AUS DEM HEIMATGEBIET
Rezeptpflicht zum Wohle der Patienten
Nicht selten verlangt das Publikum nach Medikamenten, die nur als ärztliches Rezept verabfolgt werden dürfen. Es besteht das Gesetz, daß bestimmte Arzneimittel nur in Apotheken verkauft und daß bestimmte Arzneimittel nur gegen ärztliches Rezept abgegeben werden dürfen, wobei die vorgeschriebene Maximaldosis nicht überschritten werden darf.
Diese Verordnungen wurden nicht erlassen, um den Apotheken etwa ein Monopol zu sichern und ihnen eine Grundlage für hohe Preise zu schaffen. Die Preise in den Apotheken sind in Wirklichkeit durch die Arzneitaxe vorgeschrieben. Es soll aber der Arzneimittelmißbrauch verhindert und der Kranke vor Schaden bewahrt werden.
Ein medizinischer Sachverständiger führt unter anderem ein kurz zurückliegendes Beispiel an, das die Folgen des Arzneimittelmißbrauchs auf zeigt:
Eine junge Frau wird in die Hautklinik aufgenommen. Sie bietet ein erschütterndes Bild. Die ganze Haut des Körpers ist verdickt, gerötet, und zum großen Teil in eiternde, oberflächliche Wunden verwandelt. Nach Wochen dauerndem Krankenlager geht trotz aller ärztlichen Bemühungen die junge Frau jämmerlich zugrunde. Die Ursache: Sie hatte im Laufe der Zeit sogenannte „harmlose“ Schlafmittel und Kopfschmerzmittel in unmöglicher Menge eingenommen.
Schon dieses aus vielen herausgegriffene Beispiel zeigt, daß die kritiklose Anwendung von selbst harmlosen Mitteln lebensgefährlich sein kann. Aus diesen und ähnlichen Gründen ist die Rezept- und Apothekenpflicht verlangt.
Der Apotheker darf das Prinzip des geschäftlichen Umsatzes nicht zur Grundlage Seiner Tätigkeit werden lassen. Sein oberstes Gesetz heißt: Die Gesundheit des Kranken.
GDA
Jeder sollte für Ordnung sorgen
Nachdem der Verfasser der Leserzuschrift „Hygiene in der Nonnengasse“ (s. Ausgabe vom 15. August) eindeutig die Stadtverwaltung und das Gesundheitsamt angesprochen hat, sie also gewissermaßen verantwortlich macht für eine Privatdole dreier Grundstücksbesitzer, muß darauf hingewiesen werden, daß diese Privatdole in ihrem heutigen Zustand schon solange besteht, als die dortigen großen Gebäude errichtet sind. Das dürfte also seit etwa 150 Jahren so sein. Während manche andere Privatdolenbesitzer in den letzten 30 Jahren dazu übergegangen sind, ihre Dolen geschlossen zu verlegen, ist es hier noch nicht geschehen. Das mag an den Kosten liegen (sie würden wohl einige hundert DM betragen) oder mag der Uebelstand, der am 2. August durch besondere Nachhilfe aufgetreten ist und polizeiliche Ermittlungen nach sich zog, noch nie so kraß auf getreten sein; vermutlich wurde er sehr begünstigt durch die heiße Witterung. Vielleicht können sich jetzt die drei Grundstücksbesitzer entschließen, gemeinsam ihre Privatdole geschlossen zu verlegen und den Absturzschacht in der Nonnengasse zu bauen. Dies würde von allen sehr begrüßt werden, zumal es hier um die Sauberkeit geht.
Die Stadtverwaltung weist immer wieder darauf hin, daß die Einwohnerschaft selbst zur Sauberhaltung der Stadt beitragen muß und insbesondere auch die mit großen Kosten geschaffenen Grünanlagen schützen sollte. Aber wie sieht es hier oft ausl Kürzlich haben größere Kinder zum Teil schwere Steine in die Anlagen des Stadtgartens geworfen. Dabei sahen Erwachsene ruhig zu, ohne diesem Tun zu wehren. Das Springbrunnenbassin ist Ablagerungsplatz für alles unnütz gewordene Zeug. Auch die Marktbrunnen dienen manchem dazu, sich überflüssiger Gegenstände zu entledigen. Die Hunde werden in die Anlagen geführt, wo sie sich dann austoben und Löcher in den Rasen graben. Die Passanten wollen ihren Weg abkürzen, indem sie über den Rasen gehen. Kinder werden auf den Abschrankungsdraht gesetzt und von den Erwachsenen geschaukelt, der Rasen der Anlagen zum Fußballspielen benützt usw. Die Spaziergänger schauen tatenlos zu, ohne zu wehren, d. h., zum Schutz der Anlagen beizutragen. Sorgt ein Polizist oder gar der Feldschütz für Ordnung, dann werden sie noch angepöbelt.
