Bosaert, Richard, SfifcewpTksheaitzer (parteilos 2 X) Kessler. Kan. Kohlenhändler l parteilos 2 X)

Baut. Alfred, Kaufmann (DVP I SchwizeabeleT V\ alter ka'.fin Angestellter (DVP.) Punk, Fritz kaufm. Analst«ll^r < TA P )

Haag, frotthilf, techu. Angeatellier, Sprollenhaus (parteilos)

Stadt Wildberg

Wahlvorsehlag Nr. 1

Kennwort: Freie Wählerschaft, Wild­berg

ßempp, Ernst, Schrei uern.eister Seeger. Hermann. Landwirt Sebächmger. Gustav. Malermeister Kathfelder, Can. Kaufmann Bihler. Emil. Fabrikant Ostertaff. Fritz. Lamwirt Weik. Fritz. August Landwirt Wünsch. Ludwig. Sf hreinermelster Hauser. Eugen. Zimmermeisier Mack, Christian, Hevierförster

Wahlvorschlag Nr. 2 Kennwort: KPD

Hermann Pani, kaufm. Annest., Hauptstraße 220 (3) StL-kel, Karl Abt.-Leiter, am Sp'eUbrunnen (31 Leibrecht, .takub. Ba. kofenbauer. Postnasse (2) .

Dolderer. Frilz. Metzger, unt. Hohe Gasse Schäehinger, Gottlieb, Maachinenarb., Effringer Str.

Gemeinde Zwerenberg Wahl Vorschlag: Bürgerliste

Bäuerle, Adam, Wagner und Landwirt Burgbard. Christian. Land- und Gastwirt Dürr. Friedrich, Landwirt Hornbacher. Karl. Landwirt und Schneider Seeger, Johannes. Zimmermann und Landwirt Seeger. Georg jr.. Landwirt Stockinger, Wilhelm. Bauer Wurster, Georg. Landwirt

Butter für Monat November Normalverbraucher und TSV. Brot aller Altersklassen erhalten als erste Teilration für Monat November

250 g Butter

und zwar:

Von 06 Jahren 25Ög auf Abschnitt 41 bzw. 141.

über 6 Jahre 200 g auf Abschnitt 41 bzw 141 und 50 g auf Kleinabschnitte, der November-Lebensmittelkarten.

Weiter erhalten werdende und stillende Mütter dip ganze Ration in Butter und zwar 150 g auf Abschnitt 902 der November-Zu­lagekarten.

Calw, 5. November 1948.

Kreisernährungsamt.

Käse für Monat November Normalverbraucher und TSV. in Brot er­halten für Monat November Käse, und zwar: Von 310 Jahren 62,5 g auf Abschnitt 36 bzw. 136

über 10 Jahre 125 g auf Abschn. 36 bzw 136 Schwerarbeiter 2 Kat. 50 g auf Abschn. g Schwerarbeiter 3. Kat. je 50 g auf Abschn. e und i

der November-Lebensmittel u. Zulagekarten Ferner erhalten Normalverbraucher und TSV. in Brot über 3 Jahre 62,5 g 40% igen Käse auf Abschn. 37 bzw. 137 der November-Lebensmittelkarten.

Der Bezug der Ware kann sofort nach ört­lichem Aufruf erfolgen. Fine besondere Be­nachrichtigung an die Bürgermeisterämter ergeht nicht.

Calw, 9. November 1948.

Kreisernährungsamt.

Maul- und Klauenseuche Mit Rücksicht auf- die Verschlechterung des Standes der Maul- und Klauenseuche im benachbarten badischen Gebiet müssen aus Abwehrgründen folgende weitere Gemein­den in den 15 km-Umkreis einbezogen wer­den:

Loffenäu, Bad Liebenzell, Oberreichen­bach und Wildbad i. Schw.

