MITTWOCH, 28. NOVEMBER 1951

AUS DEM HEIMATGEBIET

NUMMER 186

Aus dem Neuenbürger Gerichtssaal

Darf der Langholzfahrer seitlich auf einem Brett sitzen?

Neuenbürg. Am Nachmittag des 1. Au­gust ereignete sich am Ortsausgang von Höfen in Richtung Calmbach ein schwerer Verkehrs- Unfall, bei dem der 55jährige Hirschwirt Gott­lob Rapp den Tod fand. In der Schöffen­gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Neuenbürg hatte sich nun am Donnerstag der Fahrer des Lastkraftwagens zu verantworten, durch den der Unfall herbeigeführt worden war. Die Beweisaufnahme sowie die von der Landespolizei angefertigten Aufnahmen und Skizzen von der Unfallstelle ergaben etwa folgenden Hergang des Unfalls:

Gottlob Rapp fuhr mit einem schwerbelade­nen Langholzwagen, der einschließlich des Gespanns eine Gesamtlänge von 27,60 Meter batte, dorfeinwärts und passierte dabei die hier leicht im Bogen verlaufende Straße ge­rade an ihrer engsten Stelle, als ihm ein in Richtung Calmbach fahrender Lastkraftwagen entgegenkam. Rapp saß, wie es bei Langholz­fuhrleuten üblich ist, auf einem etwas seit­lich herausragenden Brett, von dem aus er die Vorderradbremse betätigen konnte.

Der Fahrer des Lastkraftwagens, der 58jäh- rige Friedrich Tafel aus Ehningen, Kreis Böblingen, gab nun vor Gericht an, er habe zwar den Langholzwagen rechtzeitig, den Fuhrmann selbst aber erst auf kürzeste Di­stanz gesehen, vermutlich, weil er von den in die Kurve gehenden Pferden verdeckt wurde. Seine Geschwindigkeit war, wie auch durch Zeugenaussagen bestätigt wurde, mäßig und ging nicht über 25 km pro Stunde hinaus. Um nicht,am Langholzwagen zu streifen, ver­suchte der Lastkraftwagenfahrer auf den Bürgersteig auszuweichen, doch gelang ihm dies nicht, vielmehr rutschte sein rechtes Vorderrad mehrere Meter an der Kante des Gehwegs entlang, ohne hinaufzukommen. Mit dem linken Kotflügel wurde Rapp am linken Bein angefahren, dann das Brett, auf dem er

saß, angehoben. Rapp stürzte auf die Straße und erlitt einen Schädelbruch. Während er bewußtlos liegen blieb, wurde er noch vom Nachläufer seines Langholzwagens überfah­ren, wodurch der Tod sofort eintrat.

Die Verteidigung des Angeklagten machte geltend, daß Rapp nicht scharf an der rechten Straßenseite gefahren sei und daß er nicht neben dem Fahrzeug hergegangen, sondern auf dem Brett gesessen habe, und wollte so ein Verschulden des Getöteten nachweisen. Durch Zeugenaussagen wurde bestätigt, daß ein Langholzwagen von dieser Länge in der Kurve kaum weiter rechts hätte fahren kön­nen, ohne daß durch die Stämme der Garten­zaun und das Haus rechts der Straße beschä­digt worden wären. Zudem befindet sich an der Unfallstelle ein Schachtdeckel, der um­fahren werden muß, da sonst schwerbeladene Fahrzeuge seitlich abzugleiten drohen. Hirsch­wirt Rapp kannte zudem diese Straße aus seiner vieljährigen Fahrerpraxis zu genau, und durch die Aussage des auf dem Nach­läufer mitfahrenden Fuhrmanns Waidelich

Badifest in Gediingen Gechingen. Nach Abschluß der Bach­korrektion versammelten sich die Arbeiter und die Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes Eutingen im Saalbau zumHirsch" zu einem fröhlichenBachfest. Nachdem Gemeinderat Paul Elsenhardt die Grüße der Gemeindever­waltung überbracht hatte, konnte Wegmeister Eugen Schwarz mit Befriedigung feststellen, daß dasMillionenprojekt nunmehr zu Ende geführt sei. Angesichts der vollbrachten Lei­stungen sei es ihm ein Bedürfnis, allen am Bau Beteiligten herzlichen Dank zu sagen. Der Vertreter der obersten Bauleitung sagte,

wurde bestätigt, daß Rapp noch kurz vor dem Unfall die Vorderradbremse betätigt hatte und also keinesfalls geschlafen haben konnte. Sowohl der Fuhrmann wie ein Fuhrunterneh­mer bestätigten vor Gericht, daß sie an Rapps Stelle genau so gefahren wären. Die Sitz­weise Rapps sei bei Langholzfuhrleuten durchaus üblich und auch von der Polizei noch nie beanstandet worden. Auch wenn ein Fuhrmann neben seinem Wagen hergehe, müsse er mindestens denselben Raum für sich beanspruchen wie dieses 40 cm herausragende Brett und ein Ausweichen in den Raum zwi­schen Gespann und Stämmen sei gerade bei solch langen Fuhren nicht möglich.

