ensrat über das Umsiedlungsamt Calw zu erfolgen hat. Letzter Terrain 25. Januar 1949.

Der Kreisvertrauensrat.

Inhalt der lei: ' ä Nummern des Journal OfSciel

Nr. 219/220 vom 19./23. 11. 1948 fEingang beim Landratsamt am 25. 11. 1948). Verordnungen,

Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Clief F r a n q a i s en Allemagne Anordnung Nr. 105 des Commandant en Chef vom 30. Oktober 1948 über - ,; e Übertra­gung von Befugnissen. S. 1783. Verordnung Nr. 190. Berichtigung. S. 1784 Gesetz Nr. 60 der amerikanischen Militär­regierung. S. 1785.

Unsere Veröffentlichungen. S. 1790. Amtliche Bekanntmachungen. S. 591.

Nr. 221/222 vom 26./30. Nov. 1948 (Eingang beim Landratsamt am 2. Dez. 1948). Anordnung E 6 vom 22. November 1948 be­treffend Abänderung der Anordnung E 5 über die Regelung der Herstellung und Verteilung von Fertigfabrikaten der mechanischen und elektrischen Industrie. S. 1791s

Unsere Veröffentlichungen. S. 1793.

Unsere Verkaufsstellen. S. 1794.

Amtliche Bekanntmachungen. S. 603.

Nr. 223 vom 3. Dezember 1948 (Eingang beim Landratsamt am 6. Dezember 1948). Verfügung Nr. 95 vom 9. Oktober 1948 be­treffend Abänderung der Verfügung Nr. 218 vom 10. Juni 1947 über die vom Commandement en Chef Franqais en Allemagne gemäß Art. 3 der Verordnung Nr. 95 vom 9 Juni 1947 vorbehaltenen Gebiete. S. 1795.

Anordnung Nr. 107 vom 15. November 1948 betreffend Übertragung von Befugnissen an den Secretaire General. S. 1796.

Unsere Veröffentlichungen. S. 1797.

Unsere Verkaufsstellen. S. 1798 Amtliche Bekanntmachungen. S. 615.

Landratsamt.

Kreisinnungsverband Calw Für Lehrverträge, die verspätet beim Kreisinnungsverband eingehen, also nach Ablauf des dritten Monats seit Beginn der Lehrzeit (Probezeit), sind Zuschläge zur normalen Einschreibegebühr zu ent­richten. Diese Regelung ist auf Veranlas­sung der Handwerkskammer mit Genehmi­gung des Wirtschaftsministeriums erfolgt. Es werden deshalb die Handwerksbetriebe ersucht, die Lehrverträge rechtzeitig ab­zuschließen und in doppelter Fertigung dem Kreisinnungsverband einzureichen. Für 'Meistersöhne im väterlichen Betrieb genügt eine Lehranzeige in doppelter Fertigung.

Ein Abendkurs im Fachzeichnen fürs Schreinerhandwerk wird bei ge­nügender Beteiligung in Nagold durch­geführt. Vorgesehen ist wöchentl. 1 Abend mit 2 Unterrichtsstunden, zusammen ca. 10 Abende. Interessenten wollen ihre An­meldung bis spätestens 26. Januar bei Herrn Gewerbelehrer Henne oder Herrn Schreinerobermeister Otto Waidelich, beide in Nagold, tätigen.

Rotes Kreuz Württcmberg-Hohcnzollern Kreiskomitee Calw

Abgegebenes Geld und Wert­sachen in amerikan. Gfsch. Nach den vie­len Meldungen sei mitgeteilt, daß in den Listen mit 70 000 Namen nur wenige vom Kreis enthalten waren. Diese sin^emeldet, ob bereits Antwort direkt an si *kam, ist hier nicht bekannt. Die Anfragen, wenn die anderen Kameraden mit ihren berech­tigten Ansprüchen einen Bescheid erhalten, die nicht in den Listen sind, kann ich bis jetzt nur so beantworten, daß ich dem Rot- Kreuz-Priisidium in Bayern die Namen die­ser Kam in einer Extra-Liste anbot. Bis

