Amtsblatt für den Kreis Calw
Calw Freitag, 15. Oktober 1948 Nr. 41
Lebensmittelversorgung
Zucker für Monat Oktober '
Für Monat Oktober erhalten sämtliche Verbrauchergruppen und Altersklassen Zuk- ker und zwar:
Von 0— 3 Jahren 1750 g „ • 3— 6 Jahren 1250 g „ 6—20 Jahren 1150 g
über 20 Jahren 900 g auf die Abschnitte 45, 145, 245, 345, 445, 545, 645 und 745.
Ferner sämtliche Verbrauchergruppen über 6 Jahre 100 g auf Kleinabschnitte. Schwerarb. 1. Kat. 100 g auf Abschn. 197
„ 2. Kat. 200 g auf Abschn. 297
„ 3. Kat. 450 g auf Abschn. 397
Werd. u. still. Mütter 450 g auf Abschn. 913
der Oktober-Lebensmittel- u. -Zulagekarten.
Der Zucker kann sofort nach Belieferung sämtlicher Kleinhändler aufgerufen und bezogen werden.
Calw, den 11. Oktober 1948.
Kreisernährungsamt.
Käse für Monat Oktober
Normalverbraucher und TSV in Brot erhalten für Monat Oktober Käse und zwar: von 3—10 Jahren 62,5 g auf Abschnitt 36, bzw. 136
über 10 Jahren 125 g auf Abschnitt 36, bzw. 136
Ausbruch und Abwehr der Maul- und Klauenseuche
In der Gemeinde Beiehenbach, Kreis Karlsruhe, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet liegen außerhalb! des Kreises Calw.
Zum 15-km-Umkreis. des Seuchenorts gehören folgende Gemeinden des Kreises Calw: Arnbach, Bernbach, Birkenfeld, Conweiler, Dennach, Dobel, Feldrennach, Grä- 4 fenhausen, Rotensol, Herrenalb, Höfen, Neuenbürg, Neusatz, Niebelsbach, Ottenhausen, Schwann und Waldrennach.
In diesen Gemeinden ist verboten:
1. Die Abhaltung von Viehmärkten sowie der Auftrieb von Klauenvieh auf Jahr- und Wochenmärkten. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf marktähnliche Ver-> anstaltungen.
2. Der Handel mit Klauenvieh sowie mit Geflügel, der ohne vorgängige Bestellung entweder außerhalb des Gemeindebezirks der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begründung einer solchen stattfindet. Als Handel im Sinne dieser Vorschrift gilt auch das Aufsuchen von Bestellungen durch Händler ohne Mitführen von. Tieren und das Aufkäufen von Tieren durch Händler.
l 3. Die Veranstaltung von Versteigerungen von Klauenvieh.
4. Die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen mit Klauenvieh.
5 Das Weggeben von nicht ausreichend erhitzter Milch aus Sammelmolkereien an landwirtschaftliche Betriebe, in denen Klauenvieh gehalten wird, sowie die Verwertung solcher Milch in den eigenen Viehbeständen der Molkerei, ferner die Entfernung der zur Anlieferung der Milch und zur Ablieferung der Milchrückstände benutzten Gefäße aus der Molkerei, bevor sie desinfiziert sind.
6. Die Abhaltung von Jahr- und Wochenmärkten, auch wenn auf ihnen Vieh nicht gehandelt wird.
Schwerarbeiter 2. Kat. 50 g auf Abschn. g „ 3. Kat. je 50 g auf Abschn. e
und i
der Oktober-Lebensmittel- u. -Zulagekarten.
Ferner erhalten Normalverbraucher und TSV in Brot über 3 Jahre 62,5 g 40°/ o igen Käse auf Abschn. 37, bzw. 137 der Oktober-Lebensmittelkarten.
Die Ration für die Selbstversorger in Käse wurde mit Wirkung ab 1. Oktober 1948 von 300 g auf
400 g Käse
erhöht.
Der Bezug der Ware kann sofort nach örtlichem Aufruf erfolgen.
Calw, den 11. Oktober 1948.
I^reisernährungsamt.
Reis für Kinder von 0—6 Jahren
Für Monat September 1948 erhalten Kinder der Normalverbraucher und gemeinschaftsverpflegte Kinder mit Normalration von 0—6 Jahren noch
500 g Reis auf Abschnitt 31 der September-Lebensmittelkarte.
Der Bezug kann nach örtlichem Aufruf erfolgen.
Calw, den 11. Oktober 1948.
'Kreisernähr nn^samt.
7. Das Betreten von Ställen und Standorten von Klauenvieh durch Schlächter, Händler, Viehkastrierer und andere Personen, die gewerbs- oder berufsmäßig in Ställen verkehren (ausgenommen Tierärzte), spwie durch Personen, <Jie ein Gewerbe im Umherziehen ausüben.
