Amtsblatt für den Kreis Calw

Calw Freitag, 15. Oktober 1948 Nr. 41

Lebensmittelversorgung

Zucker für Monat Oktober '

Für Monat Oktober erhalten sämtliche Verbrauchergruppen und Altersklassen Zuk- ker und zwar:

Von 0 3 Jahren 1750 g 3 6 Jahren 1250 g 620 Jahren 1150 g

über 20 Jahren 900 g auf die Abschnitte 45, 145, 245, 345, 445, 545, 645 und 745.

Ferner sämtliche Verbrauchergruppen über 6 Jahre 100 g auf Kleinabschnitte. Schwerarb. 1. Kat. 100 g auf Abschn. 197

2. Kat. 200 g auf Abschn. 297

3. Kat. 450 g auf Abschn. 397

Werd. u. still. Mütter 450 g auf Abschn. 913

der Oktober-Lebensmittel- u. -Zulagekarten.

Der Zucker kann sofort nach Belieferung sämtlicher Kleinhändler aufgerufen und be­zogen werden.

Calw, den 11. Oktober 1948.

Kreisernährungsamt.

Käse für Monat Oktober

Normalverbraucher und TSV in Brot er­halten für Monat Oktober Käse und zwar: von 310 Jahren 62,5 g auf Abschnitt 36, bzw. 136

über 10 Jahren 125 g auf Abschnitt 36, bzw. 136

Ausbruch und Abwehr der Maul- und Klauenseuche

In der Gemeinde Beiehenbach, Kreis Karlsruhe, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Sperrgebiet und Beobach­tungsgebiet liegen außerhalb! des Kreises Calw.

Zum 15-km-Umkreis. des Seuchenorts ge­hören folgende Gemeinden des Kreises Calw: Arnbach, Bernbach, Birkenfeld, Con­weiler, Dennach, Dobel, Feldrennach, Grä- 4 fenhausen, Rotensol, Herrenalb, Höfen, Neuenbürg, Neusatz, Niebelsbach, Ottenhau­sen, Schwann und Waldrennach.

In diesen Gemeinden ist verboten:

1. Die Abhaltung von Viehmärkten sowie der Auftrieb von Klauenvieh auf Jahr- und Wochenmärkten. Dieses Verbot er­streckt sich auch auf marktähnliche Ver-> anstaltungen.

2. Der Handel mit Klauenvieh sowie mit Geflügel, der ohne vorgängige Bestel­lung entweder außerhalb des Gemeinde­bezirks der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begründung einer solchen stattfindet. Als Handel im Sinne dieser Vorschrift gilt auch das Aufsuchen von Bestellungen durch Händ­ler ohne Mitführen von. Tieren und das Aufkäufen von Tieren durch Händler.

l 3. Die Veranstaltung von Versteigerungen von Klauenvieh.

4. Die Abhaltung von öffentlichen Tier­schauen mit Klauenvieh.

5 Das Weggeben von nicht ausreichend er­hitzter Milch aus Sammelmolkereien an landwirtschaftliche Betriebe, in denen Klauenvieh gehalten wird, sowie die Ver­wertung solcher Milch in den eigenen Viehbeständen der Molkerei, ferner die Entfernung der zur Anlieferung der Milch und zur Ablieferung der Milch­rückstände benutzten Gefäße aus der Molkerei, bevor sie desinfiziert sind.

6. Die Abhaltung von Jahr- und Wochen­märkten, auch wenn auf ihnen Vieh nicht gehandelt wird.

Schwerarbeiter 2. Kat. 50 g auf Abschn. g 3. Kat. je 50 g auf Abschn. e

und i

der Oktober-Lebensmittel- u. -Zulagekarten.

Ferner erhalten Normalverbraucher und TSV in Brot über 3 Jahre 62,5 g 40°/ o igen Käse auf Abschn. 37, bzw. 137 der Oktober-Lebensmittelkarten.

Die Ration für die Selbstversorger in Käse wurde mit Wirkung ab 1. Oktober 1948 von 300 g auf

400 g Käse

erhöht.

Der Bezug der Ware kann sofort nach örtlichem Aufruf erfolgen.

Calw, den 11. Oktober 1948.

I^reisernährungsamt.

Reis für Kinder von 06 Jahren

Für Monat September 1948 erhalten Kin­der der Normalverbraucher und gemein­schaftsverpflegte Kinder mit Normalration von 06 Jahren noch

500 g Reis auf Abschnitt 31 der September-Lebensmittelkarte.

Der Bezug kann nach örtlichem Aufruf erfolgen.

Calw, den 11. Oktober 1948.

'Kreisernähr nn^samt.

7. Das Betreten von Ställen und Standorten von Klauenvieh durch Schlächter, Händ­ler, Viehkastrierer und andere Perso­nen, die gewerbs- oder berufsmäßig in Ställen verkehren (ausgenommen Tier­ärzte), spwie durch Personen, <Jie ein Gewerbe im Umherziehen ausüben.