heute kam darauf immer noch kein Be- /

Wichtig für Handel, Handwerk und Industrie

Das Wirtsehaftsministerium Landes- wirtsehaftsamt teilt mit: Eine weitere Erschwerung in der Versorgung mit elek­trischer Energie, und zwar sowohl in der Bereitstellung der Leistung, als auch der Energiemenge ist eingetreten, einerseits durch den Ausfall einiger Dampfkraft­werke infolge Maschinenschadens und an­dererseits infolge des durch die Wetterlage bedingten Erzeugungsrückganges bei den Wasserkraftwerken; Aus diesem Grunde hat der Chef der Production industrielle mit Anordnung T 12 für die Abnehmer der VerbrauchergruppenHandel, Handwerk und Industrie ab 1. 1. 1949 und bis auf Widerruf einen Verringerungskoeffizienten von 0,8 eingeführt. Den Abnehmern der Gruppen Handwerk und Industrie, die einen Teil ihres Kontingents während der tarif­lichen Nachtzeit verbrauchen, wird eine Kontingentserhöhung für den Nachtstrom­verbrauch zugestanden. In Durchführung dieser Anordnung darf ab 1. 1, 1949 und bis auf Widerruf

a) jeder Abnehmer der GruppeHandel nur 80% des für seinen Handelsbetrieb festgelegten Kontingents in Anspruch neh­men;

b) jeder Abnehmer der GruppenHand­werk und Industrie, wenn nur Tag­strom verbraucht oder keinen meltarif- zähler besitzt, nur 80% seines . andwerks- oder Industriekontingentes in Anspruch nehmen;

c) jeder Abnehmer der GruppenHand­werk und Industrie, der einen Doppeltarif­zähler besitzt und einen Teil des Verbrau­ches in die tarifliche Nachtzeit (tägl. 21 Uhr bis 6 Uhr sowie bei Sonderabnehmern zu­sätzlich Sonnabend 13 Uhr bis Montag 6 Uhr) legt, einen Tag- und Nachtverbrauch nach folgender Formel haben:

m -l , Nachtverbrauch

Tagverbrauch 4--

l,2o

= 0,8 Kontingent

Der Koeffizient ist in allen Fällen auf das gesamte Gewerbekontingent, also auf Grund- und Zusatzkontingent anzuwenden. Beispiele:

Kontingent (Grund -f- Zusatz) = 100 KWh; Tagverbrauch = 0, zulässiger Nachtver­brauch = 100 KWh;

Nachtverbrauch = 0, zulässiger Tagver­brauch = 80 KWh;

Tagverbrauch = 40 KWh, zulässiger Nacht­verbrauch = 50 KWh.

Eisenbezugsmarken rechtzeitig einlösen Das Wirtschaftsministerium Landes- wirtscliaftsamt teilt mit: Die Eisen­bezugsmarken des Landes Württemberg- Holienzollern mit dem Aufdruck2. Halb­jahr 1948 müssen bis 31.1.1949 beim Eisen­handel eingelöst werden Der Eisengroß­handel rechnet mit dem LWA. bis späte­stens 10. 2. 1949 ab. Nach diesem Zeitpunkt sind Eisenbezugsmarken mit dem Aufdruck 2. Halbjahr 1948 verfallen.

scheid! Ich gebe an dieser Stelle wieder Nachricht!

30 000 Feldpostnummern An­gabe von Heimkehrern dieser Nummern! Von den vielen Anfragen in der Sache konnten bis jetzt über 80% zustimmend er­ledigt werden. Nur die FPNr. der Truppen in Stalingrad und in Rumänien sind in der Liste sehr schwach vertreten. Manchen Angehörigen konnten bis zu 5 Heimkehrer- Nummern genannt werden. Wer sich noch nicht erkundigt hat, frage sofort an beim Kreisamt für Suchdienst, Landratsamt Calw. Bei so manchen Schreiben dieser Art konnte festgestellt werden, daß der seit Jahren nicht mehr Schreibende auch heute noch nicht in der amtlichen Suchkartei läuft! Drum alle Vermißte soweit es noch im­mer nicht geschehen auf dem zuständ. Bürgermeisteramt anmelden.

