| karte können ab Samstag, 9. Augnst 1947, {bezogen und abgegeben werden: je 20 Zigaretten oder

' je 5 Zigarren oder Stumpen zu 15 bis 30 Rpf. Friedenspreis oder je 6 Zigarren zu 10 Rpf. Friedenspreis oder

je 10 Zigarillos oder je 2 Rollen Kautabak.

2 Abschnitte zusammen berechtigen zum Bezug von 1 Päckchen Tabak.

Ein Verkauf vor dem oben angegebenen Termin wird ausdrücklich verboten. Zu­widerhandelnde haben mit dem Entzug der Erlaubnis zum Tabakwarenverkauf zu rech­nen. Der Verkauf muß am 13. 8. 47 ein­schließlich beendet sein. ,

Die Tabakwarenverkaufsstellen haben die abgetrennten Abschnitte bis spätestens Frei­tag, 15. August 1947, über das Bürgermei­steramt dem Kreiswirtschaftsamt einzu­reichen.

Kreisw i rtschaftsamt

Versorgung der Bevölkerung mit Schuhreparaturen

Das Landeswirtschaftsamt gibt bekannt:

Die Zuteilungen von Reparaturmaterial an das Schuhmacherhandwerk sind immer noch derart knapp, daß es vorerst nicht möglich ist, alle Anforderungen zu befrie­digen. Die Gummimengen, die während der vergangenen 12 Monate zur Verfügung ge­stellt werden konnten, haben gerade aus­gereicht, um pro Kopf der Bevölkerung eine Schuhbesohlung durchzuführen. Auch die Beschaffung der zur Ausführung der Reparaturen benötigten Kleinmaterialien ist immer noch mit größten Schwierigkei­ten verknüpft, da diese zum überwiegen­den Teil aus anderen Zonen bezogen wer­den müssen. Die Bevölkerung wird gebe­ten, den gegebenen Verhältnissen das nö­tige Verständnis entgegenzubringen.

Wichtig für den Tabakkleinpflanzer

Das Wirtschafteministerium in Tübingen teilt mit:

Die Tabakpflanzen haben jetzt wohl überall mindestens eine Höhe von 3040 cm erreicht. Die Pflanzen müssen behäufelt werden, um ihnen den nötigen Halt zu ge­ben und die Bildung neuer Seitenwurzeln anzuregen. Die Arbeit d@> Häufelns wird in der Weise vorgenommen, daß man die Blätter oben vorsichtig zusammenfaßt und den Boden an die Pflanzen heranzieht. Die Tabakpflanze soll möglichst hoch angehäu­felt werden, auf die untersten zwei klei­nen Blätter braucht keine Rücksicht ge­nommen zu werden. Man darf jedoch nicht die brauchbaren Fußblätter oderGrum- pen mit Boden bedecken und selbstver­ständlich auch keine Wurzeln verletzen.

Die großblättrige Tabakpflanze braucht zu ihrem Wachstum neben viel Licht und Wärme auch viel Wasser. Notwendig ist es aber, jetzt mit demGeizen des Tabaks zu beginnen. Aus den Achseln der oberen, oft auch der unteren Blätter sprießen Sei­tentriebe hervor, Geize genannt, die ent­fernt werden müssen. Man geizt, sobald man die Seitentriebe mit den Fingern rich­tig fassen kann. Dabei muß man darauf achten, daß der Blattgrund nicht verletzt wird.

Die Blütenstände werden nicht geköpft, man läßt sie bis zum Samen ausreifen.

Obst- und Gemüseerzeugerhöchstpreise

Von der Landesdirektion der Wirtschaft Preisaufaichtsstelle Tübingen wur­den folgende Obst- und GemüseerzeugerhöchstpreiM festgesetzt:

Obst:

Kirschen (Preiskarte Nr. 9/47)

Erdbeeren .* » .

Stachelbeeren, reife kloinfrüchtige Ware

May Duke und ähnliche großfrüchtige Ware, von der höchstens 40 Stück 500 g wiegen . Johannisbeeren, rote und weiße

schwarze . . . ,

Gartenhimbeeren. . . ,

Waldhimbeeren (Sammlerpreis)

Heidelbeeren (Sammlerpreis) . . , , , , ,

Brombeeren, Güteklasse I A ,

Güteklasse A .........

f r eiße Klaräpfel, Güteklasse I A.

laräpfel und gleichwertige Sorten, Güteklasse A

Güteklasse B.

Falläpfel, Güteklasse C.,

Bunte Julibirnen und gleichwertige Sorten

Güteklasse I A.. , ,

Güteklasse A. . »

Güteklasse B.,

Pfirsiche, Größe I (über 6 cm Durchmesser) . .

Größe II ...

Pflaumen, Zwetschgen, Mirabellen und Reineclauden: Preisgruppe I: Mirabelle v. Nancy, Mirabelle

v. Metz, gr. grüne Reineclaude.

Preisgruppe II: Althans Reineclaude, Kirkes Pflaume, Gute von Bry, Ruth Gersteller, The Czar, Anna Späth, Mirabelle von Flotow, Lützesachser Frühzwetschge, Wangenheimer Frühzwetschge, Zimmers Frühzwetschge, Ersinger Frühzwetschge, Blaue Edelzwetschge Preisgruppe III: Reineclaude von Quillins, Rivers Frühpflaume, Ontariopflaume, Bühl. Frühzwetschge, Italienische Zwetschge Preisgruppe IV: König Viktor, Blaue Pflaume,

Hauspflaume.

Preisgruppe V: Sonstige Spillinge, Ernte- oder Haferpflaume ..

Gemüse:

Kopfsalat

Mindestgewicht 150 g .

Mindestgewicht 300 g. . ,

Mindestgewicht 450 g . . . . , , ,

Endivie

Größe I, Mindestgewicht 400 g . , , . ,

Größe.II, Mindestgewicht 300 g. . . , .

Blattspinat .. - .

Wurzelspinat. f ,

Mangold .......... j, ,

Rhabarber

rotfleischig

rotstielig . . . , .

grünstielig.

Radieschen

(15 Stück im Bund) Mindestdurchmesser 1 cm Typ Würzburger (15 Stück im Bund) . Rettiche

mit frischem Laub (5 Stück im Bund) .

Größe I, Mindestdurchm. 7 cm mit fr. Laub Größe II. Mindestdurchm. 5 cm mit fr. Laub Größe III, Mindestdurchm. 4 cm mit fr. Laub aus Feldanbau (dürfen nur ohne Laub nach Gewicht verkauft werden) . . . ,

Karotten, ohne Laub 5 . s , s

Rote Rüben

Kohlrabi

Größe 00 (über 9 cm Mindestdurchmesser) . «

Größe 0 (über 8 cm Mindestdurchmesser) . Größe I (über 7 cm Mindestdurchmesser) . Größe II (über 47 cm Mindestdurchmesser) . Größe III (über 24 cm Mindestdurchmesser)

auf gerissene Ware.

Blumenkohl

Gr. 0 (über 32 cm Auflage-Durchmesser .

Gr, I (2632 cm Auflage-Durchmesser) . »

Gr. II (2026 cm Auflage-Durchmesser) <

Gr. III (1520 cm Auflage-Durchmesser) .

Gr. IV (1015 cm Auflage-Durchmesser) .

ab ab

4.8.1947 11.8.1947

Rpf. Rpf.

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