t. B«*«nÄei# Verantwortung der Bürgermeister und der Leiter der Elektrizitätswerke '
Die Bürgermeister und die Leiter der Elektrizitätswerke sind in ihrem Bereich mit der Durchführung und Überwachung dieser Verfügung beauftragt, die im Amtsblatt des französischen Oberkommandos in Deutschland „Journal Officiel“ veröffentlicht worden ist,
Kreisstadt Calw
Soziales Hilfswerk
Am Samstag, 5. Januar, und Sonntag, 6, Januar 1946, wird in Calw eine Haussammlung für das „Soziale Hilfswerk“ durchgeführt. Die Sammler nehmen Geldspenden sowie die Anmeldung von Sachspenden entgegen. Die Bevölkerung wird gebeten, das ..Soziale Hilfs- weri: 1 ' nach besten Kräften zu unterstützen.
Der Bürgermeister.
Briefkastenleer un g
Die Straßenbriefkasten werden von sofort ab wieder einmal werktags geleert; die Leerungszeiten bleiben Vorbehalten. Es dürfen jedoch nur Briefe und Postkarten in die Briefkasten eingeworfen werden, die mit den neuen in der französischen Zone gültigen Postwertzeichen freigemacht sind. Postwertzeichen aus anderen Besatzungszonen sind in der französisch besetzten Zone ungültig und daher nicht zum Freimachen von in der französischen Zone aufgelieferten Sendungen zu benutzen. Wo dies dennoch g'eschieht, werden solche Sendungen als nichtfreigemacht behandelt und den Absendern zurückgegeben.
Es wird noch darauf hingewiesen, daß für Briefe und Postkarten Freimachungszwang besteht. Postwertzeichen werden am Postschalter (vorerst in kleinen Mengen) abgegeben.
Postamt Calw.
E skanntmachunjjfen für den Kreis Calw
Polizeistrafverfügungen
Die von der Landesregierung Württemberg-Baden erlassenen Gesetze zur Ueberleitung des Strafverfügungsrechtes der Polizeibehörden auf die Gerichte sind in der französisch besetzten Zone Württembergs noch nicht in Kraft getreten Entgegen der Bekanntmachung im „Nachrichtenblatt“ Nr. 42 vom 18. Dezember 1945 verbleibt es daher in dieser Zone nach wie vor bei der Befugnis der Polizeibehörden im Rahmen der bisher geltenden Gesetze, Polizeistrafen zu verhängen.
Der Landrat.
Beschlagnahme von Trinkbranntwein
Das Gouvernement Militaire, Regional du Wurtemberg. hat angeordnet, daß der gesamte, in der französisch besetzten Zone Württembergs hergestellte Alkohol beschlagnahmt ist und daher abgeliefert werden muß. Bei dieser Maßnahme geht die Militärregierung ‘davon aus, daß die vorhandenen und noch erzeugten Vorräte an Trink- branntwein einen nicht unerheblichen Ausfuhrwert d&rstelien. der geeignet lat, zur Bezahlung der für die Versorgung der deutschen Bevölkerung notwendigen Abgaben beizutragen. Die Militärregierung hat jedoch, um die Proö'iktionsfreudigkeit der Alkoholerzeuger auch weiterhin anzuspornen, für diese einige beachtliche Vorteile in Aussicht genommen, indem sie den Brennern gewisse Steuerfreiheiten gewähren wird, die nach der erzeugten Menge Alkohols abgestuft sind Außerdem wird den Brennern eine gewisse Menge Alkohol zur freien Verfügung übprlfi«=pn. Es werden vier Erzeuger- gruppen unterschieden. Sämtliche Be
stände an Trinkbranntwein bei den Schnapsbrennereien, ferner bei den Gaststätten sowie den Lebensmittelgroß- und Kleinhandlungen sind von diesen bis spätestens 10. Januar 1946 bei der Gemeindebehörde unter Angabe des Geschäftsinhabers und der Menge zu melden. Die Bestände gelten als beschlagnahmt.
