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arbeitern auf Abschnitt 43 der Zulage- kaite für März.
Ein Wort zur Schuhbewirtsdiaftung
Sämtliche Vollselbstversorger und Teilselbstversorger erhalten keine Teigwaren. Bei den Teilselbstversorgern sind die obigen Bezugsabschnitte durch Querlinien ungültig gemacht.
2. Den Bürgermeisterämtern ist ein eingehender Erlaß wegen der Ausstellung der Bezugscheine zugegangen. Dieser Erlaß ist genau zu beachten.
3. Für Krankenhäuser und Heilanstalten gilt wegen der Ausgabe von Teigwaren jedoch die Sonderregelung gern. Erlaß 5577 des LEA. vom 19. 12. 1946.
4. Der Bezug der Teigwaren kann nach örtlichem Aufruf erfolgen.
Calw, 20. März 1947.
Kreisernährungsamt.
Käseausgabe für Monat März 1947 Für Monat März 1947 kommen folgende Käserationen zur Ausgabe:
1. Normalverbraucher, TSV. in Fleisch, TSV. in Getreide:
Jugendliche von 6 bis 10 Jahre: Abschn.
43 und 44 je 50 g (zus. 100 g). Jugendliche von 10 bis 18 Jahre und Erwachsene über 18 Jahre: Abschnitt 43 und 44 je 62,5 g (zus. 125 g). Schwerarbeiter 1. Kat.: J - Schwerarbeiter 2. Kat.: Abschn. 47 50 g. Schwerarbeiter 3. Kat.: Abschn. 41 und 53 je 50 g (zus. 100 g).
2. Der Bezug ist erst nach örtlichem Aufruf möglich.
3. Den Bürgermeisterämtern geht ein besonderer Erlaß nicht mehr zu.
Calw, 24. März 1947.
Kreisernährungsamt.
Speiseölausgabe an Schwerarbeiter
a) Für Monat März erhalten auf Abschnitt 9 der Schwerarbeifer-Zulagekar- ten für März an Speiseöl:
Schwerarbeiter 1. Kategorie 75 g Schwerarbeiter 2. Kategorie 175 g Schwerarbeiter 3. Kategorie 300 g
b) Den Bürgermeisterämtern ist in der Sache ein Erlaß zugegangen.
c) Der Bezug des Speiseöls kann .nach örtlichem Aufruf erfolgen.
Calw, 20. März 1947.
Kreisernährungsamt.
Zündholzversorgung
Alle Verbraucher über 18 Jahre sowie Kinder bis zu 3 Jahren erhalten für den Monat März je 1 Schachtel Zündholz auf folgende Abschnitte der Lebensmittelkarten:
Erwachseneüber 18 Jahre: Normalverbraucher Abschnitt 48/März; Selbstversorger Abschnitt SV 4/März. Kinder bis zu 3 Jahren: Normalverbraucher Abschnitt K 1 VT/März; Selbstversorger Abschnitt SVK 1 4/März.
Versorgung mit Wasdimitteln Für den Monat März 1947 erhalten alle Normalverbraucher und Selbstversorger über 3 Jahre:
1 Stück Einheitsseife und 1 Normalpaket (250 g) Vorwaschmittel.
Zur Aufklärung der Bevölkerung in der Schuhbewirtschaftung wird an dieser Stelle nochmals auf folgende Punkte hingewiesen:
1. Auf Anordnung der Landesdirektion
der Wirtschaft werden bei jeder Schuhzuteilung den einzelnen Schuhfirmen grundsätzlich mehr Schuhe zugeteilt, als Bezugscheine ausgegeben werden. Dies ist erforderlich, weil der Handel für die Zukunft einen gewissen Lagerbestand Haben muß, um die Empfänger der Schuhbezugscheine bei Vorlage der Bezugscheine mit den verschiedenen Schuhgrößen sofort bedienen zu können. Der Schuhhandel muß ferner auch die zur Ausgabe kommenden Ermäehtigungsschfeine für Arbeitsschuhe mit Leder- und Holzsohlen beliefern. >
2. Erhält z. B. ein Schuhgeschäft irgendeiner Gemeinde ein gewisses Kontingent an Schuhen zugewiesen, so sind diese Schuhe nicht ausschließlich für diese Gemeinde bestimmt; auch die Gemeinden, die keine Schuhgeschäfte haben, sind auf diese Schuhgeschäfte angewiesen.
