An die Bevölkerung!

Wer kann Auskunft geben über Stephan Lautenbach, geb. am 22. Mai 1922 in New-Havenne (USA.), Freiwilliger ;n der US.-Armee und als vermißt gemeldet im Dezember 1946 War im Stalag XII a inter­niert. Litt an Gedächtnisschwund und be­saß keinerlei Ausweispapiere.

Jedermann, 'der dem Gesuchten in La­gern oder sonstwo begegnet ist oder über den Aufenthalt oder sonstige Tatsachen, die zur Ermittlung desselben führen können, Auskunft geben kann, wird aufgefordert, dies sofort hierhei zu melden. Insbesondere alle Krankenanstalten und Krankenhäuser des Kreises werden zur genauen Nach­forschung aufgefordert.

L a n d r a t s a m t.

Untersuchung derHeustöcke

Die schon über ein Jahrzehnt zurückrei­chenden Bemühungen, die Selbstentzündung von Heustöcken nach Möglichkeit zu unter­binden, hatten vor dem Kriege einen beacht­lich hohen Stand erreicht. Auch heute, wo wir mehr denn je auf die Erhaltung unseres Volksveamögens angewiesen sind, darf -eine nachteilige Aenderung hierin nicht eintreten. Die Feuerwehren, der Städte Calw, N a - g o,l d und Neuenbürg wurden durch die Wiirtt. Gebäudebrandversicherungsanstalt in Stuttgart mit Heustocksonden ausgerüstet, die der Bevölkerung unengeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Landwirte des Kreises werden daher aufgefordert, ihre Heustöcke regelmäßig und sorgfältig vom 3. Tag bis et­wa zum 130. Tag nach Einbringung des Heus zu überwachen und bei Wahrnehmung ver­dächtiger Erscheinungen (Auftreten eines, auffallend starken brandigen Geruchs, un­gleichmäßigem Zusammensinken des Heus, Aufsteigei! von Wärme, Dampf oder Dunst!) sofort das Bürgermeisteramt zu verständigen, damit dieses im Benehmen mit dem Wehr­führer das Weitere veranlaßt. Es wird gleich­zeitig darauf hingewiesen, daß bei fahrlässi­ger Unterlassung dieser Benachrichtigung die Gewährung der Brandentschädigung ver­sagt werden kann.

Landratsamt Calw.

Bekanntmachung

Dem Mechanikermeister Georg Walz aus Nagold wurde heute unter Bewilligung einer Ausnahme von § 2 in Verbindung mit § 5 des Einzelhandelsschutzgesetzes die Er­laubnis erteilt, in dem Gebäude der Firma Daimler-Benz AG. auf dem Anwesen der Firma Gebr. Theurer in der Haiterbacher Straße in Nagold eine Verkaufsstelle für Kraftfahrzeuge einschl. Zugmaschinen, Traktoren, Kraftfahrzeug-Anhänger und Ersatzteilen zu errichten und zu betreiben.

Gegen diesen Beschluß ist das Rechts­mittel der Beschwerde zugelassen, das bin­nen 14 Tagen nach Erscheinen dieses Blat­tes auf dm Landratsamt Zimmer 16 einzulegen ist

Calw, 11 Juni 1947.

Landratsamt.

Veränderung des Wasserwerks T Nr. 70

Der Mühlebesitzer Gottlob Bauer in Ostelsheim hat beim Landratsamt Calw um flußpolizeiliche Genehmigung zu folgenden Veränderungen an seinem JVassertriebwerk T Nr- 7(1 Getreidemühle am Altbach in Ostelsheim nachgesucht:

1. Einbau einer Durchatrömturbine an Stelle des baufälligen oberschlächtigen Wasserrads,

2. Erhöhung des Ober Wasserspiegels um

20 cm auf 401,20 m über N.N.

Die hieftir erforderlichen Gesuchsunter­lagen liegen beim Landratsamt, Zimmer Nr. 17, zur Einsichtnahme auf. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind in- n£fhalb von 14 Tagen vom Tag ddr Ver­öffentlichung an beim Landratsamt anzu­bringen. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen, die nicht auf privatrecht­lichen Titeln beruhen, nicht mehr an­gebracht werden.

Calw, 18. Juni 1947. v

Landratsamt.

Waldbeerenernte im Kreis Calw

Mit Beginn des Monats Juli wird die Waldbeerenernte der Bevölkerung des Krei­ses allgemein gestattet. Sammelzeit ist von 6 bis 21 Uhr. Gewerbsmäßigen Sammlern ist der Verkauf außerhalb des Kreises ver­boten.

Sammlern, die schon im Monat Juni be­troffen werden, werden die Beeren zu Gun­sten der Krankenhäuser' ohne Rücksicht abgenommen ebenso den Sammlern, die mit

Straßensperre ^

Infolge Bauarbeiten ; in Loffenau wird die Landstraße 1. Ordn. HerrenalbGerns­bach auf die Dauer von etwa 6 Wochen ab sofort erneut im Einverständnis mit der französischen Militärregierung Section des Travaux Publics et des Transports gesperrt. Umleitung über Herrenalb Bernbach Moosbronn Gaggenau und umgekehrt. Die aufgestellten Verkehrs­zeichen sind zu beachten.

