2. Im Handel mit Irischen deutschen Ori- ginaleiern gelten folgende Höchstpreise je Stück:

Bei Abgabe an:

Großverteiler 17 Dpfg.

Kleinverteiler 18 Dpfg.

Großverbraucher 18.75 Dpfg.

Verbraucher 19.50 Dpfg.

3. Deutsche Originaleier müssen den in § 2 Abs. 1 der Eierverordnung vom 17. 3. 1932 (RGBl. I, S. 146) nebst den Ergän- songsvorschriften festgelegten Güteanfor­derungen entsprechen.

4. Für anssortierte Eier gelten folgende Höchstpreise je Stück;

Bei Abgabe an;

Großverteiler Kleinverteiler Großverbraucher

5. Die Höchstpreise für (Gußeier) betragen je kg:

Bei Abgabe an:

Großverteiler Kleinverteiler Großverbraucher

in Mengen über 20 kg in Mengen unter 20 kg

16.15 Dpfg. 16.75 Dpfg. 17.60 Dpfg. Aufschlageier

3.45 DM. 3.60 DM.

3.75 DM. 3.90 DM.

B. Preise für Enteneier

1. Für die Abgabe von Enteneier durch den Erzeuger an Sammelstellen oder Ver­braucher beträgt der Höchstpreis je Stück 13,5 Dpfg.

2. Im Handel mit Enteneiern werden fol-

f ende Höchstpreise je Stück festgesetzt: ei Abgabe an:

Großverteiler 15.50 Dpfg.

Kleinverteiler 16.50 Dpfg.

Großverbraucher 17.25 Dpfg.

Verbraucher 18.00 Dpfg.

C. Allgemeine Bestimmungen

1. Die festgesetzten Höchstpreise ver­stehen sich bei Abgabe an Großverteiler frei Empfangsstation, bei Kleinverteiler und Großverbraucher frei Haus des Emp­fängers, bei Verbraucher ab Hof des Er­zeugers bzw. Laden des Kleinyerteilers.

2. Verpackungskosten dürfen nicht in Rechnung gestellt werden. Die Empfänger von Originalkisten sind jedoch verpflichtet, diese gegen eine Vergütung von.50 DM. je Stück frachtfrei zurückzusenden. Um die Rückgabe zu gewährleisten, ist die Erhe­bung eines Kistenpfandes von 3. DM. je Stück zulässig, das nach Wiedereingang des Leergutes in voller Höhe gutzubringen ist.

3. Als Großverbraucher im Sinne dieser Vorschriften gelten Krankenhäuser, Werk­küchen, Großküchen, Gaststätten, Bäcker- und Konditoreibetriebe.

4. Zuwiderhandlungen werden nach der Preisstrafrechtsverordnung i. d. F. vom 26. 10. 1944 bestraft. Diese Bestimmungen treten am 12. August 1948 in Kraft.

Landratsamt Preisbehörde

Bekanntmachung

Errichtung einer Schlächterei­anlage

Der Metzgermeister Fritz Roller in Stammheim beabsichtigt im Zuge des Wie­deraufbaus seines durch die Kriegshand­lungen zerstörten Anwesens die Errichtung einer Metzgerei- und Schlächtereianlage. Die in der Schlächtereianlage anfallenden Abwasser sollen in eine besonders zu er­richtende geschlossene Sammelgrube ein­geleitet werden.

Die für das Vorhaben erforderlichen Pläne liegen beim Landratsamt Calw, Zim­mer 17, zur Einsichtnahme vor.

Einwendungen gegen dieses Vorhaben sind innerhalb von 14 Tagen vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet beim Land­ratsamt vorzubringen.

Nach Ablauf dieser Frist können Einwen­dungen, welche nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, nicht mehr erhoben werden.

Calw, 12. August 1948

Landratsamt

Erzeugerhöchstpreise für Obst und Gemüse

ab 16. August 1948 bis 12. September 1948

Nach der Währungsreform wurde in der Bi-Zone die Preisbildung für Obst und Gemüse aufgehoben. Die jetzt noch erscheinenden Preiskarten des Schäfer-Verlags, Stuttgart sind nicht mehr als amtliche Preisbekanntmachungen des Wirtschaftsmini­steriums Württemberg-Baden anzusehen.

