brot über 6 Jahre erhalten noch für Monat Februar 125 g Butter auf Abschn. 43 bzw. 143 der Februar-Lebensmittelkarten.

Ferner erhalten als Sonderzuteilung Kin­der der Normalverbraucher und der TSV. in Brot von 010 Jahren 250 g Margarine auf So.-Abschn. 38 bzw. 138 der Februar-Lebensmittelkarten.

, Calw, 18. Februar 1949.

K r e i s e r n ä h r u n g s a m t.

V, Teigwaren für Monat Februar 1949 Für Monat Februar erhalten Normalver­braucher, TSV. in Butter, TSV. in Fleisch und TSV. in Fleisch und Butter Teigwaren, und zwar:

Von 06 Jahren 500 g auf die Abschnitte 28, 224, 324 und 624,

über 6 Jahre 750 g auf die Abschnitte 28, 224, 324 und 624.

Ferner erhalten:

Schwerarbeiter

1. Kateg. 250 g äuf Abschn. 195 ' 2. Kateg. 250 g auf Abschn. 295

3. Kateg. 500 g auf Abschn. 395

4. Kateg. 1000 g auf Abschn. 495 Werd. u. still. Mütter 250 g auf Abschn. 901 -,er Februar-Lebensmittel- und Zulage­karten.

1 Der Bezug der Ware kann nach örtlichem Aufruf erfolgen.

Calw, 22. Februar 1949. i v Kreisernährungsamt.

Verteilung von Troekenfrüchten im Monat Februar

Die im Monat Januar vorbestellten Trok- kenfrüchtc kommen in den nächsten Tagen durch den Kleinhandel zur Verteilung.

Es erhalten Normalverbraucher und Teil­selbstversorger über 6 Jahre 200 g Trockenfrüchte

auf den Abschnitt 46 bis 646 der Februar- Lebensmittelkarten.

Ausgabe von Eiern im Monat Februar Normalverbraucher in Eiern aller Alters­klassen erhalten für Monat Februar 5 Eier auf Abschnitt g der Eierkarte.

Ferner erhalten PDR. auf Abschnitt VI der PDR.-Lebensmittelkarte 5 Eier. Der Abschnitt VI muß mit einem roten P über­druckt sein.

. Fischzuteilung im Monat Februar Die Fischration für den Monat Februar wurde von 800 g auf 1000 g erhöht. Die zu­sätzlichen 200 g Fisch werden für alle in Frage kommenden Verbrauchergruppen auf den Abschnitt II der Februar-Lebensmittel­karten ausgegeben.

Sonderzuteilung an Intendantur-Wein Als Sonderzuteilung kommt im Monat Februar an Personen über 20 Jahre sämt­licher Verbrauchergruppen, einschließlich Kranken- und Tbc.-Anstalten, sowie Leh­reroberschulen

% Liter Intendantur-Wein zur Verteilung.

Die Ausgabe erfolgt bei Normalverbrau­chern und Teilselbstversorgern auf die Ab­schnitte 23, 123, 223. 323, 423, 523, 623, bei Vollselbstversorgern auf den Abschnitt 703 der Februar-Lebensmittelkarten.

Kartenabschnitte, die bis zum 13. 3. 1949 nicht zur Einlösung gelangten, sind ver­fallen.

Der Preis beträgt für % Liter DM. 2.40 offen, zuzüglich DM. 0.15 bei Abgabe in Flaschen.

Calw, 23. Februar 1949.

Kreisernährungsamt.

Spinnstoffbewirtschaftung

1. Aufruf weiterer Punkte der Spinnstoffkarte.

Auf Grund der Anordnung des Landes- wirtschaftsamts vom 11. Februar 1949 wer­den weitere 40 Punkte der Spinnstoffkarte, und zwar die Abschnitte Nr. 41 bis 80, a b 1. März 1949 zum Bezug bewirtschafte­ter Spinnstoffwaren für gültig erklärt.

Die bisher aufgerufenen Punkte Nr. 1 bis 40 bleiben bis auf weiteres gültig.

2. Aufruf eines weiteren Näh­mittelab Schnittes.

Zur weiteren Versorgung der Bevölke­rung mit Nähmitteln können ab 1. März 1949 wieder 20 g Nähniittel, und zwar auf Sonderabschnitt II der Spinnstoff karte und auf Sonderabschnitt X der Säuglingskarte bezogen werden. Die bisher aufgerufenen Sonderabsehnitte I der Spinnsloffkarte und V der Säuglingskarte bleiben bis auf wei­teres ebenfalls gültig.

Calw, 17. Februar 1949.

Kreiswirtschafts,amt Calw.

Bekämpfung der Beschälseuche der Pferde!

Unter Bezugnahme auf die Bekannt­machung vom 15. Februar 1949 Amtsblatt Nr. 7 vom 17. Februar 1949 wird hiermit bekanntgegeben, daß die Untersuchungen und Blutentnahmen für die Pferde, welche ihren Standort im ehemaligen Kreis Neuen­bürg haben, durch den Herrn Regierungs­veterinärrat in Neuenbürg am Dienstag, dem 1. 3. 1949, vormittags 9 Uhr in Neuen­bürg bei der Turnhalle, vorgenommen wer­den, wo die Tiere vorzuführen sind.

, Calw, 21. Februar 1949.

Landratsamt.