Straßen- u Wasserbauamt Calw

der Eisenbahn oder zu Fuß die Kreisgrenze überschreiten wollen. '

Die Beerensucher werden. gebeten, kein Feuer anzumachen, Zäune nicht zu über­steigen oder zu beschädigen, offene Zaun­türen zu schließen. Bei Beobachtung von Waldbränden ist jedermann verpflichtet, diese der nächsten Forstdienststelle oder dem nächsten Bürgermeister nnzuzeiaen und Löschhilfe zu leisten.

Langenbrand, 12. Juni 1947.

Der Kreisforstmeister Calw I.

Obst- und Gemüseerzeugerhöchstpreise

für das Preisgebiet Württemberg-Hohen- zollern ab 2. Juni 1947

Obst: Kirschen (siehe besondere Preis­karte) Erdbeeren 0,5 kg 60 Pfg.; Stachel­beeren, unreife und hartreife, 0,5 kg 27 Pfg.

Gemüse: Kopfsalat (Treibw.), Min­destgewicht 100 g; Stück ,9 Pfg , 200 g Stück 12 Pfg., 400 g Stück 18 Pfg.; Blattspinat 0,5 kg 12 Pfg.; Wurzelspinat 0,5 kg 9 Pfg.; Mangold 0,5 kg 9 Pfg.; Rhabarber, rotflei­schig, 0,5 kg 9 Pfg., rotstielig, 0,5 kg 6,5 Pfg., grünstielig, 0,5 kg 5,5 Pfg.; Ra­dieschen, 10 St. i. Bd. (Mindestdurchm. 1 cm), Bd. 8 Pfg.; Typ Würzburger (10 St. i. Bd.) Bd. 10 Pfg.; Rettiche (Treibw.), 5 St. i. Bd., Bund 1014 Pfg., Gr. I, Mindestdurchm. 7 cm, St. 14 Pfg., Gr. II, Mindestdurchm. 5 cm, St. 12 Pfg., Gr. III, Mindestdurchm. 4 cm, St. 7 Pfg.; Karotten (Treibw.), 10 St. i. B., Mindestdurchm. 2 cm, Bund 25 Pfg.; Por­ree (Lauch) 0,5 kg 15 Pfg.; Treibkohlrabi Gr. 0 (üb. 9 cm Mindestdurchm.) St. 22 Pfg., Gr. 1 (üb. 7 cm Mindestdurchm.) St. 19 Pfg., Gr. 2 (üb. 47 cm Mindestdurchm.) Stück 17 Pfg., Gr. 3 (üb. 24 cm Mindestdurchm.) St. 8 Pfg.; Gurken (Treibw.) 0,5 kg 50 Pfg.; Frühlingszwiebel (mindest. 5 St. i. Bd.), Min­destdurchm. 4 cm, Bund 20 Pfg.

Vorstehende Erzeugerpreise sind Höchst­preise und verstehen sich im Falle des Ver­kaufs über eine Bezirksabgabestelle ein­schließlich der BASt-Gebtlhr; sie gelten, so­weit nichts anderes bestimmt ist, jeweils für sortierte Ware der Güteklasse A. Wa­ren von geringerer Güte und unsortierte Ware sind entsprechend der Wertminderung Waren der Güteklasse B mindestens um 20 v. H. billiger zu berechnen.

Für die Sortierung gelten die Reichsein­heitsvorschriften der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 30. 3. 1942 (RNVB1., S. 90).

Soweit und solange für Gemüse- und Obsterzeugniese in den Preiskarten keine Preise enthalten sind, findet gemäß § 3 der

Frischwarenanordnung vom 27. 3. 1942 (RNVB1., S. 122) die Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen mit der Maß­gabe Anwendung, daß als Stoppreis der Jahreszeitpreis des Jahres 1937 gilt.

Die Erzeugerhöchstpreise gelten immer frei Waggon der Verladestation des Erzeu­gers. Vorhergehende Kosten hat in jedem Fall der Erzeuger zu tragen. Dies gilt auch für die Preise der BASten. Die ge­sonderte Berechnung für Anfuhr kosten an die Bahnstation ist nicht gestattet. Für die Durchführung von Verlade- oder Güteprü­fungen dürfen Gebühren weder erhoben noch weiterberechnet werden.

Der Erzeuger darf für Frischwaren, die nach den marktordnenden Bestimmungen von ihm abgegeben werden dürfen, be­rechnen:

a) beim Verkauf der Ware auf dem Wo­chenmarkt: Erzeugerpreis 4- Zuschlag des Kleinhandels (33%%).

b) Beim Verkauf ab Hof, Gärtnerei: Nur

* den Erzeugerhöchstpreis, wenn kein an­derer ausdrücklich genehmigt ist.

Die Verdienstspannen des Handels betra­gen:

a) für den Großhandel bei Gemüse 10 v. H. des Einstandspreises, mindestens aber 50 Pfg. für Wurzelgemüse und Zwiebel­gewächse, 70 Pfg. für Kohlgemüse und 90 Pfg. für die übrigen Küchengewächse für je 50 Kilogramm, ,

l>) für den Einzelhandel 33% % des Ein­standspreises, mindestens aber 2 Pfg. je 500 g oder 1 Pfg. je Stück oder Bund.

Ueber sämtliche Verkäufe sind Schluß­scheine oder Rechnungen mit Durchschrift auszufertigen, aus denen Käufer und Ver­käufer, Art und Güte der Ware, Preis und Tag des Verkaufs ersichtlich sind. Diese Unterlagen sind jederzeit zur Einsicht­nahme für den Preisüberwachungsbeamten bereitzuhalten.

Landesdirektionder Wirtschaft Preisaufsichtsstelle