Wahausschreiben der Ärztekammer Württemberg-Hohenzollern

Nachdem Wahlordnung und Satzung der Ärztekammer die ministerielle Genehmi­gung «erhalten haben und die Wahlperiode der jetzigen Kammer abgelaufen ist. rufe ich zu den Neuwahlen zur Ärztekammer auf. Die Vorbereitungen für diese Wahl werden durch den ärztlichen Kreisverein der einzelnen Kreise getroffen.

Wahlberechtigt sind nach § 4 der Wahl­ordnung die im Kammergebiet wohnenden approbierten Ärzte deutscher Staatsangehö­rigkeit. Ärzten deutscher Staatsangehörig­keit werden in Beziehung auf das Wahl­recht solche Ärzte gleichgestellt, die

a) die deutsche Staatsangehörigkeit zu ir­gend einem Zeitpunkt vor dem 8. Mai 1945 besessen und seither keine andere Staatsangehörigkeit erworben haben,

b) zu keinem Zeitpunkt die deutsche Staats­angehörigkeit besessen haben, aber als Angehörige des deutschen Volkstums ausgewiesen worden sind und einen deut­schen Ausgewiesenenausweis besitzen.

Wählbar sind nach § 10 der Wahlordnung jeweils die im Wahl- bzw Kammerbezirk wohnenden wahlberechtigten Ärzte (§ 4) mit Ausnahme solcher Ärzte, deren Befugnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes ruht (vgl. § 7 RÄOA '

Gemäß § 5 der Wahlordnung liegen in der Zeit vom 10. 11 bis 24. 11. 1948 wäh­rend der Dienststunden 1. in den Diensträumen der Ärztekammer Württemberg - IIohenzoMern, Tübingen, auf dem Denzenberg, Versorgungskran­kenhaus, die Wählerlisten sämtlicher Kreise, "

2 auf jedem Gesundheitsamt die Wähler­listen des betreffenden Bezirks zur Ein­sichtnahme durch die wahlberechtigten Ärzte auf.

1. Nach § 6 der Wahlordnung können die wahlberechtigten Ärzte innerhalb der 14 Tage, während welcher die Wählerlisten zur Einsichtnahme aufgelegt sind, wegen Übergehung Wahlberechtigten oder Wähl­barer oder Aufnahme nicht Wahlberechtig­ten oder nicht Wählbarer Einspruch er­heben.

2. Schriftliche Einsprachen sind an den Landeswalllausschuß zu richten. Mündlich können Einsprachen in Tübingen bei der Ärztekammer, außerhalb Tübingens beim Gesundheitsamt angebracht werden, die sie zu Protokoll nehmen und dem Landeswahl­ausschuß übermitteln.

3 Der Landeswahlausschuß entscheidet binnen einer Woche nach Ablauf der Auf­legungsfrist über die Einsprachen, nimmt die erforderlichen Berichtigungen der Wäh­lerlisten vor und setzt die Einsprechenden von der getroffenen Entscheidung in Kennt­nis.

Wahlordnung und Satzung der Ärzte­kammer können bei dem Vorsitzenden der ärztlichen Kreisvereine, bei den Gesund­heitsämtern und bei der Ärztekammer ein­gesehen werden. Auf Wunsch kann in ein­zelnen Fällen Zusendung der Wahlordnung durch die Ärztekammer erfolgen.

Nach § 8 der Wahlordnung sind Wahl­bezirke die Bezirke der ärztlichen Kreis­vereine. '

Nach § 9 der Wahlordnung sind jeweils in einem Wahlgang zu wählen

1. für jeden Wahlbezirk im Wege der Mehr­heitswahl mit einfacher Stimmenmehrheit je ein Kammermitglied und je zwei Er­satzmänner aus den im Wahlbezirk woh­nenden wählbaren Ärzten v (Kreisvertre­ter),

2. auf einer Landesliste im Wege der Verhältniswahl acht Kammermitglieder und ebensoviele Ersatzmänner aus den im Kammerbezirk wohnenden wählbaren Ärzten.

