E ««st a g, 24. November ISLz
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Wir bitten unsere Mitglieder um zahlreiche Beteiligung an der
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am Sonntag Nachmittag
2 Ahr auf dem Friedhof.
Svaugel. SoneMesslk
in Nagold
am 25. Novbr. Totensonntag vorm. >/, 10 Uhr Predigt (Otto). Das Opfer ist bestimmt für die Arbeit an den Kleinkindern in unserem Lande. 3/411 Uhr Kinder- gottcsdienst. 11 Uhr im Vereinshaus Christenlehre (f. Söhne). Nachm. 2 Uhr aus dem Friedhof Gefallenengedenkfeier.
Freitag, 30. Nov. (Andreasfeiertag), abds. 8 Uhr im Bereinshaus FeiertagS- gottesdienst und Vorbereitung zum hl. Abendmahl am Adventsfest mit Anmeldung hierzu.
in Jfelshausen
Sonntag, den Lk. Nov. (Totensonntag) vorm, i/PO Uhr Kindergottesdiknst, 10 UhrPredigt(Pressel). Opfer für die Arbeit an den Kleinkindern in unserem Land.
Freitag, 30. Nov. Andreasseiertag 7 Uhr abends Bibelstunde (in der Kirche).
Methodist. SouesdieB»
in Nagold Sonntag, 18. Nov., vorm. V-10U Pred.(J.Schmeiher) 3/4H Uhr Sonntagsschule. '/,8 Uhr Predigt.
Mittwoch abend 8 Uhr Bibelstunde.
in Ebhauscn Sonntag 2 Uhr Predigr, Donnerstag 8 Uhr Gottesdienst.
Kaihol. SlMesdiachl
für Sonntag. 25. No», r/^ Uhr Predigt und Amt in Rohrdors, r/,10 Uhr Predigt und Amt in Nagold
1 Uhr Nachmiltagsandacht,
2 Uhr Beteiligung an der Kriegergedächtnisfner aus dem Friedhof.
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Mit de« illustrierten Unterhaltungsbeilage»
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Trlegr.-Adresfe: Gesellschafter Nagold. — In Fällen höherer Gewalt besteht kein Anspruch aus Lieferung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises. — Postsch.-Kto. Etnttgart 5113
Nr. 278
Gegründet 1827
Montag, den 26. November 1928
Fernsprecher Nr. 22
192. Jahrgang
Steuervereinheitlichungsgesetz
Das Mantelgefetz vom Reichsrat angenommen
Berlin, 25. Nov. Der Entwurf des Reichsverei'n- he i tl i ch u n g s g e s e tz e s. das sich im Grund genommen nicht an die Bestimmungen der Reichsverfassung hält und namentlich für die Finanzverhälknisse der süddeutschen Länder schwere Beeinträchtungen enthält, wurde am Freitag vom Reich s.rak behandelt. Bayern, Württemberg, Sachsen, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin, Braun- schweig und Bremen erklärten sich gegen den Entwurf. Obgleich von den Vertretern deroerfassungsändernde
Charakter dc: -.^.mengcjetze für die Grund- und die Gewerbesteuer sowie des Steuer« npassungs- ge setz es nachgewiesen wurde, beschloß der Reichsrat auf Antrag des Reichssinanzministers Hilferding mit Mehrheit, daß der diesbezügliche Entwurf nicht verfasfnngs- ändernd sei; diese drei Gesetze wurden darauf ebenso wie das Mantelgesetz mit 42 gegen 26 Stimmen der genannten Länder angenommen. Das verfässungsündernde Gesetz über den Uebertritt der Beamten wurde mit 49 gegen 19 Stimmen angenommen, der ebenfalls verfassungsändernde Entwurf zum Gebäudeentschul- dungssteuergesetz aber abgelehnt, da statt der erforderlichen Zweidrittelmehrheit nur 34 dafür, 31 dagegen waren.
