'Ausgabe von Kochmehl für Monat Oktober
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Für Monat Oktober 1947 erhalten Normalverbraucher, Normalverbiaucher in Gemeinschaftsverpflegung, TSV in Butter, TSV in Fleisch und TSV in Fleisch und Butter aller Altersklassen (täglich 30 g)
930 g Mehl.
Die Verteilung erfolgt bei Normalverbrauchern aller Altersklassen auf Sonderabschnitt 4, TSV in Butter aller Altersklassen auf Abschnitt 227, TSV in Fleisch aller Altersklassen auf Abschnitt 340, TSV in Fleisch und Butter aller Altersklassen auf Abschnitt 640 der Oktober- Lebensmittelkarten.
Der Bezug der Ware kann nach örtlichem Aufruf durch die Lebensmittel geschäfte erfolgen.
Calw, 22. Oktober 1947.
Kreisernährungsamt.
Versorgung mit Schuhcreme
Auf den Sonderabschnitt III der Lebensmittelkarte Oktober erhalten alle Normalverbraucher und Selbstversorger je eine Dose Schuhcreme (ca. 33 g).
Die Ausgabe in den Einzolhandels- geschäften erfolgt nach Aufruf durch die Bürgermeisterämter
Die Schuhcreme darf nur gegen Rückgabe von leeren Dosen abgegeben werden.
Kreiswirtschaftsamt.
Anmeldung irregulär requirierter Kraftfahrzeuge
Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen, daß alle anläßlich der Besetzung des Landes irregulär requirierten Kraftfahrzeuge erneut auf einem besonderen Formular angemeldet werden können.
Die Bürgermeister sind im Besitze der Anmeldungsformulare und können weitere Auskunft geben.
Die Anmeldungen müssen bis spätestens 2 0. 11. 1947 bei den Bürgermeisterämtern abgegeben werden.
Landratsamt Calw — Requisitionsamt —
Wassertriebwerk T Nr. 135
Georg Gutekunst, Säger in Haiter- bach, will sein bestehendes Wassertriebwerk T 135 abbrechen und auf seinem Grundstück einen Neubau für seine Wasserbenützungsanlage erstellen. Damit verbunden ist eine Veränderung des Oberund Unterkanals, die Erhöhung des Nutz- gefälles von 4,33 m auf 4,35 m sowie der Eiifbau eines neuen Wasserrades mit 4 m Durchmesser.
Die Bauunterlagen liegen beim Landratsamt zur Einsichtnahme auf.
Etwaige Einwendungen sind binnen 2 Wochen vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an gerechnet beim Landratsamt anzubringen.
Spätere Einwendungen, soweit sie nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Calw, 19. Oktober 1947.
Landratsamt.
Lebensmittelvorbestellung
Vorbestellung der Lebensmittel im Monat November 1947 für die Monate Dezember 1947 und Januar und Februar 1948.
» 1. Die Vorbestellung für 3 Monate (Dezember, Januar und Februar) wird im Monat November 1947 durchgeführt.
2. Die Verbraucher werden darauf hingewiesen, daß sie ihre Waren in den Monaten Dezember bis Februar bei dem Kleinverteiler beziehen müssen, bei dem sie ihre Vorbestellung im Monat November vorgenommen haben.
3. Für das Vorbestellverfahren werden die Vorbestellabschnitte der Lebensmittel- Karte im November 1947 mit entsprechendem Warenaufdruck wie folgt auf- gerufen:
Vorbestell-
abschnittg über
A Fett für alle Altersklassen der Normalverbraucher, TSV in Brot und Schwerarbeiter aller Kategorien.
B Käse für Jugendliche 1, Ju
gendliche 2 und Erwachsene der Normalverbr. sowie Schwerarbeiter 2. und 3. Kategorie.
C Nährmittel für alle Alters
klassen der Normalverbraucher.
C Teigwaren für Schwerarbei
ter aller Kategorien
D Zucker für alle Altersklassen
und Verbrauchergruppen, werd. und §till. Mütter und Schwerarbeiter aller Kategorien.
E Kindernährmittelf. Säug
linge, K 1 und K 2 der Normalverbraucher.
F Kaffee-Ersatz für die Al
tersklassen J 1, J 2 und Erwachsene der Normalverbraucher.
