bestände an schlechten B o li n e n (mit Käferbefall) lagern, sind diese dem Groß­verteiler gegen einwandfreie Qualität zum Umtausch zurück zu geben.

Der Aufruf der Ware kann i^ch Be­lieferung sämtlicher Kleinverteiler inner­halb des Orts erfolgen.

Calw, 28. Oktober 1947.

Kreisernährungsamt.

Kartoffelausgabe für Schwerarbeiter

Monat Oktober 1947

Für Monat Oktober können bezogen werden: (

Für Schwerarbeiter 2. Kategorie auf Abschnitt f 3000 g h 3000 g

zusammen 6000 g Kartoffeln,

für Schwerarbeiter 3. Kategorie auf Abschnitt f 7500 g h 7500 g

zusammen 15000 g Kartoffeln.

Eine besondere Bekanntmachung an die Bürgermeisterämter ergeht nicht. Es wird gebeten, diese Notiz zu den Akten zu nehmen.

Calw, 4. November 1947.

Kreisernährungsamt.

Essigausgabe für Monat Oktober 1947

Für Monat Oktober 1947 erhalten alle Verbraucher gruppen über 18 Jahre y* Liter Essig.

Die Abgabe erfolgt an: Normalverbraucher auf Abschn. 46,

TSV Brot auf Abschn. 127,

TSV Butter auf Abschn. 240,

TSV Fleisch auf Abschn. 344,

TSV Brot und Fleisch auf Abschn. 427, TSV Brot und Butter auf Abschn. 548, TSV Fleisch und Butter auf Abschn. 647, Vollselbstversorger auf Abschn. 708.

Der Essig kann nach örtlichem Aufruf bezogen werden.

Calw, 81. Oktober 1947.

Kreisernährungsamt.

Achtung Olsaatenanbauer!

Wie bekannt, sind sämtliche Ölsäme­reien und Ölfrüchte beschlagnahmt. Das von den Bürgermeisterämtern an die Öl- saatenanbauer mitgeteilte Ablieferungs­soll muß voll und ganz erreicht werden.

Um jedem Anbauer nochmals Gelegen­heit zu geben, seinem auferlegten Abliefe­rungssoll nachzukommen, sind die Bür­germeisterämter des ganzen Kreises angewiesen, auf ortsübliche Bekannt­machung hin einen Tag zu bestimmen, wonach

1. Raps, Rübsen, Senf- und Leinsaaten,

Sonnenblumenkerne und Leindotter bis

allerspätestens 1. 12. 1947,

2. Mohn allein bis spätestens 31. 12. 1947 abgeliefeift sein muß. Verstöße gegen diese Anordnung werden auf Grund der Ver­brauchsregelungsstrafverordnungbestraft.

Calw, 30. Oktober 1947.

Kreisernährungsamt Calw.

Druckfehlerberichtigung

Die Bekanntmachung des Kreisernäh­rungsamtes betr. Lebensmittelvor­bestellung vom 24. Oktober 1947 in Nr. 43 des Nachrichtenblattes ist wie folgt zu berichtigen:

Unter Ziffer 3 lautet der im November aufgerufene Vorbestellabschn. über Kaf­fee-Ersatz auf E (nicht auf F)

e

Obst- und Gemtiseerzeugerhöchstpreise

Vom Wirtschaftsministerium Preisaufsichtsstelle Tübingen wurden fol­gende Obst- und Gemüseerzeugerhöchstpreise festgesetzt:

Obst undWildfrttchte:

ab

27.10.47. Rpf.

ab

10,11.4L Rpf.

Quitten ..

20

20

j« % kg

Walnüsse..

50

60

H X ,,

Holunderbeeren mit Stiel (Sammlerpreis) .

15

15

» H «

Holunderbeeren ohne Stiel (Sammlerpreis)

30

30

y

Schlehen (Sammlerpreis).

20

20

»» ii

Hagebutten, frisch mit Samen (Sammlerpreis) .

» »

52

52

.. y

Ebereschen, frische mit Dolden.

