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Nr. 274

Gegründet 1827

Donnerstag, den 21. November 1929 Fernsprecher Nr. 29

1VS. Jakraang

Dauernde Ueberwachung

Die Stadtverordnetenversammlung von Meisenheim an der Glan (Reg.-Bez. Koblenz) hat einstimmig gegen die Zerstörung deutscher Eisenbahnen im Rhein gebiet, im besonderen gegen den Abbruch des zweiten Gleises der Strecke OdenheimMünster am Stein scharfen Einspruch erhoben. Stresemann bezw. die Reichsregierung hätten die Pflicht gehabt, die betroffene Bevölkerung von der tiefein- schneidenden Maßnahme, die -die wirtschaftlichen Verhält­nisse aufs neue in stärkster Weise schädige, vorher in Kennt­nis zu setzen. Nun sei die Bevölkerung durch die geflissent­liche Geheimhaltung durch die Regierung aufs schwerste be­troffen. Es sei ganz unverständlich, daß die Regierung ein solches Geheimabkommen mit Frankreich habe treffen kön­nen. Denn zu behaupten, die Bahnen und Verladerampen dienen militärischen Zwecken, sei einfach lächerlich. In Wirklichkeit solle die Zerstörung der Bahnanlagen die Ver­bindung der betroffenen deutschen Gegenden mit dem Saar- gebiet stören, während Frankreich seine Bahnlinien nach dem Saargebiet stark ausgebaut habe. Das Saargebiet solle also auch nach der Aufhebung der Besetzung und nach der sogenannten Rückgabe des Gebiets an das Reich wirt­schaftlich vom Reich möglichst losgelöst und an Frankreich gebunden bleiben. Trotz dieser klaren Sachlage habe die Regierung die Zerstörung der Bahnen zugestanden. Die Stadt Meisenheim müsse verlangen, daß die Regierung auf die Interessen der Gegend unbedingt mehr Rücksicht nehme und sofort, sobald sich die Notwendigkeit ergibt, die Bahnen wiederhergesiellt.

Die Meisenheimer Entschließung entspricht ungefähr der Stimmung, die beim weitaus größten Teil der Rheinland- bevölkerung über das Geheimabkommen vom August d. I. vorherrscht. Gegenüber der amtlichen Erklärung der Reichs­regierung, daß das' Abkommen in seiner Auswirkung weniger schlimm sei, als es scheine, müssen aber die Er­klärungen Briands und Tardieus in der fran­zösischen Kammer doch Zweifel erwecken.

Brsand erklärte nach dem amtlichen Stenogramm am 8. November: Viele Eisenbahnen werden im deutschen Rhein- gebiet verschwinden. And die Bahnen, die Deutschland in diesem Gebiet noch zu bauen Vorhalte, werden nach dem Abkommen zwölf Jahre lang nicht ausgesübrt werden, und wir haben uns Vorbehalten, auch nach Ablauf dieser Frist die Rechte Frankreichs gellend zu machen.

Ministerpräsident Tardieu erklärte in der gleichen Sitzung:

Ich erinnere Sie daran, daß im vergangenen August das erste Abkommen unterzeichnet wurde, dazu bestimmt. Ihnen die Sicherheiten zu liefern, von denen vor kurzem erst der Minister des Auswärtigen gesprochen hat. Es handelt sich, wie man zugestehen muß, um schwer sestzu- legende Garantien. Eisenbahnen, Brücken, Straßen können militärischen, aber auch wirtschaftlichen Zwecken dienen. Und wenn es sich um eine Provinz handelt, deren wirtschaftliche Entwicklung sich verdreifacht hat, glauben Sie, daß dann die Unterscheidung so leicht fiele? Ist es nicht schon eine ganz bedeutende Sache, durchgedrückt zu haben, daß der Grundsatz der Ueberwachung aufrecht­erhalten bleibt, daß die Ausführung eines gewissen Programms um zwölf Jahre verzögert und das Programm des Straßenbaus in einer Denkschrift im Haag aufgerollt werden konnte?"

