4

arbeitern auf Abschnitt 43 der Zulage- kaite für März.

Ein Wort zur Schuhbewirtsdiaftung

Sämtliche Vollselbstversorger und Teil­selbstversorger erhalten keine Teigwaren. Bei den Teilselbstversorgern sind die obi­gen Bezugsabschnitte durch Querlinien ungültig gemacht.

2. Den Bürgermeisterämtern ist ein ein­gehender Erlaß wegen der Ausstellung der Bezugscheine zugegangen. Dieser Er­laß ist genau zu beachten.

3. Für Krankenhäuser und Heilanstal­ten gilt wegen der Ausgabe von Teig­waren jedoch die Sonderregelung gern. Erlaß 5577 des LEA. vom 19. 12. 1946.

4. Der Bezug der Teigwaren kann nach örtlichem Aufruf erfolgen.

Calw, 20. März 1947.

Kreisernährungsamt.

Käseausgabe für Monat März 1947 Für Monat März 1947 kommen folgende Käserationen zur Ausgabe:

1. Normalverbraucher, TSV. in Fleisch, TSV. in Getreide:

Jugendliche von 6 bis 10 Jahre: Abschn.

43 und 44 je 50 g (zus. 100 g). Jugendliche von 10 bis 18 Jahre und Er­wachsene über 18 Jahre: Abschnitt 43 und 44 je 62,5 g (zus. 125 g). Schwerarbeiter 1. Kat.: J - Schwerarbeiter 2. Kat.: Abschn. 47 50 g. Schwerarbeiter 3. Kat.: Abschn. 41 und 53 je 50 g (zus. 100 g).

2. Der Bezug ist erst nach örtlichem Aufruf möglich.

3. Den Bürgermeisterämtern geht ein besonderer Erlaß nicht mehr zu.

Calw, 24. März 1947.

Kreisernährungsamt.

Speiseölausgabe an Schwerarbeiter

a) Für Monat März erhalten auf Ab­schnitt 9 der Schwerarbeifer-Zulagekar- ten für März an Speiseöl:

Schwerarbeiter 1. Kategorie 75 g Schwerarbeiter 2. Kategorie 175 g Schwerarbeiter 3. Kategorie 300 g

b) Den Bürgermeisterämtern ist in der Sache ein Erlaß zugegangen.

c) Der Bezug des Speiseöls kann .nach örtlichem Aufruf erfolgen.

Calw, 20. März 1947.

Kreisernährungsamt.

Zündholzversorgung

Alle Verbraucher über 18 Jahre sowie Kinder bis zu 3 Jahren erhalten für den Monat März je 1 Schachtel Zündholz auf folgende Abschnitte der Lebensmittel­karten:

Erwachseneüber 18 Jahre: Nor­malverbraucher Abschnitt 48/März; Selbstversorger Abschnitt SV 4/März. Kinder bis zu 3 Jahren: Normal­verbraucher Abschnitt K 1 VT/März; Selbstversorger Abschnitt SVK 1 4/März.

Versorgung mit Wasdimitteln Für den Monat März 1947 erhalten alle Normalverbraucher und Selbst­versorger über 3 Jahre:

1 Stück Einheitsseife und 1 Normalpaket (250 g) Vorwaschmittel.

Zur Aufklärung der Bevölkerung in der Schuhbewirtschaftung wird an dieser Stelle nochmals auf folgende Punkte hin­gewiesen:

1. Auf Anordnung der Landesdirektion

der Wirtschaft werden bei jeder Schuh­zuteilung den einzelnen Schuhfirmen grundsätzlich mehr Schuhe zugeteilt, als Bezugscheine ausgegeben werden. Dies ist erforderlich, weil der Handel für die Zu­kunft einen gewissen Lagerbestand Haben muß, um die Empfänger der Schuhbezug­scheine bei Vorlage der Bezugscheine mit den verschiedenen Schuhgrößen so­fort bedienen zu können. Der Schuh­handel muß ferner auch die zur Ausgabe kommenden Ermäehtigungsschfeine für Arbeitsschuhe mit Leder- und Holzsohlen beliefern. >

2. Erhält z. B. ein Schuhgeschäft ir­gendeiner Gemeinde ein gewisses Kontin­gent an Schuhen zugewiesen, so sind diese Schuhe nicht ausschließlich für diese Ge­meinde bestimmt; auch die Gemeinden, die keine Schuhgeschäfte haben, sind auf diese Schuhgeschäfte angewiesen.

