. November 192g.
igen Markt wurden 1., 40 Körbe Tafelst. je Ztr. Nächster
irttemberg. Am 15. ern mit 2 Gemein- Schweinepejt in 2 en, die Maul- und iden und 54 GehSs- l mit 2 Gemeinden lf die Kopskrankheit den und 12 Gehöf» 19 Oberämtera mit aulbrut der Bienen lösten.
- -
reikag:
ür Donnerstag und oeilig aushetternder
aleiäerr
li «Wia.
abends 8 Uhr
MIML
:der freundlichst
der Ausschuß.
>rstadiplatz aus -
ig (Person 20 A ^
emrlsn
assn
icken
1564
Ipp
groß und klein ,r Vorfreude ie Adventszeit:
lde Neuheiten in
lsengem inil «eiven lsblernen.. ..
voll 25 kkK. SN
I.euekilki'n inil PS88. »SINN n, ffgliinetzksi >8lji'snr8lSniiei'ii
UV. Lsi-ser
len Sie bitte unsere Schaukästen.
Sll dessrtigt vr. seiner 644
S88v> 6vI8t
dl. 2.25 bprorsntiK!
>8lle»MISMk.
Heute abend 8U „Traube*
Gesamiprobe
Noten für Beerdigungen
mgen.
4«m kassdnä 1«»^ xvaodiviock« >rrok1" Oie küaslsr- billckv
lo mitloerauxsn- /eiien 714 Lus Hebel wirs verxeksn.
lllicbelli«» klecdlto»» ptinUuctie PIIK« unkL llUIck In ^potd-ke»
>>« »»» r». i«»»u
irts'und Anzeiyevlatt kür
Mit de« ilustrierte» Beiligr» ,Aeier)t»«dti,' „Unsere -ei««t", .Die «»de »»« L«ge*
Bejugspreise: Monatlich einschließlich Trägrrlehn 1.60: Einzelnummer 10 — »kscheiul »»
jedem Werkt«»». — verbreitetst» Zeitung i« O^-A.-Bezirk Nazold. — Echriftleitun», Druck »ick ! Verla» v. G. W. Z «is» r (Karl Zaiser) Nagold
KenSderamlsvVirRKagolS
«it der laudwirtschastliche« Woche«b«ila»e: ,-«»»-, S«rte». «>d La»dwirtlchaft"
Aozeigeupreise: Die 1-spaltige Boraiszeile oder deren Raum 20 Familren-Anzeigen 1b -Z, Reklamezeile 60 -Z, Sammelanzeigen 50^ Nufschl. ür das Erscheinen von Anzeigen in bestimmten üsgaben und an besonderen Plätzen, wie für telephonische Aufträge und Thlffre-Anzeigen wird keine Gewahr übernommen. : : :
Telegr.-Adresse: Gesellschafter Nagold. — In Fällen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf ttirferung der Zeitung oder Rückzahlung de» Bezugspreise». — Postsch.-Kto. Stuttgart 5118
Nr. 274
Gegründet 1827
Donnerstag, den 21. November 1929 Fernsprecher Nr. 29
1VS. Jakraang
Dauernde Ueberwachung
Die Stadtverordnetenversammlung von Meisenheim an der Glan (Reg.-Bez. Koblenz) hat einstimmig gegen die Zerstörung deutscher Eisenbahnen im Rhein gebiet, im besonderen gegen den Abbruch des zweiten Gleises der Strecke Odenheim—Münster am Stein scharfen Einspruch erhoben. Stresemann bezw. die Reichsregierung hätten die Pflicht gehabt, die betroffene Bevölkerung von der tiefein- schneidenden Maßnahme, die -die wirtschaftlichen Verhältnisse aufs neue in stärkster Weise schädige, vorher in Kenntnis zu setzen. Nun sei die Bevölkerung durch die geflissentliche Geheimhaltung durch die Regierung aufs schwerste betroffen. Es sei ganz unverständlich, daß die Regierung ein solches Geheimabkommen mit Frankreich habe treffen können. Denn zu behaupten, die Bahnen und Verladerampen dienen militärischen Zwecken, sei einfach lächerlich. In Wirklichkeit solle die Zerstörung der Bahnanlagen die Verbindung der betroffenen deutschen Gegenden mit dem Saar- gebiet stören, während Frankreich seine Bahnlinien nach dem Saargebiet stark ausgebaut habe. Das Saargebiet solle also auch nach der Aufhebung der Besetzung und nach der sogenannten Rückgabe des Gebiets an das Reich wirtschaftlich vom Reich möglichst losgelöst und an Frankreich gebunden bleiben. Trotz dieser klaren Sachlage habe die Regierung die Zerstörung der Bahnen zugestanden. Die Stadt Meisenheim müsse verlangen, daß die Regierung auf die Interessen der Gegend unbedingt mehr Rücksicht nehme und sofort, sobald sich die Notwendigkeit ergibt, die Bahnen wiederhergesiellt.
