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Nachrichtenblatt
der Militär-Regierung für den
Calw
Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises
CALW
Donnerstag, 27. Februar 1947
Nrl 9
Hausfrauen, bewirtschaftet Eure Kartoffelvorräte so sparsam wie nur möglich. Der zweite Zentner Kartoffeln, soweit er ausgegeben ist, muß bis 31. Juli 1947 reichen!
Streckt die Kartoffelgerichte mit Kohlrüben!
Lebensmittelzuteilungen
Laut Kartenerlaß des Landesernährungsamts Tübingen sind freigegeben:
Vom 1. bis 10. März 1947:
Brot
Die Rationen der Normalverbraucher werden ab 1. 3. 47 um tägl. 50 g erhöht. Kinder von 0—3 Jahren: Abschnitt 1 1000 g; 2 250 g (zus. 1250 g).
Kinder von 3—6 Jahren: Abschnitt 1 1000 g; 2 500 g; Kleinabschn. 500 g (zus. 2000 g).
Jugendliche von 6—10 Jahren: Absclin.
1 und 2 je 1000 g; Kleinabschn. 500 g (zus. 2500 g).
Jugendliche von 10—18 Jahren und Erwachsene über 18 Jahre: Abschnitt 1 und 2 je 1000 g; Kleinabschn; 500 g (zus. 2500 g).
Schwerarbeiter 1. Kat.: Absclin. 1 500 g. Schwerarbeiter 2. Kat.: Abschnitt -1 1000 g; 2 250 g (zus. 1250 g). Schwerabeiter 3. Kat.: Abschnitt 1 und
2 je 1000 g; 3 250 g (zus. 2250 g). Zusatzkarte für werd. und still. Mütter:
Abschnitt 3 500 g.
Brotkarten für SV.: Abschn. 51—55 je 1000 g (zus. 5000 g).
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Fleisch:
Kinder von 0—3 Jahren: Abschn. 7 50 g. Kinder von 3—6 Jahren: Abschnitt 13 und 14 je 50 g (zus. 100 g). Jugendliche von 6—10 Jahren: Abschn.
13 bis 15 je 50 g (zus. 150 g). Jugendliche von 10—18 Jahren: Abschn. 13—17 je 50 g (zus. 250 g).
Passierscheine!
r Die Bevölkerung wird darauf aufmerksam gemacht, daß z. Z. keine Passierscheine ausgestellt werden können, da die Militärregierung z. Z. über keine Vordrucke verfügt.
Anfragen jeder Art sind daher zwecklos.
Landratsamt.
Erwachsene über 18 Jahren: Abschn.
13 bis 16 je 50 g (zus. 200 g). Schwerarbeiter 1. Kat.: Abschn. 5 50 g. Schwerarbeiter 2. Kat.: Abschn. 5 bis 8 je 50 g (zus. 200 g).
Schwerarbeiter 3. Kat.: Abschn. 5 bis 7 je 50 g; 8 100 g (zus. 250 g). Zusatzkarte für werd. u. still. Mütter: Abschnitt 5 50 g
Vollmilch:
Kinder von 0—3 Jahre tägl. 3 A Liter. Kinder von 3—6 Jahre täglich Yn Liter. Jugendliche von 6—10 Jahre täglich .. 'A Liter.
Jugendliche von 10—18 Jahre täglich Ya Liter.
Werdende und stillende Mütter täglich Ys Liter.
Teigwarenausgabe für Monat Februar 1947
1. An Normalverbraucher, TSV. in Butter und TSV. in Fleisch sowie an Gemeinschaftsverpflegte aller Altersklassen werden im Monat Februar 1947 ausgegeben:
250 g Teigwaren.
An Schwerarbeiter 1. Kat.: 250 g; an Schwerarbeiter 2. Kat.: 250 g; an Schwerarbeiter 3. Kat.: 500 g.
Die Ausgabe erfolgt bei Normalverbrauchern und TSV. von 0—3 Jahren auf Abschnitt 15. Von 3—18 Jahren und über 18 Jahren auf Abschnitt 34 und bei den Zulagekarten auf Abschn. 49.
2. Der Bezug der Teigwaren kann nach örtlichem Aufruf erfolgen. Von den Bezugsberechtigten sind die Teigwaren bei dem Kleinverteiler zu beziehen. bei welchem sie im Monat Januar die Vorbestellabschnitte „Teigwaren“ für Februarbezug abgegeben haben.
Kindemährmittel für Monat Februar 1947 1. Im Gegensatz zum Monat Januar 1947 erfolgt die Ausgabe der Kinder
nährmittel im Monat Februar 1947 wieder zusätzlich.
2. Es stehen Kindern der Normalverbraucher, TSV. in Butter und TSV. in Fleisch zu, und zwar:
von 0—3 Jahren 1000 g Kindernährmittel/Abschnitt 16, von 3—6 Jahren 500 g Kindernährmittel/Abschnitt 33 der Febrauar-Lebensmittelkarten.
3. Die Kindernährmittel können nach örtlichem Aufruf bezogen werden, und zwar sind sie bei dem Kleinverteiler zu beziehen, bei welchem im Monat Januar die Vorbestellabschnitte über y Teigwaren abgegeben wurden.
4. Die Bürgermeisterämter werden angewiesen, den Kleinverteilern auf Grund der von ihnen abgegebenen Vorbestellabschnitte Januar Uber Teigwaren für die Altersklassen 0—3 Jahre bzw. 3—6 Jahre die Bezugscheine auszufertigen. Etwaige Restbestände sind in Abzug zu bringen.
5. Ein besonderer Erlaß ergeht nicht mehr an die Bürgermeisterämter.
Calw. 25. Februar 1947.
Kreisernährungs amt.
Ausgabe von Kaffee-Ersatz im Monat Februar 1947
1. Im Monat Februar kommen an Normalverbraucher, TSV. in Butter und TSV. in Fleisch, sowie an Gemeinschaftsverpflegte über 6 Jahre
125 g Kaffee-Ersatz zur Ausgabe.
2. Die Ausgabe erfolgt auf den Abschnitt 33 der Februar-Lebensmittelkarte. Der Bezug des Kaffee-Ersatzes kann nach örtlichem Aufruf erfolgen. Von den Bezugsberechtigten ist der Kaffee-Ersatz bei dem Kleinverteiler zu beziehen, bei welchem sie im Monat Januar die Vorbestellabschnitte „Teigwaren“ für Februarbezug abgegeben haben.
Calw, 22. Februar 1947.
Kreis ernährungsamt.