gorten. (Die Bürgermeisterämter und Kloinhandlungen werden besonders darauf hingewiesen, daß für die eingereichten iVorbestellabschnitte C der Normalverbraucher 2 Empfangsbescheinigungen ausgestellt wer- l den müssen und zwar eine für Teigwaren und eine für Hülsenfrüchte.)
D Zucker für alle Altersklassen lind Verbrauchergruppen,
, Schwerarbeiter aller Kategorien und werdende u. stillende Mütter.
E Kindernährmittel für Säuglinge, K 1 und K 2 der Normalverbraucher.
E Kaffee-Ersatz für die Altersklassen J 1, J 2 und Erwachsene d. Normalverbraucher
I Kaffee-Ersatz für Schwer- ' (röm. I) arbeiter der 3. Kategorie.
E öl für TSV. in Brot aller Altersklassen.
F öl für Normalverbraucher aller Altersklassen
159, 259, 359 Ö 1 für Schwerarbeiter der 1.,
2. und 3. Kategorie.
4 Margarine für Normalverbraucher aller Altersklassen.
133 Margarine für TSV. in Brot aller Altersklassen.
160, 260, 360 Margarine f. Schwerarbei-.
ter der 1., 2. und 3. Kategorie.
Bei der Vorbestellung ist darauf zu achten, daß nur die Vorbestellabschnitte der TSV.-Karten abgetrennt und von den Kartenstellen berücksichtigt werden dürfen, die oben angeführt sind.
Die Stammabschnitte der Lebensmittelund Zulagekarten sind von den Kleinhändlern abzustempeln.
Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen (Normalration) müssen ihre Vorbestellempfangsbescheinigungen, welche ihnen durch das für sie zuständige Ernährungsamt (Kartenstelle) ausgestellt werden, bei den von ihnen gewünschten Klein- oder Großhändlern abgeben.
Um eine geordnete Versorgung zu gewährleisten, werden die Kleinhändler ersucht, auch ihrerseits die Verbraucher auf die rechtzeitige Abgabe der Vorbestellabschnitte bis 15. Juli 1948 durch entsprechen den Anschlag hinzuweisen.
Die Kleinhändler kleben die Vorbestell- ahachnitte getrennt nach Warenarten und Altersklassen auf und reichen sie mit Vordruck 2 bis spätestens 17. Juli 1948 den Bürgermeisterämtern (Kartenstellen) ein. Sofort nach Eingang überprüft die Kartenstelle die eingereichten Vorbestellabschnitte und stellt nach Vordruck 3 die Vorbestellempfangsbescheinigungen in dreifacher Fertigung aus, übergibt davon die Erst- und Zweitschrift bis spätestens 21. Juli 1948 den Kleinhändlern. Die Drittschrift nimmt die Kartenstelle zu ihren Akten.
Die Vorbestellempfangsbescheinigungen sind von den Kleinhändlern sofort dem Großhändler einzureichen, von dem sie die Belieferung wünschen. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß der Großhandel die Vorbestellempfangsbescheinigungen b i s spätestens 2 6. Juli 1948 in den Händen haben muß. Später eingehende Vorbestellungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bis spätestens 31. Juli 1948 müssen die Großhändler die Endzahlen der Vorbestellabschnitte dem Kreisernährungsamt eingereicht haben. Die Vorbestellempfangsbescheinigungen für Teigwaren, Hülsen- früohte, Kaffee-Ersatz, Kindernährmittel, öl und Zucker sind sofort ln die Lieferliste für Monat August einzutragen und dieselben unter Beifügung der Empfangsbescheinigungen dem Kreisernährungsamt vorzulegen.
Das Kreisernäh'rungsamt bittet sowohl die Verbraucher als auch die Klein- und Großhändler dringend, die Vorbestellung gewissenhaft und pünktlich durchzuführen. Ganz besonders wichtig ist auch die Einhaltung der gestellten Termine, da sich andernfalls unliebsame Schwierigkeiten bezüglich der Versorgung des Kreises mit Lebensmitteln ergeben.
Es wird außerdem noch darauf hingewiesen, daß jede unlautere Beeinflussung der Bezugsberechtigten, die auf eine Beeinträchtigung ihres Selbstbestimmungsrechtes bei der Lieferantenwahl hinausläuft, insbesondere der Verquickung der Kundenwerbung mit anderen Geschäften, verboten ist.
Eine besondere Weisung an die Bürgermeisterämter ergeht nicht. Diese Bekanntmachung ist zu den Akten der örtlichen Kartenausgabestellen zu nehmen.
Calw, 18. Juni 1948.
Kreisernährungsamt.
Kasierseife-V orbestellung
1. Alle männlichen Personen über 18 Jahre, die im Besitz einer Raucherkarte sind, haben zwecks Vorbestellung von Rasierseife den Abschnitt „M“ der z. Z. gültigen Männe^-Raucherkarte bei einem/Kleinverteiler abtrennen zu lassen.
2. Für bezugsberechtigte männliche Personen, die nicht im Besitz einer Raucherkarte sind und sich in Gemeinschaftsverpflegung befinden, gilt folgende Regelung: Über das jeweils zuständige Bürgermeisteramt haben die Anstaltsleitungen namentliche Listen mit Geburtsdatum an das'Kreis- wirtschaftsamt einzureichen. Auf Grund dieser Aufstellung erfolgt für die in Gemeinschaftsverpflegung befindlichen männlichen Personen über 18 Jahre die Rasiersei fen-Zuteilung.
Kreiswirtschaftsamt.
