bestände an schlechten B o li n e n (mit Käferbefall) lagern, sind diese dem Großverteiler gegen einwandfreie Qualität zum Umtausch zurück zu geben.
Der Aufruf der Ware kann i^ch Belieferung sämtlicher Kleinverteiler innerhalb des Orts erfolgen.
Calw, 28. Oktober 1947.
Kre’isernährungsamt.
Kartoffelausgabe für Schwerarbeiter
Monat Oktober 1947
Für Monat Oktober können bezogen werden: (
Für Schwerarbeiter 2. Kategorie auf Abschnitt f 3000 g h 3000 g
zusammen 6000 g Kartoffeln,
für Schwerarbeiter 3. Kategorie auf Abschnitt f 7500 g h 7500 g
zusammen 15000 g Kartoffeln.
Eine besondere Bekanntmachung an die Bürgermeisterämter ergeht nicht. Es wird gebeten, diese Notiz zu den Akten zu nehmen.
Calw, 4. November 1947.
Kreisernährungsamt.
Essigausgabe für Monat Oktober 1947
Für Monat Oktober 1947 erhalten alle Verbraucher gruppen über 18 Jahre y* Liter Essig.
Die Abgabe erfolgt an: Normalverbraucher auf Abschn. 46,
TSV Brot auf Abschn. 127,
TSV Butter auf Abschn. 240,
TSV Fleisch auf Abschn. 344,
TSV Brot und Fleisch auf Abschn. 427, TSV Brot und Butter auf Abschn. 548, TSV Fleisch und Butter auf Abschn. 647, Vollselbstversorger auf Abschn. 708.
Der Essig kann nach örtlichem Aufruf bezogen werden.
Calw, 81. Oktober 1947.
Kreisernährungsamt.
Achtung Olsaatenanbauer!
Wie bekannt, sind sämtliche Ölsämereien und Ölfrüchte beschlagnahmt. Das von den Bürgermeisterämtern an die Öl- saatenanbauer mitgeteilte Ablieferungssoll muß voll und ganz erreicht werden.
Um jedem Anbauer nochmals Gelegenheit zu geben, seinem auferlegten Ablieferungssoll nachzukommen, sind die Bürgermeisterämter des ganzen Kreises angewiesen, auf ortsübliche Bekanntmachung hin einen Tag zu bestimmen, wonach
1. Raps, Rübsen, Senf- und Leinsaaten,
Sonnenblumenkerne und Leindotter bis
allerspätestens 1. 12. 1947,
2. Mohn allein bis spätestens 31. 12. 1947 abgeliefeift sein muß. Verstöße gegen diese Anordnung werden auf Grund der Verbrauchsregelungsstrafverordnungbestraft.
Calw, 30. Oktober 1947.
Kreisernährungsamt Calw.
Druckfehlerberichtigung
Die Bekanntmachung des Kreisernährungsamtes betr. Lebensmittelvorbestellung vom 24. Oktober 1947 in Nr. 43 des Nachrichtenblattes ist wie folgt zu berichtigen:
Unter Ziffer 3 lautet der im November aufgerufene Vorbestellabschn. über Kaffee-Ersatz auf E (nicht auf F)
e
Obst- und Gemtiseerzeugerhöchstpreise
Vom Wirtschaftsministerium — Preisaufsichtsstelle — Tübingen wurden folgende Obst- und Gemüseerzeugerhöchstpreise festgesetzt:
Obst undWildfrttchte:
ab
27.10.47. Rpf.
ab
10,11.4L Rpf.
Quitten ..
20
20
j« % kg
Walnüsse..
50
60
H X ,,
Holunderbeeren mit Stiel (Sammlerpreis) .
15
15
» H «
Holunderbeeren ohne Stiel (Sammlerpreis)
30
30
y „
Schlehen (Sammlerpreis).
20
20
»» ii
Hagebutten, frisch mit Samen (Sammlerpreis) .
» »
52
52
.. y „
Ebereschen, frische mit Dolden.
9«
9
y
Ebereschen, frische ohne Dolden . . ,
18
18
.. y «
Gemüse:
Kopfsalat t
Mindestgewicht 150 g ..... ,
•
9
10
je Stück
Mindestgewicht 300 g.
