Tagung des Militärgerichts Calw
zöslsche Gendarmerie Ha? streng© 'Anweisung erhalten, auf die Einhaltung dieses Verbote zu achten. — HerrCom- mandant Frdnot befaßte sich sodann noch näher mit der Einrichtung der Volksküche und ließ sich von den einzelnen Bürgermeistern über die bis jetzt gemachten Erfahrungen berichten. — Dann kam er auf verschiedene Verwaltungsangelegenheiten, insbesondere Kriegsgefangenen-, Internierten- und Entnazifizierungsfragen zu sprechen.
Zuletzt behandelte er die Frage der Arbeitskräfte. Er wies dabei darauf hin, daß immer noch viele junge Leute ohne Arbeit oder richtige Beschäftigung sind, während der Arbeitszeit . baden gehen und in und vor Lokalen herumstehen und sitzen, während die anständigen, älteren Arbeiter und Handwerker ihrem Tagewerk nachgehen und ihre Pflicht erfüllen. Der Gouverneur macht darauf aufmerksam, daß er gegen diesen Zustand Vorgehen und alle Betroffenen einer nützlichen Beschäftigung zuführen wird. Aerztliclie Zeugnisse werden durch französische Militärärzte nachgeprüft werden. Es ist zu hoffen, daß die nicht' oder nicht voll Beschäftigten aus dieser Warnung selbst die Konsequenz ziehen und sich umgehend für den Arbeitseinsatz zur Verfügung stellen, dem Arbeitsamt, seinen Nebenstellen und den Bürgermeistern dadurch die Arbeit erleichtern, so daß sich die Durchführung der angekündigten Aktion der Militärregierung erübrigt. Am Schluß beantwortete der Gouverneur eine Reihe von Anfragen aus der Mitte der Versammlungsteilnehmer.
Die Verwaltungsaktuare und Sachbearbeiter für Besatzungsleistungen haben in besonderen Besprechungen sie berührende Einzelprobleme behandelt.
Versorgung mit Tabakwaren Im Laufe der nächsten Woche erfolgt die Tabakwarenzuteilung für den Monat Juni. Auf die Abschnitte 13 und 14 der Raucherkarte werden nach Aufruf durch die Bürgermeisterämter verteilt: 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 1 Paket Krüllschnitt (60 g) oder 1 Paket Feinschnitt (40 g).
Die Punkte 11 und 12 der Raucherkarte dürfen nicht mehr beliefert werden.
Calw, den 24. Juli 1946
Kreiswirtschaftsamt.
Versorgung mit Nähmitteln Auf den Bezugsabschnitt Nr. 61/Juli oder SV 311/Juli der Lebensmittelkarte erhält jeder Verbraucher in den nächsten Tagen durch den Einzelhandel nach Aufruf durch die Büigermeister-
Am letzten Montag stand wieder eine | Reihe von Personen vor den Schranken des Einfachen Militärgerichts. Diebstähle am Eigentum der Besatzungsmacht oder deren Angehörigen sind immer wieder Gegenstand der Anklage und werden in den meisten Fällen mit Freiheitsstrafen geahndet. Als eine ganz üble Zeiterscheinuug muß das Verlangen eines Gegenwertes bezeichnet werden, das nicht zuletzt vielleicht auch manchmal die Ursache zum Fehltritt ist. So wollte ein Mann aus W. seinen Handwagen bereifen, wofür er einen Elektromotor beschaffen sollte. Aus dem Tunnel bei Teinach, wo etliche lagerten, führte er einen solchen ab und für diesen Diebstahl erhielt er nun Monate Gefängnis. Mit 2 Monaten, jedoch mit Aufschub, wurde eine Frau aus N. bedacht, weil sie aus einem Zimmer einen Ring, den sie beim Abstauben gefunden haben will, mit nach Hause genommen hatte. Zwei weitere Fälle wegen Besitze? bzw. Wegnahme solchen Eigentums führten zu geringeren Strafen. Härter angefaßt wurde ein wegen Diebstahls schon vorbestrafter Mann aus C., der in einem Ausländerlager an den Wein gegangen war und dann Bekleidungsstücke weggenommen hatte, die aber wieder sichergestellt werden konnten. Er erhielt 5 Monate Gefängnis und sein offenbar im Wein- sehwang mit übergelaufener Mittäter 3 Monate mit Aufschub. — Reisen oder Fahrten ohne Passierschein oder mit einem gefälschten sind nun einmal eine immer brenzliche Angelegenheit; sie führten im ersten Fall zu einer Gefängnisstrafe von 2 Monaten und im zweiten zu einer solchen von 1 Monat und 30 RM. Geldstrafe und 8 Tagen Gefängnis zuzüglich 20 RM. Geldstrafe. Eine andere Autofahrt entgegengesetz-
ämter 10 g Nähmittel, dies entspricht einer Rolle Nähfaden mit 200 m o d e r einem Knäuel Stopfgarn. Die Gemeinschaftsverpflegungs-Einrichtungen erhalten jeweils einen Bezugschein über die Zahl der Insassen durch das Kreiswirtschaftsamt.
