Inhalt der Wahlvorsehläge: a) Der Wahl- Vorschlag darf höchstens doppelt so viele Personen enthalten, als Mitglieder des Kreistags im Waulbezirk zu wählen sind. Dabei kann Stiramenliäufung (bis zu 3 Stimmen) durch Wiederholung des Namens der Bewerber oder durch Beisetzung von Zahlen vorgesehen werden (Kumulieren)
— b) In den Wahlvorschlägen sind die Bewerber in erkennbarer Reihenfolge mit Familien- und Rufnamen, Stand oder Beruf, Wohnort und erforderlichenfalls auch Wohnung so deutlich aufzuführen, daß über ihre Person kein Zweifel besteht. — c) Der Wahlvorschlag »oll die Wählervereinigung, von der er ausgeht, nach ihrer Parteistellung oder einem sonstigen unterscheidenden Merkmal erkenntlich machen (Kennwort). Das gewählte Merkmal darf weder den strafgesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen noch eine offenbare Verletzung der guten Sitten enthalten. Ist ein zulässiges Kennwort nicht angegeben, so wird der Wahlvorschlag nach dem Namen des ersten Bewerbers benannt. —- d) Der Wahlvorschlag muß von mindestens zehn im Wahlbezirk wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Die Unterzeichner sollen ihrer Unterschrift die Angaben ihres Standes oder Berufes und ihrer Wohnung beifügen. Ergeben sich Zweifel über die Echtheit einzelner Unterschriften unter den Wahl Vorschlägen, so hat der Vorsitzende des Wahlbezirksausschusses unverzüglich die erforderlichen Feststellungen zu treffen. Die Zurücknahme einer ordnungsmäßig abgegebenen Unterschrift unter einem Wahlvorschlag wird nach dem 16. November 1948, 19.00 Uhr, nicht mehr berücksichtigt. — e) Im Wahlvorschlag sind aus dem Kreis der Unterzeichner ein Vertrauensmann und ein Stellvertreter zu bezeichnen, die ermächtigt sind, für die Wählervereinigung, die den Wahlvorschlag eingereicht hat, die zur Beseitigung etwaiger Anstände erforderlichen Erklärungen abzugeben. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschla^s als Vertrauensmann, der zweite als Stellvertreter. Mitglieder des Wahlausschusses und deren Stellvertreter können nicht Vertrauensleute oder deren Stellvertreter sein.
— f) Mit dem W’ahlVorschlag ist eine unter- schriftliche Erklärung jedes- Bewerbers einzureichen, daß er der Aufnahme in den AVahlvorschlag zugestimipt hat. Die Zurücknahme der Zustimmungserklärung wird bei der Beschlußfassung über die Zulassung des Wahlvorschlags nicht mehr berücksichtigt, wenn sie nach dem 16. November 1948, 19.00 Uhr, erfolgt. — g) Ein Bewerber darf sieh nicht in mehrere Wahlvorsehläge aufnehmen lassen; ebensowenig darf ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorsehläge unterzeichnen. Bei der Kreistagswahl darf sich ein Bewerber auch nicht in Wahlvorschläge verschiedener Wahlbezirke aufnehmen lassen. — h) Fallen Bewerber infolge Todes oder mangels der Wählbarkeit aus, so können b ; s 29. November 1948, 19 00 Uhr, neue Bewerber vorgeschlagen werden. JOer Vorschlag muß von sämtlichen Unterzeichnern des Wahlvorschlags unterzeichnet sein; Die Zustimmungserklärung der neuen Bewerber ist mit dem Vorschlag einzureichen Buchst b, d, e und f gelten entsprechend. — i) Neben der nach Buchst f abzugebenden Zustimmungserklärung hat jeder Wahlbewerber eidesstattlich zu erklären, daß ihm die Wählbarkeit im polit. Sauberungsverfahren nicht aberkannt ist und ihm keine Tatsachen bekannt sind, nach denen ihm die Wählbarkeit entzogen werden kann. Falsche Erklärungen sind unter Strafe gestellt.
