Als Lehrstellen sind zugelassen:
a) Bürgermeisterämter, bei denen der Bürgermeister oder ein anderer Gemeindebeamter die Prüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst mit Erfolg bestanden bat. Die Gemeinde darf nicht weniger als 800 und nicht mehr als 6000 Einwohner zählen.
b) Verwaltungsaktuariate, deren Bezirk mindestens 3000 Einwohner umfaßt.
Bei einem Lehrherrn darf gleichzeitig nur e i n Verwaltungskandidat beschäftigt werden, der in den beiden ersten Lehrjahren steht.
III. Zulassungsgesuche sind an das Landratsamt Calw einzu reichen. Den Gesuchen sind nachstehende Unterlagen anzuschließen: 1. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, 2 amtliches Führungszeugnis, 3. Schulzeugnisse (beglaubigte Abschriften), 4. Nachweis über die Beherrschung der Kurzschrift (80 Silben in der Minute). Der Nachweis kann während des 1 Lehrjahres nachgebracht werden. 5. Amtsärztliches Gesundheitszeugnis, 6. beglaubigte Zeugnisse über bisherige Beschäftigung, 7. bei Minderjährigen Einverständ- niserklärung des gesetzlichen Vertreters, 8. ein Lichtbild neuesten Datums, 9) ein politischer Fragebogen bzw. eine beglaubigte Abschrift des Säuberungsbescheides, 10. ein vom Bewerber selbst verfaßter und eigenhändig geschriebener Lebenslauf.
Aus dem Lebenslauf sollen hervorgehen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, bisherige Berufstätigkeit, Kriegsversehrtheit, Zeiten des Arbeitsund Wehrdienstes und der Kriegsgefangenschaft. Ferner soll der Lebenslauf Aufschluß geben über Name, Stand und Wohnort der Eltern, Zahl der Geschwister und deren Alter sowie über die Gründe, die für die Wahl der Beamtenlaufbahn entscheidend sind.
11. Nachweis einer Lehrstelle.
Termin! IV. Die Zulassungsgesuche auf 1. 4. 1949 sind bis Montag, den 14. 2. 1949 einschließlich der vorgenannten Unterlagen an das Landratsamt, Abteilung Ia, einzureichen.
V. Über die Zulassung auf den 1. 9. 1949 ergeht rechtzeitig weitere Weisung. Die Vorlage von Zulassungsgesuchen vor dem noch bekanntzugebenden Termin hierfür ist zwecklos. Vormerkungen werden nicht vorgenommen. Bewerber, die schon vor ihrer schriftlichen Zulassung in der öffentlichen Verwaltung tätig sind, können aus dieser Tätigkeit weder einen Anspruch auf Zulassung ableiten noch mit Anrechnung dieser Angestelltentätigkeit auf die Vorbereitungsdienstzeit rechnen.
Landratsamt.
Inhalt der letzten Nummern des Journal Officiel
Nr. 228/229/230 vom 21., 24., 28. Dezember 1948 (Eingang beim Landratsamt am 3. Januar 1949).
Verordnungen,
Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef Frangais en Allemagne
Verordnung Nr. 174 vom 20. September 1948 über die Inspektion der industriellen und wissenschaftlichen Betriebe. S. 1816.
Verfügung Nr 87 vom 20. September 1948 zur Durchführung der Verordnung Nr. 174 vom 20. September 1948 über die Inspektion der industriellen und wissenschaftlichen Betriebe. S. 1817.
Verfügung Nr. 107 vom 14. Dezember 1948 über die Registrierung der Kraftfahrzeuge im französischen Besetzungsgebiet. S. 1819.
4nordnung Nr. 97 des Commandant en Chef vom 13. September 1948 über die Beendigung der Aufgaben eines Zwangsverwalters der Gewerkschaft Baden, Mines de Potasse de Buggingen. S. 1820.
Entrichtung dar Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind nach einer im Regierungsblatt veröffentlichten Verordnung des Innenministeriums und des Finanzministeriums über die Rückübertragung der Gewerbesteuer auf die Gemeinden vom 17. 12. 1948 vom Kalenderjahr 1949 ab nicht mehr an die Finanzämter, sondern an die Gemeinden zu entrichten. Eine besondere Benachrichtigung durch die Finanzämter bzw. die Gemeinden erfolgt nicht. An die Stelle der bisherigen monatlichen Vorauszahlungen sind wieder vierteljährliche Vorauszahlungen getreten; die Monatsbeträge sind daher auf vierteljährliche Beträge umzureeh- nen. Vierteljährliche Vorauszahlungszeit punkte sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Kalenderjahres. Die erste vierteljährliche Vorauszahlung für 1949 ist daher auf 15. 2. 1949 an die Gemeinden zu entrichten. Der Gemeinderat kann mit Wirkung vom 1. April 1949 ab auch die Erhebung monatlicher Vorauszahlungen beschließen.
Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen an die Verhältnisse des laufenden Erhebungszeitraumes sind vorläufig bei len Finanzämtern einzureichen. Nachzahlungen für die Erhebungszeiträume bis einschließlich 1948 sind weiterhin an die Finanzämter zu entrichten.
Anordnung Nr. 109 vom 14. Dezember 1948 betreffend Übertragung des Zeichnungsrechtes. S. 1820.
Anordnung des Commandant en Chef vom 20. November 1918, die den Kontrolleuren der Abrüstung die Befugnisse von Offizieren d. Police Judiciaire erteilt. S. 1821.
Anordnung über die Übertragung des Zeiehnungsrcchts des Inspeeteur General du Desaiunement vom 11. Oktober 1948. S. 1821.
Übertragung d°s Zeichnungsrechtes des Monsieur le Secretaire Gdndral. S. 1S22.
