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Freitag, 30 April 19ü«

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Kaufes! kockvft ßhoftvf!

Gewerbeschule Nagold.

>1. Schüleraufnahme.

V^Die neueintretenden Gewerbe- und Handelslehrlinge haben sich am Montag, den 3. Mai, vormittags 8 Uhr, im Gewerbeschulhaus (Erdgeschoß) anzumelden. Auch diejenigen, welche nach ihrer Entlastung aus der Volks- oder Realschule nicht sofort in eine Lehre eintreten können, haben zur Anmeldung zu erscheinen. Ebemo sind'von den Lehrherren die auswärtigen Lehrlinge, welche erst in den nächsten Tagen eint,eien, anzumelden, damit bei der Klasseneinteilung auf die besonderen jeweiligen Wünsche Rücksicht genommen werden kann.

II. Prüfung der neueintreteude» Schüler.

Im Auftrag der Ministerialabtciluna für die Fachschulen wird anschließend an die Aufnahme am Montag, den 3 Mai, vorm. 9-12 und nachm. V-2 bis 3 Uhr eine kurze Pulsung der neueint, elenden Schüler durchgeführt werden. Hiezu haben diese Federhalter, Bleistift und Lineal mitzubringen.

HI. Stundenplan für das Sommerhalbfahr 1925

(ab Dienstag, 4. Mai 1926).

Is Mittwoch 57, Donnerstag 712 Id Montag 812, Mittwoch 36 Io Dienstag 812, Mittwoch 14 Ha Montag V-812, Donnerstag 36V- Ild Dienstag 712, Freitag 7 10 IIc Donnerstag 14'/r, Freitag V-812 Montag 712, Freitag 710 III a Montag 47, Mittwoch 712 Ulb Donnerstag 7-12, Freitag 47 Ille Montag 36'/r, Mittwoch V-812

III ä Mittwoch 7-12, Donnerstag 3'/-,b V- IVa Montag IV--5V-

IV d Freitag 1 V--6 IV e Dienstag 1 V-6 Hanäelsfachabteilung I Donnerstag 7-12

II/III Dienstag 712

kinheitskurzschrift Freitag V-6 -V-8 Anmeldungen hiezu bis spätestens Freitag, 7. Mat.

IV. Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen bete. Schulbesuch

(Gesetz betr. die Gewerbe- und Handelsschulen vom 22. Juli >906 und Voll; Vers, hiezu).

1. Art. 2 : Zum Bcsuch der Gewerbeschule sind sämtliche In Naaold in gewerblichen und

kauf nämnschen Ve rleben l eschästigten männlichen Arbeiter unter I» Iabren 3 Jahre lang verpflichtet. Vollendet ein Schulpflichtiger das 18. Lebensjahr im Lause eines Schuljahr-, so hat er die Schule bis zum Schluß dieses Schulhalbjahres zu b suchen.

Bem.: Der Besuch der allgemeinen Fortbildungsschule befreit nicht von dem der Gewerbeschule.

2. Art. 18: Die Gewerbeunternehmer sind verpflichtet:

1. ihre zum Besuch der gewerblichen Fortbildungsschule verpflichteten Arbeiter spätestens am 4. Tag nach ihrem Eintritt beim Schulvorstand schrift­lich anzumelven und in gleicher Weise spätestens am 4 Tag nach dem Aus­tritt abzumclden,

2. ihnen die zu einem geordneten Schulbesuch nötige freie Zeit zu ge­währen. sie zu pünktlichem und regelmäßigem Schulbesuch anzu­hallen und di'sen zu übe, wachen.

Die Borschi ist der Ziffer 2 des Abs. l findet auch aus die Eltern und Vormünder der Schulpflichtigen Anwendung.

3. 8 lS der Dollz.--Vers.: Die Schüler dllifen den Unterricht ohne dringenden Grund

weder ganz noch teilweise vei säumen.

