Als Lehrstellen sind zugelassen:

a) Bürgermeisterämter, bei denen der Bürgermeister oder ein anderer Gemeinde­beamter die Prüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst mit Erfolg bestanden bat. Die Gemeinde darf nicht weniger als 800 und nicht mehr als 6000 Einwohner zählen.

b) Verwaltungsaktuariate, deren Bezirk mindestens 3000 Einwohner umfaßt.

Bei einem Lehrherrn darf gleichzeitig nur e i n Verwaltungskandidat beschäftigt werden, der in den beiden ersten Lehrjah­ren steht.

III. Zulassungsgesuche sind an das Land­ratsamt Calw einzu reichen. Den Gesuchen sind nachstehende Unterlagen anzuschlie­ßen: 1. Nachweis der deutschen Staats­angehörigkeit, 2 amtliches Führungszeug­nis, 3. Schulzeugnisse (beglaubigte Ab­schriften), 4. Nachweis über die Beherr­schung der Kurzschrift (80 Silben in der Minute). Der Nachweis kann während des 1 Lehrjahres nachgebracht werden. 5. Amts­ärztliches Gesundheitszeugnis, 6. beglau­bigte Zeugnisse über bisherige Beschäf­tigung, 7. bei Minderjährigen Einverständ- niserklärung des gesetzlichen Vertreters, 8. ein Lichtbild neuesten Datums, 9) ein politischer Fragebogen bzw. eine beglau­bigte Abschrift des Säuberungsbescheides, 10. ein vom Bewerber selbst verfaßter und eigenhändig geschriebener Lebenslauf.

Aus dem Lebenslauf sollen hervorgehen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, bisherige Berufstätigkeit, Kriegsversehrtheit, Zeiten des Arbeits­und Wehrdienstes und der Kriegsgefangen­schaft. Ferner soll der Lebenslauf Auf­schluß geben über Name, Stand und Wohn­ort der Eltern, Zahl der Geschwister und deren Alter sowie über die Gründe, die für die Wahl der Beamtenlaufbahn entschei­dend sind.

11. Nachweis einer Lehrstelle.

Termin! IV. Die Zulassungsgesuche auf 1. 4. 1949 sind bis Montag, den 14. 2. 1949 einschließlich der vorgenannten Unterlagen an das Landratsamt, Abteilung Ia, einzu­reichen.

V. Über die Zulassung auf den 1. 9. 1949 ergeht rechtzeitig weitere Weisung. Die Vorlage von Zulassungsgesuchen vor dem noch bekanntzugebenden Termin hierfür ist zwecklos. Vormerkungen werden nicht vor­genommen. Bewerber, die schon vor ihrer schriftlichen Zulassung in der öffentlichen Verwaltung tätig sind, können aus dieser Tätigkeit weder einen Anspruch auf Zu­lassung ableiten noch mit Anrechnung die­ser Angestelltentätigkeit auf die Vorberei­tungsdienstzeit rechnen.

Landratsamt.

Inhalt der letzten Nummern des Journal Officiel

Nr. 228/229/230 vom 21., 24., 28. Dezember 1948 (Eingang beim Landratsamt am 3. Januar 1949).

Verordnungen,

Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef Frangais en Allemagne

Verordnung Nr. 174 vom 20. September 1948 über die Inspektion der industriellen und wissenschaftlichen Betriebe. S. 1816.

Verfügung Nr 87 vom 20. September 1948 zur Durchführung der Verordnung Nr. 174 vom 20. September 1948 über die Inspek­tion der industriellen und wissenschaft­lichen Betriebe. S. 1817.

Verfügung Nr. 107 vom 14. Dezember 1948 über die Registrierung der Kraftfahr­zeuge im französischen Besetzungsgebiet. S. 1819.

4nordnung Nr. 97 des Commandant en Chef vom 13. September 1948 über die Beendi­gung der Aufgaben eines Zwangsverwal­ters der Gewerkschaft Baden, Mines de Potasse de Buggingen. S. 1820.