Die Abschnitte berechtigen nur innerhalb des Kreises Calw zum Bezug der Nähmittel.
Kreiswirtschaftsamt.
Anordnung Nr. 4 über
a) die Nachmeldepflicht als Ergänzung zum politischen Fragebogen (Dienstränge und Förderer-Ring), b) die Verfahrenseinleitung vom 25. Juni 1946
Auf Grund von § 11 Abs. 4 und § 42 der Rechtsanordnung zur politischen Säuberung vom 28. 5. 1946 ordne ich an:
ten Befehls kostete 200 RM. — Eine Dichtung nationalsozialistischer Huldigung, die als Schriftstellerei auf dem Fragebogen nicht Erwähnung gefunden hatte, kostete einem Mann aus N. unter Berücksichtigung ^mildernder Umstände 100 RM. Der Vertreter der Anklage bemerkte dazu, daß der Schwarzwald dem dichterischen Drang des Poeten Gelegenheit genug gibt, als Hitlers Verbrechen an ganz Europa in Versen noch zu verherrlichen. — Weil Notenpapiet kaum erhältlich ist. wollte sich ein z. Z. in W. wohnhafter ehemaliger Musikmeister solches drucken lassen. Das wäre soweit in Ordnung gegangen; Anstoß daran fand aber das Gericht an dem Umstand, daß die Rückseite mit einetp von dem Meister der Töne komponierten und nicht mehr, zeitgemäßen Marsch behaftet war. Mit Rücksicht auf das hohe Alter des Auftraggebers begnügte sich das Gericht mit einer Geldstrafe von 150 RM. und bei dem jungen Drucker mit 20 RM. — Auf Störung der allgemeinen Ordnung war Anklage gegen einen Mann und eine Frau erhoben, weil sie ein der Frau gehöriges Kind seiner Pflegemutter weggenommen und dazu die Hilfe von Angehörigen der Besatzungstruppe statt die rechtmäßige eines deutschen Gerichts in Anspruch genommen hatten. Es erging ein Urteil von 3 bzw. 1 Monat Gefängnis. — Der erste an diesem Tag zur Verhandlung vorgesehene Fall, in dem sich drei im Untersuchungsgefängnis angestellte Männer aus C. wegen Störung der Ordnung und Arbeit gegen die Besatzungsmacht (Benachteiligung der Gefangenen durch Ueberpreise und Schreiben eines Briefes) wird dem Mittleren Militärgericht in Reutlingen übergeben. Ki.
a) Da die bisher verwendeten politischen Fragebogen teilweise unvollständig sind, unterliegen die Personen, die bereits einen politischen Fragebogen eingereicht haben, der Nachmeldepflicht im Rahmen der nachstehenden Bestimmungen:
1. Die Fragebogen enthalten aüf Seite 2 Spalte 5 die Angabe: „Aemter bekleidet“, fn zahlreichen Fällen wurden nur die bei angeschlössenen Verbänden und betreuten Organisationen der NSDAP, bekleideten Aemter angegeben. Die Angabe eines etwa bei einer Gliederung der NSDAP, (SA., SS. usw.) innegehabten Dienst- r a n g s (Scharführer, Truppführer usw.) ist teilweise unterblieben. Soweit dies nicht erfolgt ist, sind die Dienstränge nachzumelden
2. Die Angabe, ob förderndes Mitglied der SS., H.T usw., fehlt in den meisten Fällen und ist nachzuholen, ebenso die