VII. Verbindung von Wahlvorschlägen, a) 'Mehrere Wahl Vorschläge können in ,der Weise miteinander verbunden werden, daß sie den Wahlvorschlägen anderer Wählervereinigungen gegenüber als ein Wahlvorschlag anzusehen und zu behandeln sind. In diesem Fall müssen die Unterzeichner
(Fortsetzung der Wahlvorsehläge)
Wahlvorschlag Nr. 3 Kennwort: Freie Wählervereinigung Hauptort Hirsau
Saas, Eugen, Gärtnerei •Jourdan, Willi Gip^rnieister ScbGtz. Georg, Ga-iwin Huober. Georg, Monteur Gaesenaieier, Theodor jf., Fabrikant Buver, (’hristian. S« httiner Mast. Georg. Maurermeister Maier. Friedrich, tethn Angestellter
Teilort Ernstmühl
Menges Jakob MzlMWtiBter, Emsimiihl Wagner, Ludwig, Sägewerksbesilzer, Ernstmühl
Gemeinde Höfen
Wahlvorschlag Nr. 1
Kennwort: Lohn-und Gehaltsempfänger
ICnöller Erwin Me'baniker. Alte S'raße 19 UentseUler. Wilhelm. Goldschmied, Am Eiberg 3 ßodameir. Wilhelm. Fl« »sehbesch.» Wildbader Str. 43 Großmatm, Kan Öüniermeister, Alt« Mraße 62 Mettler, Willi Miltiisarmnelst^llenleiter. Alte Str 28 Pfroramer, Wuh«*!m. Holzhauer. Wildlader Straße 7 GroEmaim, Wilhelm, Obering Uterweg 19 Stumpp, Eugen, Fahr -Arb., Am Eib°rg 5 Ktiöller. Engen. Holzarb.. Soh5oklings*rtße 10 Roller, Hermann. Schreiner, Qindenburgsiraße 16
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Wahlvorschlag Nr. 2
Kennwort: Gewerbe, Handel u. Industrie
Faspar. Rudolf FlasrhnermeUter, Behnhofstraße 24 Gengenbaeh. Fritz. Schmiedmeis'er. Hindenburustr. 8 Grofcmann. Wilhelm, Zimmermsvr., Hindenburestr. 22 Knöller. Karl j'in.. Bäckermeister. Hindenburgstr. 56 Lustnauer, Hans. Kaufmann. Alte Straße 4 Mast, Wilhelm, Fuhrunternehmer. Hmdenhurgstr. 65 \iebel, Wilhelm. Kaufmann. Hi^denbimrstr. 18 Robrer, Eugen, Malermeister. Hauptstraße 21 Umrath, Ernst. Dipl,-Kaufmann SchÖnkJin«7*tr 22 WurateT. Friedrich, VulkaniBieransialt, Hindenburg Straße 23
Gemeinde nolzbronn
Wahlvorschlag: Bürgerliste
Bernhardt. Carl. Landwirt Wacker, Friedrich, Landwirt Erhardt, Gottfried, Landwirt Wacker, Albert, Maurer Gebhardt. Gottfried. Hilfsarbeiter Schumacher, Wilhelm, Holzhauer
Gemeinde Langenbrund Wahlvorschlag:
Wählervereinigung Langenbrand
Bott. Karl, Graveur Ebershardt, Christ tan, Bäckermeister Großhans. Peter. Landwirt Gruber. Eberhard. Fuhrunternehmer Proß, Karl, Landwirt
Rentschler, Friedrich, Landwirt Wiedenmann, Eugen all. Metzifenneiitor Wildevuana, Emil, Goldarbeiter
Gemeinde Liebeisberg Wahlvorschlag Nr. 1 Kennwort: Freie Wöhlervereinlgung
Notfhaeker Jakob. Landwirt and Ortsobmann (2) Funk, Fritz, Landwirt and Waldmeister (2)
Srhroth. Jakob. St'hreinermehtter Reutter, Jakob, Landwirt Hanselmann. Karl, Bauer, geb. 23. 7. 1902 Dengler, Georg, Schwerkriegsbeschädigter
Wahlvorschlag Nr. 2
Kennwort: Wählervereinigung Kothfuß
Ruß, Jakob, Schmied RometRob, Goorg. Landwirt Steimle, Christian, Landwirt Romdlscb, Friedrich, Landwirt
Gemeinde Loffenau
Wahlvorschlag Nr. 1
Kennwort: Bürgervereinigung
Maier, Otto. Wagnermeister, untere Dorfstr. 31 Bonder, Karl, Rechenmacher, Reiterwpg Sft Kilgus. Heinrich. Landwirt, Reiterwee 25 Yfaneler, Gottfried. Holzhauer Reiterwee 58 Mahler. Karl, Fuhrmann. Lamenbarher StT. 1$