G Käse der TSV in Brot der
Altersklassen J 1, J 2 und Erwachsene.
4. Der Verbraucher läßt seine Vorbestellabschnitte bei dem von ihm gewünschten Kleinverteiler in der Zeit vom
1. bis 15. November abtrennen. Die Stammabschnitte sind von den Kleinverteilern abzustempeln. Gemeinschaflsver- pflegungseinrichtungen müssen ihre Vorbestellbescheinigungen, welche ihnen durch das für sie zuständige Ernährungsamt (Kartenstelle) ausgestellt werden, bei dem von ihnen gewünschten Kleinoder Großverteiler abgeben.
Um eine geordnete Versorgung zu gewährleisten, werden die Klein Verteiler ersucht, auch ihrerseits die Verbraucher auf die rechtzeitige Abgabe der Vorbestell- abschnitte durch entsprechenden Anschlag hinzuweisen.
5. Die Kleinverteiler kleben die Vorbestellabschnitte getrennt nach Warenart und Altersgruppen auf und reichen sie mit dem Vordruck 2 bis spätestens 18. November den Bürgermeisterämtern (Kartenstellen) ein.
6. Sofort nach Eingang überprüft die
Kartenstelle die eingereichten Bestellabschnitte und stellt nach Vordruck 3 die Vorbestell - EEmpfangsbescheinigungen in 3facher Fertigung aus, übergeben davon die Erst- und Zweitschrift bis spätestens 22. 11. den Kleinverteilern. Die Dritt- schrift nehmen die Kartenstellen zu ihren Akten. r ,,
7. Bis spätestens 25. November reichen
die Kleinverteiler die Erstschrift der Vorbestellungsempfangsbescheinigung dem Großverteiler ein, von dem sie die Belieferung wünschen. •
8. Das Kreisernährungsamt bittet sowohl die Verbraucher als auch die Verteiler dringend, die Vorbestellung gewissenhaft und pünktlich durchzuführen. Ganz besonders wichtig ist auch die Einhaltung der gestellten Termine, da sich andernfalls unliebsanie Schwierigkeiten bezüglich der Versorgung des Kreises mit Lebensmittgjn ergeben,
>' 9. Bis spätestens 30. November müssen die Großverteiler die Endzahlen der Vorbestellabschnitte dem Kreisernährungsamt eingereicht haben.
Calw, 24. Ol^pber 1947.
4 Kreisernährungsamt.
Wichtig für Kriegsbeschädigte!
Die nächsten Sprechtage der Orthop. Versorgungsstelle Reutlingen finden im Kreis Calw wie folgt statt:
In Calw in der Nebenstelle des Gesundheitsamts (Altburgerstr. 12) am 8. 11. 1947, vormittags von -8.00—11.00 Uhr, in Wildbad im Versorgungskrankenhaus — Rheumaheim — am 8. 11. 1947 von 14.00—15.30 Uhr.
Der orthopädische Sprechtag in Nagold steht noch nicht fest; er wird rechtzeitig noch bekannt gegeben.
Kreissozialamt Calw — Abt. Kriegsopferfürsorge —
Hauptkörung für Eber 1947
Auf Grund der Weisung des Landwirtschaftsministeriums — Abi. Tierzucht — vom 3. 6 1947 werden die Hauptkörungen für Eber im Kreis Calw nach folgendem Plan durchgeführt:
Dienstag, den 11. 11. 194 7,
11.30 Uhr in Altensteig, Marktplatz;
13.30 Uhr in Calw, Viehmarktplatz;
15.30 Uhr in Schwann, Körplatz.
Die Eberhalter haben alle über 6 Monate alten zum Decken benützten Eber an einem der genannten Orte vorzuführen, wobei ihnen die Auswahl des Körortes überlassen bleibt.
Eber, die nicht zur Körung vorgeführt werden, gelten als nicht gekört und müssen umgehend kastriert bzw. geschlachtet werden.
Für etwa erkrankte Tiere ist ein tierärztliches Attest am Körort vorzulegen. Die Körbücher und Abstammungsnachweise sind zur Körung mitzubringen.
Die Bürgermeisterämter werden ersucht, dies den öffentlichen und privaten Eberhaltern bekanntzugeben.
Calw, 20. Oktober 1947.
Landratsamt.