Entlassungsgeld! öfters wird von Heimkehrern Entlassungsgeld schriftl. an­

gefordert, weil sie glauben, ihre Anwesen­heit ist bei der Abholung nicht notwendig. Diese Ansicht ist deshalb schon irrig, weil ja jeder Heimkehrer sowieso sich in Calw anmelden muß, und zwar beim Commissa- riat de la Sürete, beim Umsiedlungsamt und wenn er vom ehemal. Kreis Calw ist, beim Arbeitsamt. Dabei kommt er gleich mit auf die Rot-Kreuz-Geschäftsstolle Calw, Landratsamt, um sein Geld abzuholen und den Empfang selbst zu bescheinigen. Die Angaben, die dabei gemacht werden müs­sen, kann die Frau oder sonst ein Beauf­tragter ja doch nicht beantworten. Wenn jemand beauftragt wird zur Abholung, muß eine amtl. beglaubigte Vollmacht vorgelogt werden, ohne diese wird künftig kein Geld mehr ausbezahlt, weil die oft versprochene Nachsendung der Vollmacht sich sehr ver­zögert. So aber geht es nicht weiter, weil dadurch die Abrechnung mit der Haupt­kasse unmöglich ist.

Welcher Unteroffizier aus dem Kreis Calw war im März 1945 in Eßlingen in Garnison und ist von dort mit dem Marschbatl. 409 am 21. 3. 45 nach Tschechei verlegt worden. Er sollte einen Kam. Wer­ner Hack. geb. 26. 11. 27 vermutl. aus Ulm kennen? Um Zuschriften wird gebeten.

Spendet weiterhin Kleider, Wäsche, Schuhwerk, Geschirr, Besteck für ganz dringende Fälle! Herzl. Dank für die letz­ten Spenden und 3. Sendung vonUn­bekannt, Grunbach!

Forstamt Langenbrand Am Hörnlesbergsträßchen (zwiscli Calm­bach und Bühlhof in Abtlg. 52) ist eine Stützmauer neu zu errichten.

1. Fundament: 0,8 m hoch, 0,9 m breit, 16 m lang = 11 cbm.

2. Mauer: 1,7 m hoch, 0,7 m breit, 16 m lang = 19 cbm.

Die Ausführung hat in Beton mit 3 bzw. 4 Sack Zement je cbm und Flußkies zu er­folgen.

3. Abräumen der Baustelle, 30 cbm.

4. Wiederherstellung der verletzten Vor* läge, 15 qm.

5. Überschotterung, 15 qm.

Die Baustelle wird durch Revierförstor Günther Biihlhof auf Anfordern vorgezeigt.

Angebote werden erbeten an das Forst­amt.

Evangelische Gottesdienste in Calw 3. Sonntag n. d. Erscheinungsfest, 23. Jan.:' 9.00 Uhr Christenlehre für die Söhne. 9.00 Uhr Gottesdienst im Vereinshaus. 10.00 Uhr Gottesdienst im Vereinshaus. 10.00 Uhr Gottesdienst im Krankenhaus. Dienstag, 25. .Januar;

20.00 Uhr Vereinhaus (Bachsaal) Vortrag von Missionsschwester Elisa­beth Bühler über ihre Missions­arbeit in Kamerun.

Mittwoch, 26. Januar:

8.00 Uhr Schülergottesdienst.

8.30 Uhr Betstunde.

Donnerstag, 27. Januar:

Anstelle der Bibelstunde 20.00 Uhr Lichtbildervortrag von Diakr nisse Klara Körner über das Diakonissenwerk.

Evangelische Gottesdienste in Neuenbürg Sonntag, 23. Januar:

8.30 Uhr Christenlehre (Söhne).

9.30 Uhr Hauptgottesdienst Neuenbürg

(Seifert).

10.30 Uhr Jugendgottesdienst.

15.00 Uhr Altennachmittag Waldrennach

(Seifert).

Mittwoch, 26. Januar:

8.00 Uhr Frühgottesdienst.

20.00 Uhr Bibelstunde Waldrennach

(Jäger).

Donnerstag, 27. Januar:

20.00 Uhr Bibelstunde Neuenbürg.

21.00 Uhr Vorbereitung

Herausgeber: Landra*amt Calw Verwaltung ü Anzeigen­annahme: Landratsamt Calw. Abt. Bekanntmachungen. Druck: A. Oelschl&ger'scbe Bochdrnckerei in Calw.