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Freitag, 30 April 19ü«
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Gewerbeschule Nagold.
>1. Schüleraufnahme.
V^Die neueintretenden Gewerbe- und Handelslehrlinge haben sich am Montag, den 3. Mai, vormittags 8 Uhr, im Gewerbeschulhaus (Erdgeschoß) anzumelden. Auch diejenigen, welche nach ihrer Entlastung aus der Volks- oder Realschule nicht sofort in eine Lehre eintreten können, haben zur Anmeldung zu erscheinen. Ebemo sind'von den Lehrherren die auswärtigen Lehrlinge, welche erst in den nächsten Tagen eint,eien, anzumelden, damit bei der Klasseneinteilung auf die besonderen jeweiligen Wünsche Rücksicht genommen werden kann.
II. Prüfung der neueintreteude» Schüler.
Im Auftrag der Ministerialabtciluna für die Fachschulen wird anschließend an die Aufnahme am Montag, den 3 Mai, vorm. 9-12 und nachm. V-2 bis 3 Uhr eine kurze Pulsung der neueint, elenden Schüler durchgeführt werden. Hiezu haben diese Federhalter, Bleistift und Lineal mitzubringen.
HI. Stundenplan für das Sommerhalbfahr 1925
(ab Dienstag, 4. Mai 1926).
Is Mittwoch 5—7, Donnerstag 7—12 Id Montag 8—12, Mittwoch 3—6 Io Dienstag 8—12, Mittwoch 1—4 Ha Montag V-8—12, Donnerstag 3—6V- Ild Dienstag 7—12, Freitag 7 — 10 IIc Donnerstag 1—4'/r, Freitag V-8—12 Hä Montag 7—12, Freitag 7—10 III a Montag 4—7, Mittwoch 7—12 Ulb Donnerstag 7-12, Freitag 4—7 Ille Montag 3—6'/r, Mittwoch V-8—12
III ä Mittwoch 7-12, Donnerstag 3'/-,—b V- IVa Montag IV--5V-
IV d Freitag 1 V--6 IV e Dienstag 1 V-—6 Hanäelsfachabteilung I Donnerstag 7-12
„ „ II/III Dienstag 7—12
kinheitskurzschrift Freitag V-6 -V-8 Anmeldungen hiezu bis spätestens Freitag, 7. Mat.
IV. Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen bete. Schulbesuch
(Gesetz betr. die Gewerbe- und Handelsschulen vom 22. Juli >906 und Voll; Vers, hiezu).
1. Art. 2 : Zum Bcsuch der Gewerbeschule sind sämtliche In Naaold in gewerblichen und
kauf nämnschen Ve rleben l eschästigten männlichen Arbeiter unter I» Iabren 3 Jahre lang verpflichtet. Vollendet ein Schulpflichtiger das 18. Lebensjahr im Lause eines Schuljahr-, so hat er die Schule bis zum Schluß dieses Schulhalbjahres zu b suchen.
Bem.: Der Besuch der allgemeinen Fortbildungsschule befreit nicht von dem der Gewerbeschule.
2. Art. 18: Die Gewerbeunternehmer sind verpflichtet:
1. ihre zum Besuch der gewerblichen Fortbildungsschule verpflichteten Arbeiter spätestens am 4. Tag nach ihrem Eintritt beim Schulvorstand schriftlich anzumelven und in gleicher Weise spätestens am 4 Tag nach dem Austritt abzumclden,
2. ihnen die zu einem geordneten Schulbesuch nötige freie Zeit zu gewähren. sie zu pünktlichem und regelmäßigem Schulbesuch anzuhallen und di'sen zu übe, wachen.
Die Borschi ist der Ziffer 2 des Abs. l findet auch aus die Eltern und Vormünder der Schulpflichtigen Anwendung.
3. 8 lS der Dollz.--Vers.: Die Schüler dllifen den Unterricht ohne dringenden Grund
weder ganz noch teilweise vei säumen.
Ist ein Schüler durch Krankheit am Besuch de- Unter- richts verhindei,. so liegt es dem Gewerbeunternehmer, bei dem er beschäftigt ist. und, wenn ec nicht in Arbeit steht, den Eltern oder dem Vormund ob, ihn bei seinem Wieder- rrschei»e> in der Schule, oder, falls die Krankheit sich über 2 Schultage hinwea erstreckt, spätestens auf den 2. Schultag beim Schulvorstand oder Klaffenlehrer schi islich zu entschuldigen.
