'Ausgabe von Kochmehl für Monat Oktober

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Für Monat Oktober 1947 erhalten Nor­malverbraucher, Normalverbiaucher in Gemeinschaftsverpflegung, TSV in Butter, TSV in Fleisch und TSV in Fleisch und Butter aller Altersklassen (täglich 30 g)

930 g Mehl.

Die Verteilung erfolgt bei Normalver­brauchern aller Altersklassen auf Sonder­abschnitt 4, TSV in Butter aller Alters­klassen auf Abschnitt 227, TSV in Fleisch aller Altersklassen auf Abschnitt 340, TSV in Fleisch und Butter aller Alters­klassen auf Abschnitt 640 der Oktober- Lebensmittelkarten.

Der Bezug der Ware kann nach ört­lichem Aufruf durch die Lebensmittel geschäfte erfolgen.

Calw, 22. Oktober 1947.

Kreisernährungsamt.

Versorgung mit Schuhcreme

Auf den Sonderabschnitt III der Le­bensmittelkarte Oktober erhalten alle Normalverbraucher und Selbstversorger je eine Dose Schuhcreme (ca. 33 g).

Die Ausgabe in den Einzolhandels- geschäften erfolgt nach Aufruf durch die Bürgermeisterämter

Die Schuhcreme darf nur gegen Rück­gabe von leeren Dosen abgegeben werden.

Kreiswirtschaftsamt.

Anmeldung irregulär requirierter Kraftfahrzeuge

Die Bevölkerung wird darauf hingewie­sen, daß alle anläßlich der Besetzung des Landes irregulär requirierten Kraftfahr­zeuge erneut auf einem besonderen For­mular angemeldet werden können.

Die Bürgermeister sind im Besitze der Anmeldungsformulare und können wei­tere Auskunft geben.

Die Anmeldungen müssen bis späte­stens 2 0. 11. 1947 bei den Bürger­meisterämtern abgegeben werden.

Landratsamt Calw Requisitionsamt

Wassertriebwerk T Nr. 135

Georg Gutekunst, Säger in Haiter- bach, will sein bestehendes Wassertrieb­werk T 135 abbrechen und auf seinem Grundstück einen Neubau für seine Was­serbenützungsanlage erstellen. Damit ver­bunden ist eine Veränderung des Ober­und Unterkanals, die Erhöhung des Nutz- gefälles von 4,33 m auf 4,35 m sowie der Eiifbau eines neuen Wasserrades mit 4 m Durchmesser.

Die Bauunterlagen liegen beim Land­ratsamt zur Einsichtnahme auf.

Etwaige Einwendungen sind binnen 2 Wochen vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an gerechnet beim Landratsamt anzubringen.

Spätere Einwendungen, soweit sie nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, kön­nen nicht mehr berücksichtigt werden.

Calw, 19. Oktober 1947.

Landratsamt.

Lebensmittelvorbestellung

Vorbestellung der Lebensmittel im Mo­nat November 1947 für die Monate Dezember 1947 und Januar und Februar 1948.

» 1. Die Vorbestellung für 3 Monate (De­zember, Januar und Februar) wird im Monat November 1947 durchgeführt.

2. Die Verbraucher werden darauf hin­gewiesen, daß sie ihre Waren in den Monaten Dezember bis Februar bei dem Kleinverteiler beziehen müssen, bei dem sie ihre Vorbestellung im Monat Novem­ber vorgenommen haben.

3. Für das Vorbestellverfahren werden die Vorbestellabschnitte der Lebensmittel- Karte im November 1947 mit entspre­chendem Warenaufdruck wie folgt auf- gerufen:

Vorbestell-

abschnittg über

A Fett für alle Altersklassen der Normalverbraucher, TSV in Brot und Schwerarbeiter aller Kate­gorien.

B Käse für Jugendliche 1, Ju­

gendliche 2 und Erwachsene der Normalverbr. sowie Schwerarbei­ter 2. und 3. Kategorie.

C Nährmittel für alle Alters­

klassen der Normalverbraucher.

C Teigwaren für Schwerarbei­

ter aller Kategorien

D Zucker für alle Altersklassen

und Verbrauchergruppen, werd. und §till. Mütter und Schwer­arbeiter aller Kategorien.

E Kindernährmittelf. Säug­

linge, K 1 und K 2 der Normal­verbraucher.

