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Nachrichtenblatt

der Militär-Regierung für den Kreis Calw

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Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratamts und sämtlicher Behörden des Kreises

CALW ' 1. Februar 1946 Nr. 48

Die Lebensmittelzuteilungen im Februar

Der 85. Ernährungszeitraum läuft vom 1. bis 28. Februar 1946

Kl

K2

J1

J2

Mit Genehmigung der Militärregie­rung können auf die Lebensmittelkar­ten für den Monat Februar 1946 (1. bis 28. Februar 1946) bezogen werden:

Brot

Normalverbraucher, TSV in Butter und TSV Fleisch (03 Jahre) kein Brot.

(36 Jahre) auf Abschnitte 13'j4 1000 g; 46 je 500 g; 7: 260 g, zus. 4760 g Brot.

(610 J.) auf Abschnitte 1: 2000 g; 25 je 1000 g; 6: 400 g; 7: 40 g; zus. 6440 g Brot.

(1018 Jahre) auf Abschnitte 1: 2000 g; 26 1000 g; 7: 140 g; zus. 7140 g Brot.

Ü (über 18 Jahre) auf Abschnitte 1: 2000 g; 26 je 1000 g; 7: 60 g; 500 g in 10 Kleinabschnitten zu je 50 .g; zus. 7560 g Brot.

Zulagen für Schwerarbeiter: auf Ab­schnitte 16 je 500 g; 7: 80 g; zus. 3080 g Brot.

Zulagen für Waldarbeiter: auf Ab­schnitte 14 je 1000 g; 56 je 500 g; 78 je 200 g; 9: 60 g; zus. 5460 g Brot.

Werdende und stillende Mütter: auf Ab­schnitte 422: 500 g; 423: 300 g; 424: 40 gpzus. 840 g Brot.

Fleisch

Normalverbraucher, TSV in Butter und TSV in Getreide (0 bis 3 Jahre) kein Fleisch.

(3 bis 6 Jahre) insgesamt 200 g, und zwar auf die Abschn. 811 je 50 g.

(6 bis 10 Jahre) insgesamt 200 g, und zwar auf die Abschn. 811 je 50 g.

(10 bis 18 Jahre) insgesamt 400 g, und zwar auf die Abschn. 811 je

100 g.

E (über 18 Jahre) insgesamt 400 g, und zwar auf die Abschn. 811 je

100 g.

Schwerarbeiter (blaue Karte) er­halten keine Zulage in Fleisch.

Kl

K2

J1

J 2

W aldarbeiter (gelbe Karte) insge­samt 200 g, und zwar auf die Ab­schn. VE und VF je 100 g. Werdende und stillende Müt­ter insgesamt 200 g. und zwar auf die Abschn. 436 und 433 je 100 g.

Fett:

Fettration für Normalverbraucher wird noch festgesetzt.

Käse

Hierwegen ergeht noch besondere Bekanntmachung.

Zuck er

Normalverbraucher, alle Vollselbstver­sorger und Teilselbstversorger (0 bis 3 Jahre oder SV 800) insge­samt 1680 g, und zwar auf Abschn 43 1000 g, auf Abschn. 44 680 g.

(3 bis 6 Jahre oder SV 300) insge­samt 700 g, und zwar auf Abschn. qI*43 700 g.

Kl

K2

J1 (6 bis 10 Jahre oder SV 300) insge­samt 700 g, und zwar auf Abschn. 43 700 g.

J 2 (10 bis 18 Jahre oder SV 300) ins­gesamt 400 g, und zwar auf Ab­schn. 43 400 g.

E (über 18 Jahre) insgesamt 200 g, und zwar auf Abschn. 43 200 g.

Schwerarbeiter (blaue Karte) er­halten 200 g auf Abschn. A.

Waldarbeiter (gelbe Karte) 360 g auf Abschn. A.

Werdende und stillende Müt­ter auf Abschn. 427 640 g.

Zuckervorausbestellung:

Wie im Monat Januar 1946 ist auch

für den Monat Februar 1946 Zucker

durch die Verbraucher vorauszubestel­len, und zwar:

Normalverbraucher und TSV auf Ab­schn. Sonderaufruf A71/Febr. 1946

Vollselbstversorger auf Abschnitt SV 310/Febr. 1946

Bekanntmachungen für den Kreis Calw

Ich werde von der französischen Poli­zei (Surete) darauf aufmerksam ge­macht, daß im Kreis Calw Gerüchte be­leidigender Art über das französische Offizier-Korps im Umlauf sind. Ich warne die unbesonnenen Schwätzer, da durch deren Tätigkeit Strafmaßnahmen ausgelöst werden könnten, unter denen die ganze Bevölkerung schwer zu lei­den hat.

Calw, den 24. Januar 1946 . Der Landrat.

Ausbruch der Pferderäude

. Weitere Erkrankungen an Pferde­räude sind zu verzeichnen in den Ge­meinden:

Nagold-Iselshausen in 2 Gehöften Ebershardt in 1 Gehöft. Räudeverdächtige Pferde wurden in je 1 Gehöft in Nagold und Ebershardt festgestellt.

Calw, den 25. Januar 1946.

Der Landrat.

zur

86 .

Bekanntmachung des Arbeitsamts Lebensmittelkartenausgabe

Die Lebensmittelkarten für die Kartenperiode Monat März 1946 werden an die meldepflichtigen Männer und Frauen wiederum nur gegen Vor­lage der Meldekarten ausgegeben. Da die Drucklegung der neuenMeldekarte für den Bezug der Lebensmittelkarten sich aus technischen Gründen ver­zögert, muß auf den seitherigen Melde- JtUrten auch noch der Bestätigungsver­merk für den Monat März 1946 ange­bracht werden. Hierfür ist das freie Kartenfeld über dem Feld für die 81. Periode zu verwenden.

Die für die Erteilung des Bestäti­gungsvermerks neben dem Arbeitsamt zuständigen Stellen (Arbeitgeber. Bür­germeisterämter, Schulvorstände, Kran­kenkassen) werden gebeten, entspre­chend zu verfahren.

Wegen der Ausgabe der neuen Melde­karten ergehen noch besondere Wei­sungen. Arbeitsamt Nagold