N achrichtenblatt

der Militär-Regierung für den Kreis Calw

Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises

CALW

Freitag, 12. September 1947

Nr. 36

Lebensmittelversorgung

Gemäß Weisung des Landwirtschaftsministeriums Tübingen können für die Zeit vom 11. bis 20. September 1947 bezogen werden:

Brot:

Alters­

klasse

Bewertung Gramm:

Normal­

verbraucher

TSV.

Butter

TSV. Fleisch u. Schlachtfette

TSV, Fleisch und Butter

Abschnitte

03 J.

1000

2

202

302

602

36 J.

1000

3

203

303

603

36 J.

500

6

206

306

606

6 J. u. älter

1000

3

203

303

603

6J.u. ,

1000

6

206

306

606

Zulagenempfänger: ( Schwerarbeiter

1. Kat. auf Abschnitt 163

2. Kat. auf Abschnitt 263

264

3. Kat. auf Abschnitt 363

364

250 g Brot 500 g

250 g (zus. 750 g Brot)

1000 g

250 g (zus. 1250 g Brot)

Werd. und still. Mütter auf Abschnitt 904 250 g Brot.

Brotkarten für SV. auf Abschnitt 806 bis 810 je 1000 g (zus. 5000 g Brot).

Fleisch:

Alters­

klasse

Bewertung

Gramm:

Normal­

verbraucher

TSV.

Butter

TSV.

Brot

TSV. Brot u. Butter

Abschnitte

0 3 J.

je 50

1314

213214

113114

513514

3 6 J.

je 50

1415

214215

114115

514515

* 610 J.

je 50

1516

215216

115116

515516

1018 J.

je 50

1720

217220

117120

517520

über 18 J.

je 50

1618

216218

116118

516518

Zulagenempfänger:

Schwerarbeiter

1. Kat.

2. Kat. auf Abschnitt 267 bis 270" je 50 g (zus. 200 g Fleisch).

3. Kat. auf Abschnitt 367 bis 369 je 50 g; 370 100 g (zus. 250 g Fleisch). Werd. und still. Mütter auf Abschnitt 906 60 g Fleisch.

Vollmilch :

Kinder von 0--3 Jahre täglich Y Liter. Jgdl, von 1018 Jahre täglioh % Liter. Kinder von 36 Jahre täglich % Liter. Word. u. still. Mütter täglich % Liter. Jgdl, von 610 Jahre täglich % Liter. ^ y

Calw, 8. September 1947. ; Kreisernährungsamt.

Fortsetzung der Volksküchenspeisung

Dank der Unterstützung durch den Herrn Gouverneur des Kreises, Gomman- dant Frenot, wird es möglich sein, die Volksküchensuppe, deren Qualität in letz­ter Zeit verbessert werden konnte, in etwas größeren Mangen auch im Winter

wieder auszugeben. Im Gegensatz zu allen anderen Kreisen und Zonen kann die Volksküchensuppe auch weiterhin markenfrei abgegeben werden, was für die Bevölkerung eine ganz besondere Erleich­terung bedeutet.

Landratsamt.

Essigausgabe für Monat August 1947

Laut Weisung des Landwirtschafts­ministeriums erhalten für Monat August alle Verbrauchergruppen über 18 Jahre Y Liter Essig.

Die Ausgabe erfolgt an:

Normalverbr. auf Sonderabschnitt 47

TSV. Brot auf Sonderabschnitt 140

TSV. Butter auf Sonderabschnitt 247

TSV. Fleisch und Schlachtfette

auf Sonderabschnitt 340 TSV. Brot und Fleisch

auf Sonderabschnitt 440 TSV. Brot und Butter

auf Sonderabschnitt 540. TSV. Fleisch und Butter

auf Sonderabschnitt 640 Vollselbstvers. auf Sonderabschnitt 704

Der Essig kann nach örtlichem Aufruf : bezogen werden.

Calw, 6. September 1947.

Kreisernähr u n g sa-m t.

Besetzungsfranken

Die Bevölkerung wird auf die im Jour­nal Offlciel Nr. 102 vom 29. August (Seite 1021) veröffentlichte folgende Bekannt­machung hingewiesen:

Durch Anordnung des Ministre des Finances in Paris sind im französischen Besetzungsgebiet auf Franken lautende Banknoten, sogenannteBesetzungsfran­ken, zum ausschließlichen Gebrauch für das französische oder alliierte Personal, in Umlauf gesetzt worden.

Alle deutschen Verwaltungen, juristi­schen und natürlichen Personen, werden, daher daran erinnert, daß es ihnen ver­boten ist,Besetzungsfranken, ganz gleich aus welchem Grunde, zu besitzen, zu kaufen, zu verkaufen oder einzuwech­seln.

Ausnahmegenehmigungensind zugelas­sen zu Gunsten von Angestellten der Militärregierung, die mit Rücksicht auf ihre Dienstobliegenheiten mit Besetzungs­franken zu arbeiten haben.

Diese Ausnahmen werden unter der Verantwortung der Behörden, die sie er­teilt haben, gewährt. Land ratsamt.

Bekanntmachung an die Inhaber der Apotheken, Drogerien u. Einzelhandete- geschäftc des Kreises Calw

Beim Einkauf von Waren müssen heute oft das für die Verpackung der Waren erforderliche Verpackungsmaterial bzw. bei Flüssigkeiten Gefäße und Flaschen mitgebracht werden oder es wird für die] Abgabe einer Ware Altmaterial gefordert.

Die Ausgewiesenen (Östüüchtlinge), die ihr gesamtes Hab und Gut yadftren haben