Samstag, 17. November 1928
Nagolder Tagblatt „Der Eeiellschafter"
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itrake anzubringen. In der Turmstraße vor der Einmündung in die Marktstraße ist ein Kreuzungszeichen nötig. 71 Bei der Straßenkreuzung vor dem Hause des Mekaermeisters Häußler sind Kreuzungszeichen anzubringen in der Marktstraße aufwärts Calwer- in der Wal
fahrenzeichen „Gefährliche Stelle anderer Art" anzubringen.
Vninalstraßen: Nach Emmingen. 1.) beim Uebergang der Eisenbahn ist das Warnungszeichen „Bewachter Ueber- aanq" anzubringen. Nach Haiterbach: bei der Fa. Gebr. Theurer ist das Warnungszeichen „unbewachter Uebergang" erforderlich.
II. Ortsstraßen: 1.) Sperrschilder für alle Fahrzeuge sind nötig für die neue Uferstraße von der Schiffbrücke bis zur Waldachstraße für die Ein- und Ausfahrt, m der Badgasse und Oberamteistraße je für die Einfahrt in die Uferstraße. 2.) Sperrschilder sind weiter erforderlich von der Herrenbergerstraße bis zur Hohestraße, auf beiden Seiten und zwar Sperrschilder für alle Fahrzeuge.
Zuständig und verantwortlich für die Anbringung von Verkehrszeichen sind aber bei Staatsstraßen, die ausdrücklich als dem Durchgangverkehr dienend erklärt sind, samt den dazugehörigen Etterstrecken (also derzeit Staatsstraße Altcnstoig—Nagold—Calw, einschließlich Etterstrecke) das Straßen- und Wasserbauamt Calw, für alle übrigen Strassen das Oberamt Nagold, also in keinem Fall die Stadt. Das Straßen- und Wasserbauamt Calw hat in Ueberein- stimmung mit seinem Sachverständigen, dem Fahrschuldirektor Werner in Stuttgart zu den Vorschlägen des Stadtschultheißenamts die Ansicht, daß durch die Anbringung der Verkehrszeichen in dem vorgesehenen Ausmaß, der Kraftfahrer dieselben überhaupt nicht mehr beachtet und nimmt im Einzelnen wie folgt Stellung.
Zu 1.) ist nicht so gefährlich, daß ein Warnungszeichen an- , gebracht werden muß, wird deshalb von uns nicht ^ angebracht. s
Zu 2.) ist unnötig. i
Zu 3.) ebenfalls. !
Zu 4.) unübersichtlich ich jede Straßenkreuzung in der I
Stadt. :
Zu 5.) ist erledigt.
Zu 6.) ist Sache der Stadtgemeinde. Halten wir nicht für
nötig.
Zu 7.) diese Kreuzungszeichen sind noch am ehesten nötig, weil Waldach- und Marktstraße sehr eng sind.
Zu 8.) Betrifft eine Feldbahn, verpflichtet zur Aufstellung einer Warnungstafel ist der Eigentümer des Steinbruchs.
Nach Emmingen:
Zu 1.) Hat keinen Autoverkehr.
Zu 2.) fällt weg.
Nach Haiterbach:
Verpflichtet dazu ist die Stadtgemeinde
Ortsstraßen:
Zu 1—3 können aufgestellt werden, Kosten muß die Stadt- gemeinds tragen.
Der Sachverständige bemerkt noch weiter .. „daß er beim Betrachten der Aufstellungsskizzen für Richtungsschilder innerhalb der Stadt an seine Praktikantenzeit bei der Württ. Staatseisenbahn erinnert werde, denn der Vorschlag habe verfl . . . Ähnlichkeit mit den Weichenlater-
n,en eines großen Rangierbahnhofes Schon die seinerzeitige Kommission für die Aufstellung von Warnungstafeln an Durchgangsstraßen habe sich auf den auch in den andern Ländern eingehaltenen Standpunkt gestellt, daß ein Zuviel an Warnungstafeln in, seiner Auswirkung schädlicher sein würde, als ein gelegentliches Fehlen einer Tafel, abgesehen davon, daß seine — ganz persönliche — Auffassung die sei, daß es als Kraftfahrer „Augen aufmachen" heißt und nicht starr sich an Tafeln und Zeichen halten.
