Xeigwaren, Dezemberration Für Monat Dezember erhalten Normal­verbraucher und Normalverbraucher in (Gemeinschaftsverpflegung aller Altersklas­sen sowie Zulagenempfänger Teigwaren.

Normalverbraucher aller Altersklassen

250 g auf Abschnitt 36,

Schwerarbeiter 1. Kategorie 250 g auf

Abschnitt 191,

Schwerarbeiter 2. Kategorie 250 g auf

Abschnitt 291,

Schwerarbeiter 3. Kategorie 500 g auf

Abschnitt 391

derDezember-Lebensmittel- und Zulage­karten.

Verteilung von Trockenei Für Monat Dezember 1947 erhalten Nor­malverbraucher in Eiern aller Alters­klassen

20 g Trockenei auf Abschnitt 21 der Eicrkarte Es wird darauf hingewiesen, daß der Abschnitt 20 der Eierkarte mit Trockenei nicht beliefert werden darf Dieser Ab­schnitt behält weiter seine Gültigkeit und wird baldmöglichst beliefert Das Trockenei kann nur bei den von der örtlichen Kartenstelle bekanntgegebenen Kleinverteilern bezogen werden.

Kindernährmittel, Dezcmbcrration Für Monat Dezember 1947 erhalten Kin­der der Normalverbraucher und Normal­verbraucher in Gemeinschaftsverpflegung von 03 Jahren 1000 g Kindemährmittel. und zwar auf die Abschnitte 30, 31, 32 und 88 je 250 g, zus. 1000 g; von 36 Jahren 500 g Kindemährmittel und zwar auf die Abschnitte 30 und 31 je 250 g, zus 500 g, auf Dezember-Lebensmittelkarten.

Hülsenfrüchte, Novemberration Für Monat November erhalten Normal­verbraucher und Noi mal Verbraucher in Gemeinschaf tsverpflegun g von 36 Jahren 250 g Hülsenfrüchte auf Abschnitt 33,

Uber 6 Jahre 500 g Hülsenfrüchte auf Ab­schnitt 31

der November-Lebensmittelkarten.

Der Bezug der aufgerufenen Waren kann sofort nach Belieferung sämtlicher Klein­verteiler innerhalb eines Orts erfolgen.

Hülsenfrüchte, Dezemberration Normalverbraucher und Normalverbrau­cher in Gemeinschaftsverpflegung erhalten für Monat Dezember 1947 Hülsenfrüchte, und zwar

von 36 Jahren 250 g auf Abschnitt 37, über 6 Jahre 500 g auf Abschnitt 37 1 1 er Dezember-Lebensmittelkarten.

Kaffee-Ersatz, Dezemberration Ftir Monat Dezember 1947 erhalten Normalverbraucher und Gemeinschaftsver­pflegte

100 g Kaffee-Ersatz auf Abschnitt 38 und Schwerarbeiter der 3. Kategorie 100 g Kaffee-Ersatz auf Abschnitt IX der Dezember-Lebensmittel- und Zulage­karten

Verteilung von Milvani-Nährpräparat Für Monat November 1947 erhalten Kin­der und Jugendliche der Normalverbrau­cher UDd Normalverbraucher in Gemein­schaftsverpflegung von 018 Jahren

1 Beutel Milvanf-Nährpräparat auf Abschnitt 47 der November-Lebens­mittelkarten.

Das Nährpräparat kann nach Belieferung sämtlicher Kleinverteiler auf gerufen wer­den

Calw, 15. Dezember 1947.

Kreiaernährungsamt.