In der französischen Zone wird nach Weisung des Wirtsehaftsministeriums Preisaufsichtsstelle Tübingen vom 5. 8. 1948 die Preisbildung für Obst und Gemüse bis auf weiteres beibehalten. Es gelten die im Vorjahr gültigen Preise unter Berück­sichtigung der für den Kreis Calw geltenden Sonderregelung, was in den nachstehend aufgeführten Höchstpreisen berücksichtigt ist. Zuwiderhandlungen werden nach der Preisstrafrechtsverordnung bestraft.

--;-1-

ab 16. 8.

ao 29. 8.

1948

1948

Dpfg.

Dpfg.

Obst

Brombeeren, Güteklasse I A

50

je y 3 kg

Güteklasse A

40

Weiße Klaräpfel und gleichwertige Sorten,

Güteklasse A

Weiße Klaräpfel und gleichwertige Sorten,

20

n

Güteklasse B

14

1

Falläpfel

4,5

Bunte Julibirnen und gleichwertige Sorten, Gütekl. I A

25

Güteklasse A

20

Güteklasse B

14

Pflaumen, Zwetschgen, Mirabellen und Reineclauden:

-

9*

Preisgruppe I: Mirabelle v. Nancy, Mirabelle v'Metz,

Gr. grüne Reineclaude

26

Preisgruppe II: Althans Reineclaude, Kirkes Pflaume, Gute von Bry, Ruth Gerstetter, The Czar, Anna Späth, Mirabelle von Flotow, Lützesachser Früh- zwetschge, Wangenheimer Frühzwetschge. Zimmere Frübzwetschge, Ersinger Frühzwetschge, Blaue Edelzwetschge

22

Preisgruppe III: Reineclaude von Quillins, Rivers Frühpflaume, Ontario, Bühler

18

*»

Preisgruppe IV: König Viktor, Blaue Pflaume. Hauspflaume

16

>

Preisgruppe V: Sonstige Spillinge, Ernte-oder Hafer­pflaume

10

I

?»

Holunderbeeren mit Stiel (Sammlerpreis)

10

ohne Stiel (Sammlerpreis)

20

n

Ebereschen, frische mit Dolden

7

r»

ohne Dolden

15

n

Gemüse

Kopfsalat. Mindestgewicht 150 g

6

6

je Stück

Mindestgewicht 300 g

8

8

9»

Mindestgewicht 450 g

10

10

9*

Endivie, Größe I, Mindestgewicht 400 g

Größe II. Mindestgewicht 300 g

9

9

n

7

7

Größe III

5

5

Blattspinat

13

13

je/* k g

Wurzelspinat

10

10 .

Mangold

10

lg

je Bund

Radieschen (15St. im Bund), Mindestdurchmesser 1cm

7

7

9

Typ Würzburger (15 St. im Bund)

9

99

Rettiche, mit frischem Laub, (5 St. im Bund)

610

610

»

Größe I, Mindestdurchmesser 7 cm mit frischem

Laub

10

9

*

Größe II, Mindestdurchmesser 5 cm mit frischem

Laub

6

6

9*

Größe III, Mindestdurchmesser 4 cm mit frischem Laub

aus Feldanbau (dürfen nur ohne Laub, nach Ge-

5

5

4,5

»*

je y. kg

wicht verkauft werden)

5

Karotten, ohne Laub

ii

9

Rote Rüben

6

6

je Stück

Kohlrabi, Größe 00 (über 9 cm Mindestdurclimesser)

11

11

Größe 0 (über 8 cm Mindestdurclimesser)

9

9

ft

Größe I (über 7 cm Mindestdurchmesser)

7

7

9*

Größe II (über 47 cm Mindestdurchmesser)

5

5

9*

Größe III (über 24 cm Mindestdurchmesser)

3

3 ^

**

aufgerisaene Ware

10

10

je y kg

Blumenkohl, Gr. 0 (über 32 cm Auflage-Durchmesser)

44

44

je Stück

Gr. I (2632 cm Auflage-Durchmesser)

33

33

9*

Gr. II (2026 cm Auflage-Durchmesser)

25

25

»9

Gr. III (1520 cm Auflage-Durchmesser)

20

20

9*

Gr. IV (1015 cm Auflage-Durchmesser)

13

13

Gr. V (510 cm Auflage-Durchmesser)

beim Verkauf nach Gewicht, höchstens 3 Blatt-

6

6

9*

kränze, Deckblätter gestutzt

Güteklasse A

23

23

je y kg

Güteklasse B

18

18

9»