Die Maul- und Klauenseuche hat im Saargebiet und von dort aus im Land Rheinland-Pfalz große Verbreitung gefunden. Die Einschleppung in die Pfalz und in das Rheinland erfolgte durch die Grenzgänger, durch Arbeiter, die im Saargebiet beschäftigt sind una täglich über die Grenze gehen. Diese Arbeiter sind, wie die Saarländer Arbeiter, vielfach Ziegenhalter. Wie im Saarland, das vollkommen verseucht zu sein scheint, sind deshalb auch im Land Rheinland-Pfalz neben Großviehbeständen zahlreiche Ziegenbestände verseucht.
Sprechstunden beim Landratsamt und bei der Kreisverbandsverwaltung im Winterhalbjahr 1948/1949
1. Für die Zeit vom 3. Oktober 1948 bis 31. März 1949 wird für den Publikumsverkehr bei sämtlichen Dienststellen des Landratsamts und der Kreisverbandsverwaltung folgende Regelung getroffen:
2. Sprechstunden: Montag bis Samstag von 8^-12 Uhr (Samstags jedoch nur in dringenden Fällen).
3. Sprechstunden von Laivdrat Wagner: Dienstag, Mittwoch u. Donnerstag von 10—12 Uhr. Rechtzeitige vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich, damit Besuchstermin festgelegt werden kann.
4. Sprechtage der Kreisbaumeisterstellen: Calw, Nagold, Neuenbürg Montag von 8—12 Uhr und 14—17 Uhr.
Die Bevölkerung wird gebeten, diese Zeiten, im Interesse einer ordnungsmäßigen Erledigung der Geschäfte einzuhalten. Außerhalb der Sprechstunden können grundsätzlich keine Besucher empfangen werden.
Calw, 3. Oktober 1948. i Landratsamt.
Es ist bekannt, daß in unserem Land gerne von Einwohnern des Saargebiets und auch der Pfalz Ziegen aufgekauft werden. Dies bringt zur Zeit die unmittelbare Gefahr der Seucheneinschleppung mit sich. Den Tierbesitzern wird dringend empfohlen, unter keinen Umständen ihre Gehöfte durch Viehaufkäufer betreten zu lassen. Des weiteren werden Weineinkäufer, die von hier aus nach der Pfalz reisen, auf die starke Verseuchung der Pfalz und auf die Gefahr hingewiesen, daß mit dem Personenverkehr zwischen unserem Land und der Pfalz zur Zeit große Gefahr der Seucheneinschleppung verbunden ist.
Wegen der zunehmenden Maul- und Klauenseuche in verschiedenen an Würt- temberg-Hohenzollern angrenzenden Gebieten ist die Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen gegen die Einschleppung der Seuche dringend erforderlich. Das Land- wirtschaftsministerium sah sich deshalb gezwungen, gegenwärtig alle Viehmärkte abzusagen, um den Händlerverkehr einzuschränken. Im Interesse der Seuchenabwehr muß ven* allen Beteiligten erwartet werden, daß die seuchenpolizeilichen Bestimmungen genau beachtet und befolgt werden.
Zuwiderhandlungen sind strafbar.
Calw, 12. Oktober 1948.
* Landrats amt.
Einlösung von Krlegsgefangeiien-Zertifikaten.
Das Finanzministerium gibt bekannt: Die Einlösung von Kriegsgefangenenzertifikaten wird im Laufe dieses Monats von der Landeszentralbank wieder aufgenommen werden. Zur Einlösung gelangen amerikanische, britische und französische Zertifikate. Die näheren Bestimmungen werden in den Amtsblättern der einzelnen Kreise veröffentlicht werden.
Die Landeszentralbank bittet, von besonderen Anfragen in dieser Angelegenheit abzusehen.
Ausgewiesenen-Ausweis
Der vom Landratsamt (Umsiedlungsamt) Calw ausgestellte Ausgewiesenen-Ausweis Nr. 27279,
ausgestellt für Manfred W eck mann, Calw
ist in Verlust geraten und wird für ungültig erklärt.
Calw, den 12. Oktober 1948.
Landratsamt-Umsiedlungsamt.
Inhalt der letzten Nummern des Journal Officiel
Nr. 204 vom 28. September 1948 (Eingang beim Landratsamt am 30. -Sept. 1948).
V erordnungen,
V e r f ü gu ngen und Anordnungen des Commandement cn Chef F r a n q a i s e n A I 1 e m a g n e Verfügung Nr. 85 vom 23. September 1948 Uber die Anwendung der Vorschriften* der Verordnung Nr. 160 des Commandant en Chef Fransais en Afiemagne v. 26. Juni 1948 über die Währungsreform und ihrer Durchführungsverfügungen auf die verschleppten Personen. S. 1671.
Verfügung Nr. 86 des Commandant en Chef vom *23. September 1948 über die Durchführung der Verordnung Nr. 161 des Commandant en Chef Fransais en Alle- magne, über eine vorläufige Reform der Steuergesetzgebung. S. 1674.
Mitteilung an unsere Abonnenten. S. 1675 Unsere Veröffentlichungen. S. 1675. Amtliche Bekanntmachungen. S. 525.