Die Lebensmittelzuteilungen
Schwerarbeiter 1. Kat.: Abschn. 5 50 g. Schwerarbeiter 2. Kat.: Abschn. 5—8 je 50 g (zus. 200 g).
Schwerarbeiter 3. Kat.: Abschn. 5—7 je 50 g, Absch. 8 100 g (zus. 250 g). Werdende und stillende Mütter: Abschnitt 5 50 g.
Vollmilch :
Kinder von 0^-3 Jahren täglich % Ltr. Kinder von 3—6 Jahren Yi Ltr. täglich. Jugendliche von 6—10 Jahren K Ltr. täglich.
Jugendliche von 10—18 Jahren % Ltr. täglich.
Wegen der Ausgabe von Fett, Käse. Teig waren, Zucker, Hafer flocken und Kindernährmittel sowie Suppen erfolgt später besondere Anweisung an die Bürgermeisterämter. (
Calw, 27. Dezember 1Ö46.
Kreisernährungsamt.
Kreisernährungsamt.
Lebensmittel-Versorgung
Vorbestellverfahren im Monat Jairtiar 1947
1. Die Yorbestellabschnitte an den Lebensmittelkarten Januar für die Februar-Ration sind in der Zeit von 2. bis 15. Januar 1947 durch die Verbraucher hei den 'vleinverteilern abzugeben.
Ab 1. .Januar 1947 werden in der gesamten französisch besetzten Zone (außer dem Saargebiet) gleiche Lebensmittelkarten eingeführt. Im Rahmen dieser neuen Karten haben auch die Vorbestcllabschnitte eine Aende- rung erfahren. Der Vorbestellabschnitt A der Karte für Normal-
Laut Kartenerlaß des Landesernährungsamts Tübingen sind freigegeben:
Vom 1. —10. Januar 1947:
Brot:
Kinder von 0—3 Jahren: Abschnitt 4 500 g, 5 250 g (zus. 750 g).
Kinder von 3—6 Jahren: Abschnitt 1 1000 g. Kleinabschnitte 500 g (zus. 1500 g).
Jugendliche von 6—10 Jahren: Abschn. 1 1000 g. Abschn. 2 500 g, Kleinabschnitte 500 g (zus. 2000 g). v Jugendliche von 10—18 Jahren: Abschn. 1 1000 g. 2 500 g, Kleinabschn. 500 g (zus. 2000 g).
Erwachsene über 18 Jahre: Abschnitt 1 1000 g, 2 500 g. Kleinabschnitte 500 g (zus. 2000 g). ‘
Schwerarbeiter 1. Kat.: Abschn. 1 500 g.
Schwerarbeiter 2. Kat.: Abschnitt 1 1000 g. 2 300 g (zus. 1300 g). Schwerarbeiter 3. Kat.: Abschnitt 1 1000 g, 2 1000 g. 3 300 g (zus. 2300 g). Werdende und stillende Mütter: Abschn. 3 500 g.
Brotkasten für Selbstversorger auf Abschnitte 1—5 ie 1000 g (zus. 5000 g).
«
Fleisch :
Kinder von 0—3. Jahren: Abschn. 10 50 g.
Kinder von 3—6 Jahren: Abschn. 13 50 g. 14 50-g (zus. 100 g). Jugendliche von 6—10 Jahren: Abschn.
13, 14 und 15 je 50 g (zus. 150 g). Jugendliche von 10—18 Jahren: Abschnitte 13—17 je 50 g (zus. 250 g). Erwachsene über 18 Jahre: Abschnitte 13—16 je 50 g (zus. 200 g).
den nachstehend aufgeführten Melall- sorten zusammen mindestens 5 0 0 kg bzw. von den unten aufgeführ- ten Holzsorten zusammen mindestens 5 fm bzw. qm im Besitz haben, werden aufgefordert, unverzüglich einen Fragebogen beim V 7 ürtt. Stasti- tischen Landesamt in Tübingen, Wil- helmstr 18. anzufordern und ihn aus- gc füllt ebenfalls bis 6. Januar 1947 an dieses Amt zurückzugeben. Unterlassung der Meldung wird bestraft.
