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Nachrichtenblatt

der Militär-Regierung für den

Calw

Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises

CALW

Donnerstag, 27. Februar 1947

Nrl 9

Hausfrauen, bewirtschaftet Eure Kartoffelvorräte so sparsam wie nur möglich. Der zweite Zentner Kartoffeln, soweit er ausgegeben ist, muß bis 31. Juli 1947 reichen!

Streckt die Kartoffelgerichte mit Kohlrüben!

Lebensmittelzuteilungen

Laut Kartenerlaß des Landesernäh­rungsamts Tübingen sind freigegeben:

Vom 1. bis 10. März 1947:

Brot

Die Rationen der Normalverbraucher werden ab 1. 3. 47 um tägl. 50 g erhöht. Kinder von 03 Jahren: Abschnitt 1 1000 g; 2 250 g (zus. 1250 g).

Kinder von 36 Jahren: Abschnitt 1 1000 g; 2 500 g; Kleinabschn. 500 g (zus. 2000 g).

Jugendliche von 610 Jahren: Absclin.

1 und 2 je 1000 g; Kleinabschn. 500 g (zus. 2500 g).

Jugendliche von 1018 Jahren und Er­wachsene über 18 Jahre: Abschnitt 1 und 2 je 1000 g; Kleinabschn; 500 g (zus. 2500 g).

Schwerarbeiter 1. Kat.: Absclin. 1 500 g. Schwerarbeiter 2. Kat.: Abschnitt -1 1000 g; 2 250 g (zus. 1250 g). Schwerabeiter 3. Kat.: Abschnitt 1 und

2 je 1000 g; 3 250 g (zus. 2250 g). Zusatzkarte für werd. und still. Mütter:

Abschnitt 3 500 g.

Brotkarten für SV.: Abschn. 5155 je 1000 g (zus. 5000 g).

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Fleisch:

Kinder von 03 Jahren: Abschn. 7 50 g. Kinder von 36 Jahren: Abschnitt 13 und 14 je 50 g (zus. 100 g). Jugendliche von 610 Jahren: Abschn.

13 bis 15 je 50 g (zus. 150 g). Jugendliche von 1018 Jahren: Ab­schn. 1317 je 50 g (zus. 250 g).

Passierscheine!

r Die Bevölkerung wird darauf auf­merksam gemacht, daß z. Z. keine Pas­sierscheine ausgestellt werden können, da die Militärregierung z. Z. über keine Vordrucke verfügt.

Anfragen jeder Art sind daher zweck­los.

Landratsamt.

Erwachsene über 18 Jahren: Abschn.

13 bis 16 je 50 g (zus. 200 g). Schwerarbeiter 1. Kat.: Abschn. 5 50 g. Schwerarbeiter 2. Kat.: Abschn. 5 bis 8 je 50 g (zus. 200 g).

Schwerarbeiter 3. Kat.: Abschn. 5 bis 7 je 50 g; 8 100 g (zus. 250 g). Zusatzkarte für werd. u. still. Mütter: Abschnitt 5 50 g

Vollmilch:

Kinder von 03 Jahre tägl. 3 A Liter. Kinder von 36 Jahre täglich Yn Liter. Jugendliche von 610 Jahre täglich .. 'A Liter.

Jugendliche von 1018 Jahre täglich Ya Liter.

Werdende und stillende Mütter täglich Ys Liter.

Teigwarenausgabe für Monat Februar 1947

1. An Normalverbraucher, TSV. in Butter und TSV. in Fleisch sowie an Gemeinschaftsverpflegte aller Alters­klassen werden im Monat Februar 1947 ausgegeben:

250 g Teigwaren.

An Schwerarbeiter 1. Kat.: 250 g; an Schwerarbeiter 2. Kat.: 250 g; an Schwerarbeiter 3. Kat.: 500 g.

Die Ausgabe erfolgt bei Normalver­brauchern und TSV. von 03 Jahren auf Abschnitt 15. Von 318 Jahren und über 18 Jahren auf Abschnitt 34 und bei den Zulagekarten auf Abschn. 49.

2. Der Bezug der Teigwaren kann nach örtlichem Aufruf erfolgen. Von den Bezugsberechtigten sind die Teig­waren bei dem Kleinverteiler zu be­ziehen. bei welchem sie im Monat Ja­nuar die VorbestellabschnitteTeig­waren für Februarbezug abgegeben haben.

Kindemährmittel für Monat Februar 1947 1. Im Gegensatz zum Monat Januar 1947 erfolgt die Ausgabe der Kinder­

nährmittel im Monat Februar 1947 wie­der zusätzlich.

2. Es stehen Kindern der Normalver­braucher, TSV. in Butter und TSV. in Fleisch zu, und zwar:

von 03 Jahren 1000 g Kindernähr­mittel/Abschnitt 16, von 36 Jahren 500 g Kindernähr­mittel/Abschnitt 33 der Febrauar-Lebensmittelkarten.

3. Die Kindernährmittel können nach örtlichem Aufruf bezogen werden, und zwar sind sie bei dem Kleinverteiler zu beziehen, bei welchem im Monat Ja­nuar die Vorbestellabschnitte über y Teigwaren abgegeben wurden.

4. Die Bürgermeisterämter werden angewiesen, den Kleinverteilern auf Grund der von ihnen abgegebenen Vor­bestellabschnitte Januar Uber Teig­waren für die Altersklassen 03 Jahre bzw. 36 Jahre die Bezugscheine aus­zufertigen. Etwaige Restbestände sind in Abzug zu bringen.

5. Ein besonderer Erlaß ergeht nicht mehr an die Bürgermeisterämter.

Calw. 25. Februar 1947.

Kreisernährungs amt.

Ausgabe von Kaffee-Ersatz im Monat Februar 1947

1. Im Monat Februar kommen an Nor­malverbraucher, TSV. in Butter und TSV. in Fleisch, sowie an Gemein­schaftsverpflegte über 6 Jahre

125 g Kaffee-Ersatz zur Ausgabe.

2. Die Ausgabe erfolgt auf den Ab­schnitt 33 der Februar-Lebensmittel­karte. Der Bezug des Kaffee-Ersatzes kann nach örtlichem Aufruf erfolgen. Von den Bezugsberechtigten ist der Kaffee-Ersatz bei dem Kleinverteiler zu beziehen, bei welchem sie im Mo­nat Januar die Vorbestellabschnitte Teigwaren für Februarbezug ab­gegeben haben.

Calw, 22. Februar 1947.

Kreis ernährungsamt.