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Kontrolle der t*iilirer ehemaliger militärähnlifli ^i-
Verbände
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Die französische Militärregierung hat folgende Anordnung erlassen (Journal Offi- ciel Nr. 102 vom 29. August 1947):
Art. 1: Vom 1. Januar 1948 ab unterliegen die Führer der ehemaligen militärähnlichen Verbände, die keinen Offiziersrang in der deutschen Armee gehabt haben und die in folgenden militärähnlichen Verbänden die nachstehenden Dienstgrade inne- geliabt haben:
1. Waffen-SS, vom Unterscharführer ab und darüber;
2. Allgemeine SS, ebenso;
3. Sturmabteilung (SA), vom Sturmführer ab und darüber;
4. N8FK ebenso;
5. NSKK, ebenso;
6. Hitlerjugend, alle Verbände: Jungvolk usw. (nur männliche Mitglieder), vom Gefolgschaftsführer odei diesem Gleichgestellten ab und darübe.', und mit dem Vorbehalt, daß sie nicht unter die Verordnung Nr. 92 über Jugendamnestie fallen;
7. Reichsarbeitsdienst (nur männliche Mitglieder), vom Feldmfeister ab und darüber;
de« folgenden Verpflichtungen:
A) sich einmal vierteljährlich zwecks Kontrolle beim Delegüc de Cercle ihres
' Wohnsitzes (Gendarmerie du Cercle) zu ^ melden, ausgenommen im Falle einer durch einen zugelassenen Arzt bescheinigten körperlichen Behinderung;
B) jeden Wechsel ihres Wohnsitzes dem Ddldguö de Cercle (Gendarmerie du Cercle) vorher zu melden und sofort nach dem Eintreffen am neuen Wohnort diesen dem hierfür zuständigen De- 16gue de Cercle anzuzeigen.
Diese Bestimmungen befreien die Betreffenden nicht von der Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus geltenden Ge
setzen oder Anordnungen über Veränderungen des Wohnorts ergeben.
Art. 2: Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bestraft (Verordnung Nr. 1 des Commandement Supreme Interallie).
Im einzelnen wird hierzu bestimmt:
1. Die nach obiger Anordnung vorgeschriebene Kontrolle erfolgt ausschließlich durch persönliches Vorstellen bei der
Französischen Gendarmerie-Brigade in Cahv,
Stuttgarterstraße — Krankenhausstaffel.
Meldungen und Sichtvermerke anderer franZ. Dienststellen im Kreis, insbesondere der franz. Gendarmerie in Nagold, Neuenbürg oder Herrenalb werden von der Militärregierung nicht anerkannt
2. Die erste Kontrolle wird für alle in Frage kommenden Personen während des laufenden Vierteljahres vom 1 Januar 1948 bis 31. März 1948 ohne Einteilung ir. Buchstabengruppen und ohne Festsetzung bestimmter Tage (furchgeführt Sprechstunden sind bei der franz. Gendarmerie-Brigade in Calw an jedem Werktag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr. In den folgenden Vierteljahren finden die Kontrollen auf dieselbe Weise durch einmalige Meldung und ohne besondere Aufforderung statt.
3. Bei Zuzug in eine Gemeinde des Kreises müssen sich die Führer ehemaliger militärähnlicher Verbände unverzüglich bei der Gendarmerie-Brigade in Calw melden. Bei Wegzug haben sie sich vorher persönlich dort abzumelden Im Todesfall obliegt diese Pflicht den Angehörigen Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung ist der Gendarmerie-Brigade in Calw rechtzeitig eine Entschuldigung unter Anschluß eines ärztlichen Zeugnisses vorzulegen.
Landratsamt.
Anordnung Nr. 48 vom 29. Januar 1948 betreffend Uberstellung von Verbrechern von Besatzungszone zu Besatzungszone, S. 1358.
Anordnung H 9 des Directeur de la Production Industrielle vom 4. Dezember 1947. über die Regelung der Herstellung und Zuteilung von Erzeugnissen aus Holz (forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Halbholzfabrikate und Fertigfabrikate), die zur Zuständigkeit der Abteilung Holz der Sous-Direction des bois et des Industries Diverses der Direction de la Production Industrielle gehören, unter Aufhebung und Ersetzung der Anordnung H 1 über Zuteilung von Holz vom 7. September 1946, S. 1360.
Anordnung Nr. 1 des Direktors der Devisen- bewirtschaftungsstelle v. 21. Januar 1948 über die Übertragung des Zeichnungsrechtes durch den Direktor der DeviSen- bewirtschaftungsstelle, S 1362.
Anweisüng des Commandant en Chef vom 28. Januar 1948 über die Durchführung der Verordnung Nr. 148 betreffend Bestandsaufnahme der im französischen Besetzungsgebiet eingetragenen Kraftfahrzeuge, S. 1363.
Berichtigung der Anweisung vom 15 November 1947 betreffend die in Frankreich im Hinblick auf das deutsche gewerbliche Eigentum ergriffenen Maßnahmen, S. 1365. Unsere Veröffentlichungen, S. 1365. Amtliche Bekanntmachungen, S. 49
Landratsamt.