Roheisen in Bahren
Spiegeleisen
Eisenlegierungen des Hochofens
Masseln
Halbzeug (Blöcke, Platinen, Knüppel)
Handelseisen (Stabstahl, rund, Vierkant, flach, sechskant)
I- und U-Trfiger
Oberbaustoffe (Schienen. Schwellen und Verbindungsteile für Normal- und Schmalspur
Spundeisen
Formstah! (Spezialprofile)
Grobbleche
Mittelbleche Feinbleche •
Universaleisen Flaeheisen (in Ringen)
Radkränze
Warmgewalzter Draht Band- und Flacheisen zur Röhrenfabrikation Draht Elektroden Drahtgeflechte Metalltücher Drahtstifte aller Art Kohlenstoffstahi Legierte Stähle Kaltgewalztes Material Nahtlos gezogene Rohre Geschweißte Rohre Fittings
Holz
Nadelschnittholz
Laubschnittbolz
Nadelrundholz
Laubrundholz
Sperrholz
Hartfaserplatten.
Landratsamt.
Ausgabe von Kaffee-Ersatz für Monat Dezember 1946
1. Vom Landesernährungsamt wurde für den Monat Dezember die Ausgabe von 50 g Kaffee-Ersatz für Personen über 18 Jahre alt genehmigt.
2. Die Abgabe erfolgt auf Abschnitt 39 bzw. 308 der Dezember-Lebensmittelkarte.
3. Der Kaffee-Ersatz ist bei dem Kleinverteiler zu beziehen, bei welchem im November die Vorbestellabschnitte abgegeben wurden.
4. Die Bürgermeisterämter sind angewiesen, den Kleinverteilern die entsprechenden Bezugscheine auszufertigen. Der Kaffee-Ersatz wird von den Bürgermeisterämtern zum Bezug aufgerufen. Dieser Aufruf ist abzuwarten.
Calw, 23. Dezember 1946.
Verbraucher, Teilselbstversorger in Butter, Teilselbstversorger in Fleisch, Teilselbstversorger in Getreide, Vollselbstversorger (ohne Abschnitt A), werdende und stillende Mütter und Schwerarbeiter ist für Zucker; der Vorbestellabschnitt B der Karte für Normalverbraucher, Teilselbstversorger in Butter, Teilselbstversorger in Fleisch, werdende und stillende Mütter urfa Schwerarbeiter ist für T e i g w a r e n : der Vorbestellabschnitt C der Schwerarbeiter ist für Butter und der V orbestell- absennitt D ist für Käse bestimmt. Die Schwerarbeiterzusatzkarte darf nur gegen Abtrennung des Abschnitts 77 der mit dem/ Namen versehenen Lebensmittelkarte des Schwerarbeiters ausgegeben werden. Die Abtrennung erfolgt durch den Betrieb, der den Abschnitt Nr. 77 mit der monatlichen Abrechnung an das Kreisernährungsamt abzuliefern hat Der Bestellschein für Vollmilch auf den Normalverbraucherkarten der Altersklassen 0—18 Jahren ist nicht zu verwenden, da wie im Dezember 1946 besondere Vollmilchkarten ausgegeben werden. Der Bestellschein für entrahmte Frischmilch auf der Normalverbraucherkarte für Erwachsene über 18 Jahre ist vom Milchhändler abzutrennen. die Nummernkbschnitte hie- für sind auf der Karte in Wegfall gekommen. Der Verteilerstempel ist auf der Rückseite,anzubringen.
2. a) Die Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung (Altersheime. Krankenhäuser usw.) werden darauf aufmerksam gemacht, sich die vorgeschriebenen Bescheinigungen über ihre Belegungsstärke von den Bürgermeister- i.mtern ausstellen zu lassen. Diese Bescheinigungen sind den Kleinverteilern