Xeigwaren, Dezemberration Für Monat Dezember erhalten Normalverbraucher und Normalverbraucher in (Gemeinschaftsverpflegung aller Altersklassen sowie Zulagenempfänger Teigwaren.
Normalverbraucher aller Altersklassen
250 g auf Abschnitt 36,
Schwerarbeiter 1. Kategorie 250 g auf
Abschnitt 191,
Schwerarbeiter 2. Kategorie 250 g auf
Abschnitt 291,
Schwerarbeiter 3. Kategorie 500 g auf
Abschnitt 391
der •Dezember-Lebensmittel- und Zulagekarten.
Verteilung von Trockenei Für Monat Dezember 1947 erhalten Normalverbraucher in Eiern aller Altersklassen
20 g Trockenei auf Abschnitt 21 der Eicrkarte Es wird darauf hingewiesen, daß der Abschnitt 20 der Eierkarte mit Trockenei nicht beliefert werden darf Dieser Abschnitt behält weiter seine Gültigkeit und wird baldmöglichst beliefert Das Trockenei kann nur bei den von der örtlichen Kartenstelle bekanntgegebenen Kleinverteilern bezogen werden.
Kindernährmittel, Dezcmbcrration Für Monat Dezember 1947 erhalten Kinder der Normalverbraucher und Normalverbraucher in Gemeinschaftsverpflegung von 0—3 Jahren 1000 g Kindemährmittel. und zwar auf die Abschnitte 30, 31, 32 und 88 je 250 g, zus. 1000 g; von 3—6 Jahren 500 g Kindemährmittel und zwar auf die Abschnitte 30 und 31 je 250 g, zus 500 g, auf Dezember-Lebensmittelkarten.
Hülsenfrüchte, Novemberration Für Monat November erhalten Normalverbraucher und Noi mal Verbraucher in Gemeinschaf tsverpflegun g von 3—6 Jahren 250 g Hülsenfrüchte auf Abschnitt 33,
Uber 6 Jahre 500 g Hülsenfrüchte auf Abschnitt 31
der November-Lebensmittelkarten.
Der Bezug der aufgerufenen Waren kann sofort nach Belieferung sämtlicher Kleinverteiler innerhalb eines Orts erfolgen.
Hülsenfrüchte, Dezemberration Normalverbraucher und Normalverbraucher in Gemeinschaftsverpflegung erhalten für Monat Dezember 1947 Hülsenfrüchte, und zwar
von 3—6 Jahren 250 g auf Abschnitt 37, über 6 Jahre 500 g auf Abschnitt 37 1 1 er Dezember-Lebensmittelkarten.
Kaffee-Ersatz, Dezemberration Ftir Monat Dezember 1947 erhalten Normalverbraucher und Gemeinschaftsverpflegte
100 g Kaffee-Ersatz auf Abschnitt 38 und Schwerarbeiter der 3. Kategorie 100 g Kaffee-Ersatz auf Abschnitt IX der Dezember-Lebensmittel- und Zulagekarten
Verteilung von Milvani-Nährpräparat Für Monat November 1947 erhalten Kinder und Jugendliche der Normalverbraucher UDd Normalverbraucher in Gemeinschaftsverpflegung von 0—18 Jahren
1 Beutel Milvanf-Nährpräparat auf Abschnitt 47 der November-Lebensmittelkarten.
Das Nährpräparat kann nach Belieferung sämtlicher Kleinverteiler auf gerufen werden
Calw, 15. Dezember 1947.
Kreiaernährungsamt.
Bekanntmachung über die Weitergeltung der Lohn- steuerkailen 1947 bis zum 31. März 1948
Aus technischen Gründen verzögen sich die Ausschreibung der Lohnsteuerkarten für das Kalenderjahr 1948 Die Gültigkeitsdauer der Lohnsteuerkarten 1947 wird deshalb bis zum 31 März 1948 verlängert. Im einzelnen wird hierzu bestimmt:
1. Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 1947 hinsichtlich des steuerlichen Personenstandes (Steuerklasse und Zahl der Kinder, für die Kinderermäßigung gewährt wird) und hinsichtlich etwaiger Hinzurechnungsbeträge gelten für die Berechnung der Lohnsteuer bis zum 31. März 1948 weiter. '
2 Das Recht des Arbeitnehmers, bei Änderung des steuerlichen Personenstandes zu seinen Gunsten eine Ergänzung der Lohnsteuerkarte zu beantragen, bleibt unberührt. Wird der Antrag auf Ergänzung erst nach dem 31. Dezember 1947 gestellt, so darf als Zeitpunkt, ab dein die Ergänzung gilt, kein Tag eingetragen werden, der vor dem 1. Januar 1948 liegt.
3. Die steuerfreien Beträge wegen erhöhter Werbungskosten und Sonderausgaben und wegen außergewöhnlicher Belastungen waren bei der Berechnung der Lohnsteuer
1947 mit den auf der Lohnsteuerkarte 1944 rf6 und, soweit in Ausnahmefällen eine Eintragung auf der Lohnsteuerkarte 1947 vorzunehmen -war, mit den auf v der Lohnsteuerkarte 1947 eingetragenen Beträgen zu berücksichtigen Diese Freibeträge gelten, sofern die Gültigkeit der Eintragung nicht schon vor dem 31. Dezember 1947 abgelaufen ist, für die Berechnung der Lohnsteuer bis zum 31. März 1918 oder im Falle eines früheren Widerrufs bis zu dem Tag, ab dem sie widerrufen werden, weiter.
