Ä:rtikel5. Jede Zuwiderhandlung gegen diese Verfügung setzt den Täter den durch die geltenden Gesetze vorgesehenen Strafen aus.
Artikel 6. Die zuständigen Behörden des französischen Oberkommandos in Deutschland werden mit der Durchführung dieser Verfügung beauftragt, die im Amtsblatt des französischen Oberkommandos in Deutschland zu veröffentlichen ist.
Landratsamt.
An die. Evakuierten aus Stuttgart und Pforzheim!
Durch das Utnsiedlungsamt werden seit längerer Zeit Verhandlungen mit den Stadtverwaltungen Stuttgart und Pforzheim über eine zusätzliche Versorgung der Evakuierten aus Stuttgart und Pforzheim mit Spinnstoff- und Schuhwaren geführt. Die Stadtverwaltungen Stuttgart und Pforzheim haben erklärt, daß es ihnen leider unmöglich sei, aus dem ohnedies sehr geringen Kontingent an Spinnstoff- und Schuhwaren irgendwelche Gegenstände für die Evakuier ten zur Verfügung zu stellen. Auch das Württembergisch-Badische Wirtschaftsministerium in Stuttgart, dem die Angelegenheit über den Deutschen Städtetag vorgetragen wurde, sieht keine Möglichkeit, Sonderkontingente für Evakuierte zu schaffen. Es wird hiervon Kenntnis gegeben mit dem Hinweis, daß die laufende Versorgung über die Wirtschaftsämter aus den Zuweisungen des Landes Württemberg - Hohenzollerr hierdurch nicht berührt wird.
Calw, den 21. Mai 1948
Landratsamt — Umsiedlungsamt —
Inhalt der letzten Nummern des Journal Offlciel
Nr. 160/161/162/163 ausgegeben am 4. 7., 11., 14. Mai 1948 (Eingang beim Landratsamt am 18. Mai 1948).
Verordnungen,
Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef Frangais en Allemagne Verordnung Nr. 154 vom 7. Mai 1948 über die Ausübung der Befugnisse zur Ausführung der gesetzlichen Anordnungen und sonstigen Bestimmungen des französischen 1 Oberkommandos in Deutschland. 8. 1479.
Verfügung Nr. 59 vom 7. Mai 19Ä betreffend Durchführung der Verordnung Nr 90 über Neuregelung des Jagdwesens in der Zone Frangaise d'Occupation und Abänderung der Verfügung Nr. 36 des Commandant en Chef Fran<;ais en Allemagne in Durchführung der genannten Verordnung. 8. 1480.
Direktive Nr. 54 des Kontrollrates, Berichtigung, nur deutscher Text S. 1481. Anordnung Nr. 53, Berichtigung. S..1481. Unsere Veröffentlichungen. 8. 1482. Amtliche Bekanntmachungen 8. 201.
Landratsamt.
An die Eberhalter und Schweinezüchter des Kreises Calw!
Am 2. Juni 1948, vormittags 9 Uhr, findet auf dem Gutshof der Heilanstalt Rötten- münster bei Rottweil eine Absatzveranstaltung für Eber und Sauen des weißen veredelten Landschweins statt. Den Schwarzwaldgemeinden wird diese Veranstaltung -aus verkehrstechnischen Gründen besonders empfohlen.
Landwirtschaftsamt Calw.
Spendet für das Soziale Hilfswerk!
Bekanntmachung über die Einsendung der Lohosteuerbelege für 1947 und der Lohnsteuerkarten für 1944/46 Die Arbeitgeber dürfen die Lohnsteuerkarten 1947, die sich in ihrem Besitz befinden, nicht den Arbeitnehmern zurückgeben, sondern müssen sie bis zum 15. Juni 1948 an das Finanzamt einsenden, da» aut der neuen Lohnsfeuerkarte 1948 bezeichnet ist. Dies gilt nicht für diejenigen Arbeitnehmer, die nicht in Württemberg-Hohenzollern wohnen. Für diese Arbeitnehmer sind besondere Lohnsteuerbescheinigungen (Lohnsteuerüberweisungsblätter) auszuschreiben und bis zum 15. Juni 1948 dem Finanzamt der Betriebsstätte zu übersenden. Vordrucke hierfür sind bei den Finanzämtern erhältlich.
Gleichzeitig sind von den Arbeitgebern auch die noch' in ihrem Besitz befindlichen Lohnsteuerkarten 1944/46 dem Finanzamt der Betriebsstätte zu übersenden.
Alle Arbeitnehmer, die in Württemberg- Hohenzollern wohnen und im Kalenderjahr 1947 in Württemberg-Hohenzollern beschäftigt waren, zur Zeit aber in keinem Dienstverhältnis stehen, haben die in ihrem Besitz befindlichen Steuerkarten 1947 un er Angabe ihrer derzeitigen Wohnung ebenfalls bis zum 15. Juni 1948 an das Finanzamt einzusenden, ,das auf der neuen Lohnsteuerkarte 1948 bezeichnet ist.
Tübingen, 10. Mai 1948.
Finanzministeri um.
Steuerterminc im Monat Juni Bis zum 10. Juni 1948 werden folgende Steuern zur Zahlung fällig: Beförjerungssteue'r für den Monat Mai 1948 (Monatszahler) r-
Umsatzsteuer für den Monat Mai 1948 (Monatszahler)
Lohnsteuer für den Monat Mai 1948 (monatlich, wenn die einbehaltene Lohnsteuer im Monatsdurchschnitt mehr als 100 RM. betragen hat).