Ist ein Schüler durch Krankheit am Besuch de- Unter- richts verhindei,. so liegt es dem Gewerbeunternehmer, bei dem er beschäftigt ist. und, wenn ec nicht in Arbeit steht, den Eltern oder dem Vormund ob, ihn bei seinem Wieder- rrschei»e> in der Schule, oder, falls die Krankheit sich über 2 Schultage hinwea erstreckt, spätestens auf den 2. Schultag beim Schulvorstand oder Klaffenlehrer schi islich zu entschuldigen.

Soll ein Schüler aus dringenden Gründen vorübergehend vom Besuch der Schule entbunden werden, so ist dem Schul­vorstand oder Klaffenlehrer vorher, wenn möglich durch B. rmi tlung de- Schülers selbst, rin schriftliches Be sreiunqsgesuch vorzulegen, das von dem Gewerbeuniernehmer. zutreffendenfalls von den Eltern oder dem Vormund auszu- gkhen hat. Das Gesuch mutz so begründet sein, daß ohne weiteres beutteilt werden kann, ob die Beurlaubung des Schülers zulässig ist. Geschäftliche Inanspruchnahme kann nur in Notfällen, auswänige Arb.it nur dann als ausrei­chender Eutschuldigungsgrund angesehen werden, wenn der Schüler durch den Besuch der Schule mehr als «inen halben Tag an der Arbeit versäumen würde.

4. K 22 der Bekanntmachung des Gewerbe-Oberschulrats vom 14. Februar 1909:

Hat ein Schüler im Unterricht gefehlt, so ist erforderlichenfalls dafür zu sorgen, daß er das Versäumte, namentlich schriftliche und zeichnerische Ar­beiten, sobald als möglich in der Schule nachholt.

Ragold, 30. April 1926 . 1541

Der Vorsitzende des Smerbeorlsschulrills: Der Schuloorstand:

Sladtschultheiß Maier. Gewerbeschulrat Beutelspacher.

Komme auf den

Wildberger Markt

mit Schuhwaren.

kaklvi-, KIl6N8lsig.

Gesunde

1556_

Setze eine 30 Wochen trächtige 1522

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am Samstag, d. 1. Mai, mittags 1 Uhr dem Ver­kauf aus.

Käthe. Wldmayer

Wildberg.

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zibeben

große Frucht

empfiehlt i.«

Iklsärlvll SvdMvkdvIm.

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für die Samstag-Nummer

wolle» sofort aasgegeben werd«»

Beihingen.

Verkaufe Samstag, den 1. Mai, mittags 2 Uhr

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Kühnle, Schmied.

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derFirmaPfeiffer, Stutt­gart, kommt nächste Woche nach Nagold. 1553

Aufträge sind an die Geschäftsst. d. Bl. zu über­mitteln.

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(Preise neuerdings wieder ermäßigt) 1506

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Gbhauseu» den 29. April !926.

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Todes-Anzeige.

Gort dem Allmächtigen hat es gefallen, meinen lieben Gatten, unseren guten Vater, Großoa.er, Bruder, Onkel und Schwager

Eberhard Wttle

Schuhmachermeister

heute früh 5 Uhr im Alter von 75 Jahren zu sich in die ewige Heimat abzuberufen.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Karoline Schüttle geb. Gauß. Beerdigung: Samstag mittags 2 Uhr.

1546 Emmingen, den 29. April 1926.

Ein erstklassiges

1503

verkauft

Walz. Schmied, Emmingen.

Ein stärkeres und ein leichteres Stück

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sowie einen leichteren und einen stärkeren

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verkauft.

Auskunft erteilt Bürkle, zum Rößle 1555 Giiadringen

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mit den 3 Sremie»»eln

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Zusammenkunft findet heute nicht statt.

Heute,sz? keine

Singstunde.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Liebe und Teilnahme, die wir beim Hinscheiden ' unseres lieben, unvergeßlichen Bruders und !

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Limmsrmrwn «

erfahren dursten, für die trostreichen Worte des Herrn Pfarrers, die ehrenvolle Beglei­tung der beiden Kriegeroereine von hier und Pfrondorf, ven erhebenden Gesang des Lie derkranzes, sowie für die zahlreiche Leichen- brgleitung von hier und auswärts, wird auf diesem Wege herzlicher Dank gesagt.

Die trauernden Hinterbliebenen