10 Millionen Obstbäume vernichtet

Die meisten Menschen, insbesondere di« Bewohner der Städte, haben den ungewöhnlich harten Winter 1928-26 sehr schnell vergessen. Um so mehr, als der setzt vergangene Win­ter außerordentlich milde war. Nicht so die Gärtner,' denn erst jetzt nach einem vollen Jahre lassen sich di« Frostschäden jenes harten Winters ganz übersehen, die bei uns vornehm­lich im Norden entstanden sind. Der Sommer des Jahres 1929 war bekanntlich sehr trocken und so sind noch zu Tau­senden Bäume eingegangen, die durch den Frost geschädigt schwach durch den heißen Sommer gekommen sind und nun im Frühjahr 1936 keine Kraft mehr haben, auszutreiben. Bereits im Sommer 1929 wurde im Obstbaugebiet Havelgau festgestellt, daß allein 86 309 Süßkirschen-, rund 1400 Sauer­kirschen-, 9000 Pflaumen-, 2600 Aepfel-, 2000 Birnen- und nahezu 21 000 Psirstchbäume vollständig erfroren sind. Diese Ziffern haben sich im Laufe des Jahres 1929 bis jetzt noch wesentlich erhöht. Hunderte von Plantagen sind bis zu 90 v. H. erledigt.

Auch außerhalb der deutschen Grenzen haben die außer­ordentlich niedrigen Temperaturen des Winters 1928-29 katastrophale Schädigungen beim Obstbau hervorgerufen. So wird aus Böhmen, das bekanntlich im Herbst und Früh­winter nach Mitteldeutschland und Berlin große Mengen von Obst liefert, ein Schaden gemeldet, der auf nahezu 10 Mil­lionen Bäume mit einem Werte von 8)4 Milliarden Tschechenkronen oder nahezu 4M Millionen Mark geschätzt wird. Bon einigen Obstarten, wie Pfirsiche, Aprikosen und

Walnüssen, wurden in der Tschechoslowakei mehr als die Hälfte sämtlicher Bäume vernichtet. Wie in Deutsch­land, so will auch in Böhmen der Staat den arg bedrängten Erwcrbsobstzüchtern unter die Arme greifen und durch Er­richtung eines Fonds zur Milderung der Schäden im Obst­bau nennenswerte Beträge für einen mit besonderer Sorg­falt organisierten Wiederaufbau zur Verfügung stellen.

Für die nächsten Jahre wird man sowohl in Deutschland als auch insbesondere in Böhmen mit einer starken Minder­erzeugung, insbesondere an Edelobst, rechnen müssen.

Geld-, Volks- und Landwirtschaft

Berliner Briefkurse.

100 holl. Gulden 168,71

100 franz. Franken » 16,46

100 schweiz. Franken 81,13

Börsenbericht.

SCB. Stnttgart, 18. März. Die Börse hatte am Wochen­ende ruhiges Geschäft bei behaupteten Kursen.

Produktenbörse und Marktberichte des Landwirtschaftlichen Hauptvcrbanbes Württemberg «nd Hohenzoller» E.B.

L.C. Stuttgarter Obst- «nd Gemüsegrotzmarkt vom 17. Mat.

Tafeläpfel 20-^5; Kartoffel 34,- Kopfsalat 8-15,- Wir­sing lKöhlkraut) 2028; Karotten, runde 1026; Zwiebel 8 bis 11; Gurken, große, 1 Stück 8070; Monatsretttche ein Bund 810; Spargeln, Untert., 1 Bund 100160; Spinat 12

bis 18; Kohlraven, Kopf, 1 Stück 1026; Rettiche 1025; Sellerie 1026; Schwarzwurzeln 3035; Rhabarber 812.

Calwer Wochenmarktbericht.