Liegt nicht dauernd in den Straßen der Stadt allerhand weggeworfenes Zeug wie Zigarettenschachteln, Vesperpapier, Obsttüten, Bananenschalen, Obstreste u. ä., und wer's gründlich machen will, zerreißt vorher sein Papier in viele Fetzen, um sie lustig in die Gegend flattern zu lassen. Tagtäglich müssen Straßenkehrer allein für diesen Unfug eingesetzt werden und kosten den Steuerzahler alljährlich ein schönes Stück Geld. Andererseits ist es keineswegs erwünscht, wenn die Hausbesitzer beim Kehren des Gehwegs und des Straßenkandels den Kehricht kurzerhand in den Kanalschacht werfen, anstatt ihn in einem Häufchen im Kandel sitzen zu lassen, damit der städt. Straßenkehrer den Kehricht mitnehmen kann. Durch das achtlose Hinein- fegep. des Kehrichts in den Dolenschacht werden mit der Zeit die Dolen verstopft, was schließlich zum Eindringen von Abwasser in die Keller führen kann, wie dies erst kürzlich der Fall war.
Wenn alles mithelfen würde, für Ordnung zu sorgen, wäre einerseits viel Geld gespart und andererseits könnten sich dann die Fremden eines wirklich sauberen Stadtbildes erfreuen. Ein LeseT.
Arsen hat seine Tücken
Opfer der Motorradraserei
Ueber den Umgang mit giftigen Pflanzenschutzmitteln
Neuenbürg. An den Folgen ihrer bei dem schweren Motorradunfall am Samstae.
Der moderne Pflanzenschutz bedient sich sehen mit sehr giftigen Estherpräparaten auf abend in Enzklösterle zugezogenen Verletzuneiner großen Anzahl von Giften, von denen dem Küchenschrank, dem Fensterbrett oder gen ist nun die 20jährige Beifahrerin Hilde 4ie Arsen-, Gelb- und Estherspritzmittel auch einer sonst leicht zugänglichen Stelle Anden. Klumpp aus Besenfeld im Kreiskranken- für den Menschen und unsere Warmblüter Bei Gelbspritzmitteln, soweit sie im Obstbau haus Neuenbürg verstorben. Sie hatte bei dem
(Pferd, Rind u a.) sehr gefährlich sind. Es verwendet werden, muß darauf geachtet wer- ”-' " ' -
kommen deshalb alljährlich durch unvorsichtiges Herumstehenlassen von Brühen oder Leergebinden Unglücksfälle vor.
Unser am häufigsten gebrauchtes Giftmittel ijt das Kalkarsen, das den Landwirten zur Kartoffelkäfer-Bekämpfung vom Staat zur Verfügung gestellt wird. Nach den Bestimmungen darf dieses Mittel nicht in Pulverform, sondern im angeteigten Zustand von den Bürgermeisterämtern ausgegeben werden.
Oft sieht man aber die grauen leeren Kartons mit dem Totenkopf und der dicken Aufschrift „Gift“ auf Feldwegen oder Aeckern herumliegen, leicht erreichbar für Kinder und Tiere.
Die in den Leergebinden haftenden Reste der giftigen Pflanzenschutzmittel genügen, um großes Unheil anzurichten.
Es sollte für jeden, der mit diesen Giften umgehen muß, eine Selbstverständlichkeit sein, daß er sie bis zum Gebrauch unter Verschluß hält, Nicht selten kann man die Fla
den, daß das auf Obstwiesen' liegende Abrechstroh nicht zum Einstreuen der Schweine benutzt wird, da die Tiere die Gewohnheit haben, in diesem Stroh herumzukauen. Jedes Jahr treten deshalb Erkrankungen auf, deren Ursache der Tierhalter sich oft nicht recht erklären kann und meist auf Vergiftungen zurückzuführen sind.
Neben dem gründlichen Reinigen der Gefäße und Spritzgeräte sollen die damit Arbeitenden stets Hände und Gesicht nach dem Spritzen und Stäuben waschen und dann erst ihre' Mahlzeiten einnehmen. Leider wird dies auch nicht immer beachtet. Manches Unwohlsein, Erbrechen u. ä. Krankheitserscheinungen könnten dadurch vermieden werden.
