Obst- und Gemüseerzeugerhochstpreise

ab 30. Juni 1947

Von der Landesdirektion der Wirtschaft Freisaufsichtsstelle Tübingen -wurden fol­gende Obst- und Gemüseerzeugerhöchstpreise festgesetzt:

Obst:

i. Süßkirschen:

Preisgruppe I (großfmichtige Knorbelkir- scheu u. die Spitzenklasse der Herzkirschen) 34 Rpf. je 0,5 kg.

Preisgruppe II (sonstige Knorbeikirschen sowie Herzkirschen mit gutem Verbrauchs­wert) 30 Rpf. je 0,5 kg

Preisgruppe III (alle kleinfrüchtigen Sor­ten, Wasserkirschen, sowie übrige Sorten mit geringem Verbrauchswert) 26 Rpf. je 0,5 kg. II. Sauerkirschen:

Preisgruppe I große, lange Lotkirsche (Schattenmorelle) 32 Rpf. je 0,5 kg.

Treisgruppe II Königsamarella, Osthei- mer Weichsel, Diemitzer Amarelle 28 Rpf. je 0,5 kg.

Preisgruppe III kleinfrüchtige Sorten (Preßkirschen) 24 Rpf, je 0,5 kg.

Erdbeeren 50 Rpf.; Stachelbeeren, unreife und hartreife Ware 27 Rpf.* reife klein­früchtige Ware 22 Rpf., May Duke und ähn­liche großfrüchtige Ware, von der höchstens 40 Stück 500 g wiegen, 27 Rpf.; Johannis­beeren, rote und weiße, 26 Rpf., schwarze 47,5 Rpf.: Gartenhimbeeren 54 Rpf.; Wald­himbeeren (Sammlerpreis) 40 Rpf.; Heidel­beeren (Sammlerpreis) 40 Rpf., alles je 0,5 kg.

Gemüse:

Kopfsalat, Mindestgewicht J.50 g 7 Rpf., Mindestgewicht 300 g 10 Rpf., Mindestgewicht 450 g 14 Rpf. je Stück; Blattspinat 14 Rpf. je 0,5 kg; Wurzelspinat 10 Rpf. je 0,5 kg; Mangold 10 Rpf. je 0,5 kg; Zuckerrüben- Jungpflanzenblätter mit Stielen 8 Rpf. je 0,5 kg; Rhabarber, rotfleischig 10 Rpf., rot­stielig 7,5 Rpf., grünstielig 6,5 Rpf. je 0,5 kg; Radieschen (15 Stück im Bund) Mindest­durchmesser 1 cm 8 Rpf., Typ Würzburger (15 Stück im Bund) 10 Rpf. je Bund; Ret­tiche ( 5 St. im Bund) 712 Rpf. je Bund:

Die vom Landratsamt (Umsiedlungsamt) Calw ausgestellten Ausgewiesenen - Aus­weise

Nr. 25 391, ausgestellt für Martha Basan, Engelsbrand,

Nr. 25 859, ausgestellt für Charlotte Eckelt, Birkenfeld,

Nr. 25 120, ausgestellt für Walter Pfarr, Nagold

sind in Verlust geraten und werden für un­gültig erklärt.

Calw, 19. Juni 1947.

Landratsamt ' Umsiedlungsamt

Tabakkleinpflanzer

In der Zeit vom 10. bis 30. Juni 1947 sind die angebauten Pflanzen anzumelden. Die Anmeldung geschieht am Orte mit Zollamt bei diesem, sonst beim . Bürgermeisteramt.

Wer die rechtzeitige Anmeldung ver­säumt, macht sich strafbar, verliert den Anspruch auf Umtausch und ist trotzdem zur Ablieferung des Tabaks verpflichtet.

Näheres siehe Bekanntmachungen in den Tageszeitungen und Aushänge bei den Bür­germeisterämtern.

Hauptzollamt Rottweil a. N.

