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Deutsche Kriegsgefangene in Frankreich

bVordiJransicTit in 6%'rgerüclwr Klei­dung, ohne Kopfbedeckung;

11 . 2 politische Fragebogen, die wahrheits-

V getreu und pünktlich ausgefüllt sein müssen.

Ehemalige Berufssoldaten werden nicht eingestellt Auch werden solche Bewerber nicht eingestellt deren Vergangenheit ins- besopdere in politischer und krimineller Hinsicht nicht einwandfrei nachgeprüft werden kann.

V Es sollen sich nur solche Bewerber mel­den, die wirklich Interesse am Polizeiberuf haben und sich bei der Polizei eine Lebens­existenz schaffen wollen.

Bei der ersten Vorstellung der Bewerber beim Landespolizei-Oberkommissariat Calw (Bischofstraße 2) genügt die Vorlage eines Bewerbungsgesuches mit Lebenslauf, poli­tische Fragebogen, Erklärung- über Vor­strafen, Erklärung über Schuldenfreiheit und Erklärung über unbeschränkte Ver­wendbarkeit im Polizeidienst. Die übrigen Unterlagen können später nachgereicht werden.

Landespolizei-Oberkommissariat * Calw

Ausbruch der Pferderäude

Zwei Erkrankungsfälle an Pferderäude sind in einem Gehöft in Calw festgestellt worden.

Landratsamt.

Zuchtvieliabsatzvcranstaltuiig

Der Württ. Fleckviehzuchtverband für den Sülchgau führt am 17. und 18. Juli 1947 eine Zuchtviehabsatzveranstaltung für Bul­len in 3er Tiertuchthalle in Herrenberg durch. Angemeldet sind ca. 65 Bullen.

Beginn der Sonderkörung: Donnerstag, 17. 7. 1947, um 13 Uhr. Beginn der Absatz­veranstaltung: Freitag, 18. 7. 1947, um 9.30 Uhr.

Die Gemeinden und die Bullenhalter mel­den ihren Bedarf bei den Geschäftsstellen Herrenberg und Unterjesingen bis späte­stens 8. Juli 1947 an.

Württ. Fleckviehzuchtverband für den Sülchgau

Geschäftsstelle Unterjesingen b. Tübingen

Sammeln von Nadelholzzapfcn für Brennzwecke

Das Sammeln von Nadelholzzapfen für Brennzwecke ist an allen Werktagen in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnen­untergang und ohne Erlaubnisschein für jedermann frei, der die gesammelten Zapfen mit Handwagen heimführt.

Ein Erlaubnisschein ist erforderlich und bei dem zuständigen Forstamt zu beantra­gen, wenn die Zapfen mit Gespann oder Lkw. abgeführt werden. Für ein bespann­tes Fuhrwerk ist ein Preis von 5 RM., für einen Lkw. bis einschl. 3 Tonnen 10 RM., für einen schweren Lkw. 15 RM. zu be­zahlen.

Die unter obigen Bedingungen für Brenn- ' zwecke gesammelten Zapfen dürfen nur für den Eigenbedarf verwandt werden. Verkauf oder Tausch ist verboten.

Bei Verwendung der Zapfen für tech­nische Zwecke oder bei Weiterverkauf der Zapfen ist das Sammeln nur mit einem Er­laubnisschein und zum Preis von 0.50 RM. für einen Zentner Zapfen gestattet.

Der Kreisforstmeister Calw I.

Das Gouvernement Militaire weist darauf hin, daß z. Z. in der Bevölkerung tenden­ziöse Gerüchte über die Lage der in Frank­reich zurückgehnltenen deutschen Kriegs­gefangenen im Umlauf seien. Diese Ge­rüchte entsprechen nach Feststellung der französischen Militärregierung nicht den Tatsachen; der Sachverhalt ist vielmehr folgender:

Zwischen der französischen Regierung und den amerikanischen Behörden wurde am 1. 3. 1947 ein Abkommen unterzeichnet, in dem der Rückführungsplan sämtlicher in Frankreich zurückgehaltener Kriegsgefan­genen, die durch die französische o4er ame­rikanische Armee gefangen genommen wur­den, festgelegt worden ist.

Bis 1. 1. 1947 hatte die französische Re­gierung 405 000 deutsche Kriegsgefangene entlassen und -zurüekgeführt. Es handelt sich hierbei um 40 Proz. sämtlicher sich in Frankreich befindlicher ehemaliger deut­scher Wehrmachtsangehöriger. Eine inter­nationale Verpflichtung für die Rückfüh­rung liegt nicht vor, da auf Grund der Gen­fer Konvention mit Ausnahme der schwerkranken Kriegsgefangenen die Kriegsgefangenen erst nach Unterzeich­nung des Friedensvertrags entlassen wer­den müssen. Ein Rüekführungsprogramm, das die Rückführung von etwa 20 000 Kriegsgefangenen pro Monat vorsieht, wird z. Z. durchgeführt. Demnach werden be­vorzugt zurückgefühA:

die Kriegsgefangenen, die besondere Dienste geleistet haben, offenkundige Antifaschisten.

