Inhalt der Wahlvorsehläge: a) Der Wahl- Vorschlag darf höchstens doppelt so viele Personen enthalten, als Mitglieder des Kreistags im Waulbezirk zu wählen sind. Dabei kann Stiramenliäufung (bis zu 3 Stimmen) durch Wiederholung des Namens der Bewerber oder durch Beisetzung von Zahlen vorgesehen werden (Kumulieren)

b) In den Wahlvorschlägen sind die Be­werber in erkennbarer Reihenfolge mit Familien- und Rufnamen, Stand oder Be­ruf, Wohnort und erforderlichenfalls auch Wohnung so deutlich aufzuführen, daß über ihre Person kein Zweifel besteht. c) Der Wahlvorschlag »oll die Wählerver­einigung, von der er ausgeht, nach ihrer Parteistellung oder einem sonstigen unter­scheidenden Merkmal erkenntlich machen (Kennwort). Das gewählte Merkmal darf weder den strafgesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen noch eine offenbare Ver­letzung der guten Sitten enthalten. Ist ein zulässiges Kennwort nicht angegeben, so wird der Wahlvorschlag nach dem Namen des ersten Bewerbers benannt.- d) Der Wahlvorschlag muß von mindestens zehn im Wahlbezirk wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Die Unterzeichner sol­len ihrer Unterschrift die Angaben ihres Standes oder Berufes und ihrer Wohnung beifügen. Ergeben sich Zweifel über die Echtheit einzelner Unterschriften unter den Wahl Vorschlägen, so hat der Vor­sitzende des Wahlbezirksausschusses un­verzüglich die erforderlichen Feststellun­gen zu treffen. Die Zurücknahme einer ordnungsmäßig abgegebenen Unterschrift unter einem Wahlvorschlag wird nach dem 16. November 1948, 19.00 Uhr, nicht mehr berücksichtigt. e) Im Wahlvorschlag sind aus dem Kreis der Unterzeichner ein Vertrauensmann und ein Stellvertreter zu bezeichnen, die ermächtigt sind, für die Wäh­lervereinigung, die den Wahlvorschlag ein­gereicht hat, die zur Beseitigung etwaiger Anstände erforderlichen Erklärungen abzu­geben. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschla^s als Vertrauensmann, der zweite als Stell­vertreter. Mitglieder des Wahlausschusses und deren Stellvertreter können nicht Ver­trauensleute oder deren Stellvertreter sein.

f) Mit dem WahlVorschlag ist eine unter- schriftliche Erklärung jedes- Bewerbers einzureichen, daß er der Aufnahme in den AVahlvorschlag zugestimipt hat. Die Zurück­nahme der Zustimmungserklärung wird bei der Beschlußfassung über die Zulassung des Wahlvorschlags nicht mehr berücksich­tigt, wenn sie nach dem 16. November 1948, 19.00 Uhr, erfolgt. g) Ein Bewerber darf sieh nicht in mehrere Wahlvorsehläge aufnehmen lassen; ebensowenig darf ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorsehläge unterzeichnen. Bei der Kreistagswahl darf sich ein Bewerber auch nicht in Wahlvor­schläge verschiedener Wahlbezirke auf­nehmen lassen. h) Fallen Bewerber in­folge Todes oder mangels der Wählbarkeit aus, so können b ; s 29. November 1948, 19 00 Uhr, neue Bewerber vorgeschlagen werden. JOer Vorschlag muß von sämtlichen Unter­zeichnern des Wahlvorschlags unterzeich­net sein; Die Zustimmungserklärung der neuen Bewerber ist mit dem Vorschlag einzureichen Buchst b, d, e und f gelten entsprechend. i) Neben der nach Buchst f abzugebenden Zustimmungserklärung hat jeder Wahlbewerber eidesstattlich zu er­klären, daß ihm die Wählbarkeit im polit. Sauberungsverfahren nicht aberkannt ist und ihm keine Tatsachen bekannt sind, nach denen ihm die Wählbarkeit entzogen werden kann. Falsche Erklärungen sind unter Strafe gestellt.