Größe I, Mindestdurchm. 7 cm 13 Rpf., Größe II, Mindestdurchm. 5 cm 9 Rpf., Größe III, Mindestdurchm. 4 cm 6 Rpf. je Stück, ohne Laub (aus Feldanbau) 8 Rpf. je 0,5 kg; Karotten (Treibware), 10 Stück im Bund, Mindestdurchm. 2 cm 21 Rpf. je Bund; Rote Rüben, 5 Stück im Bund, Mindest­durchm. 5 cm 16 Rpf. je Bund; Kohlrabi Größe 0 (über 9 cm Mindestdurchm.) 18 Rpf., Größe I (über 7 cm Mindestdurchm.) 14 Rpf., Größe II (über 47 cm Mindestdurchm.) 12 Rpf., Größe III (über 24 cm Mindest­durchm.) 5 Rpf. je Stück, aufgerissene Ware 18 Rpf. je 0,5 kg. Blumenkohl Größe 0 (über 32 cm Auflage-Durchm.) 67 Rpf., Größe I (2632 cm Auflage-Durchm.) 51 Rpf., Größe II (2026 cm Auflage-Durchm.) 39 Rpf., Größe III (1520 cm Auflage-Durchm.) 31 Rp%, Größe IV (1015 cm Auflage- Durchm.) 20 Rpf., Größe V (510 cm Auf­lage-Durchm.) 9 Rpf. je Stück, beim Verkauf nach Gewicht, höchstens 3 Blattkränze, Deckblätter gestutzt, Güteklasse A 32 Rpf., Güteklasse B 25 Rpf. je 0,5 kg; Frühwir­sing 20 Rpf. je 0,5 kg; Gurken (Treibware) 46 Rpf. je 0,5 kg; Frühlingszwiebel (mind. 5 Stück im Bund), Mindestdurchm. 4 cm 21 Rpf. je 0,5 kg; Erbsen 23 Rpf. je 0,5 kg; Schnittpetersilie 29 Rpf. je 0,5 kg; Früh­weißkohl 17 Rpf. je 0,5 kg.

Vorstehende Erzeugerpreise sind Höchst­preise und verstehen sich im Falle des Ver­kaufs über eine Bezirksabgabestelle ein­schließlich der BASt-Gebühr; sie gelten, so­weit nichts anderes bestimmt ist, jeweils für sortierte Ware der Güteklasse A. Waren von geringerer Güte und unsortierte Ware sind entsprechend der Wertminderung Waren der Güteklasse B mindestens um 20 v. H. billiger zu berechnen.

Die für den Kreis Calw gern. Erlaß der Preisaufsichtsstelle vom 6. 5. 1947 geltende Regelung ist vorstehend berücksichtigt.

Calw. 24. Juni 1947.

Landratsamt Preisbehörde

Eintragungen in den Lohnsteuerkarten 1947

Mit dem Erscheinen der neuen Lohn­steuerrichtlinien für die französische Be­satzungszone ist in den nächsten Wochen noch nicht zu rechnen. Die bis. 30. Juni wv befristete Gültigkeitsdauer der auf den Lohnsteuerkarten 1946 oder in Ausnahme­fällen auf den Lohnsteuerkarten 1947 ein­getragenen steuerfreien Beträge für er­höhte Werbungskosten und Sonderausga­ben, für außergewöhnliche Belastungen und für Versehrte wird deshalb bis auf wei­teres, längstens aber bis 31. Dezember 1947, verlängert. Eines besonderen Antrags des Arbeitnehmers oder eines besonderen Ver­merks des Finanzamts auf der Lohnsteuer­karte bedarf es nicht. Auf die Bekannt­machungen des Finanzamts vom 21. 12.1946 (Naehrichtenblatt 1947 Nr. 1) und vom 27. 3. 1947 (Nachrichtenblatt 1947 Nr. 13) wird im übrigen verwiesen.

Den 23. Juni 1947.

