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Bekanntmachungen der Stadt Calw

10. 2. 1946 und 10. 5. 1946 geleistet, so hat er trotzdem die Vermögensteuer­vorauszahlung auf Grund der Bestim­mungen der Bekanntmachung der Lan­desdirektion der Finanzen über die Er­hebung von Vorauszahlungen auf die Vermögensteuer 1946 nach den neuen Sätzen und gegebenenfalls unter An­wendung des Freibetrags' von 10 000 RM. zu berechnen. Ist der so errechnete Betrag höher als die bisher auf die Vermögensteuer für '1946 geleisteten Zahlungen, so ist der Unterschiedsbe­trag bis zum 20. 7. 1946 an das Finanz­amt naclizuentrichten.

Die Berechnungsweise ist verschie­den, je nach dem, ob es sich um einen Steuerpflichtigen handelt, der erst auf Grund des Kontrollratsgesetzes Nr. 13 neu zur Vermögensteuer heranzuzielien ist, oder ob es sich um einen Steuer­pflichtigen handelt, der bereits bisher schon Vermögensteuer zu entrichten hatte.

A) Berechnung der Vermögensteuervor- anszahlungen durch Steuerpflichtige, die auf Grund des Kontrollratsgesetzes Nr. 13 neu zur Vermögensteuer heranzuziefien sind.

Diese haben zum 20.7.1946 eine Ver­mögenserklärung abzugeben. DieVer- m ög e n s e r k 1 äru n g ist formlos. Einen besonderen Vordruck braucht der Steuerpflichtige also nicht zu ver­wenden. Das Finanzamt ist jedoch er­mächtigt, aus Gründen der technischen Vereinfachung Vordrucke für die Be­rechnung der Vorauszahlungen zu ver­wenden. Der Steuerpflichtige ist in die­sem Falle verpflichtet, die Berechnung der Vorauszahlungen auf diesem Vor­druck vorzunehmen. Die Vermögens­erklärung hat neben der Berechnung des Vermögens auch die Berechnung der Vermögensteuerschuld 1946 und der Vorauszahlungen nach Maßgabe der folgenden Ausführungen zu enthalten.

(Schluß in Ausgabe 73)

Bekanntmachung

über die Eichung von Meßgeräten

Auf dem Gebiete des Eichwesens mußten im Laufe des Krieges Einschrän­kungen außergewöhnlicher Art vorge­nommen werden. Diese Einsehränkuni gen waren von vornherein nur für die Dauer des Krieges und für eine ge­wisse Übergangszeit bestimmt. Die Vor­aussetzungen für diese Einschränkun­gen sind unter den gegenwärtigen Ver­hältnissen nicht mehr im vollen Um­fange gegeben. Zur Sicherung eines ge-

Kennkarten und Personalkarten für Jugendliche

, Alle männlichen und weiblichen Ju­gendlichen deutscher Staatsangehörig­keit haben vom 14. Lebensjahr an als Ausweispapier die Kennkarte bei sich zu führen. Außerdem muß für die Ge­nannten eine Personalkarte für das Gouvernement Militaire angelegt wer­den. Es ergeht daher an alle Jugend­lichen die Aufforderung, mit Erreichung des 14. Lebensjahres beim Bürgermei­steramt die Ausstellung

1. einer Kennkarte und

2. einer Personalkarte für das Gouvernement Militaire ,

zu beantragen. Die Kennkarten werden im 1. Stock der-früheren Polizeiwache, die Personalkarten beim Einwohner­meldeamt Rathaus Zimmer 1 be­antragt und ausgestellt. Persönliche Antragstellung ist in jedem Falle er­forderlich. Die Anträge sind auch dann jeweils rechtzeitig zu stellen, wenn die erforderlichen zwei Paßbilder nicht so­fort beigebracht werden können.

Die Erziehungsberechtigten sind für die rechtzeitige Antragstellung ihrer Kinder mitverantwortlich.

Anmeldung

von verfügbarem Wohnraum Jeder Hauseigentümer oder Woh- nungsjnhaber ' ist verpflichtet, dem städt. Wohnungsamt (Rathaus Zimm. 6) dis Freiwerden einer Wohnung, eines Zimmers oder sonstigen Raumes sofort anzumelden, unter gleichzeitiger An­gabe der Zahl der W^ohnräume und ihres Flächeninhaltes.

Unterlassung der Anmeldung wird künftig nach den Bestimmungen des

ordneten Wirtschaftsverkehrs und zur Vermeidung von Mißverständnissen wird daher folgendes bekannt gemacht:

1. Die nach § 9 des Maß- und Ge­wichtsgesetzes vom 13. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I, S. 1499) der Eich­pflicht unterliegenden Meßgeräte müs­sen wieder zur Nacheichung und frist­gerecht zur Nacheichung gestellt wer­den. Bei der Nacheichung dieser Meß­geräte müssen die in der Eichordnung vom 24. Jaruar 1942 festgesetzten Nacü- eichfehlergrenzen eingehalten werden.