Die Meisenheimer Entschließung entspricht ungefähr der Stimmung, die beim weitaus größten Teil der Rheinland- bevölkerung über das Geheimabkommen vom August d. I. vorherrscht. Gegenüber der amtlichen Erklärung der Reichsregierung, daß das' Abkommen in seiner Auswirkung weniger schlimm sei, als es scheine, müssen aber die Erklärungen Briands und Tardieus in der französischen Kammer doch Zweifel erwecken.
Brsand erklärte nach dem amtlichen Stenogramm am 8. November: Viele Eisenbahnen werden im deutschen Rhein- gebiet verschwinden. And die Bahnen, die Deutschland in diesem Gebiet noch zu bauen Vorhalte, werden nach dem Abkommen zwölf Jahre lang nicht ausgesübrt werden, und wir haben uns Vorbehalten, auch nach Ablauf dieser Frist die Rechte Frankreichs gellend zu machen.
Ministerpräsident Tardieu erklärte in der gleichen Sitzung:
„Ich erinnere Sie daran, daß im vergangenen August das erste Abkommen unterzeichnet wurde, dazu bestimmt. Ihnen die Sicherheiten zu liefern, von denen vor kurzem erst der Minister des Auswärtigen gesprochen hat. Es handelt sich, wie man zugestehen muß, um schwer sestzu- legende Garantien. Eisenbahnen, Brücken, Straßen können militärischen, aber auch wirtschaftlichen Zwecken dienen. Und wenn es sich um eine Provinz handelt, deren wirtschaftliche Entwicklung sich verdreifacht hat, glauben Sie, daß dann die Unterscheidung so leicht fiele? Ist es nicht schon eine ganz bedeutende Sache, durchgedrückt zu haben, daß der Grundsatz der Ueberwachung aufrechterhalten bleibt, daß die Ausführung eines gewissen Programms um zwölf Jahre verzögert und das Programm des Straßenbaus in einer Denkschrift im Haag aufgerollt werden konnte?"
Danach hat also die Reichsregierung im August nicht nur das „Verschwinden vieler Eisenbahnen", Bahnanlagen, Straßen und Brücken, sondern auch eine 12 Jahre hinaus sich erstreckende Ueberwachung des „entmilitarisierten" Rheingebiets bis je 50 Kilometer rechts des Rheins durch die Briandsche „Versöhnungs- und Vergleichs- kommission" — zu deutsch Spionage-Ausschuß — zugestanden.
Man muß sich einmal an einem praktischen Beispiel vorstellen, wie sich das in Zukunft auswirken kann. Angenommen, die Reichsbahn entschlösse sich, eines der vielen Bauvorhaben auszuführen, so kann die Botschafterkonferenz dagegen Einspruch erheben mit der Begründung, der Bahnbau sei eine „Mobilmachungsvorbereitung", die nach Artikel 43 des Versailler Vertrags verboten ist. Dann tritt auf Antrag die „Versöhnungs- und Vergleichskommission" in Tätigkeit und prüft, ob die geplante Dahn „strategisch" ist oder nicht. Das ist nichts anderes als eine Dauerüberwachung der Ver- rehrseinrichlungen in der entmilitarisierten Rheinlandzone. Dabei ist es gleichgültig, daß bei dem Augustabkommen eine Regelung für zwölf Jahre getroste? wurde. Es handelt sich hier nur um ein Provisorium, und nach Ablauf der zwölf Jahre beginnt die Tätigkeit des Ausschusses erst recht, wie deutlich ims den Erklärungen Briands und Tardieus hervorgeht. Vielleicht Hot man das zwölfjährige Provisorium nur deshalb vereinbart, nachdem man festgestellt hatte, daß es sich bei den Bauplänen für diesen Zeitraum ausschließlich 'M wirtschaftliche Bahnbauten handelt, um die Spionagebefugnis des „Versöhnungs- und Vergleichsausschusses" in den ersten Jahren seines Bestehens nach außen hin möglichst wenig in Erscheinung treten zu lassen, was auch in französischem Interesse liegt: hat doch
Deutschland freiwillig für die nächsten zwölf Jahre schon mlche Verpflichtungen eingegangen, als wenn der Spionage- Ausschuß schon einmal angerufen worden wäre, was allerdings bisher noch nicht praktisch möglich war, da die im Haag getroffenen Abmachungen parlamentarisch noch nicht verabschiedet worden sind.