Rotes Krenz Wiirttemberg-Hohenzollcrn Kreis-Komitee Calw
Auskunft von Heimkehrern. Es wird wiederholt darauf hingewiesen, daß bei Gesuchen an Heimkehrern um irgend eine Auskunft immer Umschlag mit Adresse, Briefpapier und Porto beizulegen sind.
Felflp.ostnummern 01 997, 02 224 C, 25 690 B, 37 227, 67 608_ C. Wer von den Heimkehrern war bei einer dieser Einheiten? Auch die Angehörigen werden um gütige Mitteilung gebeten.
Kriegsgefangene in Frankreich. Bei Stockungen in der Postzustellung aus den Lagern wende man sich an die Geschäftsstelle.
Kriegsgefangene in Jugosla- v i e n. Bei Vorliegen dringender Gründe betr. ein Gesuch um Freilassung aus der Gefangenschaft vorher auf der Geschäftsstelle anfragen, da einiges zu beachten!
USA.-Pakete! Familien, deren Angehörige früher in Gefangenschaft in Amerika waren und jetzt in englischer Gefangenschaft sind, schreiben sofort nach England wegen etwaiger USA.-Pakete. Es liegen in den Lagern in Bayern noch Tausende von Paketen, zu denen die Suchkarten fehlen! Für diese S-Karten müssen sich die Angehörigen von den Gefangenen in England angeben lassen, die damalige Gefangenenanschrift, Lager und Paket-Nummer, sowie an wen das Paket, in der Heimat adressiert ist. Wo dies bisher noch nicht geschehen, sofort schreiben und nach Erhalt an unsere Geschäftsstelle einsenden. Nur auf diesem Wege können die USA.-Pakete hier ankommen.
Wo wohnt im Kreis: Herr Karl Koch; Gastwirt und Metzgermeister, Kriegsteilnehmer 1914/18. Rußland-Heimkehrer wünscht Verbindung mit ihm. Zuschriften erbeten!
Wer kennt: Frau Berta Galtne und Frau Auguste Zedel, beide geh. Kadur und früher in Breslau. — Frau Herrmann, geb. Schubert und Sohn Alfred, letzter Wohnort Zragliam bei Danzisr? — Alle Gesuchten sollen sich in Süd-Württemberg aufhalten. Um Mittetilung wird gebeten.
Herzlichen Dank für die Geblsoon- den im Monat Januar!
Geschäftsstelle Calw Landratsamt, Zimmer 15.
Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)
Handelsregistereintragung vom 9. 2.1948.
Für die Angaben in () keine Gewähr.
A 427 Firma Ernst Ochner (Handel u. Agentur in Nutz- und Schlachtvieh, sowie Ferkeln), Neuenbürg, (Wildbader Str. 96). Inhaber: Ernst Ochner, Kaufm. in Neuenbürg.
öffentliche Spruchkammerverhandlung
Die auf 9. 2. 1948 anberaumte Spruchkammerverhandlung in Ludwigsburg gegen den Internierten Berthold K o r f f, geb. am 14. 2. 1892, wurde auf unbestimmte Zeit | vertagt. Neuer Termin wird rechtzeitig be- i
kanntgegeben. _ • 1
F amiliennachrichten
Zu unserm Volker / kam am 6. 2. 1948 das lang ersehnte Brüderlein Eberhard. In dankbarer Freude
Gntsinspcktor Willi Rebitzer n. Frau Elisabeth, geb. Singer, Gutsverwaltung Wachendorf, Kr. Horb, z. Z. Kreiskrankenhaus Calw.
Evangelische Gottesdienste in Calw
Invokavit, 15. Februar 1948.
8.30 Uhr Christenlehre im Bachsaal (Söhne).
9.30 Uhr Hauptgottesdienst in der Kirche (Höltzel).
9.45 Uhr Kindergottesdienst in der Kirche und Vereinshaus.
17.00 Uhr Abendgottesdienst im Georgenäum (Geprägs).
Mittwoch, 18. Februar 1948.
8.30 Uhr Betstunde.
Donnervuig, 19. Februar 1948. 20.00 Uhr Bibelstunde.
Methodistenkirche Calw Zwinger 11
Sonntag, 15. Februar 1948.
9.30 Uhr: Predigtgottesdienst.
19.30 Uhr: Abendgottesdienst. Mittwoch, 18 Februar 1948.
19.30 Uhr: Bibel- und Gebetsstunde.
Freitag, 20. Februar 1948.
19.30 Uhr: Frauen-Missions- verein.
Herausgeber: Landratsamt Calw. Verwaltung u. Anzeigenannahme: Landratsamt Calw. Abt. Bekanntmachungen, Druck: A. Oelschläger’sche Buchdruckerei in Caiw.
Stammheim
Sonntag, 15. Februar 1948.
10 Uhr: Predigtgottesdienst Donnerstag 19. Februar 1948. 20 Uhr: Bibel- und Gebetsstunde.
Oberkollbach
Sonntag, 15 Februar 1948.
10 Uhr: Predigtgottesdienst Dienstag, 17. Februar 1948.
20 Uhr: Bibel- und Gebetsstunde.
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