ensrat über das Umsiedlungsamt Calw zu erfolgen hat. Letzter Terrain 25. Januar 1949.
Der Kreisvertrauensrat.
Inhalt der lei: ' ä Nummern des Journal OfSciel
Nr. 219/220 vom 19./23. 11. 1948 fEingang beim Landratsamt am 25. 11. 1948). Verordnungen,
Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Clief F r a n q a i s en Allemagne Anordnung Nr. 105 des Commandant en Chef vom 30. Oktober 1948 über - ,; e Übertragung von Befugnissen. S. 1783. Verordnung Nr. 190. Berichtigung. S. 1784 Gesetz Nr. 60 der amerikanischen Militärregierung. S. 1785.
Unsere Veröffentlichungen. S. 1790. Amtliche Bekanntmachungen. S. 591.
Nr. 221/222 vom 26./30. Nov. 1948 (Eingang beim Landratsamt am 2. Dez. 1948). Anordnung E 6 vom 22. November 1948 betreffend Abänderung der Anordnung E 5 über die Regelung der Herstellung und Verteilung von Fertigfabrikaten der mechanischen und elektrischen Industrie. S. 1791s
Unsere Veröffentlichungen. S. 1793.
Unsere Verkaufsstellen. S. 1794.
Amtliche Bekanntmachungen. S. 603.
Nr. 223 vom 3. Dezember 1948 (Eingang beim Landratsamt am 6. Dezember 1948). Verfügung Nr. 95 vom 9. Oktober 1948 betreffend Abänderung der Verfügung Nr. 218 vom 10. Juni 1947 über die vom Commandement en Chef Franqais en Allemagne gemäß Art. 3 der Verordnung Nr. 95 vom 9 Juni 1947 vorbehaltenen Gebiete. S. 1795.
Anordnung Nr. 107 vom 15. November 1948 betreffend Übertragung von Befugnissen an den Secretaire General. S. 1796.
Unsere Veröffentlichungen. S. 1797.
Unsere Verkaufsstellen. S. 1798 Amtliche Bekanntmachungen. S. 615.
Landratsamt.
Kreisinnungsverband Calw Für Lehrverträge, die verspätet beim Kreisinnungsverband eingehen, also nach Ablauf des dritten Monats seit Beginn der Lehrzeit (Probezeit), sind Zuschläge zur normalen Einschreibegebühr zu entrichten. Diese Regelung ist auf Veranlassung der Handwerkskammer mit Genehmigung des Wirtschaftsministeriums erfolgt. Es werden deshalb die Handwerksbetriebe ersucht, die Lehrverträge rechtzeitig abzuschließen und in doppelter Fertigung dem Kreisinnungsverband einzureichen. Für 'Meistersöhne im väterlichen Betrieb genügt eine Lehranzeige in doppelter Fertigung.
Ein Abendkurs im Fachzeichnen fürs Schreinerhandwerk wird bei genügender Beteiligung in Nagold durchgeführt. Vorgesehen ist wöchentl. 1 Abend mit 2 Unterrichtsstunden, zusammen ca. 10 Abende. Interessenten wollen ihre Anmeldung bis spätestens 26. Januar bei Herrn Gewerbelehrer Henne oder Herrn Schreinerobermeister Otto Waidelich, beide in Nagold, tätigen.