Württemberg gegen das SteueroereinheilUchungs-
gesetz
Von zuständiger Seite wird mitgeteilt:
Bei der Schlußabstimmung über das Steuervereinheit- lichunasaeiek aok der Vertreter WürUeu'beros im Reicks-
rat im Namen der Württ. Regierung folgende Erklärung ab:
Württemberg lehnt den Entwurf des Steueroereinheit l i chungsgesetzes in der Fassungab aus folgenden Gründen:
1. Der Entwurf beschränkt sich nicht darauf, entsprechend den Bestimmungen der Neichsverfassung allgemeine Grundsätze für die Beranlagung der Landes- und Gemeindesteuern aufzüsiellen;
2. er trägt den finanziellen Bedürfnissen und der wirtschaftlichen Struktur der einzelnen Länder in keiner Weife Rechnung: insbesondere besteht durch die Anwendung von einkommensteuerartigen Grundsätzen, die den Grundsätzen der Realbesteuerung widersprechen, die Gefahr, daß der Kreis derer, die zu den öffentlichen Lasten beitragen, in Staat und Gemeinde immer mehr eingeschränkt wird;
3. in einem Land mit vorwiegend Kleinbetrieben ist die technische Durchführung des Gesetzes kaum möglich und bedeutet jedenfalls das Gegenteil einer Vereinfachung:
4. der Entwurf führt in Württemberg im «taat und noch viel mehr in den Gemeinden zu Lastenverschiebungen. für die die württ. Regierung die Verantwortung nicht übernehmen kann.
Mit einer Angleichung der Besteuerungsgrundlagen für die Realsteuern wäre Württemberg einverstanden. Durch eine solche in Verbindung mit einer rechtzeitig aufzustellenden und zu veröffentlichenden Steuerstatistik würde den Bedürfnissen nach Klarstellung der Steuerbelastung in Reich, Ländern und Gemeinden völlig Rechnung getragen.
bis zum letztzulässtgen Zeitpunkt aufzuschieben. Denn regelmäßig ist nach Eintritt des Versicherungsfalls die Nachentrichtung freiwilliger Beiträge unzulässig. Jeder freiwillig Versicherte regele daher möglichst laufend, wenigstens aber bis zum Schluß jeden Kalenderjahrs seine Versicherung.
Die zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft erforderlichen Beiträge für arbeitslose Versicherte sind nach 8 129 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 während des Bezugs der Hauptunterstützung vom Arbeitsamt in Klasse 8 zu entrichten.
Mrkembers
Stuttgart. 25. November
Die Weihnachtsausstellung ..Württ. Kunsthandwerk".
die am Samstag vormittag eröfsnet wurde, wird mit Unterstützung des Württ. Landesgewerbeamts als eine Dauerausstellung des Württ. Kunsthandwerks weitergeführt werden.
hohes Alter. Frau Fabrikant Marie Netter Wwe.. ein Tochter des früheren Artillerieobersts Dötschmann in Ludwigsburg, feierte am 24. November den 90. Geburtstag.
Die bürgerliche Einheilssront gefcheikerk. In einer Besprechung der Vertreter der Deutschnationalen Volkspartei und der Deutschen Volkspartei wurde festgestellt, daß die im Interesse des gesamten Bürgertums erwünschte Listenverbindung bei der Gemeinderats-Tiahl durch das Verhalten der Demokratischen Partei vereitelt worden sei. Die Volkspartei lehnte es ab. mit der Demokratie allein zu gehen.
Stuttgart, 26. Nov. Die Betriebssicherheit auf der Reichsbahn. Auf die kleine Anfrage des Akg. Dr. Hölscher (Bürgerp.), betr. die Betriebssicherheit auf der Reichsbahn, hat das Wirtschafksminisierium folgende Antwort erteilt: DaL Wirtfchaftsministerium ist wegen der k inen Anfrage des Abg. Dr. Hölscher Nr. 23 mit der Reichsbahndirektion Stuttgart ins Benehmen getreten. Die Rüchsbahndirekkion hat Folgendes erklärt: .Die Gleiserneuerungen im Bezirk der Reichsbahndirektion Stuttgart sind in solchem Ausmaß durchgeführt, daß auf keiner Strecke Rückstände vorhanoen sind, die die Betriebssicherheit gefährden. Die Fahrzeuge befinden sich durchweg in einem Zustand, der den Forderungen des Betriebs entspricht. Nach der Betriebsordnung werden Hauptbahnen mindestens einmal jeden Tag. Nebenbahnen mindestens einmal jeden zweiten Tag unkersuckt. Die Dienstpläne des Personals werden im Benehmen mit den Personalvertretungen aufgestellt. Die Dienstzeiten und die dienstliche Beanspruchung werden fortlaufend nochgeprüfk. Wo im einzelnen Fall Berkehrszunahme oder außerordentliche Wisterungsverhältnisse Er- leickte'-iin""» Kear-indek erscheinen lassen, werden diese durch- geführt. Maßnahmen, durch eine andere Gestaltung der Dienstleistung die Ruhepausen zwischen den einzelnen Dienstschichken zu verlängern, sin- z. Zk. in der Durchführung»
Reutlingen, 25. Nov. Tot aufgefunden. Wie aus Gundelfingen an der bayr. Grenze berichtet wirb wurde im dotrigen Donauried der 25jährige Lagerist Max Renz von Eningen bei Reutlingen tot aufgefunden. Der Tote hatte die Pistole auf die nackte Brüste gesetzt. Sein« Kleidung und Wäsche waren tadellos in Stand; seine Barschaft bestand aus 20 Pfennigen. In einem Brief an einen Freund, den man in der Brieftasche fand, schrieb der junge Mann, daß er sich erschieße, weil ihn ein wichtiger Grund dazu zwinge.