Bei dem am Samstag, den 17. Mai, stattgefundenen Wochenmarkt wurden folgende Preise bezahlt: Kartosseln Ztr. 3,50 RM., Pfd. 4 Rpf., Kopfsalat 15 Rpf., Spinat 25 Rpf., Rettiche Bund 10 und 20 Rpf., rote Rüben 15 Rpf., Blumen­kohl 65100 Rpf., Zwiebeln 15 Npf^ Sellerie 1015 Nvf-, Lauch 68 Rpf., Gurken 5070 Rpf., Rhabarber 16 Nps., Schnittlauch Bund 5 Rpf., Blaukraut 20 Rpf., Weißkraut 20 Rpf., Karotten Bund 25 Rpf., Kressigsalat 100 Gr. 20 Rpf., Aepfel 30 Rpf., Tafelbutter 2 RM., Landbutter 1,70 RM.. frische Eier 11 Rpf., Kisteneier 11 Rpf.

Viehpreise.

Dußlingen: Ochsen 460700, Kühe 280660, Kalbinnen 370 bis WO, Jungvieh 190-350 RM. Jlshofen: Jungvieh 280, Kühe 480 RM. Nürtingen: Ochsen und Stiere 470 bis 660, Kühe WO700, Kalbinnen und Rinder 280672, Käl­ber 200260 SM je das Stück.

Frnchtpreife.

Erolzheim: Weizen 1313L0, Dinkel 9L0, Roggen 8Z0, Haber 7F07L0, Gerste 8L0 RM. Giengen a. Br.: Roggen 9,20, Gerste 9,40-9,60, Haber 78, Weizen 1414,60 RM. Tübingen: Weizen 1415, Dinkel 11, Gerste 10L011, Haber 8-9 RM.

»

DU örtlichen NteiichandeNpreß« dürfen letbftverstindllch nicht «l den Lirsen- und SroßhandeliPreisen gemeffrn werden, da für jene noch dl« sog. wirtschaftlichen Bei- kehrilosten in Anschlag tonnnen. Di« Schrift!!-.

Amtliche Vekannßmachungsn

Bekanntmachung

Der Wllrtt. Landwlrtschaftskammer stehen Reichs- mittel für die Vergebung von Beihilfen zur Ausführung von Obstanlagen zur Verfügung. Es sollen dabei in erster Linie di» geschlossenen und größeren Obstanbau­gebiete berücksichtigt werden und zwar kommen nur neue Obstanlagen, nicht Nachpflanzungen in bestehenden Anlagen, in Betracht und jene nur in einer Größe, die von einer Obst­art mindestens 10 Hochstämme oder I2>/, a umfaßt. Die Beihilfen sollen in der Regel 2530°/« der Anschaffungs- Kosten der Obstbäume und Siräucher, bei Hochstämmen je­doch 1. RM. nicht überschreiten. Die Anlagen werden unter Mitwirkung der Wllrtt. Landwirtschaftskammer und nach deren Vorschriften geschaffen und auch weiterhin deren Aussicht unterstehen.

Interessenten haben sich bi» spätesten» 10. Juli d». I». an den Oberamtsbaumwart zu wenden, der weiter» Auf­klärung gibt und Anträgt entgegennimmt.

Salw, den 17. Mat 1930.

Oberamt: Schmtd, RegierungSrat.

- Stabtgemeiude Calw.

Wasserhahnen schrieben!

Bei den nächtlichen Untersuchungen de» Wafler- leitungrnetze» auf Rohrdefekt» muß immer wieder fest- gestellt werden, daß da» Wasser aus undichten oder schlecht geschloffenen Au»laushahn»n abfließt, wa» nicht nur ein« verbotene Wasservergeudung darstellt, sondern auch da» Auffinden der Rohrdefekte erschwert.

Es muß dringend verlangt werden, daß bei Nicht­gebrauch die Auslaufhahnen gut geschlossen gehalten und undichte Hahnen sofort in Ordnung gebracht werden.

Calw, den 17. Mai 1930.

Stadtschultheitzenamt: Göhner.

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