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Nr. 20 Gegründet 1827 Donnerstag, den 24. Januar 1828 Fernsprecher Rr 29 183. Jahrgang
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Asiatische Fragen
England in Afghanistan
Die Nachrichten über d>ie Lage in Afghanistan lauten verschieden, je nachdem sie über Indien oder über Moskau kommen. Sicher scheint bis jetzt nur das zu sein, daß England sehr zufrieden ist, daß Aman Ullah und nach ihm sein älterer Bruder Jnayat Ullah vom Thron gestoßen » sind, und daß der Führer der Aufständischen, Habib Ullah „Ghasi", sich in der Landeshauptstadt Kabul festgesetzt hat. Nach englischen Berichten ist Jftayat nach Lahors (Indien) geflüchtet mit dem Reiseziel Schaman. Englischindische Flugzeuge haben verschiedene Anhänger Aman Ullahs, darunter einen Bruder der Königin Suraja (also Schwager Amans) und eine Schwester desselben, sowie zwei Söhne Jnayats nach Indien gebracht, sie sind also „gerettet", aber auch vorläufig für die weitere Entwicklung der Dinge in Afghanistan unschädlich gemacht. Aman Ullah sucht unterdessen unter den treugebliebenen Afghanen ein Heer zu sammeln, um Habib zu vertreiben.
Nach den Moskauer Berichten hat Habib Ullah in Kabul noch keine neue Regierung gebildet. Wenn er dazu schreitet, so wird England zweifellos dabei Pate stehen. Daraus weisen die Pläne hin, die in Kabul bestehen sollen. Danach sollen dar von Aman Ullah geschaffene Unterrichts- und
Justizministerium aufgehoben, die westlichen Schulen wieder geschlossen und die Gerichtsbarkeit der Geistlichen (Kadi) wieder eingeführt werden. Auch die Aufhebung des Ministeriums für Auswärtiges soll in Frage kommen, da die Beziehungen zu allen fremden Ländern, mitAusnahme ' Englands abgebrochen werden sollen. Dafür wird England die Jahreszahlungen, die es früher an die Emire von Afghanistan leistete, wieder ausnehmen. Es ist bezeichnend, daß Habib sich wieder Emir nennt, wie die afghanischen Herrscher sich früher nannten, während Aman Ullah bei seiner Thronbesteigung 1925 den Namen Padischa (König) angenommen hatte. Trotz des von den englischen Ratgebern wohlberechneten Entgegenkommens gegen die Geistlichkeit soll der Plan Habibs aus den Widerstand Mollas (Geistlichen) und Kausleute, in Afghanistan stoßen, die einsehen, daß das Land statt in Freiheit in die Abhängig k e i t Englands geraten würde. Die Mohammedaner Indien» sollen ebenfalls für Aman Ullah und gegen Habib sein.
Die Londoner „Times" berichtet, Jnayat Ullah habe bei seinem Eintreffen in Lahors den Wunsch geäußert, vorläufig in Indien zu bleiben. Die englischen Behörden haben aber darauf bestanden, daß er sofort nach Afghanistan zurückkehre. So sei es zwischen dem englischen Gesandten und Habib vereinbart worden.