Bei verspäteter Entrichtung 5% Säumniszuschlag. •
Hagelversicherung
Die gegenwärtigen Verhältnisse machen der Landwirtschaft die Versicherung ihrer Felderzeugnisse mehr denn ie zur Pflicht.
Zur Förderung und Erleichterung der Hagelversicherung ist die zwischen dem Land Württemberg-Hohenzollern mit der Nordd. Hagelversicherungsgesellschaft a. G bestehende Uebereinkunft auch für das Jahr 1948 fortgesetzt worden. Hiernach sind die Landwirte in Südwürttemberg, die sich bei dieser Gesellschaft versichern, nach Entrichtung der Nettovorprämie und des Zuschlags für den Hagelversicherungsfonds, der ^ auf 80 v. H. der Nettovorprämie festgesetzt wurde, von jeder Nachschußpflicht befreit. Es wird daher erwartet, daß von dieser günstigen Versicherungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird.
Landwirte, die trotzdem ihre Felderzeugnisse gegen Hagelschaden nicht versichern, haben in Notfällen vom Lande keine Unterstützung zu erwarten.
Landratsamt.
Zeitschrift „Wetter nnd Klima“
Eine neue Monatsschrift für angewandte Meteorologie mit Originalbeiträgen und Referaten über allgemeine Wetterkunde, kurz- und langfristige' Wettervorhersage, Klimatologie und Biöklimatologie (vorzüglich Agrarmeteorologie und medizinische Meteorologie), Aerologie und Luftelektrizität, Meteorologie des täglichen Lebens und anderer Gebiete der praktischen Meteorologie, erscheint als Organ des Deutschen Meteorologischen Dienstes im franz. besetzten Gebiet, herausgegeben von dessen Direktor, Prof. Dr. W. Peppier. Im Rahmen dieser Zeitschrift werden ebenso Beiträge der Wetterwarte Sommerberg über die klimatischen Verhältnisse Wildbads und des Sommerbergs veröffentlicht. Jahreshezugspreis 12 Hefte (mit je 32 Seiten) 2i RM. Einzelheft 2 RM
Wetterwarte Wildbad-Sommerberg.
Verkehrsteilnehmer!
Beachtet diese Stelle in den folgenden Ausgaben des Amtsblattes für den Kreis Calw.
Aufforderung
Wegen des Rechnungsabschlusses unter gleichzeitigem Hinweis auf § 293 BGB. werden sämtliche Handwerker und Lieferanten auf gefordert, ihre Forderungen an den Kreisverband Calw umgehend einzureichen. Calw, den 20. Mai 1948 • K r e i s p f 1 e g e C a 1 w
Wichtig für Kriegsbeschädigte!
Der nächste Sprechtag der Orthopädischen Versorgungsstelle Reutlingen findet wie folgt statt:
in C a 1 w am Freitag, den 28. 5. 48, von 8.30 bis 11 Uhr in der Nebenstelle des Gesundheitsamtes, Altburger Straße 12; in Wildbad am Freitag, den 28. 5. 48, von 14—16 Uhr im Versorgungskrankenhaus Wildbad;
in Nagold: Der Sprechtag in Nagold findet zu einem späteren Zeitpunkt statt und wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Es sollen nach Möglichkeit nur solche Kriegsbeschädigte zum Sprechtag erscheinen, die den Er^tantrag zur Herstellung von Prothesen, Pröthesenschuhen und orthopädischen Schuhen stellen ferner Genehmigungen für Reparaturen beantragen. Reklamationen sind zwecklos und sollen nach Möglichkeit unterbleiben.
Kreissozialamt Abt. Kriegsopferfürsorge.
I Oberschulen Calw und Nagold
I Anmeldung zur Aufnahmeprüfung | 1. Schüler der 4. Grundschulklasse, die in
Klasse I der Oberschule eintreten wollen, sind bis 15. 6. anzumelden Dabei sind Geburtstag und Geburtsort, Bekenntnis, Wohnort, seither besuchte Schule und Klasse anzugeben und ein Grundschulzeugnis einzureichen.
2. Die Aufnahmeprüfung beginnt am 22. 6., 8 Uhr 15 in der Oberschule. Papier und Schreibgerät sind mitzubringen.
3. Begabte Schüler der 3. Grundschulklasse können zugelassen werden.
4. Die Altersgrenze ist 1. 9. 36.
5. Die Aufnahme erfolgt nur auf Probe. Oberstudiendirektor Dr. Messerschmid
Studienrat Dr. Köpf.
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(Ieimsparbüdiseiieiitleerung
Die von uns ausgcgebenen Heimsparbüchsen bitten wir an unseren Schaltern zur Entleerung einzureichen.
Kreissparkasse Calw
mit Hauptzweigstellen in: Altensteig, Bad Liebenzell, Nagold, Neuenbürg und Wildbad
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Evangelische Gottesdienste in Calw 1. Sonntag nach Trin 30. Mai 1948 8.00 Uhr Christenlehre (Töchter) (Dohmstreich)
9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Geprägs) 10.45 Uhr Kindergottesdienst.
Mittwoch, 2. Juni
7.30 Uhr Schülergottesdienst
8.30 Uhr Betstunde.
Donnerstag, 3. Juni 20.00 Uhr Bibelstunde.
Herausgeber: Landratsamt Calw. Verwaltung u Anzeigenannahme: Landrataamt Calw, Abt. Bekanntmacbungen. Druck: A. Oelschl&ger'sche Buchdruckerei in Calw.