Stimmt es, daß Frankreich sich „den Grundsatz der Ueberwachung aufrechterhalten" hat, dann hat Deutschland einmal die bisher bekämpfte Auslegung des Artikels 43 des Versailler Vertrags durch Frankreich anerkannt, zum andern aber der französischen Forderung aui eine Dauer- des Verkehrsnetzes in der entmilitarisierten Rheinland,igne über die Kontrollbefugnis des kommenden Vrrsähnungs- und Vergleichsausschusses hinaus st a t t g e g e b e ii.
Damit könnte keine Schiene mehr in diesem Gebiet verlegt werden, ohne daß die Botschafterkonferenz, das heißt Frankreich es will. Der bisherige Zustand im besetzten Ge- biet würde damit verewigt und auf die 50-Kilometer-Zons des rechten Rheinufers ausgedehnt. Das bisher der Rhein- landkommission zustehende Ueberwachungsrecht wäre mit Zustimmung der deutschen Regierung auf die Bot- schafterkonferenz, das heißt den „Versöhnungs- und Vergleichsausschuh", übergegangen, und zwar in einem viel weiter greifenden Sinn, als es im Haag, wo die Anrufung des Ausschusses von Fall zu Fall beschlossen wurde, vorgesehen war. Hierin liegt, wenn die Erklärungen Briands und Tardieus zu Recht bestehen, die grundsätzliche Be- deutung des Abkommens vom August für die Zukunft. Gegenüber dieser Tatsache tritt allerdings die Zerstörung einiger Bahnlinien und Verladerampen elf Jahre nach Kriegsende in den Hintergrund.
Es drängt sich einem aber doch die Frage auf: War es notwendig, daß trotz Locarno, Genf und dem Haag Frankreich auf der Zerstörung rheinischer Bahnen und Verladerampen bestand, in einer Zeit, da man sich anschickt, den Krieg „restlos zu liquidieren"? Können die paar lächerlichen Vahngleise, können die armseligen Verladerampen wirklich eine Bedrohung des in militärischen Rüstungen fast
Tageslpwgel
Nach einer Berliner Meldung ist demnächst eine Verordnung zu erwarten, wonach die Mühlen verpflichtet find, k» den Monaten Dezember und Januar bei der Vermahlung von Auslandweizen die gleiche Menge Jnlandweizen mit» zvvermahle». ^
In einer Unterredung erklärte Brian- dem deutschen Botschafter v. HSsch, daß die zweite Haager Konferenz nicht vor dem 3. Januar zusammentrelen könne. — Die Reichsregierung hakte bekanntlich gewünscht, daß die Konferenz schon Anfang Dezember und jedenfalls vor dem Volksentscheid (22. Dezember) einberufen werde. Die englische Regier»« die anfänglich auch für eine frühere Einberufung war, sich dem französische» Willen rasch gefügt.
Der Bürgermeister von Berlin-Reuköstn, Kohl, wurde wegen Bestechung durch die SklarekS des Amtes entsetzt. Die Sozialdemokratische Partei hat den Lagerhausdirektor Schöning wegen seiner Verbindungen mit den SklarekS naben Schiebungen für eine Wiener Speditionsfirma ans d« Partei ausgeschloffen.
»
Der bayerische Landtag wurde am Mittwoch zur dritten Tagung 1929/30 eröffnet.
»
Die bulgarischen Unterhändler beim Reparalionsaus- Auß in Paris sind abgerelst, da eine Einigung über di« künftigen bulgarischen Reparationszahlungen nicht erzielt werden konnte. — Auch die Ungarn haben vor kurzem Paris aus dem gleichen Grund verlassen.
erstickenden Frankreich bedeuten? Ist es nicht vielmehr ein Hohn auf alles Friedensgerede, daß die Franzosen auch heute noch nicht ein Iota ihrer Kriegs- und Nachkriegseinstellung preisgeoen? War es notwendig, daß die Reichsregierung sich im Haag — zu dem ungeheuren Douna- opfer, zu den 200 Millionen Mark-Entschädigung für Belgien, zu der neuen Uebernahme der Besatzuugskosten usw- auch noch die Zerstörung dieser Eisenbahnen, Straßen und Brücken — zur Dauerüberwachung verpflichtete?