Reutlingen, 25. Nov- Der Wert der Reutlinger Wein- und Obsternte 239400 Mark. In der letzten Gemeinderatssitzung gab Oberbürgermeister He pp Len Herbstertrag für Wein und Obst bekannt. Was den Mein anbetrifft, standen 53 Hektar im Ertrag, von denen 1120 Hektoliter geerntet wurden, was auf den Hektar durchschnittlich 21,133 Hektoliter ausmacht. Der höchste Weinpreis war 140 «K, der mittlere 135, der niederste 133 „4t. Unter der Kelter wurden 900 Hektoliter zu 121 500 verkauft. Die Qualität des Weines ist gut. Der Obsierkrag auf Markung Reutlingen-Betzingen wurde zu 117 950 ,4t geschäht, was einschließlich der Weinernte einen Gesamtgeld- erkrag von 239 400 ,4t ergibt.
Rottenburg. 26. Nov. Ausbruch der Schwarzen Harnwinde. Die von Pferdebesitzern gefürchtete .Schwarze Hornwinde' scheint dieses Jahr sich frühzeitig einzustellen. So mußte letzte Woche ein wertvolles Pferd in Frommenhausen eilends wieder in den Stall zurückgebrachk werden, da es auf der Straße zusammenzubrechen drohte. Ferner erkrankte ein vierjähriges schönes Pferd des Dreikönigwirts Bauer m Kiebingen ebenfalls vlötzlich am Fuhrwerk, lag drei Tage völlig gelähmt im Stall und nur der ununterbrochenen Pflege sowie der Hilfsbereitschaft der Nachbarn ist es zu danken, daß es wi>-^7 eingespannt . werden konnte.
Tuttlingen, 25. Nov. Tödlicher Aukounsall wischne Wurmlingen und Tuttlingen wurde von einen wischen Wurmlingen und Tuttlingen wurde von einem auko unterhalb der Straßenböschung gefunden. Der Führer, der Mechaniker Gruhler von Aldingen, befand sich
Der Lohnkampf
Die Berufungsverhandlung in Duisburg
Duisburg, 25. Nov. Von dem Landesarbeitsgericht begann am Samstag vormittag die Verhandlung über die Berufung der Metallarbeiterverbände gegen das Urteil des )uisburger Arbeitsgerichts über die Nichtigkeitsklage des lrbeitgeberverbands. Vom Arbeitgeberverband ist ein Schriftsatz eingegangen, es bestehe gar kein Schiedsspruch, a der am 26. Oktober gefällte Spruch nicht von der Spruchkammer, wie das Gesetz es vorschreibe, sondern on dem Schlichter Dr. Iölten allein ausgegangen sei. >ies sei auch in erster Instanz von dem Duisburger Arbeits- ericht und durch das Gutachten des Rechtslehrers Prof. Dr. Lehmann bestätigt worden. Die Rechtsvertreter der Gewerkhaften widersprachen dieser Auffassung. Das Gericht be- hließk, Dr. Iökten als Zeugen zu vernehmen.
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Immer neue Forderungen
London, 25. Nov. Der „Daily Telegraph" bestätigt, daß England, Frankreich, Belgien und Italien an ihren bekann- en Forderungen (Uebernahme der Berbandsschulden, Er- etzung der 6 Milliarden an Belgien und Wiederaufbaukoften urch Deutschland) in den Reparationsverhandlungen festalten werden. Frankreich habe außerdem die neue Forderung hinzugefügt, daß im Fall der Räumung des Rheinlands ein sogenannter Feststellungs- und Ver- öhnungsausfchuß eingesetzt werden müsse, der das ntmilitarisierte Rheinland überwachen )ll, und zwar womöglich über das Jahr 1935 hinaus. Tankreich sucht diese Forderung den anderen Verbündeten Zit der scheinheiligen Begründung schmackhafter zu machen, aß beim Fortbestehen dieses Ausschusses (über 1935 hinaus) kleinere Zwischenfälle im Rheinland nicht bis zum Völker- und gebracht zu werden brauchten, sondern von diesem lusschuß erledigt" werden könnten. Der „Daily Telegraph" ägt bei, England werde unter keiner Bedingung der frühe- en Räumung der dritten Zone zustimmen, wenn diese For- erungen nicht erfüllt werden. Chamberlain und die brigen Franzosenfreunde des englischen Kabinetts werden ie französischen Forderungen unterstützen. Bon der lntersuchung der deutschen Leistungsfähigkeit werde icht gesprochen.