Es sei der Vollständigkeit halber erwähnt, daß jeder, der fahrlässig einem andern durch unsachgemäßen Umgang mit diesen Giften Schaden zufügt, dafür zur Verantwortung gezogen werden kann.
Wie steht es mit dem Urlaubsanspruch?
Bei Erwachsenen beträgt die Wartezeit 6, bei Jugendlichen 3 Monate
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub. Ist doch für viele diese freundliche Aussicht für einige freie Tage oder Wochen der Ansporn, der sie das Jahr über die ihnen aufgetragene Arbeit mit Fleiß und Umsicht erfüllen läßt. Es läßt sich mancher Aerger im Betrieb leichter ertragen, wenn man weiß, daß einem in absehbarer Zeit eine schöne Reise winkt, auf die man mit viel Eifer gespart hat.
Im allgemeinen ist bei Erwachsenen für den Erwerb des Urlaubsanspruchs eine Wartezeit von 6 Monaten vorgesehen. Diese Wartezeit braucht nur einmal und nicht in jedem Jahr erneut erfüllt zu werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Auch wenn ein Arbeitnehmer erst kurze Zeit dem Betrieb angehört, kann er nach erfüllter Wartezeit den vollen Urlaubsanspruch geltend machen. Bei Jugendlichen beträgt die Wartezeit nur 3 Monate.
In vielen Betrieben wird zu Beginn der Urlaubszeit im Einvernehmen mit dem Betriebsrat oder mit den Beschäftigten ein Urlaubsplan aufgestellt, um dadurch eine möglichst störungsfreie Abwicklung des Urlaubs zu gewährleisten. Der Urlaub soll dem einzelnen Arbeitnehmer nach Möglichkeit zusammenhängend gegeben werden. Abweichungen von dem einmal aufgestellten Plan sollen nur dann erfolgen, wenn dies aus wichtigen betrieblichen oder persönlichen Gründen geboten ist. Man soll einen Arbeitnehmer auch nur in Ausnahmefällen aus dem Urlaub zurückrufen. Im allgemeinen wird eine solche Maßnahme nur bei Angestellten in besonders verantwortlicher Stellung in Betracht kommen.
Die eigenmächtige Inanspruchnahme des Urlaubs durch den Arbeitnehmer ist unzulässig und stellt eine Arbeitsvertragsverletzung dar. Auch die eigenmächtige Ueber- schreitung der vom Arbeitgeber eingeräumten Urlaubszeit bildet einen Verstoß gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Allerdings ist eine fristlose Entlassung in einem
solchen Fall nur dann gerechtfertigt, wenn die Urlaubsüberschreitung eine beharrliche Arbeitsverweigerung darstellte, vor allem wenn eine Anordnung des Arbeitgebers zur Arbeitsaufnahme nicht beachtet wird.
Wenn einem Arbeitnehmer, der den Betrieb wechselte, der Urlaub vom früheren Arbeitgeber abgegolten wurde, weil die Gewährung von Freizeit wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich war, besteht gegenüber dem neuen Arbeitgeber kein Urlaubsanspruch mehr, denn sonst wäre der Arbeitnehmer, der im Urlaubsjahr die Arbeitsstelle wechselte, gegenüber den anderen Arbeitskameraden um den Betrag der Urlaubsabgeltung ohne berechtigten Grund besser gestellt. Der Grundsatz, daß im selben Urlaubsjahr nur einmal Anspruch auf Urlaub besteht, schließt allerdings die Abwicklung von Resturlaub aus früheren Urlaubsjahren nicht aus.
In einer Verlautbarung des Instituts für Arbeitswissenschaft in Stuttgart, die an Hand von Arbeitsgerichtsurteilen den Urlaubsanspruch nach allen Seiten beleuchtet, wird darauf hingewiesen, daß eine Erkrankung während der Wartezeit den'.Lauf der Wartezeit und damit die Entstehung des Urlaubsanspruches nicht beeinflußt, da es hierbei nicht auf die tatsächliche Arbeitsleistung, sondern auf die rechtliche Zugehörigkeit zum Betrieb ankommt. Der Erholungszweck würde vereitelt werden, wenn die Dauer der Erkrankung auf den Urlaub angerechnet würde. Erkrankt der Arbeitnehmer vor Antritt des Urlaubs und wird dadurch der Urlaubantritt unmöglich, so ist der Urlaub auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Erkrankt der Arbeitnehmer während des Urlaubs und wird durch die Krankheit die Erholung vereitelt, so ist der Urlaub für die Krankheitstage nachzugewähren. Der Nachweis der Krankheit durch ein ärztliches Attest kann verlangt werden.