Danach hat also die Reichsregierung im August nicht nur dasVerschwinden vieler Eisenbahnen", Bahnanlagen, Straßen und Brücken, sondern auch eine 12 Jahre hinaus sich erstreckende Ueberwachung desentmili­tarisierten" Rheingebiets bis je 50 Kilometer rechts des Rheins durch die BriandscheVersöhnungs- und Vergleichs- kommission" zu deutsch Spionage-Ausschuß zugestanden.

Man muß sich einmal an einem praktischen Beispiel vor­stellen, wie sich das in Zukunft auswirken kann. Angenom­men, die Reichsbahn entschlösse sich, eines der vielen Bau­vorhaben auszuführen, so kann die Botschafterkonferenz da­gegen Einspruch erheben mit der Begründung, der Bahnbau sei eineMobilmachungsvorbereitung", die nach Artikel 43 des Versailler Vertrags verboten ist. Dann tritt auf Antrag dieVersöhnungs- und Vergleichskommission" in Tätigkeit und prüft, ob die geplante Dahnstrategisch" ist oder nicht. Das ist nichts anderes als eine Dauerüberwachung der Ver- rehrseinrichlungen in der entmilitarisierten Rheinlandzone. Dabei ist es gleichgültig, daß bei dem Augustabkommen eine Regelung für zwölf Jahre getroste? wurde. Es handelt sich hier nur um ein Provisorium, und nach Ablauf der zwölf Jahre beginnt die Tätigkeit des Ausschusses erst recht, wie deutlich ims den Erklärungen Briands und Tardieus hervor­geht. Vielleicht Hot man das zwölfjährige Provisorium nur deshalb vereinbart, nachdem man festgestellt hatte, daß es sich bei den Bauplänen für diesen Zeitraum ausschließlich 'M wirtschaftliche Bahnbauten handelt, um die Spionage­befugnis desVersöhnungs- und Vergleichsausschusses" in den ersten Jahren seines Bestehens nach außen hin möglichst wenig in Erscheinung treten zu lassen, was auch in französischem Interesse liegt: hat doch

Deutschland freiwillig für die nächsten zwölf Jahre schon mlche Verpflichtungen eingegangen, als wenn der Spionage- Ausschuß schon einmal angerufen worden wäre, was aller­dings bisher noch nicht praktisch möglich war, da die im Haag getroffenen Abmachungen parlamentarisch noch nicht verabschiedet worden sind.

Stimmt es, daß Frankreich sichden Grundsatz der Ueberwachung aufrechterhalten" hat, dann hat Deutschland einmal die bisher bekämpfte Auslegung des Artikels 43 des Versailler Vertrags durch Frankreich anerkannt, zum andern aber der französischen Forderung aui eine Dauer- des Verkehrsnetzes in der ent­militarisierten Rheinland,igne über die Kontrollbefugnis des kommenden Vrrsähnungs- und Vergleichsausschusses hinaus st a t t g e g e b e ii.

Damit könnte keine Schiene mehr in diesem Gebiet ver­legt werden, ohne daß die Botschafterkonferenz, das heißt Frankreich es will. Der bisherige Zustand im besetzten Ge- biet würde damit verewigt und auf die 50-Kilometer-Zons des rechten Rheinufers ausgedehnt. Das bisher der Rhein- landkommission zustehende Ueberwachungsrecht wäre mit Zustimmung der deutschen Regierung auf die Bot- schafterkonferenz, das heißt denVersöhnungs- und Vergleichsausschuh", übergegangen, und zwar in einem viel weiter greifenden Sinn, als es im Haag, wo die Anrufung des Ausschusses von Fall zu Fall beschlossen wurde, vor­gesehen war. Hierin liegt, wenn die Erklärungen Briands und Tardieus zu Recht bestehen, die grundsätzliche Be- deutung des Abkommens vom August für die Zukunft. Gegenüber dieser Tatsache tritt allerdings die Zerstörung einiger Bahnlinien und Verladerampen elf Jahre nach Kriegsende in den Hintergrund.

