Die Lebensmittelzuteilungen

Schwerarbeiter 1. Kat.: Abschn. 5 50 g. Schwerarbeiter 2. Kat.: Abschn. 58 je 50 g (zus. 200 g).

Schwerarbeiter 3. Kat.: Abschn. 57 je 50 g, Absch. 8 100 g (zus. 250 g). Werdende und stillende Mütter: Ab­schnitt 5 50 g.

Vollmilch :

Kinder von 0^-3 Jahren täglich % Ltr. Kinder von 36 Jahren Yi Ltr. täglich. Jugendliche von 610 Jahren K Ltr. täglich.

Jugendliche von 1018 Jahren % Ltr. täglich.

Wegen der Ausgabe von Fett, Käse. Teig waren, Zucker, Hafer flocken und Kindernährmittel sowie Suppen erfolgt später besondere Anweisung an die Bürgermeisterämter. (

Calw, 27. Dezember 1Ö46.

Kreisernährungsamt.

Kreisernährungsamt.

Lebensmittel-Versorgung

Vorbestellverfahren im Monat Jairtiar 1947

1. Die Yorbestellabschnitte an den Lebensmittelkarten Januar für die Fe­bruar-Ration sind in der Zeit von 2. bis 15. Januar 1947 durch die Verbraucher hei den 'vleinverteilern abzugeben.

Ab 1. .Januar 1947 werden in der ge­samten französisch besetzten Zone (außer dem Saargebiet) gleiche Le­bensmittelkarten eingeführt. Im Rah­men dieser neuen Karten haben auch die Vorbestcllabschnitte eine Aende- rung erfahren. Der Vorbestell­abschnitt A der Karte für Normal-

Laut Kartenerlaß des Landesernäh­rungsamts Tübingen sind freigegeben:

Vom 1.10. Januar 1947:

Brot:

Kinder von 03 Jahren: Abschnitt 4 500 g, 5 250 g (zus. 750 g).

Kinder von 36 Jahren: Abschnitt 1 1000 g. Kleinabschnitte 500 g (zus. 1500 g).

Jugendliche von 610 Jahren: Abschn. 1 1000 g. Abschn. 2 500 g, Kleinab­schnitte 500 g (zus. 2000 g). v Jugendliche von 1018 Jahren: Ab­schn. 1 1000 g. 2 500 g, Kleinabschn. 500 g (zus. 2000 g).

Erwachsene über 18 Jahre: Abschnitt 1 1000 g, 2 500 g. Kleinabschnitte 500 g (zus. 2000 g).

Schwerarbeiter 1. Kat.: Abschn. 1 500 g.

Schwerarbeiter 2. Kat.: Abschnitt 1 1000 g. 2 300 g (zus. 1300 g). Schwerarbeiter 3. Kat.: Abschnitt 1 1000 g, 2 1000 g. 3 300 g (zus. 2300 g). Werdende und stillende Mütter: Ab­schn. 3 500 g.

Brotkasten für Selbstversorger auf Ab­schnitte 15 ie 1000 g (zus. 5000 g).

«

Fleisch :

Kinder von 03. Jahren: Abschn. 10 50 g.

Kinder von 36 Jahren: Abschn. 13 50 g. 14 50-g (zus. 100 g). Jugendliche von 610 Jahren: Abschn.

13, 14 und 15 je 50 g (zus. 150 g). Jugendliche von 1018 Jahren: Ab­schnitte 1317 je 50 g (zus. 250 g). Erwachsene über 18 Jahre: Abschnitte 1316 je 50 g (zus. 200 g).

den nachstehend aufgeführten Melall- sorten zusammen mindestens 5 0 0 kg bzw. von den unten aufgeführ- ten Holzsorten zusammen minde­stens 5 fm bzw. qm im Besitz haben, werden aufgefordert, unverzüglich einen Fragebogen beim V 7 ürtt. Stasti- tischen Landesamt in Tübingen, Wil- helmstr 18. anzufordern und ihn aus- gc füllt ebenfalls bis 6. Januar 1947 an dieses Amt zurückzugeben. Unterlas­sung der Meldung wird bestraft.

