gorten. (Die Bürgermeisteräm­ter und Kloinhandlungen wer­den besonders darauf hingewie­sen, daß für die eingereichten iVorbestellabschnitte C der Nor­malverbraucher 2 Empfangs­bescheinigungen ausgestellt wer- l den müssen und zwar eine für Teigwaren und eine für Hül­senfrüchte.)

D Zucker für alle Altersklas­sen lind Verbrauchergruppen,

, Schwerarbeiter aller Katego­rien und werdende u. stillende Mütter.

E Kindernährmittel für Säuglinge, K 1 und K 2 der Nor­malverbraucher.

E Kaffee-Ersatz für die Altersklassen J 1, J 2 und Er­wachsene d. Normalverbraucher

I Kaffee-Ersatz für Schwer- ' (röm. I) arbeiter der 3. Kategorie.

E öl für TSV. in Brot aller Al­tersklassen.

F öl für Normalverbraucher aller Altersklassen

159, 259, 359 Ö 1 für Schwerarbeiter der 1.,

2. und 3. Kategorie.

4 Margarine für Normalver­braucher aller Altersklassen.

133 Margarine für TSV. in Brot aller Altersklassen.

160, 260, 360 Margarine f. Schwerarbei-.

ter der 1., 2. und 3. Kategorie.

Bei der Vorbestellung ist darauf zu ach­ten, daß nur die Vorbestellabschnitte der TSV.-Karten abgetrennt und von den Kar­tenstellen berücksichtigt werden dürfen, die oben angeführt sind.

Die Stammabschnitte der Lebensmittel­und Zulagekarten sind von den Kleinhänd­lern abzustempeln.

Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen (Normalration) müssen ihre Vorbestellemp­fangsbescheinigungen, welche ihnen durch das für sie zuständige Ernährungsamt (Kar­tenstelle) ausgestellt werden, bei den von ihnen gewünschten Klein- oder Großhänd­lern abgeben.

Um eine geordnete Versorgung zu ge­währleisten, werden die Kleinhändler er­sucht, auch ihrerseits die Verbraucher auf die rechtzeitige Abgabe der Vorbestellab­schnitte bis 15. Juli 1948 durch entsprechen den Anschlag hinzuweisen.

Die Kleinhändler kleben die Vorbestell- ahachnitte getrennt nach Warenarten und Altersklassen auf und reichen sie mit Vor­druck 2 bis spätestens 17. Juli 1948 den Bür­germeisterämtern (Kartenstellen) ein. So­fort nach Eingang überprüft die Karten­stelle die eingereichten Vorbestellabschnitte und stellt nach Vordruck 3 die Vorbestell­empfangsbescheinigungen in dreifacher Fer­tigung aus, übergibt davon die Erst- und Zweitschrift bis spätestens 21. Juli 1948 den Kleinhändlern. Die Drittschrift nimmt die Kartenstelle zu ihren Akten.

Die Vorbestellempfangsbescheinigungen sind von den Kleinhändlern sofort dem Großhändler einzureichen, von dem sie die Belieferung wünschen. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß der Großhandel die Vorbestellempfangsbescheinigungen b i s spätestens 2 6. Juli 1948 in den Hän­den haben muß. Später eingehende Vorbestellungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Bis spätestens 31. Juli 1948 müssen die Großhändler die Endzahlen der Vorbestell­abschnitte dem Kreisernährungsamt ein­gereicht haben. Die Vorbestellempfangsbe­scheinigungen für Teigwaren, Hülsen- früohte, Kaffee-Ersatz, Kindernährmittel, öl und Zucker sind sofort ln die Lieferliste für Monat August einzutragen und diesel­ben unter Beifügung der Empfangsbeschei­nigungen dem Kreisernährungsamt vorzu­legen.

Das Kreisernäh'rungsamt bittet sowohl die Verbraucher als auch die Klein- und Großhändler dringend, die Vorbestellung gewissenhaft und pünktlich durchzuführen. Ganz besonders wichtig ist auch die Einhal­tung der gestellten Termine, da sich andern­falls unliebsame Schwierigkeiten bezüglich der Versorgung des Kreises mit Lebens­mitteln ergeben.

Es wird außerdem noch darauf hingewie­sen, daß jede unlautere Beeinflussung der Bezugsberechtigten, die auf eine Beein­trächtigung ihres Selbstbestimmungsrech­tes bei der Lieferantenwahl hinausläuft, insbesondere der Verquickung der Kunden­werbung mit anderen Geschäften, verboten ist.

Eine besondere Weisung an die Bürger­meisterämter ergeht nicht. Diese Bekannt­machung ist zu den Akten der örtlichen Kar­tenausgabestellen zu nehmen.

Calw, 18. Juni 1948.

Kreisernährungsamt.

Kasierseife-V orbestellung

1. Alle männlichen Personen über 18 Jahre, die im Besitz einer Raucherkarte sind, haben zwecks Vorbestellung von Rasier­seife den AbschnittM der z. Z. gültigen Männe^-Raucherkarte bei einem/Kleinver­teiler abtrennen zu lassen.

2. Für bezugsberechtigte männliche Per­sonen, die nicht im Besitz einer Raucher­karte sind und sich in Gemeinschaftsver­pflegung befinden, gilt folgende Regelung: Über das jeweils zuständige Bürgermeister­amt haben die Anstaltsleitungen nament­liche Listen mit Geburtsdatum an das'Kreis- wirtschaftsamt einzureichen. Auf Grund dieser Aufstellung erfolgt für die in Ge­meinschaftsverpflegung befindlichen männ­lichen Personen über 18 Jahre die Rasier­sei fen-Zuteilung.

