Tagung des Militärgerichts Calw

zöslsche Gendarmerie Ha? streng© 'An­weisung erhalten, auf die Einhaltung dieses Verbote zu achten. HerrCom- mandant Frdnot befaßte sich sodann noch näher mit der Einrichtung der Volksküche und ließ sich von den einzelnen Bürgermeistern über die bis jetzt gemachten Erfahrungen berich­ten. Dann kam er auf verschiedene Verwaltungsangelegenheiten, insbeson­dere Kriegsgefangenen-, Internierten- und Entnazifizierungsfragen zu spre­chen.

Zuletzt behandelte er die Frage der Arbeitskräfte. Er wies dabei darauf hin, daß immer noch viele junge Leute ohne Arbeit oder richtige Be­schäftigung sind, während der Arbeits­zeit . baden gehen und in und vor Lokalen herumstehen und sitzen, wäh­rend die anständigen, älteren Arbeiter und Handwerker ihrem Tagewerk nach­gehen und ihre Pflicht erfüllen. Der Gouverneur macht darauf aufmerk­sam, daß er gegen diesen Zustand Vor­gehen und alle Betroffenen einer nütz­lichen Beschäftigung zuführen wird. Aerztliclie Zeugnisse werden durch französische Militärärzte nachgeprüft werden. Es ist zu hoffen, daß die nicht' oder nicht voll Beschäftigten aus die­ser Warnung selbst die Konsequenz ziehen und sich umgehend für den Ar­beitseinsatz zur Verfügung stellen, dem Arbeitsamt, seinen Nebenstellen und den Bürgermeistern dadurch die Arbeit erleichtern, so daß sich die Durchführung der angekündigten Ak­tion der Militärregierung erübrigt. Am Schluß beantwortete der Gouverneur eine Reihe von Anfragen aus der Mitte der Versammlungsteilnehmer.

Die Verwaltungsaktuare und Sach­bearbeiter für Besatzungsleistungen haben in besonderen Besprechungen sie berührende Einzelprobleme be­handelt.

Versorgung mit Tabakwaren Im Laufe der nächsten Woche erfolgt die Tabakwarenzuteilung für den Mo­nat Juni. Auf die Abschnitte 13 und 14 der Raucherkarte werden nach Aufruf durch die Bürgermeisterämter verteilt: 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 1 Paket Krüllschnitt (60 g) oder 1 Paket Feinschnitt (40 g).

Die Punkte 11 und 12 der Raucher­karte dürfen nicht mehr beliefert wer­den.

Calw, den 24. Juli 1946

Kreiswirtschaftsamt.

Versorgung mit Nähmitteln Auf den Bezugsabschnitt Nr. 61/Juli oder SV 311/Juli der Lebensmittelkarte erhält jeder Verbraucher in den näch­sten Tagen durch den Einzelhandel nach Aufruf durch die Büigermeister-

Am letzten Montag stand wieder eine | Reihe von Personen vor den Schranken des Einfachen Militärgerichts. Dieb­stähle am Eigentum der Besatzungs­macht oder deren Angehörigen sind immer wieder Gegenstand der Anklage und werden in den meisten Fällen mit Freiheitsstrafen geahndet. Als eine ganz üble Zeiterscheinuug muß das Verlangen eines Gegenwertes bezeich­net werden, das nicht zuletzt vielleicht auch manchmal die Ursache zum Fehl­tritt ist. So wollte ein Mann aus W. sei­nen Handwagen bereifen, wofür er einen Elektromotor beschaffen sollte. Aus dem Tunnel bei Teinach, wo etliche la­gerten, führte er einen solchen ab und für diesen Diebstahl erhielt er nun Monate Gefängnis. Mit 2 Monaten, jedoch mit Aufschub, wurde eine Frau aus N. bedacht, weil sie aus einem Zim­mer einen Ring, den sie beim Abstau­ben gefunden haben will, mit nach Hause genommen hatte. Zwei weitere Fälle wegen Besitze? bzw. Wegnahme solchen Eigentums führten zu geringe­ren Strafen. Härter angefaßt wurde ein wegen Diebstahls schon vorbestrafter Mann aus C., der in einem Ausländer­lager an den Wein gegangen war und dann Bekleidungsstücke weggenommen hatte, die aber wieder sichergestellt werden konnten. Er erhielt 5 Monate Gefängnis und sein offenbar im Wein- sehwang mit übergelaufener Mittäter 3 Monate mit Aufschub. Reisen oder Fahrten ohne Passierschein oder mit einem gefälschten sind nun einmal eine immer brenzliche Angelegenheit; sie führten im ersten Fall zu einer Ge­fängnisstrafe von 2 Monaten und im zweiten zu einer solchen von 1 Monat und 30 RM. Geldstrafe und 8 Tagen Gefängnis zuzüglich 20 RM. Geldstrafe. Eine andere Autofahrt entgegengesetz-