Den Herren Bürgermeistern gehen in einem besonderen Erlaß die genauen Richtlinien zu. Der Erlaß kann von den Beteiligten bei den Bürgermeisterämtern eingesehen werden.
Calw, 27. Dezember 1945.
Der Landrat
— Kreisernährungsamt —
Tankausweiskarten
Die Tankausweiskarten für Dezember sind am 31. Dezember 1945 verfalle 11 Der Landrat.
Tierkörperbeseitigung
Die Tierkörperbeseitigungsanstalten (Tiermehlfabriken) haben ihren Betrieb wieder aufgenommen und sind in der Lage, Tierkörper abzuholen und zu verarbeiten.
Es ist somit wieder möglich geworden, die Tierkörperbeseitigung nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften durchzuführen. Dies ist höchst dringlich, und zwar sowohl aus Gründen der öffentlichen Hygiene als auch aus wirtschaftlichen Gründen (Gewinnung von Häuten, Herstellung von Fett zur Seifenbereitung und von Tiermehl als Kraftfutter für Schweine und Geflügel). Wesentlich ist ferner, daß die im Lande vorhandenen Tiermehlfabriken uud damit eine vorbildliche Regelung
der Tierkörperbesei-tigung unmittelbar gefährdet sein können, wenn es nicht gelingt, die Tierkörper wieder vollzählig zur Verarbeitung zu bringen und damit die Wirtschaftlichkeit der Beseitigungsanstalten zu sichern.
Abiieferungspflichtig sind gefallene (nicht zum Zwecke des Genusses für Menschen getötete) sowie totgeborene Einhufer, Tiere des Rindergeschlechts, auch Schweine, Schafe und Ziegen. Hunde sowie unter 6 Wochen alte Ferkel, Schaflämmer und Ziegenlämmer dürfen vergraben oder verbrannt werden. Anzeigepflichtig ist der Tierbesitzer oder jede Person, in deren Obhut oder unter deren Aufsicht das Tier sich befindet. Die Anzeige erfolgt über die Ortspolizeibehörde an die Tierkörperbeseitigungsanstalt. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift ist strafbar. Ich weise darauf hin, daß auch die Militärregierung aef die strenge Durchführung dieser Bestimmungen Wert legt und bei Verstößen gegen die Ablieferungspflicht schon strafend eingegriffen hat.
Die Tierbesitzer werden hierauf besonders hingewiesen und um genaue Beachtung der Bestimmungen ersucht. Im Falle von Anständen hätten sie mit der zuständigen Ortspolizeibehörde in Verbindung zu treten, die sich erforderlichenfalls mit mir in Verbindung setzen wird. Der Landrat.
Achtet auf die Haltbarkeit der Kartoffeln!
Durch die ungünstige Witterung in diesem Herbst sind viele Kartoffeln naß in die Lagerräume (Keller) verbracht worden. Die Gefahr des Verderbs ist deshalb groß. Achtet auf eure Kartoffelbestände und sortiert sie fleißig nach. Der Landrat.
— Abt. Versorgungswirtschaft —
Meisterscliule für das Malerhandwerk
Zufolge Genehmigung der Militärregierung wird an der Meisterschule Reutlingen ein Winterkurs, zugleich als Vorbereitung auf die Meisterprüfung wie in früheren Jahren durchgeführt.
Der Kurs beginnt voraussichtlich am Freitag, dem 1. Februar 1946.
Anmeldungen zu diesem Kurs sind bis spätestens 15. JaDuar 1946 an die Schulleitung: Reutlingen. Metzger
straße 38, zu rithten, die weitere Auskünfte erteilt. Der Schulleiter.
Erzieherhilfe, Bezirk Neuenbürg
Sämtliche Mitglieder melden sofort:
1. Anzahl der Anwartschaften im 1., 2„
3. und 4. Quartal 1945;
2. die bezahlten Beiträge für 1945.
Wer keinen Gehalt bezieht, kann auf
Antrag die Mitgliedschaft ruhen lassen.
Der Leiter desvBezirksverbandes Gräßle, Calmbach
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