Entrichtung dar Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind nach einer im Regierungsblatt veröffentlich­ten Verordnung des Innenministeriums und des Finanzministeriums über die Rücküber­tragung der Gewerbesteuer auf die Gemein­den vom 17. 12. 1948 vom Kalenderjahr 1949 ab nicht mehr an die Finanzämter, sondern an die Gemeinden zu entrichten. Eine beson­dere Benachrichtigung durch die Finanzämter bzw. die Gemeinden erfolgt nicht. An die Stelle der bisherigen monatlichen Vorauszah­lungen sind wieder vierteljährliche Voraus­zahlungen getreten; die Monatsbeträge sind daher auf vierteljährliche Beträge umzureeh- nen. Vierteljährliche Vorauszahlungszeit punkte sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Kalen­derjahres. Die erste vierteljährliche Voraus­zahlung für 1949 ist daher auf 15. 2. 1949 an die Gemeinden zu entrichten. Der Gemeinderat kann mit Wirkung vom 1. April 1949 ab auch die Erhebung monatlicher Vorauszahlungen beschließen.

Anträge auf Anpassung der Vorauszahlun­gen an die Verhältnisse des laufenden Er­hebungszeitraumes sind vorläufig bei len Finanzämtern einzureichen. Nachzahlungen für die Erhebungszeiträume bis einschließlich 1948 sind weiterhin an die Finanzämter zu entrichten.

Anordnung Nr. 109 vom 14. Dezember 1948 betreffend Übertragung des Zeichnungs­rechtes. S. 1820.

Anordnung des Commandant en Chef vom 20. November 1918, die den Kontrolleuren der Abrüstung die Befugnisse von Offi­zieren d. Police Judiciaire erteilt. S. 1821.

Anordnung über die Übertragung des Zeiehnungsrcchts des Inspeeteur General du Desaiunement vom 11. Oktober 1948. S. 1821.

Übertragung d°s Zeichnungsrechtes des Monsieur le Secretaire Gdndral. S. 1S22.

Anordnung T 12 vom 20. Dezember 1948 über die Regelung der Rationierung des Stromverbrauchs. S 1822.

Anordnung Nr. 224. Berichtigung. S. 1823.

Anordnung H 18. Berichtigung S. 1823.

Mitteilung an unsere Bezieher. S 1824.

Unsere Veröffentlichungen. S. 1824.

Unsere Verkaufsstellen. S. 1825.

Amtliche Bekanntmachungen. S. 655.

Nr. 231/232 vom 4 /7. Januar 1949 (Eingang beim Landratsamt am 8. Januar 1949).

Mitteilung an unsere Bezieher. S. 1831.

Verordnungen,

Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef Frangais en Allemagne

Anordnung der alliierten Bank Kommission zur Durchführung der Bestimmungen der Verordnung Nr. 160 vom 26. Juni 1948 über die Geldreform (Umstellungsgesetz) betreffend Reichsmark Verbindlichkeiten gegenüber Angehörigen der Vereinten Nationen S. 1832.

Mitteilung an die Bezieher. S. 1833.

Unsere Veröffentlichungen. S. 1833.

Unsere Verkaufsstellen. S. 1834.

Amtliche Bekanntmachungen. S. 659.

Nr. 233/234 vom 11./14. Januar 1949 (Ein­gang beim Landratsamt am 17. Jan. 1949).

Mitteilung an unsere Bezieher. S. 1835.

Verordnungen,

Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef Frangais en Allemagne

Anweisung' betreffend die Kontrolle der naturwissenschaftlichen Forschung vom

28. Dezember 1948 (in Durchführung des Gesetzes Nr. 25 und der Verordnung Nr. 191 des General C. C. F. A. vom

29. Oktober 1948). S. 1836.

Mitteilung an die Bezieher. S. 1852.

Unsere Veröffentlichungen. S. 1852.

Unsere Verkaufsstellen. S. 1853

Amtliche Bekanntmachungen. S. 671.