VII. Verbindung von Wahlvorschlägen, a) 'Mehrere Wahl Vorschläge können in ,der Weise miteinander verbunden werden, daß sie den Wahlvorschlägen anderer Wähler­vereinigungen gegenüber als ein Wahlvor­schlag anzusehen und zu behandeln sind. In diesem Fall müssen die Unterzeichner

(Fortsetzung der Wahlvorsehläge)

Wahlvorschlag Nr. 3 Kennwort: Freie Wählervereinigung Hauptort Hirsau

Saas, Eugen, Gärtnerei Jourdan, Willi Gip^rnieister ScbGtz. Georg, Ga-iwin Huober. Georg, Monteur Gaesenaieier, Theodor jf., Fabrikant Buver, (hristian. S« httiner Mast. Georg. Maurermeister Maier. Friedrich, tethn Angestellter

Teilort Ernstmühl

Menges Jakob MzlMWtiBter, Emsimiihl Wagner, Ludwig, Sägewerksbesilzer, Ernstmühl

Gemeinde Höfen

Wahlvorschlag Nr. 1

Kennwort: Lohn-und Gehaltsempfänger

ICnöller Erwin Me'baniker. Alte S'raße 19 UentseUler. Wilhelm. Goldschmied, Am Eiberg 3 ßodameir. Wilhelm. Fl« »sehbesch.» Wildbader Str. 43 Großmatm, Kan Öüniermeister, Alt« Mraße 62 Mettler, Willi Miltiisarmnelst^llenleiter. Alte Str 28 Pfroramer, Wuh«*!m. Holzhauer. Wildlader Straße 7 GroEmaim, Wilhelm, Obering Uterweg 19 Stumpp, Eugen, Fahr -Arb., Am Eib°rg 5 Ktiöller. Engen. Holzarb.. Soh5oklings*rtße 10 Roller, Hermann. Schreiner, Qindenburgsiraße 16

»

Wahlvorschlag Nr. 2

Kennwort: Gewerbe, Handel u. Industrie

Faspar. Rudolf FlasrhnermeUter, Behnhofstraße 24 Gengenbaeh. Fritz. Schmiedmeis'er. Hindenburustr. 8 Grofcmann. Wilhelm, Zimmermsvr., Hindenburestr. 22 Knöller. Karl j'in.. Bäckermeister. Hindenburgstr. 56 Lustnauer, Hans. Kaufmann. Alte Straße 4 Mast, Wilhelm, Fuhrunternehmer. Hmdenhurgstr. 65 \iebel, Wilhelm. Kaufmann. Hi^denbimrstr. 18 Robrer, Eugen, Malermeister. Hauptstraße 21 Umrath, Ernst. Dipl,-Kaufmann SchÖnkJin«7*tr 22 WurateT. Friedrich, VulkaniBieransialt, Hindenburg Straße 23

Gemeinde nolzbronn

Wahlvorschlag: Bürgerliste

Bernhardt. Carl. Landwirt Wacker, Friedrich, Landwirt Erhardt, Gottfried, Landwirt Wacker, Albert, Maurer Gebhardt. Gottfried. Hilfsarbeiter Schumacher, Wilhelm, Holzhauer

Gemeinde Langenbrund Wahlvorschlag:

Wählervereinigung Langenbrand

Bott. Karl, Graveur Ebershardt, Christ tan, Bäckermeister Großhans. Peter. Landwirt Gruber. Eberhard. Fuhrunternehmer Proß, Karl, Landwirt

Rentschler, Friedrich, Landwirt Wiedenmann, Eugen all. Metzifenneiitor Wildevuana, Emil, Goldarbeiter

Gemeinde Liebeisberg Wahlvorschlag Nr. 1 Kennwort: Freie Wöhlervereinlgung

Notfhaeker Jakob. Landwirt and Ortsobmann (2) Funk, Fritz, Landwirt and Waldmeister (2)

Srhroth. Jakob. St'hreinermehtter Reutter, Jakob, Landwirt Hanselmann. Karl, Bauer, geb. 23. 7. 1902 Dengler, Georg, Schwerkriegsbeschädigter

Wahlvorschlag Nr. 2

Kennwort: Wählervereinigung Kothfuß

Ruß, Jakob, Schmied RometRob, Goorg. Landwirt Steimle, Christian, Landwirt Romdlscb, Friedrich, Landwirt

Gemeinde Loffenau

Wahlvorschlag Nr. 1

Kennwort: Bürgervereinigung

Maier, Otto. Wagnermeister, untere Dorfstr. 31 Bonder, Karl, Rechenmacher, Reiterwpg Sft Kilgus. Heinrich. Landwirt, Reiterwee 25 Yfaneler, Gottfried. Holzhauer Reiterwee 58 Mahler. Karl, Fuhrmann. Lamenbarher StT. 1$

