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Seite 4 Nr. 262

Nagolder Tagblatt «Der Gesellschafter"

NW. MlheMMiilde RWld.

Landes» «nd Orts» Kirchensteuer 1830

<sür die Zeit v. 1. April 1930 bis 31. März 1931)

ik Landeskirchensteuer

Gemäß dem am 2. Mai 1930 vom Landes­kirchentag beschlossenen landeskirchlichen Haus­haltsgesetz für die Rechnungsjahre 1930 und 1931 wird für 1930 als Landeskirchensteuer eine Klaffensteuer nach besonderem Tarif, sowie ein Zuschlag von 7 v. H. zur Vermögenssteuer 1929 erhoben. Der Tarif der Klassensteuer ist derselbe wie in den Vorjahren, mit der Ausnahme, daß nunmehr alle volljährigen Kirchengenossen in die Vorstufe eingereiht werden, soweit sie nicht auf Grund ihres Einkommens in eine höhere Steuerstufe einzureihen sind. Der Tarif ist durch Aushang am Rathaus sowie an der Stadtkirche veröffentlicht. Der Steuersatz der Klassensteuer samt dem Zuschlag zur Vermögenssteuer ent­spricht einem Zuschlag von 5 v. H. zu der Ein­kommen- und Vermögenssteuer und der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer des Staats.

Die Klassensteuerschuld wird ermäßigt:

1. Steuerpflichtigen

mit 2 Kindern um 20. v. H., mindest, um 2RM mit 3 Kindern um 30 v. H., mindest, um 3 RM. mit 4 od. 5 Kindern um 40 v. H., mindest. 4 R-K mit 6 od. mehr Kindern um 50 v. H., mindestens um 6 R-K.

Die Ermäßigung beschränkt sich auf unterhalts­berechtigte Kinder bis zu 18 Jahren, soweit diese noch nicht schulpflichtig sind oder sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden und nicht selbständig veranlagt werden.

2. Steuerpflichtigen

bei denen eine Erwerbsbeschränkung

eine Erwervsveschranlung von mindestens 25 v. H. infolge von Kriegs- oder Un­fallbeschädigung festgestellt ist, um den Hundert­satz ihrer Erwerbsbeschränkung.

Die Steuerschuld darf durch die Ermäßigun­gen nicht unter 1.50 RM. sinken.

». Ortskirchensteuer

Gemäß dem Beschluß des Kirchengemeinde­rats vom 15. Juli 1930, vom Oberamt geneh­migt und für vollziehbar erklärt am 14. Oktober 1930, wird die Ortskirchensteuer nach dem lan­deskirchlichen Steuermaßstab erhoben, in dersel­ben Höhe wie die Landeskirchensteuer.

Die Kirchensteuer wird demnach in derselben Höhe wie in den Vorjahren erhoben, sofern sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht verändert haben. Der Veranlagung liegt zu Grund das Einkommen von 1929. Arbeitslose können ein Nachlaßgesuch unter Vorlage des Nachweises über die Zeit ihrer Arbeitslosigkeit bei der Kirchenpflege einreichen.

Gegen die Festsetzung der Steuerschuld kann bis spätestens 15. Dezember d. I. Einspruch beim Kirchengemeinderat erhoben werden, der über den Einspruch entscheidet. Wird der Einspruch zurückgewiesen oder nicht binnen drei Monaten beschieden, so kann der Steuerpflichtige innerhalb eines Monats nach Eröffnung der Einspruchs­entscheidung beim Oberamt Beschwerde erheben. Gegen die Entscheidung des Oberamts steht dem Steuerpflichtigen und dem Kirchengemeinderat innerhalb eines Monats die Rechtsbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu.

Nagold, 7. November 1930.

1373

Der Kirchengemeinderat.

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A« die klmgeiWu Gmeilldell!

Ein Winter, dem wir nur mit banger Sorge entgegensehen können, steht vor der Tür. Die trostlose Wirtschaftslage, die Not der fortschreiten­den Arbeitslosigkeit, die Unsicherheit der politischen Verhältnisse und noch manches andere sind Mahnzeichen einer tiefernsten Zeit. Es wäre gewissen­los und von keinem Stand zu verantworten, diese Zeichen nicht zu erkennen. Unserem Volk ist eine Möglichkeit gegeben, der Not der Zeit wirksam zu begegnen: im Vertrauen auf Gott und im ernsten Suchen nach den ewigen Gütern tapfer seinen Weg zu gehen und in allen Kreisen den Willen zur Einfachheit und zu äußerster Bescheidung aufzubringen. Das muß heute, wo ohnehin so viel Verbitterung und gegenseitiges Mißtrauen vorhanden ist, nicht bloß vom Einzelnen für seine persönliche Lebenshaltung gefor­dert werden, sondern vor allem auch von den Vereinen für die Gestal­tung ihrer Feiern und ihrer Geselligkeit. Wir leben nun einmal in einer Zeit, wo wir aus Gewissensgründen auf Dinge verzichten müssen, die unter besseren Verhältnissen ihre Berechtigung haben mögen.