Rotes Kreuz Württcmberg-Hohcnzollern Kreiskomitee Calw
Abgegebenes Geld und Wertsachen in amerikan. Gfsch. Nach den vielen Meldungen sei mitgeteilt, daß in den Listen mit 70 000 Namen nur wenige vom Kreis enthalten waren. Diese sin^emeldet, ob bereits Antwort direkt an si *kam, ist hier nicht bekannt. — Die Anfragen, wenn die anderen Kameraden mit ihren berechtigten Ansprüchen einen Bescheid erhalten, die nicht in den Listen sind, kann ich bis jetzt nur so beantworten, daß ich dem Rot- Kreuz-Priisidium in Bayern die Namen dieser Kam in einer Extra-Liste anbot. Bis
heute kam darauf immer noch kein Be- /
Wichtig für Handel, Handwerk und Industrie
Das Wirtsehaftsministerium — Landes- wirtsehaftsamt — teilt mit: Eine weitere Erschwerung in der Versorgung mit elektrischer Energie, und zwar sowohl in der Bereitstellung der Leistung, als auch der Energiemenge ist eingetreten, einerseits durch den Ausfall einiger Dampfkraftwerke infolge Maschinenschadens und andererseits infolge des durch die Wetterlage bedingten Erzeugungsrückganges bei den Wasserkraftwerken; Aus diesem Grunde hat der Chef der Production industrielle mit Anordnung T 12 für die Abnehmer der Verbrauchergruppen „Handel, Handwerk und Industrie“ ab 1. 1. 1949 und bis auf Widerruf einen Verringerungskoeffizienten von 0,8 eingeführt. Den Abnehmern der Gruppen Handwerk und Industrie, die einen Teil ihres Kontingents während der tariflichen Nachtzeit verbrauchen, wird eine Kontingentserhöhung für den Nachtstromverbrauch zugestanden. In Durchführung dieser Anordnung darf ab 1. 1, 1949 und bis auf Widerruf
a) jeder Abnehmer der Gruppe „Handel“ nur 80% des für seinen Handelsbetrieb festgelegten Kontingents in Anspruch nehmen;
b) jeder Abnehmer der Gruppen „Handwerk und Industrie“, wenn nur Tagstrom verbraucht oder keinen meltarif- zähler besitzt, nur 80% seines . andwerks- oder Industriekontingentes in Anspruch nehmen;
c) jeder Abnehmer der Gruppen „Handwerk und Industrie“, der einen Doppeltarifzähler besitzt und einen Teil des Verbrauches in die tarifliche Nachtzeit (tägl. 21 Uhr bis 6 Uhr sowie bei Sonderabnehmern zusätzlich Sonnabend 13 Uhr bis Montag 6 Uhr) legt, einen Tag- und Nachtverbrauch nach folgender Formel haben:
m -l • , Nachtverbrauch
Tagverbrauch 4- ——-
l,2o
= 0,8 • Kontingent
Der Koeffizient ist in allen Fällen auf das gesamte Gewerbekontingent, also auf Grund- und Zusatzkontingent anzuwenden. Beispiele:
Kontingent (Grund -f- Zusatz) = 100 KWh; Tagverbrauch = 0, zulässiger Nachtverbrauch = 100 KWh;
Nachtverbrauch = 0, zulässiger Tagverbrauch = 80 KWh;
Tagverbrauch = 40 KWh, zulässiger Nachtverbrauch = 50 KWh.
Eisenbezugsmarken rechtzeitig einlösen Das Wirtschaftsministerium — Landes- wirtscliaftsamt — teilt mit: Die Eisenbezugsmarken des Landes Württemberg- Holienzollern mit dem Aufdruck „2. Halbjahr 1948“ müssen bis 31.1.1949 beim Eisenhandel eingelöst werden Der Eisengroßhandel rechnet mit dem LWA. bis spätestens 10. 2. 1949 ab. Nach diesem Zeitpunkt sind Eisenbezugsmarken mit dem Aufdruck „2. Halbjahr 1948“ verfallen.
scheid! Ich gebe an dieser Stelle wieder Nachricht!
30 000 Feldpostnummern — Angabe von Heimkehrern dieser Nummern! Von den vielen Anfragen in der Sache konnten bis jetzt über 80% zustimmend erledigt werden. Nur die FPNr. der Truppen in Stalingrad und in Rumänien sind in der Liste sehr schwach vertreten. — Manchen Angehörigen konnten bis zu 5 Heimkehrer- Nummern genannt werden. Wer sich noch nicht erkundigt hat, frage sofort an beim Kreisamt für Suchdienst, Landratsamt Calw. Bei so manchen Schreiben dieser Art konnte festgestellt werden, daß der seit Jahren nicht mehr Schreibende auch heute noch nicht in der amtlichen Suchkartei läuft! Drum alle Vermißte — soweit es noch immer nicht geschehen — auf dem zuständ. Bürgermeisteramt anmelden.