ämter 10 g Nähmittel, dies entspricht einer Rolle Nähfaden mit 200 m o d e r einem Knäuel Stopfgarn. Die Gemein­schaftsverpflegungs-Einrichtungen er­halten jeweils einen Bezugschein über die Zahl der Insassen durch das Kreis­wirtschaftsamt.

Die Abschnitte berechtigen nur in­nerhalb des Kreises Calw zum Bezug der Nähmittel.

Kreiswirtschaftsamt.

Anordnung Nr. 4 über

a) die Nachmeldepflicht als Ergänzung zum politischen Fragebogen (Dienst­ränge und Förderer-Ring), b) die Verfahrenseinleitung vom 25. Juni 1946

Auf Grund von § 11 Abs. 4 und § 42 der Rechtsanordnung zur politischen Säuberung vom 28. 5. 1946 ordne ich an:

ten Befehls kostete 200 RM. Eine Dichtung nationalsozialistischer Huldi­gung, die als Schriftstellerei auf dem Fragebogen nicht Erwähnung gefunden hatte, kostete einem Mann aus N. un­ter Berücksichtigung ^mildernder Um­stände 100 RM. Der Vertreter der An­klage bemerkte dazu, daß der Schwarz­wald dem dichterischen Drang des Po­eten Gelegenheit genug gibt, als Hit­lers Verbrechen an ganz Europa in Versen noch zu verherrlichen. Weil Notenpapiet kaum erhältlich ist. wollte sich ein z. Z. in W. wohnhafter ehe­maliger Musikmeister solches drucken lassen. Das wäre soweit in Ordnung ge­gangen; Anstoß daran fand aber das Gericht an dem Umstand, daß die Rück­seite mit einetp von dem Meister der Töne komponierten und nicht mehr, zeitgemäßen Marsch behaftet war. Mit Rücksicht auf das hohe Alter des Auf­traggebers begnügte sich das Gericht mit einer Geldstrafe von 150 RM. und bei dem jungen Drucker mit 20 RM. Auf Störung der allgemeinen Ordnung war Anklage gegen einen Mann und eine Frau erhoben, weil sie ein der Frau gehöriges Kind seiner Pflegemut­ter weggenommen und dazu die Hilfe von Angehörigen der Besatzungstruppe statt die rechtmäßige eines deutschen Gerichts in Anspruch genommen hat­ten. Es erging ein Urteil von 3 bzw. 1 Monat Gefängnis. Der erste an diesem Tag zur Verhandlung vorgese­hene Fall, in dem sich drei im Unter­suchungsgefängnis angestellte Männer aus C. wegen Störung der Ordnung und Arbeit gegen die Besatzungsmacht (Benachteiligung der Gefangenen durch Ueberpreise und Schreiben eines Brie­fes) wird dem Mittleren Militärgericht in Reutlingen übergeben. Ki.

a) Da die bisher verwendeten poli­tischen Fragebogen teilweise unvoll­ständig sind, unterliegen die Perso­nen, die bereits einen politischen Fra­gebogen eingereicht haben, der Nach­meldepflicht im Rahmen der nach­stehenden Bestimmungen:

1. Die Fragebogen enthalten aüf Seite 2 Spalte 5 die Angabe:Aemter bekleidet, fn zahlreichen Fällen wur­den nur die bei angeschlössenen Ver­bänden und betreuten Organisationen der NSDAP, bekleideten Aemter an­gegeben. Die Angabe eines etwa bei einer Gliederung der NSDAP, (SA., SS. usw.) innegehabten Dienst- r a n g s (Scharführer, Truppführer usw.) ist teilweise unterblieben. Soweit dies nicht erfolgt ist, sind die Dienstränge nachzumelden

2. Die Angabe, ob förderndes Mitglied der SS., H.T usw., fehlt in den meisten Fällen und ist nachzuholen, ebenso die