Brauche er doch in vorliegendem Falle nicht zu jedem der einzelnen Punkte Stellung zu nehmen, sondern könne erfreulicherweise feststellen, daß er durchaus in allen Punkten mit der Auffassung des Straßen- und Wasserbauamts einig gehe, beispielsweise Punkt 1: Der Verlauf der Straße weift eine Reihe von Kurven im Gefälle auf, nach 8 18 Abs. 2 der Verordnung über den Kraftfahrzeugverkehr ein zwingender Grund für den Kraftfahrer, so langsam zu fahren, daß das Fahrzeug auf kürzeste Entfernung zum Stehen gebracht werden kann, auch bei Punkt 7: Möglichkeit sparsam!" Dazu ist aber zu bemerken, daß die Kraftfahrer die Polizeivorschriften oft nicht einhalten. Viele glauben, sie dürfen innerhalb geschlossener Ortsteile bei Kraftfahrzeugen bis zu 5,5 Tonnen regelmäßig 30 Kilometer u. über 5,5 Tonnen 25 Kilometer in der Std. fahren. Tatsächlich ist aber die Fahrgeschwindigkeit stets so cinzu- richten, daß bei Behinderung des lleberblicks über die Fahrbahn, bei schlechter Beschaffenheit der Wege oder bei lebhaftem Verkehr, das Fahrzeug auf kürzeste Entfernung zum Stehen gebracht werden kann. Werden diese Vorschriften eingehalten, dann passiert auch an den unübersichtlichsten Stellen kein Unglück. Die Polizeiorgane sind angewiesen, die Einhaltung dieser Vorschriften in Zukunft streng zu überwachen.
Die Stadtverwaltung und der Eemeinderat haben damit ihre Schuldigkeit getan, die Verantwortung für den Kraftfahrverkehr muß hierauf den zuständigen Stellen überlassen werden. Es wird beim Oberamt noch vorgeschla- r,en, die Waldachstraße für Kraftfahrzeuge aus der Richtung der Freudenstädterstraße versuchsweise zu sperren und als Einbahnstraße zu behandeln. Wenn dieser Versuch gelingt, könnten die Warnungszeichen auf dem Vorstadtplatz und vor allem bei der Kreuzung der Markt-, Waldach- und Turmstraße wegbleiben.
(Es freut uns, daß nunmehr unser erster Vorschlag zur Wirklichkeit zu werden scheint, denn unserer festen lleber- zeugung nach bringt die Sperre der Waldachstraße aus der Richtung Freudenstädterstraße eine ganz erhebliche Erleichterung im Durchgangsverkehr. Zum ersten ist die Zusam- menstoßmöglichkeit der Autos, die von Freudenstadt kommend nach der Waldachstraße einbiegen und dadurch die Fahrstraße überkreuzen müssen, behoben, denn die Wagen, die die Waldachstraße von der Marktstraße kommend in die Freudenstädterstraße fahren sehen die entgegenkommenden Autos und haben gleiche Fahrtrichtung mit den, durch die Freudenstädterstraße von der Vorstadt kommenden Wagen. Auch ein weiteres Eefahrenmoment ist somit an der Ecke Waldach- und Marktstraße behoben, denn nun können keine aus der Waldachstraße kommenden Wagen mit solchen die Marktstraße befahrenden Fahrzeugen karambolieren. Ebenso ist die Gefahr für die von der Marktstraße in die Waldachstraße einbiegenden Fahrzeuge behoben. In der Freudenstädterstraße muß natürlich „Rechts halten" die Parole der Fahrer sein. Eine Mehrbelastung der Vorstadt ist durch diese Maßnahme nicht im geringsten bedingt. D. Schr.)
Samstag, 17. November 1828
Alle anderen auch in der Presse erörterten Vorschläge bezügl. der Kreuzung beim Schlotterbeckffchen Haus würden die Gefahren auf dem Vorstadtplatz und bei der Kreuzung Waldach-Marktstraße nach der einmütigen Auffassung von der Ortspolizei und des Eemeinderates nur noch steigern.
Zum Schluß der öffentlichen, Sitzung wurden die Eisenbahnfahrplanwünsche für 1929/30 im Einzelnen aufgestellt.
Letzte Nachrichten
Vergeblicher Vermittlungsversuch des Hagener Polizeipräsidenten im Lohnstreit Hagen—Schwelm
Hagen, 17. Nov. Auf Ersuchen des Polizeipräsidenten Schöbe!, der früher als stellvertretender Schlichter für Westfalen tätig war, fanden sich, wie bereits gemeldet, am Freitag die Vertreter des märkischen Arbeitgeberverbandes und der Metallarbeiterorganisationen erneut zusammen. Gemeinschaftliche Beratangen hatten die Arbeitgeber abgelehnt. Der märkische Arbeitgeberverband bestand auf einer Verlängerung des Lohntarifes bis 1930 und lehnte jede Lohnerhöhung ab. Der äußerste Vorschlag der Gewerkschaften ging dahin, den jetzigen Vertrag auf drei weitere Monate zu verlängern. Dieser Vorschlag wurde von Arbeitgeberseite abgelehnt.
Die Berliner Presse zur Ablehnung des
sozialdemokratischen Antrages.