Entlassungsgeld! öfters wird von Heimkehrern Entlassungsgeld schriftl. an
gefordert, weil sie glauben, ihre Anwesenheit ist bei der Abholung nicht notwendig. Diese Ansicht ist deshalb schon irrig, weil ja jeder Heimkehrer sowieso sich in Calw anmelden muß, und zwar beim Commissa- riat de la Sürete, beim Umsiedlungsamt und wenn er vom ehemal. Kreis Calw ist, beim Arbeitsamt. Dabei kommt er gleich mit auf die Rot-Kreuz-Geschäftsstolle Calw, Landratsamt, um sein Geld abzuholen und den Empfang selbst zu bescheinigen. Die Angaben, die dabei gemacht werden müssen, kann die Frau oder sonst ein Beauftragter ja doch nicht beantworten. — Wenn jemand beauftragt wird zur Abholung, muß eine amtl. beglaubigte Vollmacht vorgelogt werden, ohne diese wird künftig kein Geld mehr ausbezahlt, weil die oft versprochene Nachsendung der Vollmacht sich sehr verzögert. So aber geht es nicht weiter, weil dadurch die Abrechnung mit der Hauptkasse unmöglich ist.
Welcher Unteroffizier aus dem Kreis Calw war im März 1945 in Eßlingen in Garnison und ist von dort mit dem Marschbatl. 409 am 21. 3. 45 nach Tschechei verlegt worden. Er sollte einen Kam. Werner Hack. geb. 26. 11. 27 vermutl. aus Ulm kennen? Um Zuschriften wird gebeten.
Spendet weiterhin Kleider, Wäsche, Schuhwerk, Geschirr, Besteck für ganz dringende Fälle! Herzl. Dank für die letzten Spenden und 3. Sendung von „Unbekannt“, Grunbach!
Forstamt Langenbrand Am Hörnlesbergsträßchen (zwiscli Calmbach und Bühlhof in Abtlg. 52) ist eine Stützmauer neu zu errichten.
1. Fundament: 0,8 m hoch, 0,9 m breit, 16 m lang = 11 cbm.
2. Mauer: 1,7 m hoch, 0,7 m breit, 16 m lang = 19 cbm.
Die Ausführung hat in Beton mit 3 bzw. 4 Sack Zement je cbm und Flußkies zu erfolgen.
3. Abräumen der Baustelle, 30 cbm.
4. Wiederherstellung der verletzten Vor* läge, 15 qm.
5. Überschotterung, 15 qm.
Die Baustelle wird durch Revierförstor Günther Biihlhof auf Anfordern vorgezeigt.
Angebote werden erbeten an das Forstamt.
Evangelische Gottesdienste in Calw 3. Sonntag n. d. Erscheinungsfest, 23. Jan.:' 9.00 Uhr Christenlehre für die Söhne. 9.00 Uhr Gottesdienst im Vereinshaus. 10.00 Uhr Gottesdienst im Vereinshaus. 10.00 Uhr Gottesdienst im Krankenhaus. Dienstag, 25. .Januar;
20.00 Uhr Vereinhaus (Bachsaal) Vortrag von Missionsschwester Elisabeth Bühler über ihre Missionsarbeit in Kamerun.
Mittwoch, 26. Januar:
8.00 Uhr Schülergottesdienst.
8.30 Uhr Betstunde.
Donnerstag, 27. Januar:
Anstelle der Bibelstunde 20.00 Uhr Lichtbildervortrag von Diakr • nisse Klara Körner über das Diakonissenwerk.
Evangelische Gottesdienste in Neuenbürg Sonntag, 23. Januar:
8.30 Uhr Christenlehre (Söhne).
9.30 Uhr Hauptgottesdienst Neuenbürg
(Seifert).
10.30 Uhr Jugendgottesdienst.
15.00 Uhr Altennachmittag Waldrennach
(Seifert).
Mittwoch, 26. Januar:
8.00 Uhr Frühgottesdienst.
20.00 Uhr Bibelstunde Waldrennach
(Jäger).
Donnerstag, 27. Januar:
20.00 Uhr Bibelstunde Neuenbürg.
21.00 Uhr Vorbereitung
Herausgeber: Landra’*amt Calw Verwaltung ü Anzeigenannahme: Landratsamt Calw. Abt. Bekanntmachungen. Druck: A. Oelschl&ger'scbe Bochdrnckerei in Calw.