AUS DEM HEIMATGEBIET
Landwirtschaftliche Praxis Die kleine Rechtsbelehrung
Althengstet t. Unter Leitung von Landw.-Rat Dr. Prowosznik und Fräulein Bombe vom Landwirtschaftsamt Calw fand im Gasthof zum „Hirsch“ eine Besprechung mit den Landw.-Obmännern der Gäugemeinden statt. Vor allem wurden betriebswirtschaftliche Maßnahmen der Landwirtschaft, Stoppelfrucht — Futterbau und der Kartoffelanbau diskutiert. Die Aussprache fand lebhaftes Interesse und es ist zu hoffen, daß solche Lehrgänge öfter durchgeführt werden.
Der frühere Bürgermeister Max Winkler wurde am vergangenen Donnerstag in Stuttgart feuerbestattet. Er erlitt an seinem Arbeitsplatz einen Herzschlag, der seinen sofortigen Tod zur Folge hatte.
Birkenfelds Aeltester S6 Jahre alt
Birkenfeld. Wilhelm Vollmer, Bahnbeamter a. D., feierte am 9. Juli seinen 96. Geburtstag. Obwohl er seit 2 Jahren dauernd ans Bett gefesselt ist, ist er noch immer an allen Neuigkeiten interessiert, und die vielen Besucher können ihm nicht genug erzählen. Trotz seiner Krankheit fühlt er sich aber geistig noch so rüstig, daß er gerne die 100 voll machen möchte.
SpoHtHachtichten
Tennis
Freundschaftsturnier Calw — Freudenstadt
Morgen empfängt der Calwer Tennisclub auf seinen Plötzen an der Steinrinne die Freudenstädter Tennispieler zu einem Freund- achaftsturnier. Der Kampf dürfte diesmal für die Calwer nicht so leicht sein, da die Gäste mit einer starken Mannschaft antreten werden, in der besonders die Damen durch Kurgäste eine Verstärkung erhalten haben. Es sollte aber der Calwer Mannschaft doch gelingen, sofern sie auf sämtliche Kräfte zurückgreifen kann und in der Form der vergangenen Aufstiegskämpfe spielt, dieses Turnier mit einem Erfolg abzuschließen.
Der ursprünglich für morgen vorgesehene Entscheidungskampf gegen den dritten Gruppensieger mußte auf einen unbestimmten Termin verschoben werden, da die Gruppe III ihren Sieger noch nicht ermittelt hat.
Unsere Gemeinden berichten
Möttlingen. Um die Rindviehzucht in der Gemeinde zu fördern, schlossen sich die Züchter in einer kürzlich abgehaltenen Ver- »ammlung zu einem Farrenhaltungsverein zusammen. Die Mitgliederzahl ist zwar noch gering, doch hofft man auf einen baldigen Zugang weiterer Mitglieder. Es wurden gewählt: als Vorsitzender Christof Göckle, in den Auf- »ichtsrat Bürgermeister Schulz (stellv. Vorsitzender), Walter Reuter (Rechner), Hans Kopp (Schriftführer) sowie Friedrich Weiß und Friedrich Oehlschläger. — Am 6. Juli wurde dem Ehepaar Fritz und Maria Oehl- •chlöger eine Tochter geboren.
Schömberg. Die Zweitälteste Einwohnerin der Kurgemeinde, Frau Selma Kretschmer, geb. Knauer, durfte vergangene Woche ihren 88. Geburtstag feiern.
W ildberg. Der Liederkranz Wildberg begeht am 22. Juli sein 60jähriges Jubiläum. Zum Fest haben schon viele Nachbarver eine ihr Erscheinen zugesagt. So der Liederkranz Schönbronn, der Gesangverein Rotfelden, der Sängerkranz Mindersbach, der Liederkranz Sulz, der Liederkranz Holzbronn, der Lieder-
Wann ist em Testament gültig?