Wenn die Fliegen lästig werden
Sie bilden eine Gefahr iür Mensch und Tier — Hinweise zur Bekämpfung
Mit dem warmen Sommerwetter kehren alljährlich die Fliegen in Haus und Hof ein und werden mit zunehmender Zahl zu einer lästigen Plage. Doch weit schlimmer noch ist die durch sie verursachte Gefahr der Ueber- tragung von Fäulnis und Krankheit. Denn wo treiben sich die Fliegen nicht überall herum? Vom Viehstall und vom Misthaufen oder einem betasteten Kadaver kommen sie ins Haus herein, um am Vesper oder Mittagessen zu naschen. Alle ungeschützten Eßwaren werden von ihnen befallen und oft beschmutzt, teilweise auch durch die Maden vernichtet. Sie fliegen vom Bett eines Kranken mit Krankheitserregern behaftet zu unseren Kindern. Dabei stören sie nicht nur ihren Schlaf, sondern können zugleich Krankheiten übertragen oder durch Fäulnisbakterien eine harmlose kleine Wunde durch eine Infektion verschlimmern.
Ein wichtiges Gebot ist die Sauberkeit! Alle Abfälle müssen, insbesondere jetzt in den heißen Monaten, zugedeckt aufbewahrt und möglichst rasch vernichtet werden. Müllund Abfalleimer sollten desinfiziert werden.
Als zweites müssen wir Speisereste wie Brot, Krümel und dergleichen auf dem Tisch und am Eßgerät sogleich entfernen. Alle Speisen und anderen Vorräte wie Rauchfleisch usw., bewahren wir fliegensicher auf. Dazu kann ein altes Schränkchen Verwendung finden.
Zur erfolgreichen Bekämpfung der Fliegen reicht heute der Fliegenfänger nicht mehr aus. Im Handel sind heute Präparate von ausgezeichneter Wirkung erhältlich. Meist sind es Räuchermittel, die einfach anzuwenden sind, z. B. Jacutin, Hexacid, Raff-Tabletten, Nexa-Fliegenspan, Nexa flüssig, Perfektan und dergl. Die Mittel werden genau nach Anweisung verwendet. Der Wirkstoff verteilt sich als feiner, unsichtbarer Staub auf Wänden und Möbeln. Für Mensch und Tier ist das Mittel ungefährlich, so daß die Lebensmittel dabei nicht entfernt werden brauchen. Durch das Ausräuchern werden nicht nur Stuben-, Schmeiß- und Fleischfliegen sowie auch die Schnaken vernichtet, sondern gleichzeitig andere Schädlinge abgetötet.
Aber wir dürfen uns bei der Bekämpfung nicht nur auf die Wohnräume beschränken. Auch unsere Ställe sollten fliegenfrei sein. Die Tiere danken es uns durch bessere Leistungen. Für gekalkte Räume verwenden wir Spritz-Gesarol, das wir der Kalkbrühe beifügen. Die Ställe können auch, wenn nötig, zwischendurch mit Spritz-Gesarol oder Perfektan ausgespritzt werden (4 kg Spritz-Gesarol auf 100 Liter Wasser).
Zusammenstoß einen Schädelbruch erlitten und verschied, ohne das Bewußtsein wiedererlangt zu haben. Auch der Lenker des Motorrads, der sich beim Sturz einen doppelten Oberschenkelbruch und innere Verletzungen zugezogen hatte, schwebt noch in Lebens- ‘ gefahr.
Bienenzüchters Leid und Freud
Gru.nbach. Die Bienenzüchter aus Unterreichenbach, Grunbach, Kapfenhardt, Bieselsberg* und Schwarzenberg trafen sich vor kurzer Zeit im Schulhaus in Grunbach. Vorstand Oberlehrer a. D. Seeger begrüßte seine Imker und gab zuerst einen Bericht über die Stuttgarter Tagung, bei der der Grund für den Landesverband württ. Imker geleg! wurde, wobei Oberlehrer Hugo Neff (Unterjesingen) zum Vorstand gewählt wurde. Nach einem Bericht des Schriftführers gab Oberlehrer Seeger ein Referat über das Zustandekommen und die Bedeutung des Wetterberichtes für den Imker.