3. Jeder Schuh ist durch einen Bezug-

Außerdem Kinder bis zu 3 Jahren:

1 Stück Einheitsseife 1 Stück Feinseife,

1 Noxmalpaket (250 g) Waschpulver u. 1 Normalpaket (250 g) Vorwaschmittel. Die Ausgabe in den Einzelhandels- gescbäften erfolgt nach Aufruf durch die Bürgermeisterämter, und zwar:

Für Verbraucher über 3 Jahre: Normalverbraucher Abschn. 47/März; Selbstversorger Abschn. SV II/März. Für Kinder bis zu 3 Jahren; Nor­malverbraucher Abschn. Kl 21 /März; Selbstversorger Abschn. SV Kl II/März. Kreiswirtschaftsamt.

Die Volksküchensuppe * Die Herstellung der Volksküehensuppe in Calw wurde einer überraschenden Kontrolle durch das Städtische Unter- suchungsamt Pforzheim unterzogen. Das Ergebnis war folgendes: Hauptarbeits­raum, Lagerraum, Küche und Wasch­raum sind genügend groß und sauber. Die vorhandenen Misch-Einrichtungen sind sauber und geeignet. Die nähere- Unter­suchung der fertigen Suppen hatte fol­gendes Ergebnis:

Wasser.29,9%

Trockenmasse . . . 70,1%

Stickstoffsubslanz (Eiweiß) 9,84%

Mineralstoffe .... 11,1%

darin Kochsalz . . . 9,47%

Fett.0,13%

Rohfaser.2,34%

Bekanntmachung

Das Landwirtschaftsamt Calw ist künftig­hin nur noch Montag-, Mittwoch- und Frei­tag-Vormittag für den Publikumsverkehr ge­öffnet.

Landwirtschaftsamt Calw.

schein gedeckt und kann nur mit einem Bezugschein käuflich erworben werden.

Aus obigen Gründen trifft daher die Ansicht, daß Schuhe in den Geschäften lagern und der Bevölkerung nicht zukom­men, nicht zu.

4. Alle Anträge auf Schuhe werden auf den zuständigen Bürgermeisterämtern ge­stellt und bearbeitet. Persönliche Vor­sprachen sind daher beim Kreiswirt­schaftsamt nicht erwünscht. Alle eintref­fenden Bezugscheine für Schuhe werden unverzüglich auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt.

Calw, 18. März 1947.

Landratsamt Kreiswirtschaftsamt

Kartoffelanbauer

habt Ihr Eure Pflanzkartoffeln in aus­reichender Menge zum Vorkeimen auf- gestellt! Wenn noch nicht, ist es jetzt allerhöchste Zeit. Kein Betrieb darf heuer ohne vorgekeimtes Pflanzgut sein.

Landwirtschaftsamt Calw.

Stickstofffreie Extrak­tivstoffe .... 46,69 %

Eine Suppe enthält Gerstenmehl, Kar­toffeln, Gemüse, Nährhefe, Eiweiß und Fett. Die Zusammensetzung ergab für 1 Liter Suppe einen Kaloriengehalt von rund 235.

Im Kreis Calw werden in 13 Gemeinden täglich 10 000 Portionen Suppen mit je 1 Liter verabreicht. Da die Suppen als markenfreie Sonderzulage abgegeben wer­den, bedeutet dies einen sehr wertvollen Zusatz für die tägliche Ernährung.

Kreisernährungsamt.

Lebensmittelkarten-Absdinitte und Keisemarken anderer Zonen

1 1. Es wird darauf hingewiesen, daß die Annahme von Lebensmittelmarken ande­rer Zonen in Ladengeschäften und Gast­stätten grundsätzlich verboten ist. Aus­genommen hiervon sind die Kleinab­schnitte der Lebensmittelkarten, auf 5 g Fett und 50 g Brot lautend, jedoch keine Fleischmarken.

Reisemarken anderer Zonen dürfen in keinem Falle ange­nommen werden.

Personen, die durch Vorlage des Pas­sierscheines den Nachweis erbringen, daß sie sich aus dienstlichen Gründen in der französisch besetzten Zone Württem­bergs aufhalten, können ihre Reisemar­ken in Höhe der hier aufgerufenen Ra­tionssätze bei den Kartenstellen in Reise­marken der französischen Zone ein- tauschen.

2. Ein besonderer Erlaß ergeht nicht mehr an die Bürgermeisterämter. Diese Bekanntmachung ist zu den Akten der örtlichen Kartenausgabestellen zu nehmen.

Calw, 20. März 1947.

Kreisernährungsamt.