Volz. Alfred. Holzbau«?*, obere Dorfstraß* 2h Möhrmann, Julius, Holzhauer. Kirchhaldenwes 22 Merkte Karl, Sficmühlearbelter. Brei tc-naeker weg 8 ^eejrer, Karl Elektnkei. obere Dorfstraße 60 ^eeger, lmanuel, Maschinenführer, Lautenbacherzäg 8
Wahlvorschlag Nr. 2
Kennwort: Arbeiter Vereinigung
Hecker, Albert. Holzsäger üblere Horfstraße 55 Grimm, Karl, ^immeriuaun. ober> Dorfstraß« 14 ^ehweikart. KarL Landwirt. Sehulsasse 25 Stickel, Karl, Maurer., oben* Dorfstraß*
Weiß. Karl, Holzhauer, untere I>orfsiraße 26 Luft. Karl. Friseur. Lautenbaeher Straße 17 Grimm. Hermann, Metallarbeiter. Lautenbacherzag 6 Günthner. Wilhelm, Sü”er. unter» Dorfstraße 44 Möhrmann. Hermann, Holzhauer. Breitenarkerweg 6 Schweikardt, Ludwig, Hilfsarbeiter, obere Dorlstr. 85
Gemeind« Mindersbacb
Wahlvorschlag:
Freie Wählervereinigung
Dürr. Karl, Land- und Gastwirt Erbele. Robert, Landwirt Köhler, Christian. Landwirt Paßnacht, Jakob Landwirt Bork hart, Gottlieb. Landwirt Bühler. Gottlob. Landwirt Henne Martin, Landwirt Roller, August, Landwirt
der betreffenden Vorschläge oder die Vertrauensleute, bei ihrer Verhinderung deren Stellvertreter, übereinstimmend spätestens am Montag, 29 November 1948. bis 19 l’hr die Erklärung abgeben, daß die Vorschläge miteinander verbunden sein sollen. Ein Wahlvorsehlag kann nur einer einzigen Gruppe verbundener Wahlvorschläge angehören. — b) Verbundene Wahlvorsehläge können nur gemeinsam abgeändert oder zurüekgenommen werden. Die Abänderung oder Zurücknahme verbundener Wahlvor Schläge wird nach dem 16 November 1948. 19.00 Uhr. die Zurücknahme einer Verhin- dungserldärung nach dem 29. November 1948, 19.00 Uhr, nicht mehr berücksichtigt
VIII. Wählbarkeit:
1. .Wählbar zum Kreistag ist, wer im Wahlbezirk die Wählbarkeit zum Gemeinderat besitzt. Voraussetzung ist also der Besitz des Gemeindebürgerrechts in einer der Gemeinden des Wahlbezirks so wie die Vollendung des 25. Lebensjahres am 1. Januar 1948. — Über die Wählbar keit zurückgekehrter Kriegsgefangener und Evakuierter, der Ausgewiesenen usw bestehen besondere ‘Bestimmungen, die im einzelnen Fall beim Bürgermeisteramt erfragt werden können.
2. Nicht wählbar sind Perso
nen: a) denen die Wahlberechtigung aberkannt ist oder die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind; — b) denen die Wählbarkeit aus politischen Gründen aberkannt ist. Das sind Personen-, aa) denen auf Grund einer rechtskräftigen Säuberuncsentschei- dung die Wählbarkeit (Ziff. 116) vertagt oder entzogen worden ist, soweit keine abweichenden Amnestiebestimmungen vor- liegen; bb) über deren politische Säuberung noeh-n : cht rechtskräftig entschieden ist, die aber nach Artikel 4. 5 und 6 der Rechtsanordnung zur politischen Säuberung vom 25. 4. 1947 (Amtsbl S: 639) als Hauot- schuldige. Belastete, Minderbelastete oder nicht unter die Amnestiebestimin urigen fallende Mitläufer gelten. — c) Leitende Beamte und Angestellte des Kreisverbands und des Landratsamts — d) Wer als Mitglied des Kreistags oder Gemeinderats oder als Beamter im förmlichen Dienststrafverfahren durch Urteil aus dem Dienst entfernt worden ist, kann in den auf das Urteil folgenden 5 Jahren nicht in den Kreistag, in den Gemeinderat oder zum Bürgermeister gewählt werden — e) Die Wählbarkeit der Polizeibeamten ruht.
Calw, 8. November 1948.
Landratsamt Kreis Versammlungsausschuß.