Nachrichtenblatt

der Militär-Regierung für den Kreis Calw

Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises

CALW Freitag, 26. Juli 1946 Nr. 74

Bekanntmachungen für den Kreis Calw

Achtung, entlassene Soldaten!

' Am kommenden Samstag, den 27. 7. 1946 wird eine Abordnung des Kriegs- gefangenen-Entlassungslagers Tuttlin­gen in verschiedene Gemeinden des Kreises kommen. Die, Männer aus den nachstehend aufgeführten Orten, denen seinerzeit in Calw die Entlassungspa­piere abgenommen worden sind, haben sieh wie folgt zu melden:

Am Samstag, den 2 7. 7. 19 4j? um 8.30 Uhr auf dem Bürgermeisteramt in Nagold: Effringen, Egenhausen, Emmingen, Haiterbach, Einberg, Min­dersbach, Oberscliwändorf, Pfrondorf, Kohrdorf, Rotfelden, Schönbronn, Sulz, Wildberg und Nagold.

Um 10.30 Uhr auf dem Bürgermeister­amt in Altensteig: Altensteig, Berneck, Überberg, Breitenberg, Ebers- liardt, Ebhausen, Gaugenwald, Ett- mannsweiler, Hornberg, Martinsmoos, Neuweiler, Spielberg, Walddorf, Wart, Zwerenberg.

Um 12 Uhr auf dem Bürgermeister­amt in Enzklösterle: Aichelberg, Enzklösterle, Meistern, Nonnenmiss, Oberweiler, Simmersfeld, Sprollenhaus.

Um 13.30 Uhr beim Bürgermeisteramt Wildbad: Bernbach, Agenbach, Calm,- bach, Dobel, Herrenalb, Höfen, Neusatz, Rotensol, Schömberg, Wildbad.

Um 15 Uhr beim Bürgermeisteramt .Neuenbürg: Arnbach, Birkenfeld, Conweiler, Dennach, Erigelsbrand, Feld- rennaeh, Gräfenhausen, Grunbach, Langenbrand, Niebelsbach, Loffenau, Neuenbürg, Obernhausen, Ottenhausen, Salmbach, Pfiinzweiler, Schwann, Schwarzenberg, Unterreichenbach.

Um 16.30 Uhr beim Bürgermeisteramt Calw: Altbulach, Altburg, Altheng- stett, Alzenberg, Bad Liebenzell, Bad Teihach, Beinberg, Bieselsberg, Calw, Dachtel, Deckenpfvon® Ernstmühl. Gechingen, Gültlingen, Hirsau, Holz­bronn, Kolilerstal, Liebeisberg, Maisen­bach, Möttlingen, Monbachtal, Neubulach. Neuhengstett, Oberhaugstett, Oberkoll- bach, Oberlengenhardt, Oberreichen­bach, Oberkollwangen, Ostelsheim, Rö­tenbach, Schmieh, Seitzental, Simmoz- heim, Sommenhardt, Stammhe'im, Würz­bach, Weltenschwann, Zavelstein.

Die Bürgermeisterämter werden na­mentliche Listen der von dieser Anord­nung betroffenen Männer erhalten, die auf den Rathäusern eingesehen werden können.

Calw, den 23. Juli 1946

Landratsamt.

Grußpflicht der französischen Fahne Das Gouvernement Militaire teilt fol­gendes mit: Die Bevölkerung ist nicht mehr verpflichtet, die französische Fahne vor dem Gouvernement Militaire oder sonstige Fahnen vor anderen Ge­bäuden zu grüßen. In Zukunft müssen von der deutschen Bevölkerung nur noch diejenigen Fahnen gegrüßt wer­den, bei denen auch, für die französi­schen Truppen eine Grußpflicht be­steht. Außerdem besteht bei National­feiertagen Grußpflicht.

L a n d r a t, s a m t.

Namen nennen!

Es häufen sich die Fälle, in welchen sachliche Beschwerden, welche eine Behandlung in keiner Weise zu scheuen brauchen, in anonymer Form bei mir eingehen. Ich bitte die Briefe Schreiber, mir doch ihre Namen zu nennen, damit ich Mißverständnisse aufklären und in manchen Fällen auch für Abhilfe sorgen kann. So bitte ich auch, denBauern für alle aus dem Neuenbürger Amt sich bei mir zu melden. Wagner, Landrat.

Offene Stellen

Zum sofortigen Eintritt perfekten Dolmetscher(in) der französi­schen Sprache gesucht. Bewerbungen und Zeugnisabschriften erbeten an das Landratsamt Calw.

Dienstversammlung

der Bürgermeister, landw. Ortsobmänner und Verwaltungsaktuare

Unter Leitung von Landrat Wag­ner fand am 10. 7. 1946 in Calw eine Dienstversammlung der Bürgermei­ster, )andw. Ortsobmänner und Ver­waltungsaktuare des Kreises statt.

Bei dieser Tagung stand das schwere Problem der Ernährung im Vorder­grund. Der Leiter des Kreisernäh­rungsamts, Kreisamtmann Rebmann, gab einen umfassenden Ueberblick über die Ernährungslage. Bei Brot und Kartoffeln ist der Anschluß an die neue Ernte sichergestellt. Die Früh­kartoffelernte wird erfaßt und gerecht und gleichmäßig verteilt werden. Die direkte Belieferung von Verbrauchern ist verboten. Bei der V i e h a b lie­fe r u n g müssen künftig auch die Kleinlandwirte zur Umlage herangezo­gen werden, weil sie sonst nicht auf­gebracht werden kann. Am 1. 8. 1946 müssen vom Kreis 70 Pferde (im Al­ter von 3 bis 14 Jahren) abgeliefert werden. Zu diesem Zweck müssen sämtliche Pferde in Calw, Nagold und Neuenbürg vorgeführt werden. Die in den letzten Monaten eingeführten, mit Schutzbriefen ausgestatteten Pferde

müssen ebenfalls vorgeführt werden; sie werden aber nicht ausgehoben. Die Eierablieferung muß rest­los erfüllt werden, damit auch den deutschen Normalverbrauchern eine bescheidene Zuteilung gemacht wer­den kann.

Die Milchablieferung ist im Kreis im Monat Juni gegenüber dem Monat Mai um rund 400 000 Liter zu­rückgegangen. Dadurch wurde die Milch- und Fettversorgung ernstlich gefährdet. Die Angelegenheit wurde eingehend erörtert und die Landwirt­schaft dringend aufgefordert, wieder vermehrt abzuliefern. Es wurde auch Aufklärung über die Verzögerungen in der Butterzuteilung gegeben. Ferner wurden die Gerüchte, wonach im Milch­hof Pforzheim große Mengen an But­ter unterschlagen und in der Seifen­fabrik in Nagöld ranzige Butter zu Seife verarbeitet worden sei zurück­gewiesen. Die Beschaffung der Le­bensmittel für die Volksküchen in Calw, Altensteig, Birkenfeld, Calm­bach, Nagold, Neuenbürg und Wildbad ist sehr schwierig. Es ist deshalb be-

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