Englandfeindlichkeit im Irak
Im Irak, dem nach dem Weltkrieg als englishes Halb-Mandat neugeschaffenen Araberstaat in Mesopotamien, ergeben sich allgemach Schwierigkeiten, die erheblich größer zu sein scheinen, als die spärlichen amtlichen Londoner Nachrichten erkennen lassen. Die Araber sind empört, daß die Versprechungen, die ihnen in und nach dem Krieg gemacht wurden — auch dieser Teil des arabischen Volks hatte sich schon vor 1914 von dem britischen Agenten Lawrence zmn Aufstand gegen die türkische Oberherrschaft aufreizen lassen — nicht eingehalten werden. Alle politischen Parteien im Irak haben sich in der Forderung völliger Unabhängigkeit vereinigt. Vor allem wollen sie die militärisch Ueberwachung beseitigt seben. Ferner weigern sie sich, diese Ueberwachung auch noch (durch Beiträge zu den britischen Besatzungskosten) zu bezahlen. Schon vor 15 Monaten, als König Fessal nach London kam, erhob er die Forderung der versprochenen Unabhängigkeit; Chamberlain vertröstete ihn aus später, weil die gegenwärtige Lage einen solchen Schritt noch nicht gestatte. Auch das weitere Verlangen, daß der Irak als Mitglied in den Völkerbund ausgenommen werden wolle, wurde rund abgelehnt, obgleich die englische Regierung in dem Vertrag vom 10. Oktober 1922 mit dem Irak sich verpflichtet hatte, dafür einzutreten, daß der Irak in den Bund ausgenommen würde. Allerdings wäre, nach einer weiteren Bestimmung des Vertrags die Rolle Großbritanniens als Mandatsmacht über den Irak beendet. Die Araber im Irak werden also auf ihre Völker- bundsmitgliedschast oder jedenfalls auf ihre volle Selbständigkeit noch lange warten müssen, — wenn es ihnen nicht vorher gelingen sollte, durch einen allgemeinen Aus st and des gesamten Arabertu ms ihre Freiheit zu erkämpfen.
Die neuen Schwierigkeiten im Irak fallen mit einem Personenwechsel im Amt d^s britischen Oberkommissars zusammen. An Stelle von Dobbs tritt in den nächsten Tagen der Brigadegeneral C l a y t o n, der in Aegypten die rechte Hand des dortigen Oberkommissars Lord Allsnby war. dann in Palästina war und später mit Jbn Saud, dem arabischen Wahabitenherrscher im Hedschas (Arabien), 'der die Verträge mit England verhandelte. Für die nächsten Tage werden in Bagdad englandfeindliche Kundgebungen erwartet.
China setzt sich weiter durch
Luch Japan sieht sich nun gezwungen, es den andern
Mars unser WWWMsen eiuer Reform?
Hierüber erscheint in diesen Tagen eine von Reichsarbeitsminister Wisset! verfaßte Denkschrift. Er hatte bekanntlich am 16. Oktober mit den Spitzenverbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Besprechung über die Rr- formmöglichkeiten des Schlichtungswesens. Ueber das Ergebnis dieser Konferenz verlautete wenig in der Oeffentlich- keit. Im allgemeinen aber hinterließ sie den Eindruck, daß die Schlichtungsordnung in der Hauptsache den gegenwärtigen Bedürfnissen des Staats, der Wirtschaft und der Sozialpolitik gerecht werde.
Andere aber urteilen wieder ganz anders. Und zwar hauptsächlich aus den Erfahrungen, die der Verlauf des jüngsten Streitfalls in Nordwestdeutschland hinterlassen hat. Besonders waren es die Kreise der Arbeitgeber, die scharfe Kritik an der gegenwärtigen Schlichtungspraxis ausübten, und zwar hauptsächlich in der Richtung, daß das Moment der „Verbindlichkeitserklärung" das Verantwortungsgefühl der Schlichtungsbehörden in bedenklichem Maße schwäche. Die andere Meinung sagt: „Warum den Schiedsspruch so ernst nehmen? Ueberlassen wir ruhig die Verantwortung der höheren Instanz, die die Verbindlichkeit auszusprechen hat!"
Wissell aber vertritt den Standpunkt, daß die Schlichtungsverordnung genügend Verantwortung für die beiden Parteien übrig lasse, obwohl an sich jeder staatliche Eingriff in die Austragung von Streitigkeiten in der Wirtschaft naturgemäß die Verantwortung der streitenden Parteien herabmindere. Ein Schiedsspruch sei ja rechtlich unverbindlich, da er von jeder der Parteien auch abgelehnt werden könne. Auch die vielumstrittene Verbindlichkeitserklärung erfolge ja nur unter der strengen Voraussetzung der wirtschaftlichen und sozialen Notwendigkeit und beschränke sich auf die seltenen Fälle Ssyes besonderen öffentlichen Interesses an der Durchführung eines Schiedssoruchs.