Es drängt sich einem aber doch die Frage auf: War es notwendig, daß trotz Locarno, Genf und dem Haag Frank­reich auf der Zerstörung rheinischer Bahnen und Verlade­rampen bestand, in einer Zeit, da man sich anschickt, den Kriegrestlos zu liquidieren"? Können die paar lächer­lichen Vahngleise, können die armseligen Verladerampen wirklich eine Bedrohung des in militärischen Rüstungen fast

Tageslpwgel

Nach einer Berliner Meldung ist demnächst eine Verord­nung zu erwarten, wonach die Mühlen verpflichtet find, k» den Monaten Dezember und Januar bei der Vermahlung von Auslandweizen die gleiche Menge Jnlandweizen mit» zvvermahle». ^

In einer Unterredung erklärte Brian- dem deutschen Botschafter v. HSsch, daß die zweite Haager Konferenz nicht vor dem 3. Januar zusammentrelen könne. Die Reichs­regierung hakte bekanntlich gewünscht, daß die Konferenz schon Anfang Dezember und jedenfalls vor dem Volksentscheid (22. Dezember) einberufen werde. Die englische Regier»« die anfänglich auch für eine frühere Einberufung war, sich dem französische» Willen rasch gefügt.

Der Bürgermeister von Berlin-Reuköstn, Kohl, wurde wegen Bestechung durch die SklarekS des Amtes entsetzt. Die Sozialdemokratische Partei hat den Lagerhausdirektor Schöning wegen seiner Verbindungen mit den SklarekS na­ben Schiebungen für eine Wiener Speditionsfirma ans d« Partei ausgeschloffen.

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Der bayerische Landtag wurde am Mittwoch zur dritten Tagung 1929/30 eröffnet.

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Die bulgarischen Unterhändler beim Reparalionsaus- Auß in Paris sind abgerelst, da eine Einigung über di« künftigen bulgarischen Reparationszahlungen nicht erzielt werden konnte. Auch die Ungarn haben vor kurzem Paris aus dem gleichen Grund verlassen.

erstickenden Frankreich bedeuten? Ist es nicht vielmehr ein Hohn auf alles Friedensgerede, daß die Fran­zosen auch heute noch nicht ein Iota ihrer Kriegs- und Nach­kriegseinstellung preisgeoen? War es notwendig, daß die Reichsregierung sich im Haag zu dem ungeheuren Douna- opfer, zu den 200 Millionen Mark-Entschädigung für Bel­gien, zu der neuen Uebernahme der Besatzuugskosten usw- auch noch die Zerstörung dieser Eisenbahnen, Straßen und Brücken zur Dauerüberwachung verpflichtete?

Schwerste Gefahr für Volk und Vaterland

Berlin» 20. Nov. Am heutigen Landes-Buß- und Bei­tag lieh der evangelische Oberkirchenrat der altpreußischen Landeskirche von allen Kanzeln eine Kundgebung verlesen, m der es u. a. heißt:

Eine riesengroße wirtschaftliche Not gefährdet die Red­lichkeit und führt zu rücksichtslosem Kampf aller gegen alle. Daneben breiten sich Pflichtvergessenheit und innere Unsauberkeit im öffentlichen und privaten Le­ben immer dreister aus. Schicksalsschwere Kämpfe um die Wege deutscher Zukunft steigern den Parteihader und -haß ins Ungemessene. Angesichts schwerster Gefahr für Volk und Vaterland erhebt die evangelische Kirche ihre Stimme: sie verpflichtet jeden, den Nächsten so weit wie möglich vor wirtschaftlicher Not Mi bewahren, das Heiligtum der Familie sichern zu helfen und nicht Anschauungen Raum zu ge- währen, die der Frau ihre Würde rauben und die Seele der Jugend vernichten. Die Kirche ruft ihre Glieder auf zur verantwortungsbewußten Beteiligung am gesamten öffentlichen Leben, um christliche Grundsätze in unserem Volk zur Geltung zu bringen. Sie verlangt für jede zu­lässige politische Betätigung volle Freiheit der Entscheidung >..us dem an Gott gebundenen Gewissen. Sie fordert für politische Auseinandersetzungen unbestechlichen Wahrheits­sinn, Achtung vor der persönlichen Ehre des Gegners und Wahrung des hohen Gutes der Volksverbundenheit.