Bekanntmachung über die Weitergeltung der Lohn- steuerkailen 1947 bis zum 31. März 1948

Aus technischen Gründen verzögen sich die Ausschreibung der Lohnsteuerkarten für das Kalenderjahr 1948 Die Gültigkeits­dauer der Lohnsteuerkarten 1947 wird des­halb bis zum 31 März 1948 verlängert. Im einzelnen wird hierzu bestimmt:

1. Die Eintragungen auf der Lohnsteuer­karte 1947 hinsichtlich des steuerlichen Personenstandes (Steuerklasse und Zahl der Kinder, für die Kinderermäßigung ge­währt wird) und hinsichtlich etwaiger Hin­zurechnungsbeträge gelten für die Berech­nung der Lohnsteuer bis zum 31. März 1948 weiter. '

2 Das Recht des Arbeitnehmers, bei Änderung des steuerlichen Personenstandes zu seinen Gunsten eine Ergänzung der Lohnsteuerkarte zu beantragen, bleibt un­berührt. Wird der Antrag auf Ergänzung erst nach dem 31. Dezember 1947 gestellt, so darf als Zeitpunkt, ab dein die Ergän­zung gilt, kein Tag eingetragen werden, der vor dem 1. Januar 1948 liegt.

3. Die steuerfreien Beträge wegen erhöh­ter Werbungskosten und Sonderausgaben und wegen außergewöhnlicher Belastungen waren bei der Berechnung der Lohnsteuer

1947 mit den auf der Lohnsteuerkarte 1944 rf6 und, soweit in Ausnahmefällen eine Eintragung auf der Lohnsteuerkarte 1947 vorzunehmen -war, mit den auf v der Lohn­steuerkarte 1947 eingetragenen Beträgen zu berücksichtigen Diese Freibeträge gel­ten, sofern die Gültigkeit der Eintragung nicht schon vor dem 31. Dezember 1947 abgelaufen ist, für die Berechnung der Lohnsteuer bis zum 31. März 1918 oder im Falle eines früheren Widerrufs bis zu dem Tag, ab dem sie widerrufen werden, weiter.

4. Liegen für das Kalenderjahr 1948 die Voraussetzungen für die Gewährung euies steuerfreien Betrazs wögen erhöhter "V^er- bungskosten und Sonderausgaben oder we­gen außergewöhnlicher Belastungen vor, ist aber ein nach Ziffer 3 zu berücksichti­gender Freibetrag bisher auf der Lohn- Steuerkarte nicht eingetragen, so kann der Arbeitnehmer beantragen, daß ein steuer­freier Betrag auf der Lohnsteuerkarte 1947 eingetragen wird. Das gleiche gilt, wenn nach den Verhältnissen im Kalenderjahr

1948 die Eintragung eines höheren als des nach Ziffer 3 maßgebenden Freibetrags in Betracht kommt. In diesem Falle bewirkt

Vorbestellung von Speiseöl

Auf Anweisung des Landwirtschafts­ministeriums wird sofort eine Vorbestel­lung auf Sneiscöl für Normalverbraucher. TSV in Brot aller Altersklassen und Schwerarbeiter alter Kategorien auf den Vorbestellabschnitt A der Dezember-Lebens­mittel- lind Zulagekarten durchgeführt.

Die Verbraucher geben den Vorbestell- absehnitt A bis snätestens 24. Dezember bei den Kleinvcrteilern ab.

Die Kleinhandelsgesehätte kleben die Vorbestellabschnitte getrennt nach Alters klassen und Kategorien auf und reichen sie mit der Vorbestellscbeinabreehnnhg bis spätestens 29 12. 1947 den Bürgermeister­ämtern ein

Die Bürgermeisterämter übersenden dem Kreisernährungsamt bis spätestens 2.1.1948 die Erstschrift der Vorbestellempfnngs- besclieinieunfc Die Zweitschrift der Emp­fangsbescheinigung ist dem Kleinverteiler zur Aufbewahrung auszuhändigen.

Zündholzvcrsorgung

Alle Personen (Normalverbraucher und Selbstversorger) erhalten für den Monat Dezember 1947 eine Sonderzuweisung von je 4 Schachteln Zündholz.