Berlin, 17. Nov. Die Berliner Presse stellt im allgemeinen fest, daß die Mehrheit, mit der der sozialdemokratische Antrag abgelehnt wurde, unerwartet groß war. Die „Germania" begrüßt in Anbetracht der politischen und etatsrechtlichen Sachlage den Beschluß des Reichstages und stellt fest, daß die Sozialdemokratie eine empfindliche Niederlage erlitten habe.
Die Börsenzeitung sagr, es sei unmöglich, daß eine Partei den Staat regiert und gleichzeitig seine Fundamente untergrabe. Die Sozialdemokratie werde sich endlich entscheiden müssen, ob sie auch die Republik klassenkämpferisch zerstören, oder sich den Geboten der Slaatsraison fügen wolle, ivie Ebert.
Der „Lokalanzeiger" schreibt, der Abgeordnete Wels sei der gänzlich unfreiwillige Urheber einer schönen Einigkeit von Westarp bis Wirth und Koch-Weser gegen die Sozialdemokratie gewesen.
Der „Tag" sieht in dem Abstimmungsergebnis eine große pa> lamentarisch politische Niederlage der Sozialdemokratie. Ihre Autorität sei durch dieses demagogisch-unehrliche Spiel ihren Regierungspartnern wie ihren Anhängern gegenüber auf das stärkste geschwächt.
Die „Deutsche Tageszeitung" ist der Auffassung, daß eines als Ertrag dieser beiden panzergekreuzigten Tage nicht aus der Welt zu schaffen sei: Die derzeitige Reichsregierung gehe an ihre weitere Tätigkeit mit einem Minimum von Autorität.
Beilagen-Hinweis
Unserer heutigen Nummer ist ein farbiges Flugblatt der Oberamtssparkasse Nagold beigelegt, das wir der Beachtung unseres Leserkreises empfehlen möchten.
Auswärts Gestorbene.
Siehdichfür: Magdalene Lutz.
Klosterreichenbach: Magdalene Nestle geb. Waidelich, 91 I. Igelsberg: Erich Eberhardt, 13 I.
Die heutige Nummer umfaßt 8 Seiten, hiezu die 8seitige illustrierte Beilage „Feierstunden"
Amtliche Bekanntmachung. Biehseuchenumlage für das 3ahr 1929
Laut Staatsanzeiger vom 15. November 1928 Nr. 269 ist die Viehseuchenumlage für das Jahr 1929 im Anschluß an die Viehzählung vom 1. Dez. 1928 zu fertigen.
1. Beiträge sind zu entrichten:
a) für jedes 1 Jahr alte und ältere Pferd (ausgenommen Pferde kleiner Rassen) und für jedes Maultier 3 RM.
b) für jedes unter 1 Jahr alte Pferd (Fohlen) 1 RM.
c) für jedes einer kleinen Rasse ungehörige Pferd (unter 140 Zentimeter Stockmaß), für jeden Esel oder Maulesel 1 RM.
ck) für jedes 3 Monate alte und ältere Stück Rindvieh —.50 RM.
e) für jedes unter 3 Monate alte Kalb 15 Pf. Für die Ziegen wird kein Beitrag erhoben.
2. Für die Verpflichtung zur Leistung der Beiträge ist der Bestand der nach Ziffer 1 beitragspflichtigen Tiere vom 1. Dezember 1928 maßgebend, wie er durch die Viehzählung ermittelt wird.
3. Beitragspflichtige Tiere, die am 1. Dez. 1928 im Besitz von in, Württemberg wohnenden Personen waren, aber bei der Viehzählung am Wohnort dieser Personen wegen vorübergehender Abwesenheit der Tiere nicht ausgenommen wurden, sind ebenfalls in die Umlageverzeichnisse einzutragen. Die Eintragung ist den Tierbesitzern oder deren Vertretern mit der Belehrung zu eröffnen,, daß Einwendungen gegen die Eintragung bei Gefahr des Ausschlusses binnen 6 Tagen, vom Tage der Eröffnung an gerechnet, beim Ortsvorsteher anzubringen sind und daß Einwendungen in Beziehung aus nach dem 1. Dez. 1928 eingetretene Veränderungen, in der Kopfzahl der beitragspflichtigen Tierbestände keine Berücksichtigung finden.
Für Tiere, deren Besitz verheimlicht worden ist, wird der Beitrag zur Viehseuchenumlage auf das lOfache der in Ziffer 1 angegebenen Beträge erhöht.
5- Die Gemeindebehörden haben für den rechtzeitigen Vollzug Sorge zu tragen. Die erforderlichen Vordrucke gehen den Gemeindebehörden srzt. zu.
Nagold, den 18. November 1928.
Oberamt: Dr. Raunecker, Neg.-R«t.
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