1 Nach § 12 der Wahlordnung sind für die Landesliste Wahlvorsehläge aufzustel­len, diese sollen soviel wählbare Ärzte ent­halten, als Mitglieder und Ersatzmänner zu wählen sind,

2 als Mitglieder und Ersatzmänner Vor­geschlagenen sollen in erkennbarer Reihen­folge, oben die Mitglieder und darunter die Ersatzmänner, aufgeführt und mit Vor­namen. Familiennamen und Wohnort so deutlich bezeichnet werden, daß über ihre PersönDchkeit "ein Zweifel besteht.

Der Wahlvorsehlag muß von mindestens 5 im Ksmmergebiet wohnenden wahlberech­tigten Ärzten mit deutlicher Angabe des Vor- und Familiennamens, des Wohnortes und in größeren Städten der Straße und Mausnummer unterzeichnet sein. Der erste ünterzeiehner gilt als Vertreter der Wäh­lervereinigung, von welcher der Wahlvor­sehlag ausgeht.

Der Wahlvorschlag soll durch ein geeig­netes Kennwort benannt sein. Fehlt ein solches, so gilt der an erster Stelle ste­hende Name als Kennwort.

Dem Wahlvorschlag ist eine schriftliche Erklärung eines jeden Vorgeschlagenen bei­zufügen, daß er der Aufnahme in den Wahl- vorschleg zustimint.

Die W T ahivorsehläge sind bis zum 25. 11. 1948, 18 Uhr, dem Wahlleiter und Vorsit­zenden des Landeswahlausschusses einzu­reichen. Wahlvorschläge, die dem Wahl­leiter nach diesem Zeitpunkt zugehen, wer­den nicht mehr zugelassen.

Der Wahltermin wird in den Tages­zeitungen rechtzeitig bekanntgemacht wer­den.

Der Präsident der Ärztekammer (gez.) Dr. Langbein

Es gelten auch in diesen Gemeinden die im Amtsblatt Nr. 41 vom > 15. 10. 1948 bereits veröffentlichten Maßregeln.

Calw, 8. November 1948.

Landratsamt.

Bekanntmachung

Durch Beschluß des Landratsamts ist nachstehenden Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung i. S. des § 5 des Einzelhandelsschutzgesetzes entspro- elten worden:

1. Schlossermeister KaTl Maier in Wildberg/Württ., zur Errichtung einer Einzelhandelsverkaufsstelle für Blech- und Eisenwaren in einem ca. 20 qm großen Ladenraum im Erdgeschoß des Hauses Eff- ringerstraße 47 in Wildberg,

2. Foto-Kaufmann Ernst Scholz aus

Reutlingen zur Errichtung einer Verkaufs­stelle für Foto-, Kino- und Röntgenbedarf in einem ca. 30 qm großen Ladenraum im Erdgeschoß der König-Karlstraße 7 in Wild­bad i. Schw., /

3. Klempnermeister Rudolf Caspar

in Höfen a. d. Enz zur Errichtung einer Verkaufsstelle für -Haushaltwaren, Öfen und Herde in einem Verkaufsraum der Neuen Straße 2 in Höfen a. d Enz,

4. Ernst Schmollinger in Wild­bad i. Schw. zur Errichtung einer Eirjzel- handelsverkaufsstelle für Fahrräder, Fahr­radzubehör und Sportartikel in einem ca. 12-qm großen Ladenraum des Hauses Hin­tere Gasse 48 in Wildbad i. Schw.

Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an das Wirtschaftsministerium Landes­gewerbeamt in Tübingen zulässig, die binnen 2 Wochen vom Tage der Veröffent­lichung an gerechnet beim Landratsamt ein­zulegen wäre.

'Calw, 8. November 1948.

Landratsamt.

Marktcrlaubmsgesneh der Stadt Calw

Die Erlaubnis der Stadt Calw zur Ab­haltung von Vieh- und Sehweinemärkten jeweils am 2. Mittwoch der Monate Januar, April, Juni, August und November ist am 31. Dezember 1946 abgelaufen. Die Stadt