Wer hätte in diesen unsicheren Zeiten noch nicht daran gedacht, sein Testament zu machen! Ein Testament kann selten zu früh gemacht werden, sagt auch der Jurist. Aber er muß daran die Einschränkung knüpfen, daß es auch bei der Testamentserrichtung wesentlich auf das W i e ankommt.
Eigenhändig geschrieben
Es muß zunächst hervorgehoben werden, daß kein Mensch, wenn er volljährig und im Besitz seiner geistigen Fähigkeiten ist, zur Errichtung eines Testaments etwa des Gerichts oder eines Notars oder irgendwelcher Zeugen bedarf. Es genügt, wenn er seinen letzten Willen eigenhändig niederschreibt. Die Erklärung muß auch von ihm selbst unterzeichnet sein. Kein Testament ist gültig, wenn es mit der Schreibmaschine oder von einem anderen Menschen geschrieben worden ist, mag auch der Erblasser seine Unterschrift eigenhändig darunter gesetzt haben.
Dagegen ist es nicht mehr unbedingt notwendig, daß ein Testament Ort und Datum seiner Niederschrift enthält. Immerhin sind diese Zusätze aber ratsam. Sollten zum Beispiel später einmal Zweifel auftreten, ob der Erblasser noch im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten war, dann könnte schon aus der Datierung hervorgehen, daß zur Zeit der Errichtung des Testaments derartige Zweifel nicht bestanden haben können.
Das öffentliche Testament
Wer noch nicht volljährig ist, kann, wenn er wenigstens das 16. Lebensjahr vollendet hat, zwar schon ein Testament errichten, aber nicht als eigenhändiges. Er muß vielmehr die Form des öffentlichen Testaments wählen, d. h. seinen letzten Willen einem Richter oder Notar mündlich erklären oder eine Schrift mit dem mündlichen Hinweis übergeben, daß diese Schrift seinen letzten Willen enthält. Das Schriftstück darf jedoch nicht verschlossen, sondern nur offen übergeben werden
Die Errichtung eines öffentlichen Testaments steht natürlich auch jedem Volljährigen frei. Für ihn gilt jedoch nicht die Vorschrift, nur offene Schriften dem Richter oder Notar zu überreichen. Das öffentliche Testament hat mancherlei Vorzüge. Einmal braucht es nicht eigenhändig geschrieben zu sein. Zum anderen kann der Richter oder Notar den Erblasser sogleich auf Bedenken gegen den Inhalt des letzten WUlens hinweisen. Außerdem ist bei öffentlichen Testamenten die Gefahr einer Anfechtungsmöglichkeit geringer, da der Richter oder Notar die Te-
kranz Deckenpfronn, der Männergesangverein Gültlingen, der Liederkranz Ebhausen, der Liederkranz Emmingen, der Gesangverein Effringen, der Liederkranz Nagold und der Liederkranz Rohrdorf.
Nagold. Am Montag, 16. Juli, wird eine neue Omnibuslinie Nagold — Walddorf — Egenhausen — Altensteig eröffnet, welche die Strecke mehrmals täglich befährt. — In den letzten Wochen haben sich einige halbwüchsige Jungen im Schwimmbad als Geldbeutelmarder und da und dort in der Stadt als Langfinger betätigt, vor denen weder Fotoapparate noch Weinflaschen sicher waren.
B e r n e c k. Der Krämermarkt am vergangenen Dienstag verlief flau. Das ambulante
Stierfähigkeit des Erblassers prüft und darüber einen Vermerk macht.
Nim kommt es hin und wieder vor, daß jemand noch kurz vor seinem Ableben schnell ein Testament errichten will, und zwar ein öffentliches, weil er dies entweder ohnehin wünscht oder weil er gar nicht mehr in der Lage ist, selbst seinen letzten Willen niederzuschreiben. Können Richter oder Notar nicht mehr rechtzeitig herbeigerufen werden, so kann auch der Vorsteher der Aufenthaltsgemeinde oder dessen Stellvertreter die Funktionen eines Richters oder Notars ausüben. Allerdings müssen dann noch zwei Zeugen zugezogen werden.
