AUS DEM HEIMATGEBIET

Landwirtschaftliche Praxis Die kleine Rechtsbelehrung

Althengstet t. Unter Leitung von Landw.-Rat Dr. Prowosznik und Fräulein Bombe vom Landwirtschaftsamt Calw fand im Gasthof zumHirsch eine Besprechung mit den Landw.-Obmännern der Gäugemein­den statt. Vor allem wurden betriebswirt­schaftliche Maßnahmen der Landwirtschaft, Stoppelfrucht Futterbau und der Kartof­felanbau diskutiert. Die Aussprache fand leb­haftes Interesse und es ist zu hoffen, daß sol­che Lehrgänge öfter durchgeführt werden.

Der frühere Bürgermeister Max Winkler wurde am vergangenen Donnerstag in Stutt­gart feuerbestattet. Er erlitt an seinem Ar­beitsplatz einen Herzschlag, der seinen sofor­tigen Tod zur Folge hatte.

Birkenfelds Aeltester S6 Jahre alt

Birkenfeld. Wilhelm Vollmer, Bahnbe­amter a. D., feierte am 9. Juli seinen 96. Ge­burtstag. Obwohl er seit 2 Jahren dauernd ans Bett gefesselt ist, ist er noch immer an allen Neuigkeiten interessiert, und die vielen Besucher können ihm nicht genug erzählen. Trotz seiner Krankheit fühlt er sich aber gei­stig noch so rüstig, daß er gerne die 100 voll machen möchte.

SpoHtHachtichten

Tennis

Freundschaftsturnier Calw Freudenstadt

Morgen empfängt der Calwer Tennisclub auf seinen Plötzen an der Steinrinne die Freudenstädter Tennispieler zu einem Freund- achaftsturnier. Der Kampf dürfte diesmal für die Calwer nicht so leicht sein, da die Gäste mit einer starken Mannschaft antreten wer­den, in der besonders die Damen durch Kur­gäste eine Verstärkung erhalten haben. Es sollte aber der Calwer Mannschaft doch ge­lingen, sofern sie auf sämtliche Kräfte zu­rückgreifen kann und in der Form der ver­gangenen Aufstiegskämpfe spielt, dieses Tur­nier mit einem Erfolg abzuschließen.

Der ursprünglich für morgen vorgesehene Entscheidungskampf gegen den dritten Grup­pensieger mußte auf einen unbestimmten Ter­min verschoben werden, da die Gruppe III ihren Sieger noch nicht ermittelt hat.

Unsere Gemeinden berichten

Möttlingen. Um die Rindviehzucht in der Gemeinde zu fördern, schlossen sich die Züchter in einer kürzlich abgehaltenen Ver- »ammlung zu einem Farrenhaltungsverein zu­sammen. Die Mitgliederzahl ist zwar noch ge­ring, doch hofft man auf einen baldigen Zu­gang weiterer Mitglieder. Es wurden gewählt: als Vorsitzender Christof Göckle, in den Auf- »ichtsrat Bürgermeister Schulz (stellv. Vor­sitzender), Walter Reuter (Rechner), Hans Kopp (Schriftführer) sowie Friedrich Weiß und Friedrich Oehlschläger. Am 6. Juli wurde dem Ehepaar Fritz und Maria Oehl- chlöger eine Tochter geboren.

Schömberg. Die Zweitälteste Einwohne­rin der Kurgemeinde, Frau Selma Kretsch­mer, geb. Knauer, durfte vergangene Woche ihren 88. Geburtstag feiern.

W ildberg. Der Liederkranz Wildberg begeht am 22. Juli sein 60jähriges Jubiläum. Zum Fest haben schon viele Nachbarver eine ihr Erscheinen zugesagt. So der Liederkranz Schönbronn, der Gesangverein Rotfelden, der Sängerkranz Mindersbach, der Liederkranz Sulz, der Liederkranz Holzbronn, der Lieder-

Wann ist em Testament gültig?