Wie verhält es sich denn eigentlich mit unserem Schlichtungswesen? Die Vorgeschichte über die Tarifverträge, die Einigungsämter, die Verordnung vom 23. Dez. 1918, die Demobilmachungsverordnungen u. a. m. übergehen wir an dieser Stelle — beruht auf der heute noch gültigen, unter dem Ermächtigungsgesetz erlassenen Schlicht ungsver-
oronung vom 30. Okl. 1923. Diese wieder beruht auf Art. 165 der Verfassung, wo es heißt, daß die Arbeiter und Angestellten „gleichberechtigt in Gemeinschaft mit den Unternehmern an der Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen, sowie an der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produktiven Kräfte mitzuwirken" baden.
Hiernach bestimmt 8 3 der Schlichtungsordnung, daß die Schlichtungsbehörden „zum Abschluß von Gesamtvereinbarungen (Tarifverträgen und Be triebsverein barungen) Hilfe zu leisten haben." Die Schlichtung ist somit „die Geburtshelferin für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen" (Dr. Flatow). Arbeitgeber oder Arbeitgebervereinigung auf der einen Seite, Arbeitnehmervereinigung auf der anderen Seite sind also die Träger des Tarifvertrags bzw. der Betriebsvereinbarung. Wessn nun diese beiden Parteien in freier Vereinbarung nicht eiing werden, soll ihnen der Schlichtungsausschuh (jetzt 103) auf Anruf des einen oder des andern Teils zum Abschluß helfen. Mißlingt dies, so tritt die Schlichtungskamme r (der Vorsitzende mit Beisitzern) zusammen und setzt den Versuch fort. Mißlingt auch dies, so macht die Kammer den Parteien einen Vorschlag für den Abschluß einer Gesamtvereinbarung (Schiedsspruch). Wird der Schiedsspruch von den Parteien nicht angenommen, so kann er — das ist der äußerste Grad der „Hilfeleistung" — von einer übergeordneten Schlichtungsbehörde für „verbindlich erklärt", d.h. mit den Mitteln desstaatlichenZwangs zur Gesamtvereinbarung gemacht werden. Dies darf aber nur erfolgen, wenn „die getroffene Regelung bei gerechter Abwägung der Interessen beider Teile der Billigkeit ent spricht und ihre Durchführung aus wirtschaftlichen und so zialen Gründen erforderlich ist". Die für größere Wirrschaftsbezirke bestellten Schlichter (jetzt 16) und twaige besondere Schlichter, werden vom Reichsarbeitsminister ernannt. Ebenso steht ihm die Berbindlichkeitserktiirung der Schiedssprüche zu.
Roch sei bemerkt, daß große Kreise sich gegen jede staatliche Einmischung in Arheitskämpfe aussprechen. Wie dem nun auch sei, jede Schlichtungsordnung muß das Ziel verfolgen, Arbeitseinstellungen tunlichst überflüssig zu machen.
Urteil des Reichsarbeitsgerichts
Der Schiedsspruch Zöttens ungültig
Leipzig, 23. Jan. 3n dem Streit der nordwestdeukschen E'jcnindustrie verkündete das Reichsarbeitsgericht in der zehnten Abendstunde folgendes Urteil:
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts in Duisburg wird aufgehoben. Die Berufung der Beklagten (Gewerkschaften) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 12. November wird zurückgewiesen. Der in der Streitsache der Parteien ergangene und für verbindlich erklärte Schiedsspruch ist nichtig. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
3n der Begründung wird ein Mangel bei der
Willensbildung der Schiedskammer und em "nzulässiger Einbruch in den Aahmenkarts- .trag angenommen. Es würde eine Durchbrechung des ganzen Bertragswesens bedeuten, wenn durch eine Erkenut- uis der Schiedskammer ein geltender Beitrag in wesentlichen Teilen ab^ändert würde. An der Nichti^eits- erklärung des Düsseldorfer Schiedsspruchs ändere auch nichts dis Tatsache, daß der Schiedsspruch vom Relchs- arbeitsminister verbindlich erklärt worden sei. Die Berbindlicherkläning des Schiedsspruchs gründe sich daraus, daß ein gültiger Schiedsspruch vorliege.