Die Maul- und Klauenseuche hat im Saar­gebiet und von dort aus im Land Rhein­land-Pfalz große Verbreitung gefunden. Die Einschleppung in die Pfalz und in das Rheinland erfolgte durch die Grenzgänger, durch Arbeiter, die im Saargebiet beschäf­tigt sind una täglich über die Grenze gehen. Diese Arbeiter sind, wie die Saar­länder Arbeiter, vielfach Ziegenhalter. Wie im Saarland, das vollkommen verseucht zu sein scheint, sind deshalb auch im Land Rheinland-Pfalz neben Großviehbeständen zahlreiche Ziegenbestände verseucht.

Sprechstunden beim Landratsamt und bei der Kreisverbandsverwaltung im Winterhalbjahr 1948/1949

1. Für die Zeit vom 3. Oktober 1948 bis 31. März 1949 wird für den Publikumsver­kehr bei sämtlichen Dienststellen des Land­ratsamts und der Kreisverbandsverwaltung folgende Regelung getroffen:

2. Sprechstunden: Montag bis Sams­tag von 8^-12 Uhr (Samstags jedoch nur in dringenden Fällen).

3. Sprechstunden von Laivdrat Wagner: Dienstag, Mittwoch u. Donners­tag von 1012 Uhr. Rechtzeitige vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich, damit Besuchstermin festgelegt werden kann.

4. Sprechtage der Kreisbaumeister­stellen: Calw, Nagold, Neuenbürg Montag von 812 Uhr und 1417 Uhr.

Die Bevölkerung wird gebeten, diese Zeiten, im Interesse einer ordnungsmäßigen Erledigung der Geschäfte einzuhalten. Außer­halb der Sprechstunden können grundsätzlich keine Besucher empfangen werden.

Calw, 3. Oktober 1948. i Landratsamt.

Es ist bekannt, daß in unserem Land gerne von Einwohnern des Saargebiets und auch der Pfalz Ziegen aufgekauft werden. Dies bringt zur Zeit die unmittelbare Ge­fahr der Seucheneinschleppung mit sich. Den Tierbesitzern wird dringend empfoh­len, unter keinen Umständen ihre Gehöfte durch Viehaufkäufer betreten zu lassen. Des weiteren werden Weineinkäufer, die von hier aus nach der Pfalz reisen, auf die starke Verseuchung der Pfalz und auf die Gefahr hingewiesen, daß mit dem Perso­nenverkehr zwischen unserem Land und der Pfalz zur Zeit große Gefahr der Seu­cheneinschleppung verbunden ist.

Wegen der zunehmenden Maul- und Klauenseuche in verschiedenen an Würt- temberg-Hohenzollern angrenzenden Gebie­ten ist die Beachtung aller Vorsichtsmaß­nahmen gegen die Einschleppung der Seuche dringend erforderlich. Das Land- wirtschaftsministerium sah sich deshalb ge­zwungen, gegenwärtig alle Viehmärkte ab­zusagen, um den Händlerverkehr einzu­schränken. Im Interesse der Seuchenab­wehr muß ven* allen Beteiligten erwartet werden, daß die seuchenpolizeilichen Be­stimmungen genau beachtet und befolgt werden.

Zuwiderhandlungen sind strafbar.

Calw, 12. Oktober 1948.

* Landrats amt.

Einlösung von Krlegsgefangeiien-Zertifikaten.

Das Finanzministerium gibt bekannt: Die Einlösung von Kriegsgefangenen­zertifikaten wird im Laufe dieses Monats von der Landeszentralbank wieder aufge­nommen werden. Zur Einlösung gelangen amerikanische, britische und französische Zertifikate. Die näheren Bestimmungen werden in den Amtsblättern der einzelnen Kreise veröffentlicht werden.

Die Landeszentralbank bittet, von beson­deren Anfragen in dieser Angelegenheit abzusehen.

Ausgewiesenen-Ausweis

Der vom Landratsamt (Umsiedlungsamt) Calw ausgestellte Ausgewiesenen-Ausweis Nr. 27279,

ausgestellt für Manfred W eck mann, Calw

ist in Verlust geraten und wird für ungül­tig erklärt.

Calw, den 12. Oktober 1948.

Landratsamt-Umsiedlungsamt.

Inhalt der letzten Nummern des Journal Officiel

Nr. 204 vom 28. September 1948 (Eingang beim Landratsamt am 30. -Sept. 1948).

V erordnungen,

V e r f ü gu ngen und Anordnungen des Commandement cn Chef F r a n q a i s e n A I 1 e m a g n e Verfügung Nr. 85 vom 23. September 1948 Uber die Anwendung der Vorschriften* der Verordnung Nr. 160 des Commandant en Chef Fransais en Afiemagne v. 26. Juni 1948 über die Währungsreform und ihrer Durchführungsverfügungen auf die ver­schleppten Personen. S. 1671.

Verfügung Nr. 86 des Commandant en Chef vom *23. September 1948 über die Durch­führung der Verordnung Nr. 161 des Commandant en Chef Fransais en Alle- magne, über eine vorläufige Reform der Steuergesetzgebung. S. 1674.

Mitteilung an unsere Abonnenten. S. 1675 Unsere Veröffentlichungen. S. 1675. Amtliche Bekanntmachungen. S. 525.