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Die Einreihung in die Steuerstufen richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Mietaufwand und der Größe der Gemeinden (Einwohner­zahl). Der durchschnittliche Mietauf- -wand bestimmt sich nach dem Nut­zungswert der Wohnung, geteilt durch die Zahl aller ständig in der Wohnung untergobrachten Personen einschließ­lich der Untermieter. Nutzungswert ist entweder der vertraglich vereinbarte Mietzins zuzüglich etwaiger nicht in diesem enthaltenen Nebenleistungen, oder aber die ortsübliche Miete einer vergleichbaren Wohnung. Bei Einfami­lienhäusern, die ganz oder teilweise vom Nutzungsberechtigten bewohnt werden, ist als übliche Miete minde­stens ein Betrag von 78 v. H. des Ein­heitswertes anzüsetzen. Für Wohnun­gen, die zum landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtneri­schen Vermögen gehören, beträgt die ortsübliche Miete mindestens 7 v. H. des Brandversicherungsanachlaga der bewohnten Gebäudeteile.

In § 3 der Rechtsanordnung ist der Kreis der Personen bestimmt, die von der Entrichtung der Einwohnersteuer befreit sind.

Die Steuer wird mit ihrem vollen Jahresbetrag am 1. April zur Zahlung fällig. Für die Bestimmung der Steuer­pflicht sind jeweils die Verhältnisse zu Beginn des Rechnungsjahres maß­gebend. Der Vermieter haftet für die Steuer des Mieters oder Untermieters, falls dieser seine Meldepflicht der Po­lizeibehörde gegenüber vernachlässi­gen sollte.

Zur Durchführung dieser Rechts­anordnung sind die Landesdirektionen der Finanzen und des Innern ermäch­tigt. die erforderlichen Durchführungs­bestimmungen zu erlassen.

Landratsamt.

Aufnahme gewisser Personengrnppetk in England

Das Gouvernement Militaire in Calw hat in einer Note u. a. mitgeteilt:

Der Herr Administrateur Gdniral hat zu der vom britischen Gouverne­ment getroffenen Entschließung, daß sich gewisse Personengruppen im eng­lischen Mutterland niederlassen kön­nen, seine Einwilligung auch für die französisch besetzte Zone gegeben.

Aus nachstehenden Ausführungen können Rechtsansprüche der begün­stigten Personen nicht abgeleitet wer­den. Vielmehr handelt es sich nur um ein Entgegenkommen der britischen Behörden, die über eingehende Gesuche nach eigenem Ermessen entscheiden.

Für die Aufnahme kommen nach den von der britischen Kontrollkommission für Deutschland aufgestellten Richt­linien folgende Personen in Frage:

1. Frauen (und ihre minderjährigen Kinder), deren Ehegatten sich in Eng iand aulhalten.

Übersicht

/

Aufbawalün i

über die Verbeatellabscluiltte an den Lebensmittelkarten Februar 1947 für den Lebensmittelbezug Im Monat März 1947

Vorbestellung«

Lebensmittelart:

Altersklassen der Normalverbraucher und TSV.

Schwer­

arbeiter

Werd. u.

still.

Matter

0-3

36

rv-10

1018

äb. 18.1.

Vorbestellabschnitt:

V orbeatellabscimiu:

Butter

A

A

A

A

A

A

Käse

B

B

B

B

B

Kindernährmittel

O

F

F

F

__

Teigwaren

0

C

C

C

c

0

E

Zucker

D

D

D

D

D

D

D

Die Vollselbstversorger aller Alters­klassen bestellen den Zucker auf den Vorbestellabschnitt VS vor.

Kaffee-Ersatz: Erfolgt eine Zu­teilung in Kaffee-Ersatz, so werden hie- für die Vorbestellabschnitte für Zucker zugrunde gelegt.