Wer hätte in diesen unsicheren Zeiten noch nicht daran gedacht, sein Testament zu machen! Ein Testament kann selten zu früh gemacht werden, sagt auch der Jurist. Aber er muß daran die Einschränkung knüpfen, daß es auch bei der Testamentserrichtung wesentlich auf das W i e ankommt.

Eigenhändig geschrieben

Es muß zunächst hervorgehoben werden, daß kein Mensch, wenn er volljährig und im Besitz seiner geistigen Fähigkeiten ist, zur Errichtung eines Testaments etwa des Ge­richts oder eines Notars oder irgendwelcher Zeugen bedarf. Es genügt, wenn er seinen letzten Willen eigenhändig niederschreibt. Die Erklärung muß auch von ihm selbst unter­zeichnet sein. Kein Testament ist gültig, wenn es mit der Schreibmaschine oder von einem anderen Menschen geschrie­ben worden ist, mag auch der Erblasser seine Unterschrift eigenhändig darunter gesetzt haben.

Dagegen ist es nicht mehr unbedingt not­wendig, daß ein Testament Ort und Da­tum seiner Niederschrift enthält. Immerhin sind diese Zusätze aber ratsam. Sollten zum Beispiel später einmal Zweifel auftreten, ob der Erblasser noch im Vollbesitz seiner gei­stigen Fähigkeiten war, dann könnte schon aus der Datierung hervorgehen, daß zur Zeit der Errichtung des Testaments derartige Zwei­fel nicht bestanden haben können.

Das öffentliche Testament

Wer noch nicht volljährig ist, kann, wenn er wenigstens das 16. Lebensjahr voll­endet hat, zwar schon ein Testament errich­ten, aber nicht als eigenhändiges. Er muß vielmehr die Form des öffentlichen Testa­ments wählen, d. h. seinen letzten Willen einem Richter oder Notar mündlich erklären oder eine Schrift mit dem mündlichen Hin­weis übergeben, daß diese Schrift seinen letzten Willen enthält. Das Schriftstück darf jedoch nicht verschlossen, sondern nur offen übergeben werden

Die Errichtung eines öffentlichen Testa­ments steht natürlich auch jedem Volljährigen frei. Für ihn gilt jedoch nicht die Vorschrift, nur offene Schriften dem Richter oder Notar zu überreichen. Das öffentliche Testament hat mancherlei Vorzüge. Einmal braucht es nicht eigenhändig geschrieben zu sein. Zum anderen kann der Richter oder Notar den Erblasser sogleich auf Bedenken gegen den Inhalt des letzten WUlens hinweisen. Außer­dem ist bei öffentlichen Testamenten die Ge­fahr einer Anfechtungsmöglichkeit geringer, da der Richter oder Notar die Te-

kranz Deckenpfronn, der Männergesangverein Gültlingen, der Liederkranz Ebhausen, der Liederkranz Emmingen, der Gesangverein Effringen, der Liederkranz Nagold und der Liederkranz Rohrdorf.

Nagold. Am Montag, 16. Juli, wird eine neue Omnibuslinie Nagold Walddorf Egenhausen Altensteig eröffnet, welche die Strecke mehrmals täglich befährt. In den letzten Wochen haben sich einige halbwüch­sige Jungen im Schwimmbad als Geldbeutel­marder und da und dort in der Stadt als Langfinger betätigt, vor denen weder Foto­apparate noch Weinflaschen sicher waren.

B e r n e c k. Der Krämermarkt am vergan­genen Dienstag verlief flau. Das ambulante

Stierfähigkeit des Erblassers prüft und dar­über einen Vermerk macht.

Nim kommt es hin und wieder vor, daß je­mand noch kurz vor seinem Ableben schnell ein Testament errichten will, und zwar ein öffentliches, weil er dies entweder ohnehin wünscht oder weil er gar nicht mehr in der Lage ist, selbst seinen letzten Willen nieder­zuschreiben. Können Richter oder Notar nicht mehr rechtzeitig herbeigerufen werden, so kann auch der Vorsteher der Aufenthalts­gemeinde oder dessen Stellvertreter die Funk­tionen eines Richters oder Notars ausüben. Allerdings müssen dann noch zwei Zeu­gen zugezogen werden.