Kreiswirtschaftsamt.

Rückständiges Brotgetreide bis Monatsende abliefern!

Das Laudwirtschaftsmjnisterium teilt mit:

Die Erhöhung der täglichen Brotration auf 250 g stellt besonders für den Normal­verbraucher eine fühlbare Verbesserung der Ernährung dar und zeigt das Bestreben der zuständigen Stellen nach einer Erhöhung der Rationssätze, soweit es möglich er­scheint. Das bedeutet zugleich auch eine ernste Forderung an unsere Landwirt­schaft. Wenn unter Berücksichtigung des durch die Erhöhung d£r Brotration , erfor­derlichen Mehrbedarfs an Brotgetreide der Anschluß an die Ernte gesichert werden soll, muß die Landwirtschaft ihre Abliefe­rungspflicht in Brotgetreide gewissenhaft erfüllen und möglichst auch freiwillig noch einen Beitrag leisten. Das Landwirtsclmfts- miriisterium muß deshalb besonders an die Kreise, die mit ihrer Ablieferung im Rück­stand sind, die letzte Aufforderung richten, noch im Laufe dieses Monats die rückständi­gen Mengen restlos abzuliofem. Das abge­lieferte Getreide kommt nur der eigenen Bevölkerung zugute.

Ölmühlen werden vorübergehend geschlossen

I Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, daß mit Wirkung vom 1. Juli 1918 sämtliche Ölmühlen vorilbergphem' gescblo'"-- werden.

Erfassung von Postsparbüchern

Die Militärregierung hat aiyreordnet, daß Postsparbücher nur noch bis zum 30. Juni 1948 erfaßt werden dürfen. Alle im Land Württemberg-Hohenzollern und im Kreis Lindau wohnhaften Postsparer, deren Post­sparbücher noch keinen StempelErfaßt für PSA. Reutlmgen< 4 ragep, werden daher auf­gefordert, ihre Postsparbücher bis späte, stens 30. Juni 1948 beim nächsten Postamt zur Erfassung vorzulegen.

Verkehrsteilnehmer!

Vor Aenderung der Richtung ist dies rechtzeitig und deutlich den an- . deren Verkehrsteilnehmern anzuzei- geu. Beachtet aber trotzdem die not- , wendige Sorgfalt. Zeichengeben mit Winker oder Arm genügt nicht, Du hast Dich zu überzeugen, daß die Fahrbahn frei ist.

Beachtet die Vorschriften über die Vorfahrt an Kreuzungen und Stra­ßeneinmündungen!

Helft mit Unfälle'verhüten!

Achtung

Alle ehemaligen Offiziere der deut­schen Wehrmacht (soweit nicht von der Kontrollpflieht befreit) sowie alle Führer ehemaliger militärähnlicher Verbände (näher bezeichnet im Amtsblatt für den Kreis Calw vom 13. Februar 1948, Nr. 6) werden an ihre persönliche Meldung bei der Gendarmerie-Brigade in Calw, Stuttgarter Straße, Krankenhausstaffel, erinnert.

Letzter Meidetermin für das 2. Vierteljahr 1948: Mittwoch, 30. Juni 1948.

x Landratsamt.

Bekanntmachung

Dem Antrag des Bruno K ö h n e aus Wild­bad i. Schw. auf Erteilung einer Ausnahme­bewilligung im Sinne des § 5 des Einzelhan­delsschutzgesetzes zur Errichtung einer Tauschzentrale in Neuenbürg, Marktstr. 32, wurde durch Beschluß des Landratsamts vom 15. Juni 1948 entsprochen.

Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an das Wirtschaftsministerium Landes­gewerbeamt zulässig, die binnen 2 Wo­chen von der im Nachrichtenblatt erfolgten Bekanntmachung an gerechnet beim Laud- ratsamt einzureichen wäre.

Calw, 15. Juni 1948.

L a n d r a t s a m t.

yermögenskontrolle Kreisamt Calw Die am 6. Februar 1948 angeordnete Zwangsverwaltung in der Nachlaßsache Christine Wurster, geb. Klink, Berneck, wurde mit Zustimmung der Abt. Vermö­genskontrolle in Tübingen am 11. Juni 1948 aufgehoben.

Die Vermögenssperre über den Nachlaß dauert noch an.

Anmeldung der Schulneulinge in Calw

Montag, den 5. Juli, nachmittags 24 Uhr sind in Calw im Schulhaus in der Badstraße (Zimmer Nr. 10, 2. Stock) sämtliche Knaben und Mädchen zur Schule anzumelden, die bis zum 31 Dezember 1948 6 Jahre alt ge­worden sind Ebenso sämtliche zurückge­stellten Kinder vom Vorjahr. _

Bei der Anmeldung ist der Geburtsschein vcrzulegen.

Für Kinder, die aus Gesundheitsrücksich­ten usw. zurückgestellt werden sollen, ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.

Die Schulleitung: Beck.

Evangelische Gottesdienste in Calw

5. Sonntag n. Trin, 27. Juni 1948 8.00 Uhr Christenlehre (Töchter) im Ver­einshaus

8.00 Uhr Frühgottesdienst (Dohmstreich)

9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Gepr&gs)

Dienstag, 29. Juni Feiertag Peter und Paul 20.00 Uhr Gottesdienst (Dohmstreicb)

Mittwoch, 30. Juni

7.30 Uhr Schülergottesdienst 8.80 Uhr Betstunde.

Herausgeber: Landratsamt Calw. Verwaltung u. Anzeigen­annahme: Landratsamt Calw. Abt. Bekanntmachungen. Druck: A. Oelachl&gersche Buchdruckerei in Calw.