Gefangene über 50 Jahre,

Väter von mindestens 4 Kindern, Witwer, die für 2 oder mehr Kinder zu sorgen haben,

Gesellschaft für Gesundheitsfürsorge und Kriegsgefangenendicnst Kreiskomitee Calw, Landratsamt

Suchdienst für vermißte Mili­tär- und Zivilpersonen Durch die Landesdirektion des Innern ist für das französisch besetzte Gebiet Württem­bergs und Hohenzollerns ein Landessuch- dienst für Vermißte und Kriegsgefangene in Tübingen errichtet worden. Der Landessuch­dienst wird nach Vermißten deutscher Staatsangehörigkeit forschen, sowohl nach Militär- wie auch Zivilpersonen. In allen Kreisen sind die Arbeiten durch die Land­ratsämter eingeleitet. Es ist nun dringendste Aufgabe der Angehörigen, jeden Vermißten in der Familie auf dem Bürgermeisteramt sofort anzumelden. Als vermißt gelten alle die Personen, von denen seit Jahren keine selbstgeschriebene Nachricht eingegangen ist. Auch die Flüchtlingsfamilien im Kreis soll­ten bei dieser Aktion ihre fehlenden näch­sten Angehörigen zur Nachforschung an- melden. Auf Grund einer im Februar d. J. erfolgten Erhebung wurden im Kreis Calw noch 2120 vermißte Militärpersonen und 178 Zivilpersonen festgestellt. Diese Zahlen sind eher zu nieder als zu hoch angegeben. Im Gegenteil. Gerade in den größeren Ge-, meinden unseres Kreises fehlen noch so viele Wehrmachitangehörige aller Truppenteile, wo die Eltern und Frauen ohne jede Nach­richt sind, so daß mit allem Nachdruck er­sucht werden muß: Meldet Eure Vermißten! Laßt es Euch nicht verdrießen, weil Ihr

Kriegsgefangene über 40 Jahre.

Die französische Regierung bietet allen deutschen Kriegsgefangenen die Möglich­keit, von jetzt ab Verträge zu unterzeich­nen, nach denen sie sich als freie Arbeiter in Frankreich aufhalten können. Diese Per­sonen erhalten die gleichen Vergünstigun­gen wie sämtliche ausländischen Arbeiter in Frankreich mit der Möglichkeit, ent­weder ihre Familien nachkommen zu las­sen, oder einen Teil ihres Verdienstes ihren in Deutschland zurückgebliebenen Familien zu übersenden.

Die Militärregierung weist ausdrücklich darauf hin, daß die Haltung Frankreichs, was die Behandlung zurückgehaltener deut­scher Kriegsgefangener anbelangt, ungleich liberaler wa? als diejenige, welche Deutsch­land während ungefähr 5 Jahren gegenüber beinahe 2 Millionen Kriegsgefangener in seinen Lagern an den Tag legte und von denen während mehrerer Jahre ungefähr eine Million als politische Häftlinge oder Zwangsarbeiter deportiert wurden.

Frankreich hat ferner darauf verzichtet, sich auf ein gesetzmäßiges Wiedergutr maehungsrecht zu berufen, indem es als Ausgleich für die Zerstörungen und Plün­derungen, die , es infolge der militärischen Operationen und der deutschen Besetzung in Frankreich erdulden mußte, hätte Ar­beitskräfte beanspruchen - können.

Die französische Militärregierung legt Wert darauf, daß diese Ausführungen der Bevölkerung bekannt gegeben werden, um der Bevölkerung dadurch die Anstrengun­gen zu zeigen, die Frankreich gemacht hat, um die Rückkehr der deutschen Kriegs­gefangenen zu fördern.

Landratsamt.

schon so Vieles unternommen und keine Nachricht kam. Der Landessuchdienst wird alles daran setzen, Klärung zu schaffen. Seine Verbindungen ermöglichen beste Aus­wertung aller gemachten Meldungen. Dies gilt auch für die Ausgewiesenen usw., die ihre vermutlich noch lebenden Angehörigen (Zivilvermißte und Militärpersonen) noch nicht gefunden haben. Geht auf die Bürger­meisterämter und gebt dort die genauen Per­sonalien der Vermißten an. Aufschriebe über den letzten Aufenthaltsort, Dienstgrad, Feld- post-Nr., Truppenteil, der kleinste Fingerzeig kann bei dieser neuen Sucharbeit Klärung bringen. Die Suchaktion nach den eltern­losen Kindern ist ebenfalls bereits im Gange. Nach dieser Einleitung des Suchdienstes folgt die Erfassung aller Kriegsgefangenen, die unbedingt ebenfalls wenn die Auffor­derung erfolgen wird auf den Bürgermei­sterämtern gemeldet werden müssen. Daran anschließend werden im Kreis alle Wehr­machtsgräber erfaßt. Der Landessuch­dienst hat eine große Aufgabe übernommen. Alle beteiligten Angehörigen haben die Pflicht, diese Arbeit durch ihre Meldungen zu unterstützen.

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Ägyptische Gefangenschaft. Es ist nicht möglich, Geld an Kriegsgefangene in Kairo zu senden.

Jugoslawien-Pakete können zur Zeit nicht über Ulm gesandt werden, was dringend zu beachten ist. Das Ev Jungmännerwerk Ulm existiert weiter, ist also nicht aufgelöst, wie

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