Die Abgabe erfolgt für alle Verbrancher­gruppen auf den Abschnitt III der Lcbcns-

die Eintragung des höheren steuerfreien Betrags auf der Lolinsteuerkarte 1947 den gleichzeitigen Widerruf des bisherigen Freibetrags, ohne daß es eines entsprechen­den Yermerks auf der Lohnsteuerkarte 1944/46 (oder 1947) bedarf

5. Begründet ein Arbeitnehmer, für den eine Lohnsteuerkarte (zweite oder weitere Lolinsteuerkarte) 1947 nicht ausgeschrieben worden ist, in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1948 ein Arbeitsverhältnis ("zwei­tes oder weiteres Arbeitsverhältnis), so hat die Gemeindebehörde auf Antrag des Arbeitnehmers unter Verwendung des Musters der Lonsteuerkarte 1947 eine Lohn- steuerkarte für die Zeit vom 1. Januar bis | 31. März 1948 auszuschreiben. Der Steuer- I iche Personenstand ist hierbei nach den ' Verhältnissen am 1. Januar 1948 einzutra­gen. Zuständig ist die Gemeindebehörde,

in deren Bezirk der Arbeitnehmer z. Z. der Antragstellung seinen Wohnsitz oder ge­wöhnlichen Aufenthalt hat.

6. Endet das Dienstverhältnis in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1948 und dem 31. März 1948, so ist der Arbeitgeber ver­pflichtet, dem Arbeitnehmer eine Bescheini­gung über die Zeit der Beschäftigung wäh­rend des Kalenderjahrs 1948 sowie über 'die Höbe des in dieser Zeit bezogenen Ar­beitslohns und der davon einbehaltenen Lohnsteuer auszuschreiben (Lohnsteuer­bescheinigung). Der Arbeitnehmer hat diese Bescheinigung beim Eingehen eines neuen Dienstverhältnisses zusammen mit der Lohnsteuerkarte dem neuen Arbeitgeber vorzulegen, der die Angaben später in die Lohnsteuerkärte 1948 einträgt und die Be­scheinigung dieser Steuerkarte als Beleg boifügt.

Die Lohiisteverkarten 1947 werden, sobald ihre Gültigkeit abgelaufen ist. innerhalb einer kurzen Frist an die Finanzämter ein­zusenden sein. Die Arbeitgeber werden des­halb unter Hinweisauf ihre Verpflichtung , nach § 47 Lohnsteuerdnrchführungsbestim- I mungen aufgefordert, die auf der zweiten Seite der Lohnsteuerkärte 1947 vor^edruckte I Lohnsteuerbescheinigung rechtzeitig aus­zuschreiben

Den 10. Dezember 1947.

Die Finanzämter Hirsau und Neuenbürg.

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mittelkarte Dezember nach Aufruf durch die Bürgermeisterämter.

Kreiswirtschaftsamt.

Tabakwarenbewirtschaftung

Auf die Abschnitte 22, 23 und 24 der M-Raucherkarte und Abschnitt XI der F-Raucherkarte können ab Samstag, den 20. Dezember 1947 bezogen und abgegeben werden.

20 Zigaretten oder

5 Zi"arren ab 40 Pfg oder

6 Zigarren fcu 30 oder 35 Pfg. oder

10 Zigarillos zu 20 oder 25 Pfg. oder

1 Päckchen Tabak auf 2 Abschnitte oder

2 Rollen Kautabak ä 15 g (soweit noch ' vorrätig).

Ein Verkauf vor dem angegebenen Ter­min wird ausdrücklich verboten Zuwider­handelnde haben mit dem Entzug der Er- ; tanbnis zum Verkauf der Tabakwaren zu j rechnen.

Die Tabakwarenverkaufsstellen haben j die abgetrermfen Abschnitte bis spätestens Montag, den 29 12 1947, dem Kreiswirt­schaftsamt, Abteilung Tabakwaren, abzu- . liefern.

Die Dezember-Zuteilung erfolgt, sobald | die Tabakwarenfabriken in der Lage sind, zu liefern.

Kreiswirtschaftsamt.