3. Jeder Schuh ist durch einen Bezug-
Außerdem Kinder bis zu 3 Jahren:
1 Stück Einheitsseife 1 Stück Feinseife,
1 Noxmalpaket (250 g) Waschpulver u. 1 Normalpaket (250 g) Vorwaschmittel. Die Ausgabe in den Einzelhandels- gescbäften erfolgt nach Aufruf durch die Bürgermeisterämter, und zwar:
Für Verbraucher über 3 Jahre: Normalverbraucher Abschn. 47/März; Selbstversorger Abschn. SV II/März. Für Kinder bis zu 3 Jahren; Normalverbraucher Abschn. Kl 21 /März; Selbstversorger Abschn. SV Kl II/März. Kreiswirtschaftsamt.
Die Volksküchensuppe * Die Herstellung der Volksküehensuppe in Calw wurde einer überraschenden Kontrolle durch das Städtische Unter- suchungsamt Pforzheim unterzogen. Das Ergebnis war folgendes: Hauptarbeitsraum, Lagerraum, Küche und Waschraum sind genügend groß und sauber. Die vorhandenen Misch-Einrichtungen sind sauber und geeignet. Die nähere- Untersuchung der fertigen Suppen hatte folgendes Ergebnis:
Wasser.29,9%
Trockenmasse . . . 70,1%
Stickstoffsubslanz (Eiweiß) 9,84%
Mineralstoffe .... 11,1%
darin Kochsalz . . . 9,47%
Fett.0,13%
Rohfaser.2,34%
Bekanntmachung
Das Landwirtschaftsamt Calw ist künftighin nur noch Montag-, Mittwoch- und Freitag-Vormittag für den Publikumsverkehr geöffnet.
Landwirtschaftsamt Calw.
schein gedeckt und kann nur mit einem Bezugschein käuflich erworben werden.
Aus obigen Gründen trifft daher die Ansicht, daß Schuhe in den Geschäften lagern und der Bevölkerung nicht zukommen, nicht zu.
4. Alle Anträge auf Schuhe werden auf den zuständigen Bürgermeisterämtern gestellt und bearbeitet. Persönliche Vorsprachen sind daher beim Kreiswirtschaftsamt nicht erwünscht. Alle eintreffenden Bezugscheine für Schuhe werden unverzüglich auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt.
Calw, 18. März 1947.
Landratsamt — Kreiswirtschaftsamt —
Kartoffelanbauer
habt Ihr Eure Pflanzkartoffeln in ausreichender Menge zum Vorkeimen auf- ’gestellt! Wenn noch nicht, ist es jetzt allerhöchste Zeit. Kein Betrieb darf heuer ohne vorgekeimtes Pflanzgut sein.
Landwirtschaftsamt Calw.
Stickstofffreie Extraktivstoffe .... 46,69 %
Eine Suppe enthält Gerstenmehl, Kartoffeln, Gemüse, Nährhefe, Eiweiß und Fett. Die Zusammensetzung ergab für 1 Liter Suppe einen Kaloriengehalt von rund 235.
Im Kreis Calw werden in 13 Gemeinden täglich 10 000 Portionen Suppen mit je 1 Liter verabreicht. Da die Suppen als markenfreie Sonderzulage abgegeben werden, bedeutet dies einen sehr wertvollen Zusatz für die tägliche Ernährung.
Kreisernährungsamt.
Lebensmittelkarten-Absdinitte und Keisemarken anderer Zonen
1 1. Es wird darauf hingewiesen, daß die Annahme von Lebensmittelmarken anderer Zonen in Ladengeschäften und Gaststätten grundsätzlich verboten ist. Ausgenommen hiervon sind die Kleinabschnitte der Lebensmittelkarten, auf 5 g Fett und 50 g Brot lautend, jedoch keine Fleischmarken.
Reisemarken anderer Zonen dürfen in keinem Falle angenommen werden.
Personen, die durch Vorlage des Passierscheines den Nachweis erbringen, daß sie sich aus dienstlichen Gründen in der französisch besetzten Zone Württembergs aufhalten, können ihre Reisemarken in Höhe der hier aufgerufenen Rationssätze bei den Kartenstellen in Reisemarken der französischen Zone ein- tauschen.
2. Ein besonderer Erlaß ergeht nicht mehr an die Bürgermeisterämter. Diese Bekanntmachung ist zu den Akten der örtlichen Kartenausgabestellen zu nehmen.
Calw, 20. März 1947.
Kreisernährungsamt.