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Kontrolle der t*iilirer ehemaliger militärähnlifli ^i-

Verbände

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Die französische Militärregierung hat fol­gende Anordnung erlassen (Journal Offi- ciel Nr. 102 vom 29. August 1947):

Art. 1: Vom 1. Januar 1948 ab unterlie­gen die Führer der ehemaligen militär­ähnlichen Verbände, die keinen Offiziers­rang in der deutschen Armee gehabt haben und die in folgenden militärähnlichen Ver­bänden die nachstehenden Dienstgrade inne- geliabt haben:

1. Waffen-SS, vom Unterscharführer ab und darüber;

2. Allgemeine SS, ebenso;

3. Sturmabteilung (SA), vom Sturmführer ab und darüber;

4. N8FK ebenso;

5. NSKK, ebenso;

6. Hitlerjugend, alle Verbände: Jungvolk usw. (nur männliche Mitglieder), vom Gefolgschaftsführer odei diesem Gleich­gestellten ab und darübe.', und mit dem Vorbehalt, daß sie nicht unter die Ver­ordnung Nr. 92 über Jugendamnestie fallen;

7. Reichsarbeitsdienst (nur männliche Mit­glieder), vom Feldmfeister ab und dar­über;

de« folgenden Verpflichtungen:

A) sich einmal vierteljährlich zwecks Kon­trolle beim Delegüc de Cercle ihres

' Wohnsitzes (Gendarmerie du Cercle) zu ^ melden, ausgenommen im Falle einer durch einen zugelassenen Arzt bescheinigten körperlichen Behinde­rung;

B) jeden Wechsel ihres Wohnsitzes dem Ddldguö de Cercle (Gendarmerie du Cercle) vorher zu melden und sofort nach dem Eintreffen am neuen Wohn­ort diesen dem hierfür zuständigen De- 16gue de Cercle anzuzeigen.

Diese Bestimmungen befreien die Betref­fenden nicht von der Erfüllung der Ver­pflichtungen, die sich aus geltenden Ge­

setzen oder Anordnungen über Veränderun­gen des Wohnorts ergeben.

Art. 2: Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden entsprechend den gel­tenden gesetzlichen Bestimmungen bestraft (Verordnung Nr. 1 des Commandement Supreme Interallie).

Im einzelnen wird hierzu bestimmt:

1. Die nach obiger Anordnung vor­geschriebene Kontrolle erfolgt ausschließ­lich durch persönliches Vorstellen bei der

Französischen Gendarmerie-Brigade in Cahv,

Stuttgarterstraße Krankenhausstaffel.

Meldungen und Sichtvermerke anderer franZ. Dienststellen im Kreis, insbesondere der franz. Gendarmerie in Nagold, Neuen­bürg oder Herrenalb werden von der Mili­tärregierung nicht anerkannt

2. Die erste Kontrolle wird für alle in Frage kommenden Personen während des laufenden Vierteljahres vom 1 Januar 1948 bis 31. März 1948 ohne Einteilung ir. Buch­stabengruppen und ohne Festsetzung be­stimmter Tage (furchgeführt Sprechstun­den sind bei der franz. Gendarmerie-Bri­gade in Calw an jedem Werktag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr. In den folgenden Vierteljahren finden die Kontrollen auf dieselbe Weise durch ein­malige Meldung und ohne besondere Auf­forderung statt.

3. Bei Zuzug in eine Gemeinde des Krei­ses müssen sich die Führer ehemaliger militärähnlicher Verbände unverzüglich bei der Gendarmerie-Brigade in Calw melden. Bei Wegzug haben sie sich vorher persön­lich dort abzumelden Im Todesfall obliegt diese Pflicht den Angehörigen Bei Krank­heit oder sonstiger Verhinderung ist der Gendarmerie-Brigade in Calw rechtzeitig eine Entschuldigung unter Anschluß eines ärztlichen Zeugnisses vorzulegen.

Landratsamt.

Anordnung Nr. 48 vom 29. Januar 1948 be­treffend Uberstellung von Verbrechern von Besatzungszone zu Besatzungszone, S. 1358.

Anordnung H 9 des Directeur de la Produc­tion Industrielle vom 4. Dezember 1947. über die Regelung der Herstellung und Zuteilung von Erzeugnissen aus Holz (forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Halb­holzfabrikate und Fertigfabrikate), die zur Zuständigkeit der Abteilung Holz der Sous-Direction des bois et des Indu­stries Diverses der Direction de la Pro­duction Industrielle gehören, unter Auf­hebung und Ersetzung der Anordnung H 1 über Zuteilung von Holz vom 7. Septem­ber 1946, S. 1360.

Anordnung Nr. 1 des Direktors der Devisen- bewirtschaftungsstelle v. 21. Januar 1948 über die Übertragung des Zeichnungs­rechtes durch den Direktor der DeviSen- bewirtschaftungsstelle, S 1362.

Anweisüng des Commandant en Chef vom 28. Januar 1948 über die Durchführung der Verordnung Nr. 148 betreffend Be­standsaufnahme der im französischen Be­setzungsgebiet eingetragenen Kraftfahr­zeuge, S. 1363.

Berichtigung der Anweisung vom 15 No­vember 1947 betreffend die in Frankreich im Hinblick auf das deutsche gewerbliche Eigentum ergriffenen Maßnahmen, S. 1365. Unsere Veröffentlichungen, S. 1365. Amtliche Bekanntmachungen, S. 49

Landratsamt.