Die Finanzämter Hirsau und Neuenbürg.

Achtet

auf den Kartoffelkäfer!

Erfassung der Kinder, die infolge der Kriegsereignisse von ihren Eltern getrennt wurden

Der Landessuchdienst für Vermißte und Kriegsgefangene in Tübingen führt im Rahmen seiner Suchaktion eine Neuerfas­sung aller minderjährigen Kinder durch, die seit 1. 9. 1939 infolge der Kriegs- ereignisse von ihren Eltern getrennt wur­den und noch nicht mit diesen .wiederver­einigt sind. Um eine restlose Erfassung dieser Kinder, die sich bereits in Pflege­stellen und Anstalten befinden, sicherzustel­len, ersuche ich alle Pflegeeltern und An­stalten ohne Rücksicht auf die frühere polizeiliche Anmeldung die in Betracht kommenden Kinder sofort bei den Einwoh­nermeldeämtern anzumelden.

Die Bürgermeisterämter haben diese Kin­der-nach einem bestimmten Vordruck, der ihnen zugehen wird, beschleunigt dem Kreisjugendamt Calw mitzuteilen unter Anschluß von 3 Lichtbildern.

Alle Photogeschäfte werden hiermit auf­gefordert, diese Lichtbilder bevorzugt her- zustelten.

Landratsamt.

An die Bevölkerung!

Die nachstehend aufgeftihrten Personen werden gesucht. Jedermann, insbesondere alle verschleppten und umgesiedelten Per­sonen, die den Gesuchten Lagern oder sonstwo begegnet sind oder über den Aufenthalt oder sonstige Tatsachen, die zur Ermittlung derselben führen können, Aus­kunft geben können, wird aufgefordert, dies sofort hierher zu melden.

P e r e 11 i, Guiseppe, Nat. Ital., Feldpost- Nr. 81428, Gefangener.

Pastorell i, Tommaso, geb. 1922, Nat.

Ital., Feldpost-Nr. 57 390, Gefangener. Laffermani, Jankel u. Sarah, geb. 9.11, 1886 in Biskupice und 14.1.1892 in Leczn, Nat Polen, befanden sich im Juni 1945 in einem UNRRA-Lager.

R.a stawiecki, Jan, geb. ungefähr 1905, von Bologna nach Deutschland deportiert befand sich in Straßburg, dann wurde er in der französischen Zone gesehen. Simanski, Agnoze (Schlmanski, Helene), geb. 1895, Nat. Polen, angeblich Litauen, hat angeblich Litauen vor der Ankunft der Russen verlassen und ist nach Deutsch­land oder Oesterreich gekommen. Bergmann, K., Nat. Luxemburg, Haupt­feldwebel, Feldpost-Nr. 29 240 B.

P e i s c h a t, Nat. Luxemburg, Hauptfeld­webel, Feldpost-Nr. 0 2210, Inf.Div. 3 Cie.- Gerhard, Nat. Luxemburg, Unteroffizier, Feldpost-Nr. 29 240 B.

C o 1 o n n a, Giuseppe, geb. 1923, 'Nat. Ital., Gefangener im Lager Segnach 59 390. Roczankowski, Kazimierz, 36 Jahre, Nat. Pol., letzte Adresse: Zuchthaus Bran­denburg.

Terracina, Franca, 19. 3. 25'in Rome, Nat. Ital., aus Rassegründen deportiert Schmidt, Gerhard, 8. 10. 27 in Miedar, Nat. Polen, 7. Ausbildungskomp. Danzig- Langfuhr.

P y t e 1, Roman, ll. 2. 14, 1942 in Muskaken, Kreis Neidenburg, Ostpreußen. Zarzewski, Mieczyslaw, 8. 5. 01 in Wre- zesien, Nat. Polen, durch die Gestapo am 17. 2. 44 verhaftet und im Lager Zabikow interniert. Dann vermutlich Ravensbrück.

Ausgewiesenen-Ausweise