Ä:rtikel5. Jede Zuwiderhandlung gegen diese Verfügung setzt den Täter den durch die geltenden Gesetze vorgesehenen Stra­fen aus.

Artikel 6. Die zuständigen Behörden des französischen Oberkommandos in Deutschland werden mit der Durchführung dieser Verfügung beauftragt, die im Amts­blatt des französischen Oberkommandos in Deutschland zu veröffentlichen ist.

Landratsamt.

An die. Evakuierten aus Stuttgart und Pforzheim!

Durch das Utnsiedlungsamt werden seit längerer Zeit Verhandlungen mit den Stadt­verwaltungen Stuttgart und Pforzheim über eine zusätzliche Versorgung der Evakuier­ten aus Stuttgart und Pforzheim mit Spinn­stoff- und Schuhwaren geführt. Die Stadt­verwaltungen Stuttgart und Pforzheim haben erklärt, daß es ihnen leider unmög­lich sei, aus dem ohnedies sehr geringen Kontingent an Spinnstoff- und Schuhwaren irgendwelche Gegenstände für die Evakuier ten zur Verfügung zu stellen. Auch das Württembergisch-Badische Wirtschaftsmini­sterium in Stuttgart, dem die Angelegenheit über den Deutschen Städtetag vorgetragen wurde, sieht keine Möglichkeit, Sonderkon­tingente für Evakuierte zu schaffen. Es wird hiervon Kenntnis gegeben mit dem Hinweis, daß die laufende Versorgung über die Wirtschaftsämter aus den Zuweisungen des Landes Württemberg - Hohenzollerr hierdurch nicht berührt wird.

Calw, den 21. Mai 1948

Landratsamt Umsiedlungsamt

Inhalt der letzten Nummern des Journal Offlciel

Nr. 160/161/162/163 ausgegeben am 4. 7., 11., 14. Mai 1948 (Eingang beim Land­ratsamt am 18. Mai 1948).

Verordnungen,

Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef Frangais en Allemagne Verordnung Nr. 154 vom 7. Mai 1948 über die Ausübung der Befugnisse zur Aus­führung der gesetzlichen Anordnungen und sonstigen Bestimmungen des franzö­sischen 1 Oberkommandos in Deutschland. 8. 1479.

Verfügung Nr. 59 vom 7. Mai 19Ä betreffend Durchführung der Verordnung Nr 90 über Neuregelung des Jagdwesens in der Zone Frangaise d'Occupation und Abänderung der Verfügung Nr. 36 des Commandant en Chef Fran<;ais en Allemagne in Durch­führung der genannten Verordnung. 8. 1480.

Direktive Nr. 54 des Kontrollrates, Berich­tigung, nur deutscher Text S. 1481. Anordnung Nr. 53, Berichtigung. S..1481. Unsere Veröffentlichungen. 8. 1482. Amtliche Bekanntmachungen 8. 201.

Landratsamt.

An die Eberhalter und Schweinezüchter des Kreises Calw!

Am 2. Juni 1948, vormittags 9 Uhr, findet auf dem Gutshof der Heilanstalt Rötten- münster bei Rottweil eine Absatzver­anstaltung für Eber und Sauen des weißen veredelten Landschweins statt. Den Schwarzwaldgemeinden wird diese Veran­staltung -aus verkehrstechnischen Gründen besonders empfohlen.

Landwirtschaftsamt Calw.

Spendet für das Soziale Hilfswerk!

Bekanntmachung über die Einsendung der Lohosteuerbelege für 1947 und der Lohn­steuerkarten für 1944/46 Die Arbeitgeber dürfen die Lohnsteuerkar­ten 1947, die sich in ihrem Besitz befinden, nicht den Arbeitnehmern zurückgeben, son­dern müssen sie bis zum 15. Juni 1948 an das Finanzamt einsenden, da» aut der neuen Lohnsfeuerkarte 1948 bezeichnet ist. Dies gilt nicht für diejenigen Arbeitnehmer, die nicht in Württemberg-Hohenzollern wohnen. Für diese Arbeitnehmer sind besondere Lohn­steuerbescheinigungen (Lohnsteuerüberwei­sungsblätter) auszuschreiben und bis zum 15. Juni 1948 dem Finanzamt der Betriebs­stätte zu übersenden. Vordrucke hierfür sind bei den Finanzämtern erhältlich.

Gleichzeitig sind von den Arbeitgebern auch die noch' in ihrem Besitz befindlichen Lohnsteuerkarten 1944/46 dem Finanzamt der Betriebsstätte zu übersenden.

Alle Arbeitnehmer, die in Württemberg- Hohenzollern wohnen und im Kalenderjahr 1947 in Württemberg-Hohenzollern beschäf­tigt waren, zur Zeit aber in keinem Dienst­verhältnis stehen, haben die in ihrem Besitz befindlichen Steuerkarten 1947 un er Angabe ihrer derzeitigen Wohnung ebenfalls bis zum 15. Juni 1948 an das Finanzamt einzusenden, ,das auf der neuen Lohnsteuerkarte 1948 be­zeichnet ist.

Tübingen, 10. Mai 1948.

Finanzministeri um.

Steuerterminc im Monat Juni Bis zum 10. Juni 1948 werden folgende Steuern zur Zahlung fällig: Beförjerungssteue'r für den Monat Mai 1948 (Monatszahler) r-

Umsatzsteuer für den Monat Mai 1948 (Monatszahler)

Lohnsteuer für den Monat Mai 1948 (monatlich, wenn die einbehaltene Lohn­steuer im Monatsdurchschnitt mehr als 100 RM. betragen hat).