Nr. 235 vom 18. Januar 1949 (Eingang beim Landratsamt am 20. Januar 1949).

Verordnungen.

Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef Frangais en Allemagne

Verordnung Nr. 196 vom 11. Januar 1949 zur Ergänzung der Verordnung Nr. 190 über die Neuregelung der Devisenkon­trolle im französischen Besetzungsgebiet. S. 1855.

Verfügung Nr. 107. Berichtigung. S. 1856.

Anordnungen, Berichtigung. S. 1857.

Unsere Veröffentlichungen. S. 1857.

Unsere Verkaufsstellen. S. 1858.

Amtliche Bekanntmachungen. S. 679. *,

Landratsamt.

Einstellungen in die Landespolizei

Das Landespolizeioberkommissariat Calw stellt weitere Polizeibewerber im Alter zwi­schen 24 und 28 Jahren ein.

Die Einstellungsbedingungen liegen beim LPOK Calw, Balmhofstr. 42, auf.

Landespolizei Oberkommissariat Calw.

Rotes Kreuz Wiirttemberg-Hohenzollern Kreis-Komitee Calw

Wer kennt den Wohnort von Johann Heinz,Goldner Anker? Kreis Calw Robert Lauzig? Sauzig? Zauzig? bei Herrn Kohle, Altenerstr. 397? In beiden Fällen liegt hier Post! Um Zuschrift wird gebeten.

Rot-Kreuz -Lose sind in den Ge­meinden, wo Rote-Krcuz-Gruppen und -Züge bestehen, bei den Mitgliedern erhältlich. Um Unterstützung des Verkaufs wird herzlich gebeten.

Spenden von getragenen Kleidungs- und Wäsche - Stücken werden dringend erbeten! Für die gespendeten Handschuhe wird herz­lich gedankt.

Wettbewerb für die Planung des Rathaus- Wiederaufbaus

Die Gemeinde Stammheim. Kreis Calw, ladet hiemit die Architekten des Kreises Calw zur Teilnahme an dem Wettbewerb für die Planung des Wiederaufbaus des Rathauses ein. Anmeldungen sind bis spätestens 22. Fe­bruar 1949 an das Bürgermeisteramt Stamm­heim zu richten. Die Wettbewerbsunterlagen werden gegen Voreinsendung einer Schutz­gebühr von DM 5. ausgegeben. Nach Ein­reichen eines prüfungsfähigen Entwurfs wird diese Gebühr wieder zurückbezahlt werden.

Der Gemeinderat.

Kulturwcrk Calw

Montag, 14. Febr., 20 Uhr, Kaffeehaus, Ar­beitsgemeinschaft: Paul Kneissler, staatl. geprüfter Volkspfleger. Thema: Jugendverwahrlosung od. Elternschuld. Dienstag, 15. Febr., 20 Uhr, Bachsaal Ev. Vereinshaus, Vortrag Pf. Dr. G e p p e r t, Buttenhausen:Leben u. Werk Friedrich Nietzsches.

Evangelische Gottesdienste in Calw Septuagesimä, 13. Februar 1949: 9 Uhr: Christenlehre (Töchter): 9 Uhr: Gottes­dienst im Vereinshaus; 10 Uhr: Gottesdienst im Vereinshaus; 10 Uhr: Gottesdienst im Krankenhaus; 11 Uhr: Kindergottesdienst Mittwoch, 16. Febr.: 8 Uhr: Schülergot­tesdienst; 8.30 Uhr: Betstunde; 20 Uhr: Frauen- und Mütterabend..

Donnerstag, 17. Febr.: 8.30 Uhr: Eröff­nungsgottesdienst zum außerordentl. Kir­chenbezirkstag im Vereinshaus; 20 Uhr: Bibelstunde.

Herausgeber: Kreisverband Calw. Verwaltung: Calw, Bailstraße 24,

Druck: A, i klscMIgaPache BuclnlruekaraiCalw.