wcacyien gieicyzulun mw mit Gyina aus oen My oer sriev- lichen Verhandlungen zu kommen, statt mit militärischen Besetzungen und Waffengewalt vorzugehen. Und es ist bereit, von dem 1915 dem damals ohnmächtigen China aufgezwun- oenen Vertrag, der den Japanern alle Vorrechte in der Mandschurei und die Besetzung der Provinz Schantung einbrachte, zum Teil preiszugeben. China ist eben heute unter der nationalistischen Regierung, der sich nun auch der Generalgouverneur der Mandschurei angeschlossen hat, ein Machtfaktor in Oftasien geworden. So hat denn die japanische Regierung die Räumung von Schantung zugesagt. Tschangsueliang wird, wie verlautet, den Japanern in fünf Bezirken der Mandschurei Niederlassungen bewilligen, mehr nicht; bekanntlich findet seit einiger Zeit auch eine starke chinesische Einwanderung in der Mandschurei statt. Japan muß sich begnügen, seine bedeutenden Kapitalanlagen, vor allem die südmandschurische Bahn mit ihren Gerechtsamen zu sichern.
Neueste NachrWeu
Schöhel gegen hllferding ,
Berlin, 23. Jan. Die Meldung, daß das Reichskavinett einstimmig die Deckungsvorschläge des Reichssinanzministers HUferding gebilligt habe, ist nach der Reichskorr. der B. Vp. unrichtig. Reichspostminister Sckätzel habe sie ausdrücklich abgelehnt und sich die weiteren Folgerungen Vorbehalten.
115V Millionen für Rendanten
Berlin. 23. Jan. 3m Wohnungsausfchuß des Reichstags wnrde von dem Vertreter der Regierung imlgeteilt, daß im
vayr 1028 für Wohnungsbau im ganzen 1550 Millionen Mark für erste Hypotheken gegeben worden seien, wovon 400 Millionen für Reste aus dem Vorjahr verwendet werden mußten. Die Sparkassen haben 750 Millionen auf den Baumarkt gebracht, womit allerdings die höchstzuiässige Grenze für Hypotheken, nümüch 40 v. H. des Einlagekapt-
Us erreicht sei- Die öffentlich-rechtlichen und die private« Hypothekenbanken haben 1928 580 Millionen aufgebracht und weitere 300 Millionen an Gemeinden als Mlrlehe« gegeben. Hohe" Beiträge seien ferner von der Reichsoersiche» rungsanstalt für Angestette und verschiedenen Landes»«, sicherungsanstlltten (darunter Württemberg) zu verzeichne«. Aus Ausländsanleihen seien für Bauzwecke 100 Milkd»«« hereingekommen. Die Beteiligung des privaten Kapital sch hinter dem Vorjahr stark zurückgeblieben.
Schäfer kandidiert wieder! ,
Karlsruhe. 23. Jan. Trotzdem der Vorsitzende der badischen Zentrumspartei, Prälat Dr. Schofer, vor kurzem eine Wiederwahl in seinem bisherigen Wahlkreis abgelehnt hat, so daß an seiner Stelle als Spitzenkandidat des Zentrums der derzeitige Staatspräsident Dr. Schmitt ausgestellt wurde, tat nunmehr die Vertrauensmännerversammlung des 21. badischen Landtagswahlkreises Mosbach-Adelsheim Prälat Dr. Schofer einstimmig zum Spitzenkandidaten nominiert. Dr. Schofer hat die Kandidatur angenommen, da sein Gesundheitszustand sich inzwischen gebessert bade.
Elsässische Geistliche gegen Bischof Ruch
Strahburg. 23. Jan. Wie die „Repudlique" meldet, hat Bischof Ruch sämtliche Geistliche, die den Wahlaufruf sitr den autonomistischen Abgeordneten AbbS Hägy unter-