Volz. Alfred. Holzbau«?*, obere Dorfstraß* 2h Möhrmann, Julius, Holzhauer. Kirchhaldenwes 22 Merkte Karl, Sficmühlearbelter. Brei tc-naeker weg 8 ^eejrer, Karl Elektnkei. obere Dorfstraße 60 ^eeger, lmanuel, Maschinenführer, Lautenbacherzäg 8

Wahlvorschlag Nr. 2

Kennwort: Arbeiter Vereinigung

Hecker, Albert. Holzsäger üblere Horfstraße 55 Grimm, Karl, ^immeriuaun. ober> Dorfstraß« 14 ^ehweikart. KarL Landwirt. Sehulsasse 25 Stickel, Karl, Maurer., oben* Dorfstraß*

Weiß. Karl, Holzhauer, untere I>orfsiraße 26 Luft. Karl. Friseur. Lautenbaeher Straße 17 Grimm. Hermann, Metallarbeiter. Lautenbacherzag 6 Günthner. Wilhelm,er. unter» Dorfstraße 44 Möhrmann. Hermann, Holzhauer. Breitenarkerweg 6 Schweikardt, Ludwig, Hilfsarbeiter, obere Dorlstr. 85

Gemeind« Mindersbacb

Wahlvorschlag:

Freie Wählervereinigung

Dürr. Karl, Land- und Gastwirt Erbele. Robert, Landwirt Köhler, Christian. Landwirt Paßnacht, Jakob Landwirt Bork hart, Gottlieb. Landwirt Bühler. Gottlob. Landwirt Henne Martin, Landwirt Roller, August, Landwirt

der betreffenden Vorschläge oder die Ver­trauensleute, bei ihrer Verhinderung deren Stellvertreter, übereinstimmend spätestens am Montag, 29 November 1948. bis 19 lhr die Erklärung abgeben, daß die Vorschläge miteinander verbunden sein sollen. Ein Wahlvorsehlag kann nur einer einzigen Gruppe verbundener Wahlvorschläge an­gehören. b) Verbundene Wahlvorsehläge können nur gemeinsam abgeändert oder zurüekgenommen werden. Die Abänderung oder Zurücknahme verbundener Wahlvor Schläge wird nach dem 16 November 1948. 19.00 Uhr. die Zurücknahme einer Verhin- dungserldärung nach dem 29. November 1948, 19.00 Uhr, nicht mehr berücksichtigt

VIII. Wählbarkeit:

1. .Wählbar zum Kreistag ist, wer im Wahlbezirk die Wählbarkeit zum Ge­meinderat besitzt. Voraussetzung ist also der Besitz des Gemeindebürgerrechts in einer der Gemeinden des Wahlbezirks so wie die Vollendung des 25. Lebensjahres am 1. Januar 1948. Über die Wählbar keit zurückgekehrter Kriegsgefangener und Evakuierter, der Ausgewiesenen usw bestehen besondereBestimmungen, die im einzelnen Fall beim Bürgermeisteramt er­fragt werden können.

2. Nicht wählbar sind Perso­

nen: a) denen die Wahlberechtigung ab­erkannt ist oder die vom Wahlrecht aus­geschlossen sind; b) denen die Wählbar­keit aus politischen Gründen aberkannt ist. Das sind Personen-, aa) denen auf Grund einer rechtskräftigen Säuberuncsentschei- dung die Wählbarkeit (Ziff. 116) vertagt oder entzogen worden ist, soweit keine ab­weichenden Amnestiebestimmungen vor- liegen; bb) über deren politische Säube­rung noeh-n : cht rechtskräftig entschieden ist, die aber nach Artikel 4. 5 und 6 der Rechtsanordnung zur politischen Säuberung vom 25. 4. 1947 (Amtsbl S: 639) als Hauot- schuldige. Belastete, Minderbelastete oder nicht unter die Amnestiebestimin urigen fal­lende Mitläufer gelten. c) Leitende Be­amte und Angestellte des Kreisverbands und des Landratsamts d) Wer als Mit­glied des Kreistags oder Gemeinderats oder als Beamter im förmlichen Dienststrafver­fahren durch Urteil aus dem Dienst ent­fernt worden ist, kann in den auf das Ur­teil folgenden 5 Jahren nicht in den Kreis­tag, in den Gemeinderat oder zum Bürger­meister gewählt werden e) Die Wähl­barkeit der Polizeibeamten ruht.

Calw, 8. November 1948.

Landratsamt Kreis Versammlungsausschuß.