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Bekanntmachungen der Stadt Calw
10. 2. 1946 und 10. 5. 1946 geleistet, so hat er trotzdem die Vermögensteuervorauszahlung auf Grund der Bestimmungen der Bekanntmachung der Landesdirektion der Finanzen über die Erhebung von Vorauszahlungen auf die Vermögensteuer 1946 nach den neuen Sätzen und gegebenenfalls unter Anwendung des Freibetrags' von 10 000 RM. zu berechnen. Ist der so errechnete Betrag höher als die bisher auf die Vermögensteuer für '1946 geleisteten Zahlungen, so ist der Unterschiedsbetrag bis zum 20. 7. 1946 an das Finanzamt naclizuentrichten.
Die Berechnungsweise ist verschieden, je nach dem, ob es sich um einen Steuerpflichtigen handelt, der erst auf Grund des Kontrollratsgesetzes Nr. 13 neu zur Vermögensteuer heranzuzielien ist, oder ob es sich um einen Steuerpflichtigen handelt, der bereits bisher schon Vermögensteuer zu entrichten hatte.
A) Berechnung der Vermögensteuervor- anszahlungen durch Steuerpflichtige, die auf Grund des Kontrollratsgesetzes Nr. 13 neu zur Vermögensteuer heranzuziefien sind.
Diese haben zum 20.7.1946 eine Vermögenserklärung abzugeben. DieVer- m ög e n s e r k 1 äru n g ist formlos. Einen besonderen Vordruck braucht der Steuerpflichtige also nicht zu verwenden. Das Finanzamt ist jedoch ermächtigt, aus Gründen der technischen Vereinfachung Vordrucke für die Berechnung der Vorauszahlungen zu verwenden. Der Steuerpflichtige ist in diesem Falle verpflichtet, die Berechnung der Vorauszahlungen auf diesem Vordruck vorzunehmen. Die Vermögenserklärung hat neben der Berechnung des Vermögens auch die Berechnung der Vermögensteuerschuld 1946 und der Vorauszahlungen nach Maßgabe der folgenden Ausführungen zu enthalten.
(Schluß in Ausgabe 73)
Bekanntmachung
über die Eichung von Meßgeräten
Auf dem Gebiete des Eichwesens mußten im Laufe des Krieges Einschränkungen außergewöhnlicher Art vorgenommen werden. Diese Einsehränkuni gen waren von vornherein nur für die Dauer des Krieges und für eine gewisse Übergangszeit bestimmt. Die Voraussetzungen für diese Einschränkungen sind unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht mehr im vollen Umfange gegeben. Zur Sicherung eines ge-
Kennkarten und Personalkarten für Jugendliche
, Alle männlichen und weiblichen Jugendlichen deutscher Staatsangehörigkeit haben vom 14. Lebensjahr an als Ausweispapier die Kennkarte bei sich zu führen. Außerdem muß für die Genannten eine Personalkarte für das Gouvernement Militaire angelegt werden. Es ergeht daher an alle Jugendlichen die Aufforderung, mit Erreichung des 14. Lebensjahres beim Bürgermeisteramt die Ausstellung
1. einer Kennkarte und
2. einer Personalkarte für das Gouvernement Militaire ,
zu beantragen. Die Kennkarten werden im 1. Stock der-früheren Polizeiwache, die Personalkarten beim Einwohnermeldeamt — Rathaus Zimmer 1 — beantragt und ausgestellt. Persönliche Antragstellung ist in jedem Falle erforderlich. Die Anträge sind auch dann jeweils rechtzeitig zu stellen, wenn die erforderlichen zwei Paßbilder nicht sofort beigebracht werden können.
Die Erziehungsberechtigten sind für die rechtzeitige Antragstellung ihrer Kinder mitverantwortlich.
Anmeldung
von verfügbarem Wohnraum Jeder Hauseigentümer oder Woh- nungsjnhaber ' ist verpflichtet, dem städt. Wohnungsamt (Rathaus Zimm. 6) dis Freiwerden einer Wohnung, eines Zimmers oder sonstigen Raumes sofort anzumelden, unter gleichzeitiger Angabe der Zahl der W^ohnräume und ihres Flächeninhaltes.
Unterlassung der Anmeldung wird künftig nach den Bestimmungen des
ordneten Wirtschaftsverkehrs und zur Vermeidung von Mißverständnissen wird daher folgendes bekannt gemacht:
1. Die nach § 9 des Maß- und Gewichtsgesetzes vom 13. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I, S. 1499) der Eichpflicht unterliegenden Meßgeräte müssen wieder zur Nacheichung und fristgerecht zur Nacheichung gestellt werden. Bei der Nacheichung dieser Meßgeräte müssen die in der Eichordnung vom 24. Jaruar 1942 festgesetzten Nacü- eichfehlergrenzen eingehalten werden.