Was ist Nottestament?
Wenn es nicht einmal möglich ist, den Gemeinde- oder Gutsbezirksvorsteher in Anspruch zu nehmen (z. B. bei einem Jagdunfall oder einem Absturz im Gebirge oder während einer Seereise auf hoher See), kann ein Testament auch lediglich vor drei Zeugen durch mündliche Erklärung errichtet werden. Alle diese aus der Zeitnot entstandenen und darum als „Nottestamente“ bezeichne- ten Festlegungen des letzten Willens haben aber nur dauernde Gültigkeit, wenn der Erblasser tatsächlich stirbt. Bleibt er dagegen wider Erwarten am Leben, dann gilt das Testament nach Ablauf von drei Monaten als nicht errichtet. Will der Erblasser seinen einmal erklärten letzten Willen weiter aufrecht erhalten, dann muß er nunmehr ein ordentliches Testament errichten.
Da Eheleute über ihren gemeinsamen Nachlaß gern auch gemeinsam verfügen wollen, ist für sie die Möglichkeit vorgesehen, ein gemeinschaftliches Testament zu machen. Das kann ebenfalls in öffentlicher oder privatschriftlicher Form geschehen. Für die Abfassung des privatschriftlichen Testaments genügt es, wenn nur einer der Ehegatten den gemeinschaftlichen letzten Willen eigenhändig niederschreibt und der andere Ehegatte diese Erklärung — ebenfalls eigenhändig — mit unterzeichnet. Dabei ist es geraten, Ort und Datum der Mitunterzeichnung bei der zweiten Unterschrift anzugeben.
Sehr wichtig aber ist für jede Unterschrift eines Testaments, daß sie dessen Inhalt deckt, also am Schluß des Schriftstücks steht. Nichtunterzeichnete Nachschriften und Randbemerkungen werden durch die Unterschrift unter dem zuerst festgelegten Text nicht gedeckt und sind deshalb ungültig.
Testamente und Erbverträge werden am besten beim Amtsgericht aufbewahrt, das über die Hinterlegung eine Bescheinigung erteilt Dr. E. G.
Gewerbe war schwach vertreten, noch schwächer aber war die Zahl der Besucher, vor allem aus der näheren Umgebung. Gut war der Vieh- und Schweinemarkt, vor allem letzterer hatte eine reichliche Zufuhr. Bis auf wenige Tiere fanden alle Schweine ihren Abnehmer. Die Preise lagen zwischen 60 und 110 DM das Paar.
Altensteig. Der neue Milchhofbau wächst nun aus der Tiefe des großen Baggerloches heraus und läßt bereits die großzügige Anlage eines neuzeitlichen Milchverwertungsbetriebs erkennen. Auch am Kinobau machen die Bauarbeiten gute Fortschritte.
Engelsbrand. In einem hiesigen Anwesen ist die Hühnerpest ausgebrochen.
Arbeitskräfte gesucht
Bei der Arbeitsamtsnebenstelle Calw sind folgende offene Stellen gemeldet:
Männlich: 1 Gärtner, ledig, für Erholungsheim der LVA.; 1 Gärtnergehilfe, 18 bis 22 Jahre; 1 Pferdeknecht; 27 landwirtschaftliche Arbeiter; 1 Kunststeinmacher (Terazzo- macher); 1 Gipserhandlanger; mehrere Maurer; mehrere Bauhilfsarbeiter nach Calw: 5 Maler; 1 Möbellackierer; 1 Möbelschreiner für Etuisfabrik, der nach Zeichnuhg arbeiten kann; 2 Bau- und Möbelschreiner; 2 Möbelschreiner; 1 Autolackierer; 1 Autosattlermeister als Abt.-Leiter; 2 Sattler für Autofabrik;
1 Schweizerdegen; 1 Bautechniker; 1 Bauingenieur (mit Abschlußprüfung für den mittleren Baudienst) für Kreisbaumeisterstelle; 1 Heizer für Fabrikbetrieb (gelernter Schlosser oder Elektriker) bis 40 Jahre; 1 Bäckergeselle.