Bei den Teilselbstversorgern sind die Vorbestellabschnitte für die Lebensmit­telkarten, in denen sie Selbstversorger sind, durch Ueberdruck ungültig ge­macht. Der Stempel des Kleinvcrteilers ist jeweils auf der Rückseite des Stammabschnittes anzubringen.

Der Bestellschein f U r Voll­milch auf den Norinalverjxraucherkar- ten der Altersklassen 018 Jahre und auf der Karte für werdende und stil­lende Mütter ist nicht zu verwenden, da wie im vorigen Monat Vollrailchkar- ten ausgegeben werden. Der Bestell­schein fürentrahmte Frisch­milch auf der Normalverbraucher­karte für Erwachsene Uber 18 Jahre ist vom Milchhändler abzutrennen, die Nummernabschnitte hiefür sind auf der Karte in Wegfall gekommen. Der Ver­

teilerstempel Ist auf der Kartenrück'* sehe anzubringen.

Termine für die Abgabe der

Vorbeste11abschu 111e

1. Der Verbraucher gibt seine Vox­bestellabschnitte ln der Zeit vom 1. bis 15. Februar 1947 bei seinem Klelnver- tciler ab.

2. Die Klein Verteiler haben bis 19. Februar spätestens die aufgekleb­ten Vorbostellabschnltte den Bürger­meisterämtern zur Ausstellung der Empfangsbestätigungen abzugeben.

3. Am &2. Februar müssen die Klein­verteiler im Besitz der Empfangsbestä­tigungen der Bürgermeisterämter sein. Diese Empfangsbestätigungen müssen die Kleinverteiler spätestens am 25. Fe­bruar bei ihrem Großvertoiler einge­reicht haben.

4. Den Großverteilern wird vom Kreisernährungsamt besonders mlt- geteilt, bis wann sie ihre Gesamtzusam­menstellungen hier einzureichen haben.

Calw, 27. Januar 1947.

Kreisernährangsamt,

2. Männer, die infolge Invalidität oder Alters außerstande sind, den Un­terhalt für die Frau aufzubringen, wenn sich letztere Id England aufhält.

3. Frauen unter 21 Jahren mit ihren Kindern, sowie Männer unter 18 Jah­ren. die in ihrem Heimatland keine An­gehörige mehr haben, die sich um sie kümmern, wenn sie den Nachweis er­bringen können, daß sie Verwandte in England haben, die gewillt und in der Lage sind, sie bei sich aufzunehmen.

4. Witwen, die Kinder oder Enkel in England haben und auf deren Unter­stützung angewiesen sind.

5. Witwer, die Kinder oder Enkel in England haben, wenn sie infolge Alters oder Invalidität pflegebedürftig sind.

6. Ehegatten, die infolge Alters oder Invalidität oder aus sonstigen Grün­den nicht in der Lage sind, ihren Le­bensunterhalt selbst aufzuhringen. wenn sie Kindei oder Enkel in Eng­land wohnen haben und diese gewillt sind, sie aufzunehmen.

Die Dauer des Aufenthalts in Eng­land ist nicht bestimmt. Personen, die sich unliebsam verhalten, können je­derzeit wieder ausgewiesen werden.

Gesuche um Aufnahme ins cnglischo Mutterland können unter Beifügung von Beweisstücken (Briefe, Nachweis über die Verwandtschaft usw.> über die Bürgermeisterämter heim Landratsamt eingereicht werden. Nach Prüfung werden diese an die Süret6 frangaise weitergeleitet.

Die Gesuchsteiler erhalten später Passierscheine Uber das Rote Kreuz in Baden-Baden, um sich nach Hannover zu den zuständigen britischen Dienst­stellen begeben zu können. Diese wer­den ihnen dann eine Einreiseerlaubnis nach England erteilen.

Die Erlangung einer Einreiseerlaub­nis durch Täuschungsversuche (fal­sche Angaben) zieht strenge Bestra­fung durch die Militärbehörden nach sich.

Landratsamt