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Nachrichtenblatt
der Militär-Regierung für den Kreis Calw
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Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratamts und sämtlicher Behörden des Kreises
CALW ' 1. Februar 1946 Nr. 48
Die Lebensmittelzuteilungen im Februar
Der 85. Ernährungszeitraum läuft vom 1. bis 28. Februar 1946
Kl
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J1
J2
Mit Genehmigung der Militärregierung können auf die Lebensmittelkarten für den Monat Februar 1946 (1. bis 28. Februar 1946) bezogen werden:
Brot
Normalverbraucher, TSV in Butter und TSV iü Fleisch (0—3 Jahre) kein Brot.
(3—6 Jahre) auf Abschnitte 1—3'j4 1000 g; 4—6 je 500 g; 7: 260 g, zus. 4760 g Brot.
(6—10 J.) auf Abschnitte 1: 2000 g; 2—5 je 1000 g; 6: 400 g; 7: 40 g; zus. 6440 g Brot.
(10—18 Jahre) auf Abschnitte 1: 2000 g; 2—6 1000 g; 7: 140 g; zus. 7140 g Brot.
Ü (über 18 Jahre) auf Abschnitte 1: 2000 g; 2—6 je 1000 g; 7: 60 g; 500 g in 10 Kleinabschnitten zu je 50 .g; zus. 7560 g Brot.
Zulagen für Schwerarbeiter: auf Abschnitte 1—6 je 500 g; 7: 80 g; zus. 3080 g Brot.
Zulagen für Waldarbeiter: auf Abschnitte 1—4 je 1000 g; 5—6 je 500 g; 7—8 je 200 g; 9: 60 g; zus. 5460 g Brot.
Werdende und stillende Mütter: auf Abschnitte 422: 500 g; 423: 300 g; 424: 40 gpzus. 840 g Brot.
Fleisch
Normalverbraucher, TSV in Butter und TSV in Getreide (0 bis 3 Jahre) kein Fleisch.
(3 bis 6 Jahre) insgesamt 200 g, und zwar auf die Abschn. 8—11 je 50 g.
(6 bis 10 Jahre) insgesamt 200 g, und zwar auf die Abschn. 8—11 je 50 g.
(10 bis 18 Jahre) insgesamt 400 g, und zwar auf die Abschn. 8—11 je
100 g.
E (über 18 Jahre) insgesamt 400 g, und zwar auf die Abschn. 8—11 je
100 g.
Schwerarbeiter (blaue Karte) erhalten keine Zulage in Fleisch.
Kl
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■J1
J 2
W aldarbeiter (gelbe Karte) insgesamt 200 g, und zwar auf die Abschn. VE und VF je 100 g. Werdende und stillende Mütter insgesamt 200 g. und zwar auf die Abschn. 436 und 433 je 100 g.
Fett:
Fettration für Normalverbraucher wird noch festgesetzt.
Käse
Hierwegen ergeht noch besondere Bekanntmachung.
Zuck er
Normalverbraucher, alle Vollselbstversorger und Teilselbstversorger (0 bis 3 Jahre oder SV 800) insgesamt 1680 g, und zwar auf Abschn 43 1000 g, auf Abschn. 44 680 g.
(3 bis 6 Jahre oder SV 300) insgesamt 700 g, und zwar auf Abschn. qI*43 700 g.
Kl
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J1 (6 bis 10 Jahre oder SV 300) insgesamt 700 g, und zwar auf Abschn. 43 700 g.
J 2 (10 bis 18 Jahre oder SV 300) insgesamt 400 g, und zwar auf Abschn. 43 400 g.
E (über 18 Jahre) insgesamt 200 g, und zwar auf Abschn. 43 200 g.
Schwerarbeiter (blaue Karte) erhalten 200 g auf Abschn. A.
Waldarbeiter (gelbe Karte) 360 g auf Abschn. A.
Werdende und stillende Mütter auf Abschn. 427 640 g.
Zuckervorausbestellung:
Wie im Monat Januar 1946 ist auch
für den Monat Februar 1946 Zucker
durch die Verbraucher vorauszubestellen, und zwar:
Normalverbraucher und TSV auf Abschn. Sonderaufruf A71/Febr. 1946
Vollselbstversorger auf Abschnitt SV 310/Febr. 1946
Bekanntmachungen für den Kreis Calw
Ich werde von der französischen Polizei (Surete) darauf aufmerksam gemacht, daß im Kreis Calw Gerüchte beleidigender Art über das französische Offizier-Korps im Umlauf sind. Ich warne die unbesonnenen Schwätzer, da durch deren Tätigkeit Strafmaßnahmen ausgelöst werden könnten, unter denen die ganze Bevölkerung schwer zu leiden hat.
Calw, den 24. Januar 1946 . Der Landrat.
Ausbruch der Pferderäude
. Weitere Erkrankungen an Pferderäude sind zu verzeichnen in den Gemeinden:
Nagold-Iselshausen in 2 Gehöften Ebershardt in 1 Gehöft. Räudeverdächtige Pferde wurden in je 1 Gehöft in Nagold und Ebershardt festgestellt.
Calw, den 25. Januar 1946.
Der Landrat.
zur
86 .
Bekanntmachung des Arbeitsamts Lebensmittelkartenausgabe
Die Lebensmittelkarten für die Kartenperiode — Monat März 1946 — werden an die meldepflichtigen Männer und Frauen wiederum nur gegen Vorlage der Meldekarten ausgegeben. Da die Drucklegung der neuen „Meldekarte für den Bezug der Lebensmittelkarten“ sich aus technischen Gründen verzögert, muß auf den seitherigen Melde- JtUrten auch noch der Bestätigungsvermerk für den Monat März 1946 angebracht werden. Hierfür ist das freie Kartenfeld über dem Feld für die 81. Periode zu verwenden.
Die für die Erteilung des Bestätigungsvermerks neben dem Arbeitsamt zuständigen Stellen (Arbeitgeber. Bürgermeisterämter, Schulvorstände, Krankenkassen) werden gebeten, entsprechend zu verfahren.
Wegen der Ausgabe der neuen Meldekarten ergehen noch besondere Weisungen. Arbeitsamt Nagold