4. Liegen für das Kalenderjahr 1948 die Voraussetzungen für die Gewährung euies steuerfreien Betrazs wögen erhöhter "V^er- bungskosten und Sonderausgaben oder wegen außergewöhnlicher Belastungen vor, ist aber ein nach Ziffer 3 zu berücksichtigender Freibetrag bisher auf der Lohn- Steuerkarte nicht eingetragen, so kann der Arbeitnehmer beantragen, daß ein steuerfreier Betrag auf der Lohnsteuerkarte 1947 eingetragen wird. Das gleiche gilt, wenn nach den Verhältnissen im Kalenderjahr
1948 die Eintragung eines höheren als des nach Ziffer 3 maßgebenden Freibetrags in Betracht kommt. In diesem Falle bewirkt
Vorbestellung von Speiseöl
Auf Anweisung des Landwirtschaftsministeriums wird sofort eine Vorbestellung auf Sneiscöl für Normalverbraucher. TSV in Brot aller Altersklassen und Schwerarbeiter alter Kategorien auf den Vorbestellabschnitt A der Dezember-Lebensmittel- lind Zulagekarten durchgeführt.
Die Verbraucher geben den Vorbestell- absehnitt A bis snätestens 24. Dezember bei den Kleinvcrteilern ab.
Die Kleinhandelsgesehätte kleben die Vorbestellabschnitte getrennt nach Alters klassen und Kategorien auf und reichen sie mit der Vorbestellscbeinabreehnnhg bis spätestens 29 12. 1947 den Bürgermeisterämtern ein
Die’ Bürgermeisterämter übersenden dem Kreisernährungsamt bis spätestens 2.1.1948 die Erstschrift der Vorbestellempfnngs- besclieinieunfc Die Zweitschrift der Empfangsbescheinigung ist dem Kleinverteiler zur Aufbewahrung auszuhändigen.
Zündholzvcrsorgung
Alle Personen (Normalverbraucher und Selbstversorger) erhalten für den Monat Dezember 1947 eine Sonderzuweisung von je 4 Schachteln Zündholz.
Die Abgabe erfolgt für alle Verbranchergruppen auf den Abschnitt III der Lcbcns-
die Eintragung des höheren steuerfreien Betrags auf der Lolinsteuerkarte 1947 den gleichzeitigen Widerruf des bisherigen Freibetrags, ohne daß es eines entsprechenden Yermerks auf der Lohnsteuerkarte 1944/46 (oder 1947) bedarf
5. Begründet ein Arbeitnehmer, für den eine Lohnsteuerkarte (zweite oder weitere Lolinsteuerkarte) 1947 nicht ausgeschrieben worden ist, in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1948 ein Arbeitsverhältnis ("zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis), so hat die Gemeindebehörde auf Antrag des Arbeitnehmers unter Verwendung des Musters der Lonsteuerkarte 1947 eine Lohn- steuerkarte für die Zeit vom 1. Januar bis | 31. März 1948 auszuschreiben. Der Steuer- I ’iche Personenstand ist hierbei nach den ' Verhältnissen am 1. Januar 1948 einzutragen. Zuständig ist die Gemeindebehörde,
in deren Bezirk der Arbeitnehmer z. Z. der Antragstellung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
6. Endet das Dienstverhältnis in der Zeit zwischen dem’ 1. Januar 1948 und dem 31. März 1948, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über die Zeit der Beschäftigung während des Kalenderjahrs 1948 sowie über 'die Höbe des in dieser Zeit bezogenen Arbeitslohns und der davon einbehaltenen Lohnsteuer auszuschreiben (Lohnsteuerbescheinigung). Der Arbeitnehmer hat diese Bescheinigung beim Eingehen eines neuen Dienstverhältnisses zusammen mit der Lohnsteuerkarte dem neuen Arbeitgeber vorzulegen, der die Angaben später in die Lohnsteuerkärte 1948 einträgt und die Bescheinigung dieser Steuerkarte als Beleg boifügt.
Die Lohiisteverkarten 1947 werden, sobald ihre Gültigkeit abgelaufen ist. innerhalb einer kurzen Frist an die Finanzämter einzusenden sein. Die Arbeitgeber werden deshalb unter Hinweis’auf ihre Verpflichtung , nach § 47 Lohnsteuerdnrchführungsbestim- I mungen aufgefordert, die auf der zweiten Seite der Lohnsteuerkärte 1947 vor^edruckte I Lohnsteuerbescheinigung rechtzeitig auszuschreiben
Den 10. Dezember 1947.
Die Finanzämter Hirsau und Neuenbürg.
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mittelkarte Dezember nach Aufruf durch die Bürgermeisterämter.
Kreiswirtschaftsamt.
Tabakwarenbewirtschaftung
Auf die Abschnitte 22, 23 und 24 der M-Raucherkarte und Abschnitt XI der F-Raucherkarte können ab Samstag, den 20. Dezember 1947 bezogen und abgegeben werden.
20 Zigaretten oder
5 Zi"arren ab 40 Pfg oder
6 Zigarren fcu 30 oder 35 Pfg. oder
10 Zigarillos zu 20 oder 25 Pfg. oder
1 Päckchen Tabak auf 2 Abschnitte oder
2 Rollen Kautabak ä 15 g (soweit noch ' vorrätig).
Ein Verkauf vor dem angegebenen Termin wird ausdrücklich verboten Zuwiderhandelnde haben mit dem Entzug der Er- ; tanbnis zum Verkauf der Tabakwaren zu j rechnen.
Die Tabakwarenverkaufsstellen haben j die abgetrermfen Abschnitte bis spätestens Montag, den 29 12 1947, dem Kreiswirtschaftsamt, Abteilung Tabakwaren, abzu- . liefern.
Die Dezember-Zuteilung erfolgt, sobald | die Tabakwarenfabriken in der Lage sind, zu liefern.
Kreiswirtschaftsamt.