Das Gericht stellte sich ebenfalls auf den Standpunkt, daß Rapp die Kurve bei der Länge seines Fahrzeugs nicht scharf rechts ausfahren konnte und daß auch seine Sitz­weise durchaus üblich und nicht zu beanstan­den sei. Der Angeklagte erhielt daher wegen fahrlässiger Tötung und Uebertretung von Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung eine Gefängnisstrafe von sechs Wochen zuge­sprochen, gegen die er allerdings noch am gleichen Tag Berufung einlegte. Nun wird der Fall noch einmal in zweiter Instanz vor dem Landgericht Tübingen verhandelt werden.

hier sei wirklich mustergültige Gemein­schaftsarbeit geleistet worden, die hohe An­erkennung verdiene. Mit der Durchführung der Bachkorrektion sei nun die Vorausset­zung für die geplante Ortskanalisation ge­schaffen und eine wesentliche Beseitigung der Hochwassergefahr erreicht Im weiteren Verlauf des Abends, bei dem für das leibliche Wohl ausgiebig gesorgt war, bestritt Hermann Dingler in gewohnt zwerchfellerschütternder Weise eine heitere Programmfolge, deren Höhepunkt zweifellosDr Motorradkarle war, den er mit Eleganz auf die Bretter zau­berte. Auch Erwin Schwarz zeigte sich ein­

mal wieder als amüsanter Unterhalter und erntete mit seinen Schwänken und Schnur­ren reichen Beifall. Für die gesangliche Untermalung des Abends war durch die Ka­meraden vomLiederkranz" ebenfalls gut gesorgt, während dieBachkapelle die musi­kalischen Einlagen servierte.

Ein ehrlicher Finder

Bad Liebenzell. Kürzlich verlor ein Einwohner von Hirsau abends auf dem Weg von Ernstmühl nach Hirsau seine Brieftasche mit 170 DM Inhalt und einigen anderen, weniger wertvollen Papieren. Trotz mehr­stündigen Suchens konnte er in der Dunkel­heit die Brieftasche nicht finden. Er hatte jedoch Glück, denn am andern Morgen ging ein Bauarbeiter, der vor zwei Jahren als Aus­gewiesener nach Bad Liebenzell gekommen war, von Hirsau nach Bad Liebenzell und fand dabei die Brieftasche samt Inhalt Er meldete seinen Fund sofort auf dem Rathaus in Bad Liebenzell, so daß der Verlierer sein Eigen­tum bald wieder in den Händen hatte.

Neuhengstett. Den 80. Geburtstag durfte am Sonntag im Kreise seiner Angehö­rigen Joh. Talmon-Groß, Schmied, begehen. Der Jubilar übt seit vielen Jahren das Amt des Leichenschauers und Brunnen Wärters aus und erfreut sich noch bester Rüstigkeit. Unter den Gratulanten befand sich auch Bür­germeister Soulier, welcher die Glückwünsche der Gemeindeverwaltung übermittelte und deren Anerkennung für langjährige Dienste zum Ausdruck brachte. Am 13. November wurde die einen Monat verwaist gewesene Pfarrstelle neu besetzt. Von Laichingen kom­mend, ist Pfarrer Martin Hornberger aufge­zogen und von der Gemeinde herzlich emp­fangen worden. Der seitherige Ortsgeistliche, Pfarrer Fliegenschmidt, wirkt seit 15. Okto­ber ln Erdmannsweiler, Kreis Waiblingen.

! Calw, den 30. Nov. 1951

DANKSAGUNG

Fflr die vielen Beweise herzlicher Teilnahme an dem Heim- gatng meiner lieben Frau

Pauline Brüderle

sage ich herzlichen Dank. Besonders danke Ich Herrn Dekan J für die trostreichen Worte am Grabe, für die Kranz- und Blu­menspenden und für die Begleitung zur letzten Ruhestätte. j

Der tiefbetrübte Gatte

August Brüderle

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