An die Bevölkerung!
Wer kann Auskunft geben über Stephan Lautenbach, geb. am 22. Mai 1922 in New-Havenne (USA.), Freiwilliger ;n der US.-Armee und als vermißt gemeldet im Dezember 1946 War im Stalag XII a interniert. Litt an Gedächtnisschwund und besaß keinerlei Ausweispapiere.
Jedermann, 'der dem Gesuchten in Lagern oder sonstwo begegnet ist oder über den Aufenthalt oder sonstige Tatsachen, die zur Ermittlung desselben führen können, Auskunft geben kann, wird aufgefordert, dies sofort hierhei zu melden. Insbesondere alle Krankenanstalten und Krankenhäuser des Kreises werden zur genauen Nachforschung aufgefordert.
L a n d r a t s a m t.
Untersuchung der •Heustöcke
Die schon über ein Jahrzehnt zurückreichenden Bemühungen, die Selbstentzündung von Heustöcken nach Möglichkeit zu unterbinden, hatten vor dem Kriege einen beachtlich hohen Stand erreicht. Auch heute, wo wir mehr denn je auf die Erhaltung unseres Volksveamögens angewiesen sind, darf -eine nachteilige Aenderung hierin nicht eintreten. Die Feuerwehren, der Städte Calw, N a - g o,l d und Neuenbürg wurden durch die Wiirtt. Gebäudebrandversicherungsanstalt in Stuttgart mit Heustocksonden ausgerüstet, die der Bevölkerung unengeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Landwirte des Kreises werden daher aufgefordert, ihre Heustöcke regelmäßig und sorgfältig vom 3. Tag bis etwa zum 130. Tag nach Einbringung des Heus zu überwachen und bei Wahrnehmung verdächtiger Erscheinungen (Auftreten eines, auffallend starken brandigen Geruchs, ungleichmäßigem Zusammensinken des Heus, Aufsteigei! von Wärme, Dampf oder Dunst!) sofort das Bürgermeisteramt zu verständigen, damit dieses im Benehmen mit dem Wehrführer das Weitere veranlaßt. Es wird gleichzeitig darauf hingewiesen, daß bei fahrlässiger Unterlassung dieser Benachrichtigung die Gewährung der Brandentschädigung versagt werden kann.
Landratsamt Calw.
Bekanntmachung
Dem Mechanikermeister Georg Walz aus Nagold wurde heute unter Bewilligung einer Ausnahme von § 2 in Verbindung mit § 5 des Einzelhandelsschutzgesetzes die Erlaubnis erteilt, in dem Gebäude der Firma Daimler-Benz AG. auf dem Anwesen der Firma Gebr. Theurer in der Haiterbacher Straße in Nagold eine Verkaufsstelle für Kraftfahrzeuge einschl. Zugmaschinen, Traktoren, Kraftfahrzeug-Anhänger und Ersatzteilen zu errichten und zu betreiben.
Gegen diesen Beschluß ist das Rechtsmittel der Beschwerde zugelassen, das binnen 14 Tagen nach Erscheinen dieses Blattes auf dm Landratsamt — Zimmer 16 — einzulegen ist
Calw, 11 Juni 1947.
Landratsamt.
Veränderung des Wasserwerks T Nr. 70
Der Mühlebesitzer Gottlob Bauer in Ostelsheim hat beim Landratsamt Calw um flußpolizeiliche Genehmigung zu folgenden Veränderungen an seinem JVassertriebwerk T Nr- 7(1 — Getreidemühle am Altbach in Ostelsheim — nachgesucht:
1. Einbau einer Durchatrömturbine an Stelle des baufälligen oberschlächtigen Wasserrads,
2. Erhöhung des Ober Wasserspiegels um
20 cm auf 401,20 m über N.N. •
Die hieftir erforderlichen Gesuchsunterlagen liegen beim Landratsamt, Zimmer Nr. 17, zur Einsichtnahme auf. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind in- n£fhalb von 14 Tagen vom Tag ddr Veröffentlichung an beim Landratsamt anzubringen. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, nicht mehr angebracht werden.
Calw, 18. Juni 1947. v
Landratsamt.
Waldbeerenernte im Kreis Calw
Mit Beginn des Monats Juli wird die Waldbeerenernte der Bevölkerung des Kreises allgemein gestattet. Sammelzeit ist von 6 bis 21 Uhr. Gewerbsmäßigen Sammlern ist der Verkauf außerhalb des Kreises verboten.
Sammlern, die schon im Monat Juni betroffen werden, werden die Beeren zu Gunsten der Krankenhäuser' ohne Rücksicht abgenommen ebenso den Sammlern, die mit
Straßensperre ^
Infolge Bauarbeiten ; in Loffenau wird die Landstraße 1. Ordn. Herrenalb—Gernsbach auf die Dauer von etwa 6 Wochen ab sofort erneut im Einverständnis mit der französischen Militärregierung — Section des Travaux Publics et des Transports — gesperrt. Umleitung über Herrenalb — Bernbach — Moosbronn — Gaggenau und umgekehrt. Die aufgestellten Verkehrszeichen sind zu beachten.