2. Elektrizitäts-, Wasser- und Gaszähler, die im öffentlichen Verkehr zur
Wohnungsgesetzes vom 8: 3. 1946 bestraft.
Gasverbraucbseinsdiränkung
Mit Wirkung ab 1. Juli 1946 erhalten die Haushaltgasabneh mer 15 cbm Grundverbrauch und pro Kopf 5 cbm zugeteilt. Es erhält demnach ein Haushalt mit 1 Person 20 cbm
„ „ 2 Personen 25 „
»i M ß „ 30 „
.. „4 „ 35 „ usw.
Auch für Handel und Gewerbe erfolgt eine höhere Zuteilung. Der Verbrauchssatz wird den in Frage kommenden Betrieben schriftlich mitgeteilt.
Im übrigen bleibt es bei den bekannten Maßnahmen.
Calw, den 8. Juli 1946
Städt. Gaswerk.
Der Bürgermeister: B 1 e s s i n g.
Anmeldung der Schulneulinge der Stadt Calw
Alle im Jahre 1940 geborenen Knaben und Mädchen werden am Donnerstag, dem 18. Juli, nachm. 2 Uhr, im Mädchenschulgebäude in der Bädstraße, Zimmer 11 (Frl. Vietje), zur Aufnahme in die Schule angemeldet.
Npch nicht schulfähige Kinder können zurück gestellt werden, wen» ein amtsärztliches Zeugnis beigebracht wird.
Bei der Anmeldung ist der Geburtsschein vorzulegen.
Schulbeginn nach den Sommerferien am Montag, 26. August, vormittags 9 Uhr, im Mädchenschulhaus, Badstraße.
Rektorat
der Volks- und Mittelschule Calw i. V.: Beck.
Bestimmung des Umfanges von Leistungen oder Lieferungen angewendet oder bereitgehalten werden, sind von der Eichverwaltung auf ihre Richtighaltung zu überwachen. Die Zähler- überwaehungsordnung derPhysikaliseh- Technischen Reichsanstalt vom 27. Februar 1945 (Amtsblatt der PTR. 1945, S. 5) findet Anwendung mit der Maßgabe, daß neue und . instandgesetzte Gaszähler zu eichen sind.
3. In Zweifelsfällen entscheidet die Landesdirektion der Wirtschaft.
Landesdirektion der Wirtschaft gez. K i 1 p p e r.
Evangelisdie Gottesdienste in Calw
Sonntag, 14. Juli, 4.n. Dreieinigkeitsfest: 8 Uhr Frühgottesdienst in der Kirche (Lieber); 9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Schüz); 11 Uhr Christenlehre für die Tochter.
Mittwochs 8.30 Uhr Betstunde Donn erstag: 20 Uhr Bibelstunde
Wir grüßen als Vermählte: Willy Ensslen, Oisela Ensslen, geb. Theurer. Ebhausen, Station Teinach, 29. Juni 1946.
Es starben:
Christiane Wengert, geb. Schmid im Alter von 83 fahren. Allen, die unserer lieben Entschlafenen Outes erwiesen haben, danken herzlich. Geschwister Wengert. Calw, 3. |uM 1946.
Walter Härtkorn, geb. 20.5.1926, gef. 17. 3. 1945 in Köln.Deut 2 . Die Eltern: Karl und Marie Hartkom, Ostelsheim. Trauergottesdienst am Sonntag, 21.7., nachmittags 2 Uhr in Ostelsheim.
Carl Schnauffer aus Calw, gefallen am 11.4.1945 in San Parizzio/Italien. Die Oattin: Eise Schnauffer, geb. Schmid, Eßlingen/N., Farn, Schnauffer, Hirsau, Haus Luginsland. Hirsau, 1. Juli 1946
Danksagung
Für alle erwiesene Teilnahme b. Tode meines lieben Mannes, unseres guten Vaters Eugen Gutekunst, Weber sagen wir herzl. Dank. In stillem Leid: Fam. Qutekunst. Rohrdorf, 1. Juli 1946.
Jakob Schill, am 28. Okt. 1945 im Alter von nahezu 45 I. in Kriegsgefangen, schaff. Die Oattin: Rösle Schill, geb. Qlatz, mit Kindern Lore und Walter sowie alle Anverw. Trauergottesdienst Sonntag, 21. Juli, nachm. 2 Uhr. Rohrdorf, den 8. Juli 1946.
VOLKSTHEATER CALW
1J. Juli
Alerte aux Indes Ein Farbfilm für Militär und ZhdL
Herausgeber; Gouvernement Militaii* de Calw. Ver waltaug aad Aaael goatnaabmc LaadraUamt Calw» Abt BekannUnachupgeft. Druck; A, OelschlAaar’actoa Buchdruck »rei,