Rückständiges Brotgetreide bis Monatsende abliefern!
Das Laudwirtschaftsmjnisterium teilt mit:
Die Erhöhung der täglichen Brotration auf 250 g stellt besonders für den Normalverbraucher eine fühlbare Verbesserung der Ernährung dar und zeigt das Bestreben der zuständigen Stellen nach einer Erhöhung der Rationssätze, soweit es möglich erscheint. Das bedeutet zugleich auch eine ernste Forderung an unsere Landwirtschaft. Wenn unter Berücksichtigung des durch die Erhöhung d£r Brotration , erforderlichen Mehrbedarfs an Brotgetreide der Anschluß an die Ernte gesichert werden soll, muß die Landwirtschaft ihre Ablieferungspflicht in Brotgetreide gewissenhaft erfüllen und möglichst auch freiwillig noch einen Beitrag leisten. Das Landwirtsclmfts- miriisterium muß deshalb besonders an die Kreise, die mit ihrer Ablieferung im Rückstand sind, die letzte Aufforderung richten, noch im Laufe dieses Monats die rückständigen Mengen restlos abzuliofem. Das abgelieferte Getreide kommt nur der eigenen Bevölkerung zugute.
Ölmühlen werden vorübergehend geschlossen
I Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, daß mit Wirkung vom 1. Juli 1918 sämtliche Ölmühlen vorilbergphem' gescblo'"--’ werden.
Erfassung von Postsparbüchern
Die Militärregierung hat aiyreordnet, daß Postsparbücher nur noch bis zum 30. Juni 1948 erfaßt werden dürfen. Alle im Land Württemberg-Hohenzollern und im Kreis Lindau wohnhaften Postsparer, deren Postsparbücher noch keinen Stempel „Erfaßt für PSA. Reutlmgen“< 4 ragep, werden daher aufgefordert, ihre Postsparbücher bis späte, stens 30. Juni 1948 beim nächsten Postamt zur Erfassung vorzulegen.
Verkehrsteilnehmer!
Vor Aenderung der Richtung ist dies rechtzeitig und deutlich den an- . deren Verkehrsteilnehmern anzuzei- geu. Beachtet aber trotzdem die not- , wendige Sorgfalt. Zeichengeben mit Winker oder Arm genügt nicht, Du hast Dich zu überzeugen, daß die Fahrbahn frei ist.
Beachtet die Vorschriften über die Vorfahrt an Kreuzungen und Straßeneinmündungen!
Helft mit Unfälle'verhüten!
Achtung
Alle ehemaligen Offiziere der deutschen Wehrmacht (soweit nicht von der Kontrollpflieht befreit) sowie alle Führer ehemaliger militärähnlicher Verbände (näher bezeichnet im Amtsblatt für den Kreis Calw vom 13. Februar 1948, Nr. 6) werden an ihre persönliche Meldung bei der Gendarmerie-Brigade in Calw, Stuttgarter Straße, Krankenhausstaffel, erinnert.
Letzter Meidetermin für das 2. Vierteljahr 1948: Mittwoch, 30. Juni 1948.
x Landratsamt.
Bekanntmachung
Dem Antrag des Bruno K ö h n e aus Wildbad i. Schw. auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung im Sinne des § 5 des Einzelhandelsschutzgesetzes • zur Errichtung einer Tauschzentrale in Neuenbürg, Marktstr. 32, wurde durch Beschluß des Landratsamts vom 15. Juni 1948 entsprochen.
Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an das Wirtschaftsministerium — Landesgewerbeamt — zulässig, die binnen 2 Wochen von der im Nachrichtenblatt erfolgten Bekanntmachung an gerechnet beim Laud- ratsamt einzureichen wäre.
Calw, 15. Juni 1948.
L a n d r a t s a m t.
yermögenskontrolle — Kreisamt Calw Die am 6. Februar 1948 angeordnete Zwangsverwaltung in der Nachlaßsache Christine Wurster, geb. Klink, Berneck, wurde mit Zustimmung der Abt. Vermögenskontrolle in Tübingen am 11. Juni 1948 aufgehoben.
Die Vermögenssperre über den Nachlaß dauert noch an.
Anmeldung der Schulneulinge in Calw
Montag, den 5. Juli, nachmittags 2—4 Uhr sind in Calw im Schulhaus in der Badstraße (Zimmer Nr. 10, 2. Stock) sämtliche Knaben und Mädchen zur Schule anzumelden, die bis zum 31 Dezember 1948 6 Jahre alt geworden sind Ebenso sämtliche zurückgestellten Kinder vom Vorjahr. _
Bei der Anmeldung ist der Geburtsschein vcrzulegen.
Für Kinder, die aus Gesundheitsrücksichten usw. zurückgestellt werden sollen, ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
Die Schulleitung: Beck.
Evangelische Gottesdienste in Calw
5. Sonntag n. Trin, 27. Juni 1948 8.00 Uhr Christenlehre (Töchter) im Vereinshaus
8.00 Uhr Frühgottesdienst (Dohmstreich)
9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Gepr&gs)
Dienstag, 29. Juni Feiertag Peter und Paul 20.00 Uhr Gottesdienst (Dohmstreicb)
Mittwoch, 30. Juni
7.30 Uhr Schülergottesdienst 8.80 Uhr Betstunde.
Herausgeber: Landratsamt Calw. Verwaltung u. Anzeigenannahme: Landratsamt Calw. Abt. Bekanntmachungen. Druck: A. Oelachl&ger’sche Buchdruckerei in Calw.