2. Elektrizitäts-, Wasser- und Gas­zähler, die im öffentlichen Verkehr zur

Wohnungsgesetzes vom 8: 3. 1946 be­straft.

Gasverbraucbseinsdiränkung

Mit Wirkung ab 1. Juli 1946 erhalten die Haushaltgasabneh mer 15 cbm Grundverbrauch und pro Kopf 5 cbm zugeteilt. Es erhält demnach ein Haushalt mit 1 Person 20 cbm

2 Personen 25

»i M ß 30

..4 35 usw.

Auch für Handel und Gewerbe er­folgt eine höhere Zuteilung. Der Ver­brauchssatz wird den in Frage kom­menden Betrieben schriftlich mitgeteilt.

Im übrigen bleibt es bei den bekann­ten Maßnahmen.

Calw, den 8. Juli 1946

Städt. Gaswerk.

Der Bürgermeister: B 1 e s s i n g.

Anmeldung der Schulneulinge der Stadt Calw

Alle im Jahre 1940 geborenen Knaben und Mädchen werden am Donners­tag, dem 18. Juli, nachm. 2 Uhr, im Mädchenschulgebäude in der Bädstraße, Zimmer 11 (Frl. Vietje), zur Aufnahme in die Schule angemeldet.

Npch nicht schulfähige Kinder kön­nen zurück gestellt werden, wen» ein amtsärztliches Zeugnis beigebracht wird.

Bei der Anmeldung ist der Ge­burtsschein vorzulegen.

Schulbeginn nach den Sommer­ferien am Montag, 26. August, vormit­tags 9 Uhr, im Mädchenschulhaus, Bad­straße.

Rektorat

der Volks- und Mittelschule Calw i. V.: Beck.

Bestimmung des Umfanges von Lei­stungen oder Lieferungen angewendet oder bereitgehalten werden, sind von der Eichverwaltung auf ihre Richtig­haltung zu überwachen. Die Zähler- überwaehungsordnung derPhysikaliseh- Technischen Reichsanstalt vom 27. Fe­bruar 1945 (Amtsblatt der PTR. 1945, S. 5) findet Anwendung mit der Maß­gabe, daß neue und . instandgesetzte Gaszähler zu eichen sind.

3. In Zweifelsfällen entscheidet die Landesdirektion der Wirtschaft.

Landesdirektion der Wirtschaft gez. K i 1 p p e r.

Evangelisdie Gottesdienste in Calw

Sonntag, 14. Juli, 4.n. Dreieinigkeitsfest: 8 Uhr Frühgottesdienst in der Kirche (Lieber); 9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Schüz); 11 Uhr Christenlehre für die Tochter.

Mittwochs 8.30 Uhr Betstunde Donn erstag: 20 Uhr Bibelstunde

Wir grüßen als Vermählte: Willy Ensslen, Oisela Ensslen, geb. Theurer. Ebhausen, Station Teinach, 29. Juni 1946.

Es starben:

Christiane Wengert, geb. Schmid im Alter von 83 fahren. Allen, die unserer lieben Entschlafenen Outes erwiesen haben, danken herzlich. Geschwister Wengert. Calw, 3. |uM 1946.

Walter Härtkorn, geb. 20.5.1926, gef. 17. 3. 1945 in Köln.Deut 2 . Die Eltern: Karl und Marie Hartkom, Ostelsheim. Trauergottesdienst am Sonntag, 21.7., nachmittags 2 Uhr in Ostelsheim.

Carl Schnauffer aus Calw, gefallen am 11.4.1945 in San Parizzio/Italien. Die Oattin: Eise Schnauffer, geb. Schmid, Eßlingen/N., Farn, Schnauffer, Hirsau, Haus Luginsland. Hirsau, 1. Juli 1946

Danksagung

Für alle erwiesene Teilnahme b. Tode meines lieben Mannes, unseres guten Vaters Eugen Gutekunst, Weber sagen wir herzl. Dank. In stillem Leid: Fam. Qutekunst. Rohrdorf, 1. Juli 1946.

Jakob Schill, am 28. Okt. 1945 im Alter von nahezu 45 I. in Kriegsgefangen, schaff. Die Oattin: Rösle Schill, geb. Qlatz, mit Kindern Lore und Walter sowie alle Anverw. Trauergottesdienst Sonntag, 21. Juli, nachm. 2 Uhr. Rohr­dorf, den 8. Juli 1946.

VOLKSTHEATER CALW

1J. Juli

Alerte aux Indes Ein Farbfilm für Militär und ZhdL

Herausgeber; Gouvernement Militaii* de Calw. Ver waltaug aad Aaael goatnaabmc LaadraUamt Calw» Abt BekannUnachupgeft. Druck; A, OelschlAaaractoa Buchdruck »rei,