* «
12
13
*» i»
unsortierte und leichtere .Ware
7
8
je y kg
Endivie
Größe I, Mindestgewicht 300 g . . .
10
10
je Stück
Größe II, Mindestgewicht 200 g .
8
8
»» !»
Größe III.
5 »
5
» S»
Ackersalat, großblättrig..
30
30
je y kg
kleinblättrig.
70
70
,> ,,
Blattspinat .
13
13
*» ^ t*
Wurzelspinat ..
10
10
» H »
Mangold .
10
10
#» ^ »»
Rettiche
5 Stück im Bund.
8—12
3—12
je Bund
Größe I, Mindestdurchm. 7 cm mit frischem Laub
10
10
je Stück
Größe II, Mindestdurchm. 5 cm mit frischem Laub
6
6 »
*» »»
Größe III, Mindestdurchm. 4 cm mit frischem Laub aus Feldanbau (dürfen nur ohne Laub nach Ge-
4
4
*1 »*
wicht verkauft werden) .
4,5
4,5
je y kg
Karotten, ohne Laub .
8
8
ft *•
Rote Rüben, ohne Laub .
Sellerie
5
5
ff ££ »»
mit Laub, Gr. 0 (Mindestdurchm. 15 cm) .
20
22
je Stück
mit Laub, Gr. I (Mindestdurchm. 10 cm) .
15
18
f» tt
mit Laub, Gr. II (Mindestdurchm. 8 cm) .
« «N
12
14
tt 1»
mit Laub, Gr. III (Mindestdurchm. 5 cm) .
8
10
»»
Knollen, 500 g . *..
11,5
11,5
je y kg
Porree ..
12
12
rt y tt
Gelbe Speisekohlrüben .. .
2,5
2,5
». y »
Weiße Speisekohlrüben . .
2
2,5
„ y „
Kohlrabi
Größe • I (über 7 cm Mindestdurchmesser
8
8
je Stück
Größe II (über 4 — 7 cm Mindestdurchmesser) .
4
4
11 II
Größe III (über 2 —4 cm Mindestdurchmesser) .
2
2
»» >»
ohne Laub, Güteklasse A .» .
5,5
6,5
je y kg
ohne Laub, Güteklasse B .
4
5
„ y „
blauer Speck, Größe I .
12
12
je Stück
blauer Speck, Größe II .
10
10
Blumenkohl
Gr. 0 (über 32 cm Auflagedurchmesser) .
50 -
56
Gr. I (26 — 32 cm Auflagedurchmesser)
37
42
Gr. II (20 — 26 cm Auflagedurchmesser) .
28
32
Gr. III (15 — 20 cm Auflagedurchmesser) .
22
25
Gr. IV (10 — 15 cm Auflagedurchmesser) .
14
16
Gr. V (5 — 10 cm Auflagedurchmesser)
beim Verkauf nach Gewicht, höchstens 3 Blatt-
7
8
tt »»
kränze, Deckblätter gestutzt
Güteklasse A.
25
27
je y kg
Güteklasse B ..
» >
18
18
tt y »»
Wirsing . ■ .
6
6
Weißkohl ..
4
4
Rotkohl .
6
6
„ y „
Rosenkohl, abgepflückt ......
• .
—
16
„ y „
Salatgurken, Treibhausware .....
f >
40
45
Tomaten, reif ... / .... ,
• f
23
27
grün
f i
10
10
w K w
Zwiebeln •••«)»•• y?«
• II
20
20
tt y tt
Petersilie
• «
20
20
y *
Vorstehende Erzeugerpreise sind Höchstpreise und verstellen sich im Falle des Verkaufs über eine Bezirksabgabestelle einschließlich der BASt.-Gebühr; sie gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils für sortierte Ware der Güteklasse A. Waren von geringerer Güte und unsortierte Ware sind entsprechend der Wertminderung — Waren der Güteklasse B mindestens um 20 v. H. — billiger zu berechnen.
Calw, 31. Oktober 1947. Landratsamt
— Preisbehörde —
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