Hilfsmaßnahmen der württ. Regierung für die Landwirtschaft
Das württ. Staatsministerium hat sich neuerdings wieder mir der Notlage der Landwirtschaft befaßt. Die Durchführung einer Reihe von Maßnahmen ist in die Wege geleitet.
1. Es ist beantragt, den R ü ck z a h l u n g s t e r m i n für eine Reihe von Krediten für die Landwirtschaft hinauszu schieben, Grundsätze für die Erlassung des Zinses für die Renlenbankgrundschuld sind bereits ausaeaeben.
2. Zur Förderung der Erzeugung und des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse werden weitere verbilligte Darlehen und Z i n s z us ch ü s s e gewährt.
3. Zur Förderung der Milchwirtschaft sind staatliche Beihilfen in Aussicht genommen.
4. Zu Beiträgen für Landwirtschaftliche Bodenverbesserungen werden auch im nächsten Haushaltsplan staatliche Mittel bereitgestellt: auch für dieses Jahr ist Vorsorge getroffen, daß eine Unterbrechung in der Ausführung der Arbeiten nicht eintreten wird.
5. Zur Linderung der S t r e u n o t ist beabsichtigt, durch Gewährung entsprechender staatlicher Zuschüsse den Bezug von Torf st reu zu erleichtern
6. Zur Milderung außerordentlicher Notstand e in der Landwirtschaft einschließlich Weinbau, die durch Naturereignisse hervorgerufen worden sind, werden der Zentralleitung für die Wohltätigkeit Mittel zur Verfügung gestellt.
7. Wegen der Frage der E rhöhungderGetreide- zölle im Ausmaß der Sätze des deutsch-schwedischen Handelsvertrags und wegen der Maßnahmen zur Verbesserung der Viehpreise ist in Verhandlungen mit der Reichsregierung eingetreten worden.
Laßt eure Anwartschaft in der Angestellten- versicherung nicht verfallen!
Alle Anwartschaften in der Angestelltensicherung gelten bis einschließlich 1925 als aufrechterhalten ohne Rücksicht darauf, ob für einzelne Jahre zu wenig Beiträge oder kein Beitrag entrichtet wurde. Erst vom Jahre 1926 an greifen die allgemeinen Vorschriften Platz, nach denen der Versicherte vom 2 bis 11. Kalenderjahre seiner Versicherung jährlich mindestens 8, vom 12. Kalenderjahre an jährlich mindestens 4 Beitragmonate zur Erhaltung der Anwartschaft Nachweisen muß.
Die Nachzahlungsfrist für freiwillige Beiträge für das Jahr 1926 endet mit dem 31. Dezember 1928. Jeder berufsfähige Versicherte, der von 1913 bis Ende 1925 mindestens 4 Pflichtsbeitragsmonate Nachweisen kann, hat bis zum Schluß des Jahrs 1928 noch die Möglichkeit, seine Versicherung wieder aufleben zu lassen. Wer im Jahr 1926 oder spater in die Angestelltenversicherung eingetreten ist, muß für 1926 acht Beitragsmonate Nachweisen. Für die bereits 1913 bis 1915 eingetretenen Versicherten genügen für 192b 4 Beitragsmonate.
Freiwillige Beiträge sind für die Zeit vom 1. April 1928 an in der dem jeweiligen Einkommen entsprechenden Gehaltsklasse, mindestens aber in Klasse 6 zu entrichten. In Klasse 8 können Beiträge nur von solchen Versicherten geleistet werden, die ohne Einkommen sind, oder deren Einkommen im Monat den Betrag von 100 RM. nicht übersteigt. Für die Zeit vor dem 1. April 1928 sind freiwillige Beiträge mindestens in der Gehaltsklasse zu entrichten, die dem Durchschnitt der letzten 4 Pflichtbeiträge entspricht oder am nächsten kommt. In einer niedrigeren Beitragsklasse ist die freiwillige Weiteroersicherung für diese Zeit dann zulässig, wenn diese Gehaltsklasse dem Einkommen des Versicherten entspricht.
Es ist nicht ratsam, die Entrichtung freiwilliger Beiträge
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