Weiblich: 2 perfekte Stenotypistinnen;
2 perfekte Kontoristinnen; 1 Etuismacherin; 7 Hilfsarbeiterinnen für Fabrikbetrieb in der Nähe Calws; 2 Köchinnen für Sanatorium; 1 Beiköchin; 1 Servierfräulein; mehrere Küchenmädchen für Hotels; mehrere Hausgehilfinnen für Geschäfts- und Privathaushalte. — Näheres beim Arbeitsamt Calw zu erfahren!
Berufstätige haben die Möglichkeit, die Abendstunden jeweils donnerstags von 17 bis 19 Uhr aufzusuchen.
Gottesdienst-Ordnung
Evangelische Gottesdienste in Calw
8. Sonntag nach dem Dreieinigkeitsfest, 15. Juli: 8 Uhr Christenlehre (Söhne), 8 Uhr Frühgottesdienst (Leube), 9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Höltzel), 9.30 Uhr Gottesdienst im Krankenhaus (Leube), 10.45 Uhr Kindergottesdienst. — Mittwoch, 18. Juli: 7.15 Uhr Schülergottesdienst, 8.15 Uhr Betstunde, 20.15 Uhr Frauen- und Mütter- und Männerabend. — Donnerstag, 19. Juli: 20 Uhr Bibelstunde.
Kathol. Gottesdienste (Stadtpf. Calw)
9. Sonntag n. Pf., 15. Juli: 7 Uhr Frühgottesdienst, 8 Uhr Christenlehre, 9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Choralamt), 11.15 Uhr Gottesdienst in Bad Liebenzell, 19 Uhr Andacht
— Montag: 8.45 Uhr Gottesdienst in Bad Tei- nach. — Dienstag und Freitag je 6.15 Uhr Pfarrgottesdienst. — Mittwoch: 7 Uhr Schülergottesdienst (Dankgottesdienst am Ende d. Schuljahres). — Donnerstag: 6 Uhr Jugendmesse, 20 Uhr Männerwerk. — Samstag: 7 Uhr Gottesdienst im Kinderheim.
Methodistenkirche (Ev. Freikirche)
Sonntag, 15. Juli: Calw 9.30 Uhr Gottesd. (Lubahn), 11 Uhr S’schule, 14.30 Uhr Wald- gottesd. b. Calwer Hof (Arheidt), 20 Uhr Jugendbund (Harr). — Mittwoch, 20.15 Uhr Bibelstunde (Heck). — Stammheim 9.30Uhr Gottesd. (Arheidt), 20 Uhr Jugendbund (Arheidt). — Donnerstag 20.30 Uhr Bibelst. (Arheidt). — Oberkollbach 9.30 Uhr Gottesd. (Heck). — Dienstag 20.30 Uhr Bibelst. (Heck). — Altburg 16 Uhr Gottesd. (Heck).
— Würzbach 20 Uhr Gottesd. (Heck). — Ottenbronn 14 Uhr Gottesdienst.
CALWER ZEITUNG Verlag Paul Adolfl, Calw, ln der Schwäbischen Verlagsgesellschaft na. b. H. Chefredakteure:
Will Hanns Hebsacker und Dr. Ernst Müller. Für den Lokaltell verantwortlich: F. H. Scheele. Redaktion und Geschäftsstelle Calw: Lederstraße. Telefon 735.
Druck: A. Oelschläger’sche Buchdruckerei, Calw.
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sowie zu dem abds. ab 20.30 Uhr stattfindenden
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Der Vorstand
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