Am meisten Interesse brachten die Imker der Klärung der vielumstrittenen Wanderimkerfrage entgegen. Die letzten Monate zeig, ten wieder, wie viele Wanderer in den Bezirk aufzogen, ohne daß der örtliche Wanderwart Kenntnis davon hatte. Sehr viele Wanderer erschienen, weil sie irgendwoher hörten, der Schwarzwald honige, ohne einen Imker, der über einen Waagstock verfügt, zu fragen. Andere glaubten, wenn sie im Staatswald oder auf Bundesbahneigentum sich aufstellen, den Vorschriften über Erlaubnis und Beschaffung eines Gesundheitsscheines entgehen zu können. Daß auch sie der bestehenden Wanderordnung unterstehen, ist ihnen einstweilen klargelegt worden. Die Wanderer, die selbstverständlich nach Eintritt der Tannentracht Zuzug erhalten, denken oft gar nicht daran, daß die Bienen nicht nur Honig holen, sondern auch Brot brauchen. Dieses Brot ist auf unseren Höhen sehr rar. Der Schwarzwaldimker muß mit dr Pollen geizen. Es gibt im Schwarzwald wohl viele Stellen, die in mehreren Kilometern Umkreis keine einheimischen Imker aufweisen, so daß eine Wanderung dorthin ohne weiteres möglich ist. Die Versammlung beschloß deshalb, beim Landesverein eine Neuregelung der Wanderfrage zu beantragen, bei der mehrere Schwarzwaldimker zur Beratung hinzugezogen werden sollen.
Unsere Gemeinden berichten
A11 b u r g. Beim Radsportbezirksfest in Altensteig konnten sich zwei Nachwuchsfahrer des Radfahrervereins Altburg, die erstmals an einem Rennen teilnahmen, recht achtbar placieren. So kam Hermann Rentsch- ler bei der B-Jugend an 3. Stelle ein und Gerhard Bauer in der A-Jugend an 7. Stelle, Beim Korso wurde die Gruppe der Altburger Radfahrer mit einem IA-Preis ausgezeichnet.
Möttlingen. Pfarrer Seitz verabschiedete sich im Gottesdienst am letzten Sonntag. Nachdem er 5 Jahre lang in treuer Pflichterfüllung der Gemeinde gedient hat, übernimmt er jetzt die Leitung des „Palmengartens“, des bekannten Erholungsheimes der Inneren Mission in Freudenstadt. Bosaunen- und Kirchenchor umrahmten die Abschiedsfeier in der Kirche. Die Gemeinde gibt ihrem scheidenden Pfarrer viele Segenswünsche für das neue Amt mit auf den Weg. — Am 26. August wird Frau Mathilde Bortz 85 Jahre alt, während Christian Etzel am 28. August seinen 74. Geburtstag begehen kann. Wir gratulieren und wünschen alles Gute.
CALWER TAGBLATT Vertag Paul Adolff, in der Schwäbischen Verlagsgesellschaft m b. H Lokale Schriftleitung: Helmut Haasei.
Redaktion und Geschäftsstelle Calw, Lederstraße 23 Druck: A. Oelschläger’sche Buchdruckerei, Calw
Die Kirchensteuer für 1952
ist mit je »/« auf 15. Mai 1952,15. August 1952, 15. November 1952 und 15. Februar 1953 zur Zahlung fällig. Da die endgültige Berechnung der Steuer und die Ausgabe der Steuerbescheide erst später erfolgen kann, werden die Gemeindeglieder gebeten, vorläufig je V« des letztjährigen Gesamtbetrages auf die obigen Termine an die örtliche Kirchenpflege zu entrichten. Um Begleichung der Zahlungsrückstände des Vorjahres wird gebeten.
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Am Freitag, 22. August 1952 werden gegen Barzahlung an den Meistbietenden versteigert:
In Schömberg, Talstr. 20, vormittags 7.45 Uhr
1 Radioapparat (Schaub)
1 elektrischer Herd
In Kapfenhardt, vormittags 9 Uhr, vor dem Rathaus
5 Leghühner
6 Kücken und 1 Hahn Gerichtsvollzieherstelle Calw
Sinds die Haare Denk an Odermatt
Volkstheater Calw
Nur Mi. und Do. der große deutsche Revuefilm:
»Die Dritte von rechts«
In diesem Film ist alles, was man sich an Entspannung wünschen kann: Zirkus, Revue, Variete, Jarys zündende Schlager, Humor und Tragik, kurz, man wird begeistert sein.
Jugendverbot!
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ein Wettschein des Württem' bergisch - Badischen Totos i West-Süd-Block bei. Die läge verdient Ihre besond Aufmerksamkeit. Die Wette brachte bisher die noen- sten Quoten, die leichte in Wette viele lohnende Gewm