Was ist Nottestament?

Wenn es nicht einmal möglich ist, den Ge­meinde- oder Gutsbezirksvorsteher in An­spruch zu nehmen (z. B. bei einem Jagdunfall oder einem Absturz im Gebirge oder während einer Seereise auf hoher See), kann ein Testa­ment auch lediglich vor drei Zeugen durch mündliche Erklärung errichtet werden. Alle diese aus der Zeitnot entstandenen und darum alsNottestamente bezeichne- ten Festlegungen des letzten Willens haben aber nur dauernde Gültigkeit, wenn der Erb­lasser tatsächlich stirbt. Bleibt er dagegen wider Erwarten am Leben, dann gilt das Te­stament nach Ablauf von drei Monaten als nicht errichtet. Will der Erblasser seinen einmal erklärten letzten Willen weiter auf­recht erhalten, dann muß er nunmehr ein or­dentliches Testament errichten.

Da Eheleute über ihren gemeinsamen Nach­laß gern auch gemeinsam verfügen wollen, ist für sie die Möglichkeit vorgesehen, ein gemeinschaftliches Testament zu machen. Das kann ebenfalls in öffentlicher oder privatschriftlicher Form geschehen. Für die Abfassung des privatschriftlichen Testa­ments genügt es, wenn nur einer der Ehe­gatten den gemeinschaftlichen letzten Willen eigenhändig niederschreibt und der andere Ehegatte diese Erklärung ebenfalls eigen­händig mit unterzeichnet. Dabei ist es ge­raten, Ort und Datum der Mitunterzeichnung bei der zweiten Unterschrift anzugeben.

Sehr wichtig aber ist für jede Unterschrift eines Testaments, daß sie dessen Inhalt deckt, also am Schluß des Schriftstücks steht. Nicht­unterzeichnete Nachschriften und Randbe­merkungen werden durch die Unterschrift unter dem zuerst festgelegten Text nicht ge­deckt und sind deshalb ungültig.

Testamente und Erbverträge werden am besten beim Amtsgericht aufbe­wahrt, das über die Hinterlegung eine Be­scheinigung erteilt Dr. E. G.

Gewerbe war schwach vertreten, noch schwä­cher aber war die Zahl der Besucher, vor al­lem aus der näheren Umgebung. Gut war der Vieh- und Schweinemarkt, vor allem letz­terer hatte eine reichliche Zufuhr. Bis auf wenige Tiere fanden alle Schweine ihren Ab­nehmer. Die Preise lagen zwischen 60 und 110 DM das Paar.

Altensteig. Der neue Milchhofbau wächst nun aus der Tiefe des großen Bagger­loches heraus und läßt bereits die großzügige Anlage eines neuzeitlichen Milchverwertungs­betriebs erkennen. Auch am Kinobau machen die Bauarbeiten gute Fortschritte.

Engelsbrand. In einem hiesigen An­wesen ist die Hühnerpest ausgebrochen.

Arbeitskräfte gesucht

Bei der Arbeitsamtsnebenstelle Calw sind folgende offene Stellen gemeldet:

Männlich: 1 Gärtner, ledig, für Erho­lungsheim der LVA.; 1 Gärtnergehilfe, 18 bis 22 Jahre; 1 Pferdeknecht; 27 landwirtschaft­liche Arbeiter; 1 Kunststeinmacher (Terazzo- macher); 1 Gipserhandlanger; mehrere Mau­rer; mehrere Bauhilfsarbeiter nach Calw: 5 Maler; 1 Möbellackierer; 1 Möbelschreiner für Etuisfabrik, der nach Zeichnuhg arbeiten kann; 2 Bau- und Möbelschreiner; 2 Möbel­schreiner; 1 Autolackierer; 1 Autosattlermei­ster als Abt.-Leiter; 2 Sattler für Autofabrik;

1 Schweizerdegen; 1 Bautechniker; 1 Bau­ingenieur (mit Abschlußprüfung für den mitt­leren Baudienst) für Kreisbaumeisterstelle; 1 Heizer für Fabrikbetrieb (gelernter Schlosser oder Elektriker) bis 40 Jahre; 1 Bäckergeselle.