Soll ein Schüler aus dringenden Gründen vorübergehend vom Besuch der Schule entbunden werden, so ist dem Schulvorstand oder Klaffenlehrer vorher, wenn möglich durch B. rmi tlung de- Schülers selbst, rin schriftliches Be sreiunqsgesuch vorzulegen, das von dem Gewerbeuniernehmer. zutreffendenfalls von den Eltern oder dem Vormund auszu- gkhen hat. Das Gesuch mutz so begründet sein, daß ohne weiteres beutteilt werden kann, ob die Beurlaubung des Schülers zulässig ist. Geschäftliche Inanspruchnahme kann nur in Notfällen, auswänige Arb.it nur dann als ausreichender Eutschuldigungsgrund angesehen werden, wenn der Schüler durch den Besuch der Schule mehr als «inen halben Tag an der Arbeit versäumen würde.
4. K 22 der Bekanntmachung des Gewerbe-Oberschulrats vom 14. Februar 1909:
Hat ein Schüler im Unterricht gefehlt, so ist erforderlichenfalls dafür zu sorgen, daß er das Versäumte, namentlich schriftliche und zeichnerische Arbeiten, sobald als möglich in der Schule nachholt.
Ragold, 30. April 1926 . 1541
Der Vorsitzende des Smerbeorlsschulrills: Der Schuloorstand:
Sladtschultheiß Maier. Gewerbeschulrat Beutelspacher.
Komme auf den
Wildberger Markt
mit Schuhwaren.
kaklvi-, KIl6N8lsig.
Gesunde
1556_
Setze eine 30 Wochen trächtige 1522
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am Samstag, d. 1. Mai, mittags 1 Uhr dem Verkauf aus.
Käthe. Wldmayer
Wildberg.
Most-
zibeben
große Frucht
empfiehlt i.«
Iklsärlvll SvdMvkdvIm.
Anzeigen
für die Samstag-Nummer
wolle» sofort aasgegeben werd«»
Beihingen.
Verkaufe Samstag, den 1. Mai, mittags 2 Uhr
1 gr. Posten verschiedener
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Kühnle, Schmied.
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tzlimmer
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derFirmaPfeiffer, Stuttgart, kommt nächste Woche nach Nagold. 1553
Aufträge sind an die Geschäftsst. d. Bl. zu übermitteln.
tu ttu>er.
(Preise neuerdings wieder ermäßigt) 1506
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empfehlen aus frischen Sendungen
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Gbhauseu» den 29. April !926.
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Todes-Anzeige.
Gort dem Allmächtigen hat es gefallen, meinen lieben Gatten, unseren guten Vater, Großoa.er, Bruder, Onkel und Schwager
Eberhard Wttle
Schuhmachermeister
heute früh 5 Uhr im Alter von 75 Jahren zu sich in die ewige Heimat abzuberufen.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Karoline Schüttle geb. Gauß. Beerdigung: Samstag mittags 2 Uhr.
1546 Emmingen, den 29. April 1926.
Ein erstklassiges
1503
verkauft
Walz. Schmied, Emmingen.
Ein stärkeres und ein leichteres Stück
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sowie einen leichteren und einen stärkeren
Ltiltk- WM
verkauft.
Auskunft erteilt Bürkle, zum Rößle 1555 Giiadringen
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mit den 3 Sremie»»eln
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Zusammenkunft findet heute nicht statt.
Heute,sz? keine
Singstunde.
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Liebe und Teilnahme, die wir beim Hinscheiden ' unseres lieben, unvergeßlichen Bruders und !
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erfahren dursten, für die trostreichen Worte des Herrn Pfarrers, die ehrenvolle Begleitung der beiden Kriegeroereine von hier und Pfrondorf, ven erhebenden Gesang des Lie derkranzes, sowie für die zahlreiche Leichen- brgleitung von hier und auswärts, wird auf diesem Wege herzlicher Dank gesagt.
Die trauernden Hinterbliebenen