Des Redens und Ratens ist viel in unsern Tagen, was wir brau­chen ist das Vorbild und die Tat. Erfreuliche Anfänge sind gemacht. Manche Vereine haben ihre Veranstaltungen für diesen Winter ganz abgestellt, an­dere haben sie stark eingeschränkt oder Feiern in einfachem Rahmen vorge­sehen. Möchten diese Beispiele weiterwirken, möchte besonders auch in der Fastnachtszeit alles unterbleiben, was sich mit dem Ernst unserer Gegenwart nicht vereinigen läßt! Jeder Kreis, der in seinem Teil für Sparsamkeit und Schlichtheit auch im geselligen Leben eintritt, tut einen Dienst am Volk. Wir richten die herzliche und dringende Bitte an die leitenden Stellen der Vereine des Bezirks, unsrem Volke diesen wichtigen Dienst nicht zu versagen und der großen Verantwortung eingedenk zu sein, die diese Zeit der Heim­suchung in sich schließt.

Die Pfarrer des Bezirks.

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Mötzingen, den 7. Noo. 1930.

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Für die vielen Beweise herzlicher Liebe und warmer Anteilnahme bei dem Hin­scheiden unseres teuren Entschlafenen

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sagen wir vielmalsVergelts Gott". Das überaus zahlreiche Geleite, besonders auch von meiner Heimatgemeinde Nagold, zu seiner letzten Ruhestätte, sowie die ver­schiedenen Ehrungen und Nachrufe gaben uns Trost in tiefem Leid.

Die tieftrauernde Gattin: Karoline Kußmaul mit ihren Söhnen.

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Samstag, 8. November 1939

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Wir veranstalten im Vereinshaus am morgigen Sonntag, 9. November abends '/-8 Uhr euren

(Cüöre, Ansprachen, Gedichte und musikal. Darbietungen wechseln miteinander ab).

Die ganfe Gemeinde, besonders aber die männ» liche Jugend, wird herzlich eingeladen.

Der Vorstand.

Morgen, 9 November (Trauertag der N.S D.A.P.) ündel vormittags 11 Uhr auf dem Friedhof eine

Toten-Lhrmrg

statt und laden wir die Bevölkerung zu reger An­teilnahme ein. 1384

Abmarsch mit Musik um V-11 Ahr vom «Wald­horn" aus.

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Wildberg

Morgen Sonntag letzte große

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Schriftl. bedingungslose Angebote ausgedrückt in ^ und ganzen Zehntels Pfg, je cbm sind spätestens bis 13. Noo. Vorm, l 1 beim Württ. Forstamt einzu­reichen, woselbst anschließ, die Eröffnung der Gebote statifindet.

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Das polnische Parlam Da geht es zu wie im bekanntes Sprichwort. Nischen Diktators und d> Ende August) Makfchall Landes Retter sein, auc darüber wird er selbst ni Polen. Seit einigen Ja! Die Sommerdikta kratie. Im Winter I schandenhalber den Sta träglich unter dem Druö bestätigen zu lassen. Ist der Pariämentstraum a wird aufgezogen.

In letzter Zeit wurd der Marschall kaum üb fügte, zu dumm und e plötzlich zu unerwartet Sejm wurde aufgelöst. 16., die zum Senat am !

Alle wissen, daß we den Wahlen überhaupt r Und so, wird es wohl sei das mächt. Zunächst lie Opposition, besonders be war früher Führer der sind 70 Abgeordne ukrainischen Bewec rechtzeitig, daß jegliche tung der Opposition m einenHandschrift erklärte die Hälfte der nötigen Unterschriften f Wahlbezirken, in denen treten ist, nunmehr zur ! sondern nur Regierungs schau und ln anderen ! Wahlversammlungen rc Versammlungen der Re sitionsparteien eine W In einem Warschauer K kich umgebaut worden Opposition abgehalten r Versammlung, weil das

Die Baufälligke überhaupt eine große R sitionsblattes in Warschi

Genf, 9. Nov. Bei l Dienstzeit wurde u daß auch das jährliche daß Ausbildungszeit u gegeben werden müssen. Mehrheit abgelel darauf:Wenn ein gebildeten Reser fache, daß heute in ein Mensch von der Wiege daß er nur noch Soldat kommen nicht die Unterschrift verw Sodann kam man Teile des deutschen Ant und zahlreichen Stimm: Für den deutschen Antrc Norwegens, Schwedens, treter Großbritanniens hielten sich der Stimm« den deutschen Antrag st Frankreichs, Japans, Jt Nach der Abstimmu deutsche Abordnung Hab Anträgen, die weiter zu

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Berlin, 9. Nov. Nast schränkung der Rekum Abrüstungsausschuß ab: Frankreich seine i durchschnittlich mit 490 Ol desselben Jahres 33 000 25 000 Kapitulanten, 25 visten, insgesamt 862 0 haben. Dabei tritt noch g reich jederzeit die drei