Anordnung T 12 vom 20. Dezember 1948 über die Regelung der Rationierung des Stromverbrauchs. S 1822.
Anordnung Nr. 224. Berichtigung. S. 1823.
Anordnung H 18. Berichtigung S. 1823.
Mitteilung an unsere Bezieher. S 1824.
Unsere Veröffentlichungen. S. 1824.
Unsere Verkaufsstellen. S. 1825.
Amtliche Bekanntmachungen. S. 655.
Nr. 231/232 vom 4 /7. Januar 1949 (Eingang beim Landratsamt am 8. Januar 1949).
Mitteilung an unsere Bezieher. S. 1831.
Verordnungen,
Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef Frangais en Allemagne
Anordnung der alliierten Bank Kommission zur Durchführung der Bestimmungen der Verordnung Nr. 160 vom 26. Juni 1948 über die Geldreform (Umstellungsgesetz) betreffend Reichsmark Verbindlichkeiten gegenüber Angehörigen der Vereinten Nationen S. 1832.
Mitteilung an die Bezieher. S. 1833.
Unsere Veröffentlichungen. S. 1833.
Unsere Verkaufsstellen. S. 1834.
Amtliche Bekanntmachungen. S. 659.
Nr. 233/234 vom 11./14. Januar 1949 (Eingang beim Landratsamt am 17. Jan. 1949).
Mitteilung an unsere Bezieher. S. 1835.
Verordnungen,
Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef Frangais en Allemagne
Anweisung' betreffend die Kontrolle der naturwissenschaftlichen Forschung vom
28. Dezember 1948 (in Durchführung des Gesetzes Nr. 25 und der Verordnung Nr. 191 des General C. C. F. A. vom
29. Oktober 1948). S. 1836.
Mitteilung an die Bezieher. S. 1852.
Unsere Veröffentlichungen. S. 1852.
Unsere Verkaufsstellen. S. 1853
Amtliche Bekanntmachungen. S. 671.
Nr. 235 vom 18. Januar 1949 (Eingang beim Landratsamt am 20. Januar 1949).
Verordnungen.
Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef Frangais en Allemagne
Verordnung Nr. 196 vom 11. Januar 1949 zur Ergänzung der Verordnung Nr. 190 über die Neuregelung der Devisenkontrolle im französischen Besetzungsgebiet. S. 1855.
Verfügung Nr. 107. Berichtigung. S. 1856.
Anordnungen, Berichtigung. S. 1857.
Unsere Veröffentlichungen. S. 1857.
Unsere Verkaufsstellen. S. 1858.
Amtliche Bekanntmachungen. S. 679. *,
Landratsamt.
Einstellungen in die Landespolizei
Das Landespolizeioberkommissariat Calw stellt weitere Polizeibewerber im Alter zwischen 24 und 28 Jahren ein.
Die Einstellungsbedingungen liegen beim LPOK Calw, Balmhofstr. 42, auf.
Landespolizei Oberkommissariat Calw.
Rotes Kreuz Wiirttemberg-Hohenzollern Kreis-Komitee Calw
Wer kennt den Wohnort von Johann Heinz, „Goldner Anker“? Kreis Calw — Robert Lauzig? Sauzig? Zauzig? bei Herrn Kohle, Altenerstr. 397? — In beiden Fällen liegt hier Post! Um Zuschrift wird gebeten.
Rot-Kreuz -Lose sind in den Gemeinden, wo Rote-Krcuz-Gruppen und -Züge bestehen, bei den Mitgliedern erhältlich. Um Unterstützung des Verkaufs wird herzlich gebeten.
Spenden von getragenen Kleidungs- und Wäsche - Stücken werden dringend erbeten! Für die gespendeten Handschuhe wird herzlich gedankt.
Wettbewerb für die Planung des Rathaus- Wiederaufbaus
Die Gemeinde Stammheim. Kreis Calw, ladet hiemit die Architekten des Kreises Calw zur Teilnahme an dem Wettbewerb für die Planung des Wiederaufbaus des Rathauses ein. Anmeldungen sind bis spätestens 22. Februar 1949 an das Bürgermeisteramt Stammheim zu richten. Die Wettbewerbsunterlagen werden gegen Voreinsendung einer Schutzgebühr von DM 5.— ausgegeben. Nach Einreichen eines prüfungsfähigen Entwurfs wird diese Gebühr wieder zurückbezahlt werden.
Der Gemeinderat.
Kulturwcrk Calw
Montag, 14. Febr., 20 Uhr, Kaffeehaus, Arbeitsgemeinschaft: Paul Kneissler, staatl. geprüfter Volkspfleger. Thema: „Jugendverwahrlosung od. Elternschuld“. Dienstag, 15. Febr., 20 Uhr, Bachsaal Ev. Vereinshaus, Vortrag Pf. Dr. G e p p e r t, Buttenhausen: „Leben u. Werk Friedrich Nietzsches“.
Evangelische Gottesdienste in Calw Septuagesimä, 13. Februar 1949: 9 Uhr: Christenlehre (Töchter): 9 Uhr: Gottesdienst im Vereinshaus; 10 Uhr: Gottesdienst im Vereinshaus; 10 Uhr: Gottesdienst im Krankenhaus; 11 Uhr: Kindergottesdienst Mittwoch, 16. Febr.: 8 Uhr: Schülergottesdienst; 8.30 Uhr: Betstunde; 20 Uhr: Frauen- und Mütterabend..
Donnerstag, 17. Febr.: 8.30 Uhr: Eröffnungsgottesdienst zum außerordentl. Kirchenbezirkstag im Vereinshaus; 20 Uhr: Bibelstunde.
Herausgeber: Kreisverband Calw. Verwaltung: Calw, Bailstraße 24,
Druck: A, i klscMIgaPache BuclnlruekaraiCalw.