Weiblich: 2 perfekte Stenotypistinnen;

2 perfekte Kontoristinnen; 1 Etuismacherin; 7 Hilfsarbeiterinnen für Fabrikbetrieb in der Nähe Calws; 2 Köchinnen für Sanatorium; 1 Beiköchin; 1 Servierfräulein; mehrere Kü­chenmädchen für Hotels; mehrere Hausgehil­finnen für Geschäfts- und Privathaushalte. Näheres beim Arbeitsamt Calw zu erfahren!

Berufstätige haben die Möglichkeit, die Abendstunden jeweils donnerstags von 17 bis 19 Uhr aufzusuchen.

Gottesdienst-Ordnung

Evangelische Gottesdienste in Calw

8. Sonntag nach dem Dreieinigkeitsfest, 15. Juli: 8 Uhr Christenlehre (Söhne), 8 Uhr Frühgottesdienst (Leube), 9.30 Uhr Hauptgot­tesdienst (Höltzel), 9.30 Uhr Gottesdienst im Krankenhaus (Leube), 10.45 Uhr Kindergottes­dienst. Mittwoch, 18. Juli: 7.15 Uhr Schü­lergottesdienst, 8.15 Uhr Betstunde, 20.15 Uhr Frauen- und Mütter- und Männerabend. Donnerstag, 19. Juli: 20 Uhr Bibelstunde.

Kathol. Gottesdienste (Stadtpf. Calw)

9. Sonntag n. Pf., 15. Juli: 7 Uhr Frühgot­tesdienst, 8 Uhr Christenlehre, 9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Choralamt), 11.15 Uhr Got­tesdienst in Bad Liebenzell, 19 Uhr Andacht

Montag: 8.45 Uhr Gottesdienst in Bad Tei- nach. Dienstag und Freitag je 6.15 Uhr Pfarrgottesdienst. Mittwoch: 7 Uhr Schü­lergottesdienst (Dankgottesdienst am Ende d. Schuljahres). Donnerstag: 6 Uhr Jugend­messe, 20 Uhr Männerwerk. Samstag: 7 Uhr Gottesdienst im Kinderheim.

Methodistenkirche (Ev. Freikirche)

Sonntag, 15. Juli: Calw 9.30 Uhr Gottesd. (Lubahn), 11 Uhr Sschule, 14.30 Uhr Wald- gottesd. b. Calwer Hof (Arheidt), 20 Uhr Ju­gendbund (Harr). Mittwoch, 20.15 Uhr Bi­belstunde (Heck). Stammheim 9.30Uhr Gottesd. (Arheidt), 20 Uhr Jugendbund (Ar­heidt). Donnerstag 20.30 Uhr Bibelst. (Ar­heidt). Oberkollbach 9.30 Uhr Got­tesd. (Heck). Dienstag 20.30 Uhr Bibelst. (Heck). Altburg 16 Uhr Gottesd. (Heck).

Würzbach 20 Uhr Gottesd. (Heck). Ottenbronn 14 Uhr Gottesdienst.

CALWER ZEITUNG Verlag Paul Adolfl, Calw, ln der Schwäbischen Verlagsgesellschaft na. b. H. Chefredakteure:

Will Hanns Hebsacker und Dr. Ernst Müller. Für den Lokaltell verantwortlich: F. H. Scheele. Redaktion und Geschäftsstelle Calw: Lederstraße. Telefon 735.

Druck: A. Oelschlägersche Buchdruckerei, Calw.

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