9«

9

y

Ebereschen, frische ohne Dolden . . ,

18

18

.. y «

Gemüse:

Kopfsalat t

Mindestgewicht 150 g ..... ,

9

10

je Stück

Mindestgewicht 300 g.

* «

12

13

*» i»

unsortierte und leichtere .Ware

7

8

je y kg

Endivie

Größe I, Mindestgewicht 300 g . . .

10

10

je Stück

Größe II, Mindestgewicht 200 g .

8

8

»» !»

Größe III.

5 »

5

» S»

Ackersalat, großblättrig..

30

30

je y kg

kleinblättrig.

70

70

,> ,,

Blattspinat .

13

13

*» ^ t*

Wurzelspinat ..

10

10

» H »

Mangold .

10

10

#» ^ »»

Rettiche

5 Stück im Bund.

812

312

je Bund

Größe I, Mindestdurchm. 7 cm mit frischem Laub

10

10

je Stück

Größe II, Mindestdurchm. 5 cm mit frischem Laub

6

6 »

*» »»

Größe III, Mindestdurchm. 4 cm mit frischem Laub aus Feldanbau (dürfen nur ohne Laub nach Ge-

4

4

*1 »*

wicht verkauft werden) .

4,5

4,5

je y kg

Karotten, ohne Laub .

8

8

ft *

Rote Rüben, ohne Laub .

Sellerie

5

5

ff ££ »»

mit Laub, Gr. 0 (Mindestdurchm. 15 cm) .

20

22

je Stück

mit Laub, Gr. I (Mindestdurchm. 10 cm) .

15

18

f» tt

mit Laub, Gr. II (Mindestdurchm. 8 cm) .

« «N

12

14

tt 1»

mit Laub, Gr. III (Mindestdurchm. 5 cm) .

8

10

»»

Knollen, 500 g . *..

11,5

11,5

je y kg

Porree ..

12

12

rt y tt

Gelbe Speisekohlrüben .. .

2,5

2,5

». y »

Weiße Speisekohlrüben . .

2

2,5

y

Kohlrabi

Größe I (über 7 cm Mindestdurchmesser

8

8

je Stück

Größe II (über 4 7 cm Mindestdurchmesser) .

4

4

11 II

Größe III (über 24 cm Mindestdurchmesser) .

2

2

»» >»

ohne Laub, Güteklasse A .» .

5,5

6,5

je y kg

ohne Laub, Güteklasse B .

4

5

y

blauer Speck, Größe I .

12

12

je Stück

blauer Speck, Größe II .

10

10

Blumenkohl

Gr. 0 (über 32 cm Auflagedurchmesser) .

50 -

56

Gr. I (26 32 cm Auflagedurchmesser)

37

42

Gr. II (20 26 cm Auflagedurchmesser) .

28

32

Gr. III (15 20 cm Auflagedurchmesser) .

22

25

Gr. IV (10 15 cm Auflagedurchmesser) .

14

16

Gr. V (5 10 cm Auflagedurchmesser)

beim Verkauf nach Gewicht, höchstens 3 Blatt-

7

8

tt »»

kränze, Deckblätter gestutzt

Güteklasse A.

25

27

je y kg

Güteklasse B ..

» >

18

18

tt y »»

Wirsing . .

6

6

Weißkohl ..

4

4

Rotkohl .

6

6

y

Rosenkohl, abgepflückt ......

.

16

y

Salatgurken, Treibhausware .....

f >

40

45

Tomaten, reif ... / .... ,

f

23

27

grün

f i

10

10

w K w

Zwiebeln«)» y?«

II

20

20

tt y tt

Petersilie

«

20

20

y *

Vorstehende Erzeugerpreise sind Höchstpreise und verstellen sich im Falle des Verkaufs über eine Bezirksabgabestelle einschließlich der BASt.-Gebühr; sie gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils für sortierte Ware der Güte­klasse A. Waren von geringerer Güte und unsortierte Ware sind entsprechend der Wertminderung Waren der Güteklasse B mindestens um 20 v. H. billiger zu berechnen.

Calw, 31. Oktober 1947. Landratsamt

Preisbehörde

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