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Die Einreihung in die Steuerstufen richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Mietaufwand und der Größe der Gemeinden (Einwohnerzahl). Der durchschnittliche Mietauf- -wand bestimmt sich nach dem Nutzungswert der Wohnung, geteilt durch die Zahl aller ständig in der Wohnung untergobrachten Personen einschließlich der Untermieter. Nutzungswert ist entweder der vertraglich vereinbarte Mietzins zuzüglich etwaiger nicht in diesem enthaltenen Nebenleistungen, oder aber die ortsübliche Miete einer vergleichbaren Wohnung. Bei Einfamilienhäusern, die ganz oder teilweise vom Nutzungsberechtigten bewohnt werden, ist als übliche Miete mindestens ein Betrag von 7—8 v. H. des Einheitswertes anzüsetzen. Für Wohnungen, die zum landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Vermögen gehören, beträgt die ortsübliche Miete mindestens 7 v. H. des Brandversicherungsanachlaga der bewohnten Gebäudeteile.
In § 3 der Rechtsanordnung ist der Kreis der Personen bestimmt, die von der Entrichtung der Einwohnersteuer befreit sind.
Die Steuer wird mit ihrem vollen Jahresbetrag am 1. April zur Zahlung fällig. Für die Bestimmung der Steuerpflicht sind jeweils die Verhältnisse zu Beginn des Rechnungsjahres maßgebend. Der Vermieter haftet für die Steuer des Mieters oder Untermieters, falls dieser seine Meldepflicht der Polizeibehörde gegenüber vernachlässigen sollte.
Zur Durchführung dieser Rechtsanordnung sind die Landesdirektionen der Finanzen und des Innern ermächtigt. die erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen.
Landratsamt.
Aufnahme gewisser Personengrnppetk in England
Das Gouvernement Militaire in Calw hat in einer Note u. a. mitgeteilt:
Der Herr Administrateur Gdniral hat zu der vom britischen Gouvernement getroffenen Entschließung, daß sich gewisse Personengruppen im englischen Mutterland niederlassen können, seine Einwilligung auch für die französisch besetzte Zone gegeben.
Aus nachstehenden Ausführungen können Rechtsansprüche der begünstigten Personen nicht abgeleitet werden. Vielmehr handelt es sich nur um ein Entgegenkommen der britischen Behörden, die über eingehende Gesuche nach eigenem Ermessen entscheiden.
Für die Aufnahme kommen nach den von der britischen Kontrollkommission für Deutschland aufgestellten Richtlinien folgende Personen in Frage:
1. Frauen (und ihre minderjährigen Kinder), deren Ehegatten sich in Eng iand aulhalten.
Übersicht
/
Aufbawalün i
über die Verbeatellabscluiltte an den Lebensmittelkarten Februar 1947 für den Lebensmittelbezug Im Monat März 1947
Vorbestellung«
Lebensmittelart:
Altersklassen der Normalverbraucher und TSV.
Schwer
arbeiter
Werd. u.
still.
Matter
0-3
3—6
rv-10
10—18
äb. 18.1.
Vorbestellabschnitt:
V orbeatellabscimiu:
Butter
A
A
A
A
A
A
Käse
—
B
B
B
B
B
Kindernährmittel
O
F
F
F
__
—
Teigwaren
0
C
C
C
c
0
E
Zucker
D
D
D
D
D
D
D
Die Vollselbstversorger aller Altersklassen bestellen den Zucker auf den Vorbestellabschnitt VS vor.
Kaffee-Ersatz: Erfolgt eine Zuteilung in Kaffee-Ersatz, so werden hie- für die Vorbestellabschnitte für Zucker zugrunde gelegt.
Bei den Teilselbstversorgern sind die Vorbestellabschnitte für die Lebensmittelkarten, in denen sie Selbstversorger sind, durch Ueberdruck ungültig gemacht. Der Stempel des Kleinvcrteilers ist jeweils auf der Rückseite des Stammabschnittes anzubringen.
Der Bestellschein f U r Vollmilch auf den Norinalverjxraucherkar- ten der Altersklassen 0—18 Jahre und auf der Karte für werdende und stillende Mütter ist nicht zu verwenden, da wie im vorigen Monat Vollrailchkar- ten ausgegeben werden. Der Bestellschein fürentrahmte Frischmilch auf der Normalverbraucherkarte für Erwachsene Uber 18 Jahre ist vom Milchhändler abzutrennen, die Nummernabschnitte hiefür sind auf der Karte in Wegfall gekommen. Der Ver
teilerstempel Ist auf der Kartenrück'* sehe anzubringen.
Termine für die Abgabe der
• Vorbeste11abschu 111e
1. Der Verbraucher gibt seine Voxbestellabschnitte ln der Zeit vom 1. bis 15. Februar 1947 bei seinem Klelnver- tciler ab.
2. Die Klein Verteiler haben bis 19. Februar spätestens die aufgeklebten Vorbostellabschnltte den Bürgermeisterämtern zur Ausstellung der Empfangsbestätigungen abzugeben.
3. Am &2. Februar müssen die Kleinverteiler im Besitz der Empfangsbestätigungen der Bürgermeisterämter sein. Diese Empfangsbestätigungen müssen die Kleinverteiler spätestens am 25. Februar bei ihrem Großvertoiler eingereicht haben.
4. Den Großverteilern wird vom Kreisernährungsamt besonders mlt- geteilt, bis wann sie ihre Gesamtzusammenstellungen hier einzureichen haben.
Calw, 27. Januar 1947.
Kreisernährangsamt,
2. Männer, die infolge Invalidität oder Alters außerstande sind, den Unterhalt für die Frau aufzubringen, wenn sich letztere Id England aufhält.
3. Frauen unter 21 Jahren mit ihren Kindern, sowie Männer unter 18 Jahren. die in ihrem Heimatland keine Angehörige mehr haben, die sich um sie kümmern, wenn sie den Nachweis erbringen können, daß sie Verwandte in England haben, die gewillt und in der Lage sind, sie bei sich aufzunehmen.
4. Witwen, die Kinder oder Enkel in England haben und auf deren Unterstützung angewiesen sind.
5. Witwer, die Kinder oder Enkel in England haben, wenn sie infolge Alters oder Invalidität pflegebedürftig sind.
6. Ehegatten, die infolge Alters oder Invalidität oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst aufzuhringen. wenn sie Kindei oder Enkel in England wohnen haben und diese gewillt sind, sie aufzunehmen.
Die Dauer des Aufenthalts in England ist nicht bestimmt. Personen, die sich unliebsam verhalten, können jederzeit wieder ausgewiesen werden.
Gesuche um Aufnahme ins cnglischo Mutterland können unter Beifügung von Beweisstücken (Briefe, Nachweis über die Verwandtschaft usw.> über die Bürgermeisterämter heim Landratsamt eingereicht werden. Nach Prüfung werden diese an die Süret6 frangaise weitergeleitet.
Die Gesuchsteiler erhalten später Passierscheine Uber das Rote Kreuz in Baden-Baden, um sich nach Hannover zu den zuständigen britischen Dienststellen begeben zu können. Diese werden ihnen dann eine Einreiseerlaubnis nach England erteilen.
Die Erlangung einer Einreiseerlaubnis durch Täuschungsversuche (falsche Angaben) zieht strenge Bestrafung durch die Militärbehörden nach sich.
Landratsamt