Nachrichtenblatt
der Militär-Regierung für den Kreis Calw
Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises
CALW Freitag, 26. Juli 1946 Nr. 74
Bekanntmachungen für den Kreis Calw
Achtung, entlassene Soldaten!
' Am kommenden Samstag, den 27. 7. 1946 wird eine Abordnung des Kriegs- gefangenen-Entlassungslagers Tuttlingen in verschiedene Gemeinden des Kreises kommen. Die, Männer aus den nachstehend aufgeführten Orten, denen seinerzeit in Calw die Entlassungspapiere abgenommen worden sind, haben sieh wie folgt zu melden:
Am Samstag, den 2 7. 7. 19 4j? um 8.30 Uhr auf dem Bürgermeisteramt in Nagold: Effringen, Egenhausen, Emmingen, Haiterbach, Einberg, Mindersbach, Oberscliwändorf, Pfrondorf, Kohrdorf, Rotfelden, Schönbronn, Sulz, ’ Wildberg und Nagold.
Um 10.30 Uhr auf dem Bürgermeisteramt in Altensteig: Altensteig, Berneck, Überberg, Breitenberg, Ebers- liardt, Ebhausen, Gaugenwald, Ett- mannsweiler, Hornberg, Martinsmoos, Neuweiler, Spielberg, Walddorf, Wart, Zwerenberg.
Um 12 Uhr auf dem Bürgermeisteramt in Enzklösterle: Aichelberg, Enzklösterle, Meistern, Nonnenmiss, Oberweiler, Simmersfeld, Sprollenhaus.
Um 13.30 Uhr beim Bürgermeisteramt Wildbad: Bernbach, Agenbach, Calm,- bach, Dobel, Herrenalb, Höfen, Neusatz, Rotensol, Schömberg, Wildbad.
Um 15 Uhr beim Bürgermeisteramt .Neuenbürg: Arnbach, Birkenfeld, Conweiler, Dennach, Erigelsbrand, Feld- rennaeh, Gräfenhausen, Grunbach, Langenbrand, Niebelsbach, Loffenau, Neuenbürg, Obernhausen, Ottenhausen, Salmbach, Pfiinzweiler, Schwann, Schwarzenberg, Unterreichenbach.
Um 16.30 Uhr beim Bürgermeisteramt Calw: Altbulach, Altburg, Altheng- stett, Alzenberg, Bad Liebenzell, Bad Teihach, Beinberg, Bieselsberg, Calw, Dachtel, Deckenpfvon® Ernstmühl. Gechingen, Gültlingen, Hirsau, Holzbronn, Kolilerstal, Liebeisberg, Maisenbach, Möttlingen, Monbachtal, Neubulach. Neuhengstett, Oberhaugstett, Oberkoll- bach, Oberlengenhardt, Oberreichenbach, Oberkollwangen, Ostelsheim, Rötenbach, Schmieh, Seitzental, Simmoz- heim, Sommenhardt, Stammhe'im, Würzbach, Weltenschwann, Zavelstein.
Die Bürgermeisterämter werden namentliche Listen der von dieser Anordnung betroffenen Männer erhalten, die auf den Rathäusern eingesehen werden können.
Calw, den 23. Juli 1946
Landratsamt.
Grußpflicht der französischen Fahne Das Gouvernement Militaire teilt folgendes mit: Die Bevölkerung ist nicht mehr verpflichtet, die französische Fahne vor dem Gouvernement Militaire oder sonstige Fahnen vor anderen Gebäuden zu grüßen. In Zukunft müssen von der deutschen Bevölkerung nur noch diejenigen Fahnen gegrüßt werden, bei denen auch, für die französischen Truppen eine Grußpflicht besteht. Außerdem besteht bei Nationalfeiertagen Grußpflicht.
L a n d r a t, s a m t.
Namen nennen!
Es häufen sich die Fälle, in welchen sachliche Beschwerden, welche eine Behandlung in keiner Weise zu scheuen brauchen, in anonymer Form bei mir eingehen. Ich bitte die Briefe Schreiber, mir doch ihre Namen zu nennen, damit ich Mißverständnisse aufklären und in manchen Fällen auch für Abhilfe sorgen kann. So bitte ich auch, den „Bauern für alle aus dem Neuenbürger Amt“ sich bei mir zu melden. Wagner, Landrat.
Offene Stellen
Zum sofortigen Eintritt perfekten Dolmetscher(in) der französischen Sprache gesucht. Bewerbungen und Zeugnisabschriften erbeten an das Landratsamt Calw.
Dienstversammlung
der Bürgermeister, landw. Ortsobmänner und Verwaltungsaktuare
Unter Leitung von Landrat Wagner fand am 10. 7. 1946 in Calw eine Dienstversammlung der Bürgermeister, )andw. Ortsobmänner und Verwaltungsaktuare des Kreises statt.
Bei dieser Tagung stand das schwere Problem der Ernährung im Vordergrund. Der Leiter des Kreisernährungsamts, Kreisamtmann Rebmann, gab einen umfassenden Ueberblick über die Ernährungslage. Bei Brot und Kartoffeln ist der Anschluß an die neue Ernte sichergestellt. Die Frühkartoffelernte wird erfaßt und gerecht und gleichmäßig verteilt werden. Die direkte Belieferung von Verbrauchern ist verboten. — Bei der V i e h a b liefe r u n g müssen künftig auch die Kleinlandwirte zur Umlage herangezogen werden, weil sie sonst nicht aufgebracht werden kann. — Am 1. 8. 1946 müssen vom Kreis 70 Pferde (im Alter von 3 bis 14 Jahren) abgeliefert werden. Zu diesem Zweck müssen sämtliche Pferde in Calw, Nagold und Neuenbürg vorgeführt werden. Die in den letzten Monaten eingeführten, mit Schutzbriefen ausgestatteten Pferde
müssen ebenfalls vorgeführt werden; sie werden aber nicht ausgehoben. — Die Eierablieferung muß restlos erfüllt werden, damit auch den deutschen Normalverbrauchern eine bescheidene Zuteilung gemacht werden kann.
Die Milchablieferung ist im Kreis im Monat Juni gegenüber dem Monat Mai um rund 400 000 Liter zurückgegangen. Dadurch wurde die Milch- und Fettversorgung ernstlich gefährdet. Die Angelegenheit wurde eingehend erörtert und die Landwirtschaft dringend aufgefordert, wieder vermehrt abzuliefern. Es wurde auch Aufklärung über die Verzögerungen in der Butterzuteilung gegeben. Ferner wurden die Gerüchte, wonach im Milchhof Pforzheim große Mengen an Butter unterschlagen und in der Seifenfabrik in Nagöld ranzige Butter zu Seife verarbeitet worden sei zurückgewiesen. — Die Beschaffung der Lebensmittel für die Volksküchen in Calw, Altensteig, Birkenfeld, Calmbach, Nagold, Neuenbürg und Wildbad ist sehr schwierig. Es ist deshalb be-
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