Straßen- u Wasserbauamt Calw
der Eisenbahn oder zu Fuß die Kreisgrenze überschreiten wollen. '
Die Beerensucher werden. gebeten, kein Feuer anzumachen, Zäune nicht zu übersteigen oder zu beschädigen, offene Zauntüren zu schließen. Bei Beobachtung von Waldbränden ist jedermann verpflichtet, diese der nächsten Forstdienststelle oder dem nächsten Bürgermeister nnzuzeiaen und Löschhilfe zu leisten.
Langenbrand, 12. Juni 1947.
Der Kreisforstmeister Calw I.
Obst- und Gemüseerzeugerhöchstpreise
für das Preisgebiet Württemberg-Hohen- zollern ab 2. Juni 1947
Obst: Kirschen (siehe besondere Preiskarte) Erdbeeren 0,5 kg 60 Pfg.; Stachelbeeren, unreife und hartreife, 0,5 kg 27 Pfg.
Gemüse: Kopfsalat (Treibw.), Mindestgewicht 100 g; Stück ,9 Pfg , 200 g Stück 12 Pfg., 400 g Stück 18 Pfg.; Blattspinat 0,5 kg 12 Pfg.; Wurzelspinat 0,5 kg 9 Pfg.; Mangold 0,5 kg 9 Pfg.; Rhabarber, rotfleischig, 0,5 kg 9 Pfg., rotstielig, 0,5 kg 6,5 Pfg., grünstielig, 0,5 kg 5,5 Pfg.; Radieschen, 10 St. i. Bd. (Mindestdurchm. 1 cm), Bd. 8 Pfg.; Typ Würzburger (10 St. i. Bd.) Bd. 10 Pfg.; Rettiche (Treibw.), 5 St. i. Bd., Bund 10—14 Pfg., Gr. I, Mindestdurchm. 7 cm, St. 14 Pfg., Gr. II, Mindestdurchm. 5 cm, St. 12 Pfg., Gr. III, Mindestdurchm. 4 cm, St. 7 Pfg.; Karotten (Treibw.), 10 St. i. B., Mindestdurchm. 2 cm, Bund 25 Pfg.; Porree (Lauch) 0,5 kg 15 Pfg.; Treibkohlrabi Gr. 0 (üb. 9 cm Mindestdurchm.) St. 22 Pfg., Gr. 1 (üb. 7 cm Mindestdurchm.) St. 19 Pfg., Gr. 2 (üb. 4—7 cm Mindestdurchm.) Stück 17 Pfg., Gr. 3 (üb. 2—4 cm Mindestdurchm.) St. 8 Pfg.; Gurken (Treibw.) 0,5 kg 50 Pfg.; Frühlingszwiebel (mindest. 5 St. i. Bd.), Mindestdurchm. 4 cm, Bund 20 Pfg.
Vorstehende Erzeugerpreise sind Höchstpreise und verstehen sich im Falle des Verkaufs über eine Bezirksabgabestelle einschließlich der BASt-Gebtlhr; sie gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils für sortierte Ware der Güteklasse A. Waren von geringerer Güte und unsortierte Ware sind entsprechend der Wertminderung — Waren der Güteklasse B mindestens um 20 v. H. — billiger zu berechnen.
Für die Sortierung gelten die Reichseinheitsvorschriften der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 30. 3. 1942 (RNVB1., S. 90).
Soweit und solange für Gemüse- und Obsterzeugniese in den Preiskarten keine Preise enthalten sind, findet gemäß § 3 der
Frischwarenanordnung vom 27. 3. 1942 (RNVB1., S. 122) die Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen mit der Maßgabe Anwendung, daß als Stoppreis der Jahreszeitpreis des Jahres 1937 gilt.
Die Erzeugerhöchstpreise gelten immer frei Waggon der Verladestation des Erzeugers. Vorhergehende Kosten hat in jedem Fall der Erzeuger zu tragen. Dies gilt auch für die Preise der BASten. Die gesonderte Berechnung für Anfuhr kosten an die Bahnstation ist nicht gestattet. Für die Durchführung von Verlade- oder Güteprüfungen dürfen Gebühren weder erhoben noch weiterberechnet werden.
Der Erzeuger darf für Frischwaren, die nach den marktordnenden Bestimmungen von ihm abgegeben werden dürfen, berechnen:
a) beim Verkauf der Ware auf dem Wochenmarkt: Erzeugerpreis 4- Zuschlag des Kleinhandels (33%%).
b) Beim Verkauf ab Hof, Gärtnerei: Nur
* den Erzeugerhöchstpreis, wenn kein anderer ausdrücklich genehmigt ist.
Die Verdienstspannen des Handels betragen:
a) für den Großhandel bei Gemüse 10 v. H. des Einstandspreises, mindestens aber 50 Pfg. für Wurzelgemüse und Zwiebelgewächse, 70 Pfg. für Kohlgemüse und 90 Pfg. für die übrigen Küchengewächse für je 50 Kilogramm, ,
l>) für den Einzelhandel 33% % des Einstandspreises, mindestens aber 2 Pfg. je 500 g oder 1 Pfg. je Stück oder Bund.
Ueber sämtliche Verkäufe sind Schlußscheine oder Rechnungen mit Durchschrift auszufertigen, aus denen Käufer und Verkäufer, Art und Güte der Ware, Preis und Tag des Verkaufs ersichtlich sind. Diese Unterlagen sind jederzeit zur Einsichtnahme für den Preisüberwachungsbeamten bereitzuhalten.
Landesdirektionder Wirtschaft Preisaufsichtsstelle