Rotes Krenz Wiirttemberg-Hohenzollcrn Kreis-Komitee Calw

Auskunft von Heimkehrern. Es wird wiederholt darauf hingewiesen, daß bei Gesuchen an Heimkehrern um irgend eine Auskunft immer Umschlag mit Adresse, Briefpapier und Porto beizulegen sind.

Felflp.ostnummern 01 997, 02 224 C, 25 690 B, 37 227, 67 608_ C. Wer von den Heimkehrern war bei einer dieser Einhei­ten? Auch die Angehörigen werden um gü­tige Mitteilung gebeten.

Kriegsgefangene in Frankreich. Bei Stockungen in der Postzustellung aus den Lagern wende man sich an die Ge­schäftsstelle.

Kriegsgefangene in Jugosla- v i e n. Bei Vorliegen dringender Gründe betr. ein Gesuch um Freilassung aus der Gefangenschaft vorher auf der Geschäfts­stelle anfragen, da einiges zu beachten!

USA.-Pakete! Familien, deren An­gehörige früher in Gefangenschaft in Ame­rika waren und jetzt in englischer Gefan­genschaft sind, schreiben sofort nach Eng­land wegen etwaiger USA.-Pakete. Es lie­gen in den Lagern in Bayern noch Tausende von Paketen, zu denen die Suchkarten feh­len! Für diese S-Karten müssen sich die An­gehörigen von den Gefangenen in England angeben lassen, die damalige Gefangenen­anschrift, Lager und Paket-Nummer, sowie an wen das Paket, in der Heimat adressiert ist. Wo dies bisher noch nicht geschehen, sofort schreiben und nach Erhalt an unsere Geschäftsstelle einsenden. Nur auf diesem Wege können die USA.-Pakete hier an­kommen.

Wo wohnt im Kreis: Herr Karl Koch; Gastwirt und Metzgermeister, Kriegs­teilnehmer 1914/18. Rußland-Heimkehrer wünscht Verbindung mit ihm. Zuschriften erbeten!

Wer kennt: Frau Berta Galtne und Frau Auguste Zedel, beide geh. Kadur und früher in Breslau. Frau Herrmann, geb. Schubert und Sohn Alfred, letzter Wohnort Zragliam bei Danzisr? Alle Gesuchten sollen sich in Süd-Württemberg aufhalten. Um Mittetilung wird gebeten.

Herzlichen Dank für die Geblsoon- den im Monat Januar!

Geschäftsstelle Calw Landratsamt, Zimmer 15.

Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)

Handelsregistereintragung vom 9. 2.1948.

Für die Angaben in () keine Gewähr.

A 427 Firma Ernst Ochner (Handel u. Agentur in Nutz- und Schlachtvieh, sowie Ferkeln), Neuenbürg, (Wildbader Str. 96). Inhaber: Ernst Ochner, Kaufm. in Neuen­bürg.

öffentliche Spruchkammerverhandlung

Die auf 9. 2. 1948 anberaumte Spruch­kammerverhandlung in Ludwigsburg gegen den Internierten Berthold K o r f f, geb. am 14. 2. 1892, wurde auf unbestimmte Zeit | vertagt. Neuer Termin wird rechtzeitig be- i

kanntgegeben. _ 1

F amiliennachrichten

Zu unserm Volker / kam am 6. 2. 1948 das lang ersehnte Brüderlein Eberhard. In dank­barer Freude

Gntsinspcktor Willi Rebitzer n. Frau Elisabeth, geb. Singer, Gutsverwaltung Wachendorf, Kr. Horb, z. Z. Kreiskranken­haus Calw.

Evangelische Gottesdienste in Calw

Invokavit, 15. Februar 1948.

8.30 Uhr Christenlehre im Bachsaal (Söhne).

9.30 Uhr Hauptgottesdienst in der Kirche (Höltzel).

9.45 Uhr Kindergottesdienst in der Kirche und Vereins­haus.

17.00 Uhr Abendgottesdienst im Georgenäum (Geprägs).

Mittwoch, 18. Februar 1948.

8.30 Uhr Betstunde.

Donnervuig, 19. Februar 1948. 20.00 Uhr Bibelstunde.

Methodistenkirche Calw Zwinger 11

Sonntag, 15. Februar 1948.

9.30 Uhr: Predigtgottesdienst.

19.30 Uhr: Abendgottesdienst. Mittwoch, 18 Februar 1948.

19.30 Uhr: Bibel- und Gebets­stunde.

Freitag, 20. Februar 1948.

19.30 Uhr: Frauen-Missions- verein.

Herausgeber: Landratsamt Calw. Verwaltung u. Anzeigen­annahme: Landratsamt Calw. Abt. Bekanntmachungen, Druck: A. Oelschlägersche Buchdruckerei in Caiw.

Stammheim

Sonntag, 15. Februar 1948.

10 Uhr: Predigtgottesdienst Donnerstag 19. Februar 1948. 20 Uhr: Bibel- und Gebets­stunde.

Oberkollbach

Sonntag, 15 Februar 1948.

10 Uhr: Predigtgottesdienst Dienstag, 17. Februar 1948.

20 Uhr: Bibel- und Gebets­stunde.

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