Bei verspäteter Entrichtung 5% Säumnis­zuschlag.

Hagelversicherung

Die gegenwärtigen Verhältnisse machen der Landwirtschaft die Versicherung ihrer Felderzeugnisse mehr denn ie zur Pflicht.

Zur Förderung und Erleichterung der Ha­gelversicherung ist die zwischen dem Land Württemberg-Hohenzollern mit der Nordd. Hagelversicherungsgesellschaft a. G beste­hende Uebereinkunft auch für das Jahr 1948 fortgesetzt worden. Hiernach sind die Land­wirte in Südwürttemberg, die sich bei dieser Gesellschaft versichern, nach Entrichtung der Nettovorprämie und des Zuschlags für den Hagelversicherungsfonds, der ^ auf 80 v. H. der Nettovorprämie festgesetzt wurde, von je­der Nachschußpflicht befreit. Es wird daher erwartet, daß von dieser günstigen Versiche­rungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird.

Landwirte, die trotzdem ihre Felderzeug­nisse gegen Hagelschaden nicht versichern, haben in Notfällen vom Lande keine Unter­stützung zu erwarten.

Landratsamt.

ZeitschriftWetter nnd Klima

Eine neue Monatsschrift für angewandte Meteorologie mit Originalbeiträgen und Refe­raten über allgemeine Wetterkunde, kurz- und langfristige' Wettervorhersage, Klima­tologie und Biöklimatologie (vorzüglich Agrarmeteorologie und medizinische Meteo­rologie), Aerologie und Luftelektrizität, Me­teorologie des täglichen Lebens und anderer Gebiete der praktischen Meteorologie, er­scheint als Organ des Deutschen Meteorolo­gischen Dienstes im franz. besetzten Gebiet, herausgegeben von dessen Direktor, Prof. Dr. W. Peppier. Im Rahmen dieser Zeit­schrift werden ebenso Beiträge der Wetter­warte Sommerberg über die klimatischen Ver­hältnisse Wildbads und des Sommerbergs ver­öffentlicht. Jahreshezugspreis 12 Hefte (mit je 32 Seiten) 2i RM. Einzelheft 2 RM

Wetterwarte Wildbad-Sommerberg.

Verkehrsteilnehmer!

Beachtet diese Stelle in den folgenden Ausgaben des Amtsblattes für den Kreis Calw.

Aufforderung

Wegen des Rechnungsabschlusses unter gleichzeitigem Hinweis auf § 293 BGB. wer­den sämtliche Handwerker und Lieferanten auf gefordert, ihre Forderungen an den Kreisverband Calw umgehend einzureichen. Calw, den 20. Mai 1948 K r e i s p f 1 e g e C a 1 w

Wichtig für Kriegsbeschädigte!

Der nächste Sprechtag der Orthopädi­schen Versorgungsstelle Reutlingen findet wie folgt statt:

in C a 1 w am Freitag, den 28. 5. 48, von 8.30 bis 11 Uhr in der Nebenstelle des Gesund­heitsamtes, Altburger Straße 12; in Wildbad am Freitag, den 28. 5. 48, von 1416 Uhr im Versorgungskrankenhaus Wildbad;

in Nagold: Der Sprechtag in Nagold fin­det zu einem späteren Zeitpunkt statt und wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Es sollen nach Möglichkeit nur solche Kriegsbeschädigte zum Sprechtag erschei­nen, die den Er^tantrag zur Herstellung von Prothesen, Pröthesenschuhen und orthopä­dischen Schuhen stellen ferner Genehmi­gungen für Reparaturen beantragen. Rekla­mationen sind zwecklos und sollen nach Möglichkeit unterbleiben.

Kreissozialamt Abt. Kriegsopferfürsorge.

I Oberschulen Calw und Nagold

I Anmeldung zur Aufnahmeprüfung | 1. Schüler der 4. Grundschulklasse, die in

Klasse I der Oberschule eintreten wollen, sind bis 15. 6. anzumelden Dabei sind Ge­burtstag und Geburtsort, Bekenntnis, Wohn­ort, seither besuchte Schule und Klasse an­zugeben und ein Grundschulzeugnis einzu­reichen.

2. Die Aufnahmeprüfung beginnt am 22. 6., 8 Uhr 15 in der Oberschule. Papier und Schreibgerät sind mitzubringen.

3. Begabte Schüler der 3. Grundschul­klasse können zugelassen werden.

4. Die Altersgrenze ist 1. 9. 36.

5. Die Aufnahme erfolgt nur auf Probe. Oberstudiendirektor Dr. Messerschmid

Studienrat Dr. Köpf.

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(Ieimsparbüdiseiieiitleerung

Die von uns ausgcgebenen Heim­sparbüchsen bitten wir an un­seren Schaltern zur Entleerung einzureichen.

Kreissparkasse Calw

mit Hauptzweigstellen in: Altensteig, Bad Liebenzell, Nagold, Neuenbürg und Wildbad

Vu_ J

Evangelische Gottesdienste in Calw 1. Sonntag nach Trin 30. Mai 1948 8.00 Uhr Christenlehre (Töchter) (Dohm­streich)

9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Geprägs) 10.45 Uhr Kindergottesdienst.

Mittwoch, 2. Juni

7.30 Uhr Schülergottesdienst

8.30 Uhr Betstunde.

Donnerstag, 3. Juni 20.00 Uhr Bibelstunde.

Herausgeber: Landratsamt Calw. Verwaltung u Anzeigen­annahme: Landrataamt Calw, Abt. Bekanntmacbungen. Druck: A. Oelschl&ger'sche Buchdruckerei in Calw.