F Kaffee-Ersatz für die Al­

tersklassen J 1, J 2 und Erwach­sene der Normalverbraucher.

G Käse der TSV in Brot der

Altersklassen J 1, J 2 und Er­wachsene.

4. Der Verbraucher läßt seine Vor­bestellabschnitte bei dem von ihm ge­wünschten Kleinverteiler in der Zeit vom

1. bis 15. November abtrennen. Die Stammabschnitte sind von den Kleinver­teilern abzustempeln. Gemeinschaflsver- pflegungseinrichtungen müssen ihre Vor­bestellbescheinigungen, welche ihnen durch das für sie zuständige Ernährungs­amt (Kartenstelle) ausgestellt werden, bei dem von ihnen gewünschten Klein­oder Großverteiler abgeben.

Um eine geordnete Versorgung zu ge­währleisten, werden die Klein Verteiler ersucht, auch ihrerseits die Verbraucher auf die rechtzeitige Abgabe der Vorbestell- abschnitte durch entsprechenden An­schlag hinzuweisen.

5. Die Kleinverteiler kleben die Vor­bestellabschnitte getrennt nach Warenart und Altersgruppen auf und reichen sie mit dem Vordruck 2 bis spätestens 18. No­vember den Bürgermeisterämtern (Kar­tenstellen) ein.

6. Sofort nach Eingang überprüft die

Kartenstelle die eingereichten Bestell­abschnitte und stellt nach Vordruck 3 die Vorbestell - EEmpfangsbescheinigungen in 3facher Fertigung aus, übergeben davon die Erst- und Zweitschrift bis spätestens 22. 11. den Kleinverteilern. Die Dritt- schrift nehmen die Kartenstellen zu ihren Akten. r ,,

7. Bis spätestens 25. November reichen

die Kleinverteiler die Erstschrift der Vorbestellungsempfangsbescheinigung dem Großverteiler ein, von dem sie die Belie­ferung wünschen.

8. Das Kreisernährungsamt bittet so­wohl die Verbraucher als auch die Ver­teiler dringend, die Vorbestellung gewis­senhaft und pünktlich durchzuführen. Ganz besonders wichtig ist auch die Ein­haltung der gestellten Termine, da sich andernfalls unliebsanie Schwierigkeiten bezüglich der Versorgung des Kreises mit Lebensmittgjn ergeben,

>' 9. Bis spätestens 30. November müssen die Großverteiler die Endzahlen der Vor­bestellabschnitte dem Kreisernährungs­amt eingereicht haben.

Calw, 24. Ol^pber 1947.

4 Kreisernährungsamt.

Wichtig für Kriegsbeschädigte!

Die nächsten Sprechtage der Orthop. Versorgungsstelle Reutlingen finden im Kreis Calw wie folgt statt:

In Calw in der Nebenstelle des Gesund­heitsamts (Altburgerstr. 12) am 8. 11. 1947, vormittags von -8.0011.00 Uhr, in Wildbad im Versorgungskranken­haus Rheumaheim am 8. 11. 1947 von 14.0015.30 Uhr.

Der orthopädische Sprechtag in Na­gold steht noch nicht fest; er wird recht­zeitig noch bekannt gegeben.

Kreissozialamt Calw Abt. Kriegsopferfürsorge

Hauptkörung für Eber 1947

Auf Grund der Weisung des Landwirt­schaftsministeriums Abi. Tierzucht vom 3. 6 1947 werden die Hauptkörungen für Eber im Kreis Calw nach folgendem Plan durchgeführt:

Dienstag, den 11. 11. 194 7,

11.30 Uhr in Altensteig, Marktplatz;

13.30 Uhr in Calw, Viehmarktplatz;

15.30 Uhr in Schwann, Körplatz.

Die Eberhalter haben alle über 6 Mo­nate alten zum Decken benützten Eber an einem der genannten Orte vorzuführen, wobei ihnen die Auswahl des Körortes überlassen bleibt.

Eber, die nicht zur Körung vorgeführt werden, gelten als nicht gekört und müs­sen umgehend kastriert bzw. geschlachtet werden.

Für etwa erkrankte Tiere ist ein tierärzt­liches Attest am Körort vorzulegen. Die Körbücher und Abstammungsnachweise sind zur Körung mitzubringen.

Die Bürgermeisterämter werden er­sucht, dies den öffentlichen und privaten Eberhaltern bekanntzugeben.

Calw, 20. Oktober 1947.

Landratsamt.