Schwerste Gefahr für Volk und Vaterland
Berlin» 20. Nov. Am heutigen Landes-Buß- und Beitag lieh der evangelische Oberkirchenrat der altpreußischen Landeskirche von allen Kanzeln eine Kundgebung verlesen, m der es u. a. heißt:
Eine riesengroße wirtschaftliche Not gefährdet die Redlichkeit und führt zu rücksichtslosem Kampf aller gegen alle. Daneben breiten sich Pflichtvergessenheit und innere Unsauberkeit im öffentlichen und privaten Leben immer dreister aus. Schicksalsschwere Kämpfe um die Wege deutscher Zukunft steigern den Parteihader und -haß ins Ungemessene. Angesichts schwerster Gefahr für Volk und Vaterland erhebt die evangelische Kirche ihre Stimme: sie verpflichtet jeden, den Nächsten so weit wie möglich vor wirtschaftlicher Not Mi bewahren, das Heiligtum der Familie sichern zu helfen und nicht Anschauungen Raum zu ge- währen, die der Frau ihre Würde rauben und die Seele der Jugend vernichten. Die Kirche ruft ihre Glieder auf zur verantwortungsbewußten Beteiligung am gesamten öffentlichen Leben, um christliche Grundsätze in unserem Volk zur Geltung zu bringen. Sie verlangt für jede zulässige politische Betätigung volle Freiheit der Entscheidung >..us dem an Gott gebundenen Gewissen. Sie fordert für politische Auseinandersetzungen unbestechlichen Wahrheitssinn, Achtung vor der persönlichen Ehre des Gegners und Wahrung des hohen Gutes der Volksverbundenheit.
Von der Länderkonferenz
Auflösung der preußischen Zenkralgewall
Berlin, 20. Nov. Die beiden Unterausschüsse des Verfassungsausschusses der Länderko-nferenz haben gestern nach Erledigung einer Reihe von Hauptpunkten ihrer Aufgaben ihre Arbeit unterbrochen und den Rest dem Verfassungsausschutz zur Erledigung Vorbehalten, der am 7. Dezember in Berlin zusammentreten wird. Eine von dem bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Held beantragte Entschließung, die zur Erörterung stehenden Vorschläge abzulehnen, fand keine Mehrheit. Dr. Held kündigte aber an, daß er den Widerstand entschieden fortsetzen werde. In bestimmten Punkten macht auch Preußen Schwierigkeiten. Das Ergebnis der Länderkonferenz, di? im Januar nach- sten Jahrs wieder zusammeütreten soll, ist noch ganz unsicher.
Vosttive Mehrheitsbeschlüsse hat man in der jetzt abgeschlossenen zweitägigen Berctuno erzielt über die Punkte
1 und 4 des Vier-Männer-Borschlags, die die Organisation der Länder und der zentralen Regierung und der Gesetzgebung enthalten. Unerledigt geblieben sind die Punkte 2 und 3. nämlich die Organisation der unmittelbaren Reichsverwaltung in den Ländern und die sogenannte Austragsverwaltung, zwei Punkte, die von jeher stark umkämpft gewesen sind. Ob der Verfassungsausschuß noch vor Weihnachten die Durcharbeitung des Gemeinschaftsreferats beenden und damit ein Programm für die Länderkonferenz aufstellen wird, ist noch fraglich. Die Länderkonferenz hat sich mehr und mehr als ein Debattierklub erwiesen: sie wird, wenn sie im Januar das Jubiläum ihres zweijährigen Bestehens feiert, schwerlich nachholen, was in Ausschüssen und Unterausschüssen bisher nicht durchgesetzt werden konnte.
Nach den Beschlüssen der Unterausschüsse sollen preußische Regierung und Reichsregierung vereinigt werden. Wie die vier Länder alter Art (Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden), so unterstehen die preußischen Provinzen unmittelbar der Reichsgewalt. Ihre Verfassungen werden den preußischen Provinzialverfassungen nachgebildet. Auch für die übrigen Länder soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Landesregierungen auf bestimmte Zeit — etwa vier Jahre — zu wählen. Reichstag und Landtag sollen verschmolzen werden. Dabei ist zu erwägen, ob an die Stelle sämtlicher Mitglieder des Reichsrates und des Reichstages, die von den beteiligten Ländern entsandten Mitglieder des Reichsrates und des Reichstages treten sollen. Für die Uebergangszeit ist die Möglichkeit eines gemeinschaftlichen Landtages für die Länder neuer Art vorgesehen. Der Reichsrat bleibt in der Form bestehen, daß seine Zusammensetzung sich nach der Einwohnerzahl der vertretenen Länder bestimmt.
Die Beschlüsse wurden, nachdem Zweifelsfragen geklärt und einige Aenderungen vorgenommen waren, zumeist mit 8 gegen 3 Stimmen gefaßt. Die Beratungen sollen bereits am 7. Dezember fortgesetzt werden.
Der Schacher um die Saarqrnben
Saarbrücken, 20. Nov. Die .Saarbrücker Zeitung' stellt fest, daß die von Frankreich geforderte Ileberführung der preußischen und bayerischen Staatsgruben im Saargebiet in Privatbesitz (französisch und deutsch) lediglich auf