Roheisen in Bahren

Spiegeleisen

Eisenlegierungen des Hochofens

Masseln

Halbzeug (Blöcke, Platinen, Knüp­pel)

Handelseisen (Stabstahl, rund, Vier­kant, flach, sechskant)

I- und U-Trfiger

Oberbaustoffe (Schienen. Schwellen und Verbindungsteile für Nor­mal- und Schmalspur

Spundeisen

Formstah! (Spezialprofile)

Grobbleche

Mittelbleche Feinbleche

Universaleisen Flaeheisen (in Ringen)

Radkränze

Warmgewalzter Draht Band- und Flacheisen zur Röhren­fabrikation Draht Elektroden Drahtgeflechte Metalltücher Drahtstifte aller Art Kohlenstoffstahi Legierte Stähle Kaltgewalztes Material Nahtlos gezogene Rohre Geschweißte Rohre Fittings

Holz

Nadelschnittholz

Laubschnittbolz

Nadelrundholz

Laubrundholz

Sperrholz

Hartfaserplatten.

Landratsamt.

Ausgabe von Kaffee-Ersatz für Monat Dezember 1946

1. Vom Landesernährungsamt wurde für den Monat Dezember die Ausgabe von 50 g Kaffee-Ersatz für Personen über 18 Jahre alt genehmigt.

2. Die Abgabe erfolgt auf Abschnitt 39 bzw. 308 der Dezember-Lebensmittel­karte.

3. Der Kaffee-Ersatz ist bei dem Kleinverteiler zu beziehen, bei wel­chem im November die Vorbestell­abschnitte abgegeben wurden.

4. Die Bürgermeisterämter sind an­gewiesen, den Kleinverteilern die ent­sprechenden Bezugscheine auszuferti­gen. Der Kaffee-Ersatz wird von den Bürgermeisterämtern zum Bezug auf­gerufen. Dieser Aufruf ist abzuwarten.

Calw, 23. Dezember 1946.

Verbraucher, Teilselbstversorger in Butter, Teilselbstversorger in Fleisch, Teilselbstversorger in Getreide, Voll­selbstversorger (ohne Abschnitt A), werdende und stillende Mütter und Schwerarbeiter ist für Zucker; der Vorbestellabschnitt B der Kar­te für Normalverbraucher, Teilselbst­versorger in Butter, Teilselbstversor­ger in Fleisch, werdende und stillende Mütter urfa Schwerarbeiter ist für T e i g w a r e n : der Vorbestell­abschnitt C der Schwerarbeiter ist für Butter und der V orbestell- absennitt D ist für Käse bestimmt. Die Schwerarbeiterzusatzkarte darf nur gegen Abtrennung des Abschnitts 77 der mit dem/ Namen versehenen Le­bensmittelkarte des Schwerarbeiters ausgegeben werden. Die Abtrennung erfolgt durch den Betrieb, der den Ab­schnitt Nr. 77 mit der monatlichen Ab­rechnung an das Kreisernährungsamt abzuliefern hat Der Bestellschein für Vollmilch auf den Normalverbraucher­karten der Altersklassen 018 Jahren ist nicht zu verwenden, da wie im De­zember 1946 besondere Vollmilchkarten ausgegeben werden. Der Bestellschein für entrahmte Frischmilch auf der Nor­malverbraucherkarte für Erwachsene über 18 Jahre ist vom Milchhändler ab­zutrennen. die Nummernkbschnitte hie- für sind auf der Karte in Wegfall ge­kommen. Der Verteilerstempel ist auf der Rückseite,anzubringen.

2. a) Die Einrichtungen mit Gemein­schaftsverpflegung (Altersheime. Kran­kenhäuser usw.) werden darauf auf­merksam gemacht, sich die vorgeschrie­benen Bescheinigungen über ihre Bele­gungsstärke von den Bürgermeister- i.mtern ausstellen zu lassen. Diese Be­scheinigungen sind den Kleinverteilern