Von der Länderkonferenz

Auflösung der preußischen Zenkralgewall

Berlin, 20. Nov. Die beiden Unterausschüsse des Verfas­sungsausschusses der Länderko-nferenz haben gestern nach Erledigung einer Reihe von Hauptpunkten ihrer Auf­gaben ihre Arbeit unterbrochen und den Rest dem Verfas­sungsausschutz zur Erledigung Vorbehalten, der am 7. De­zember in Berlin zusammentreten wird. Eine von dem bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Held beantragte Ent­schließung, die zur Erörterung stehenden Vorschläge ab­zulehnen, fand keine Mehrheit. Dr. Held kündigte aber an, daß er den Widerstand entschieden fortsetzen werde. In be­stimmten Punkten macht auch Preußen Schwierigkeiten. Das Ergebnis der Länderkonferenz, di? im Januar nach- sten Jahrs wieder zusammeütreten soll, ist noch ganz un­sicher.

Vosttive Mehrheitsbeschlüsse hat man in der jetzt abge­schlossenen zweitägigen Berctuno erzielt über die Punkte

1 und 4 des Vier-Männer-Borschlags, die die Organisation der Länder und der zentralen Regierung und der Gesetz­gebung enthalten. Unerledigt geblieben sind die Punkte 2 und 3. nämlich die Organisation der unmittelbaren Reichs­verwaltung in den Ländern und die sogenannte Austrags­verwaltung, zwei Punkte, die von jeher stark umkämpft ge­wesen sind. Ob der Verfassungsausschuß noch vor Weih­nachten die Durcharbeitung des Gemeinschaftsreferats be­enden und damit ein Programm für die Länderkonferenz aufstellen wird, ist noch fraglich. Die Länderkonferenz hat sich mehr und mehr als ein Debattierklub erwiesen: sie wird, wenn sie im Januar das Jubiläum ihres zweijährigen Be­stehens feiert, schwerlich nachholen, was in Ausschüssen und Unterausschüssen bisher nicht durchgesetzt werden konnte.

Nach den Beschlüssen der Unterausschüsse sollen preu­ßische Regierung und Reichsregierung vereinigt werden. Wie die vier Länder alter Art (Bayern, Sachsen, Württem­berg, Baden), so unterstehen die preußischen Provinzen unmittelbar der Reichsgewalt. Ihre Verfassungen werden den preußischen Provinzialverfassungen nachgebildet. Auch für die übrigen Länder soll die Möglichkeit geschaffen wer­den, die Landesregierungen auf bestimmte Zeit etwa vier Jahre zu wählen. Reichstag und Landtag sollen verschmolzen werden. Dabei ist zu erwägen, ob an die Stelle sämtlicher Mitglieder des Reichsrates und des Reichs­tages, die von den beteiligten Ländern entsandten Mitglie­der des Reichsrates und des Reichstages treten sollen. Für die Uebergangszeit ist die Möglichkeit eines gemeinschaft­lichen Landtages für die Länder neuer Art vorgesehen. Der Reichsrat bleibt in der Form bestehen, daß seine Zu­sammensetzung sich nach der Einwohnerzahl der vertretenen Länder bestimmt.

Die Beschlüsse wurden, nachdem Zweifelsfragen geklärt und einige Aenderungen vorgenommen waren, zumeist mit 8 gegen 3 Stimmen gefaßt. Die Beratungen sollen bereits am 7. Dezember fortgesetzt werden.

Der Schacher um die Saarqrnben

Saarbrücken, 20. Nov. Die .Saarbrücker Zeitung' stellt fest, daß die von Frankreich geforderte Ileberführung der preußischen und bayerischen Staatsgruben im Saargebiet in Privatbesitz (französisch und deutsch) lediglich auf