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Einladung

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r Uhr im Verein-Haus Zfarrer Sehle-Stuttgart Dekan Otto.

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Stuttgart-Pforzheim r 1926.

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. Februar 1926

ch* in Wart statt- er freundlichst ein- M«

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Tochter des ^ Friedrich Mayer Bauer und Metzger « in Oberhaugftett. A

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. Februar

Sonderangebot noch h zu machen. 3S6

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Soilesdienst-SrdllkW

Eoang. Gottesdienst inNagold m Sonntag SeptuageftmL ZI. Januar vorm. >/r 10 Uhr Zredigt (Otto). ->/<11 Uhr tindergottesdienst, 1 Uhr Christenlehre (für Töchter). Abends Vs 8 Uhr im Be- einshaus Erbauungsstunde. Dienstag, 2. Febr., nachm. Uhr im Pereinshaus jährl. Uissionskonferenz. Mittwoch abend 8 Uhr n Vereinshaus Bibelstunde agl. Felertags-Andacht für Nariä Reinigung (Presset).

Iselshausen: Sonntag, 31. Jan., vorm. 'rIO Uhr Predigt, anschi. ttndergottesdienst. Donnerstag, 4. Februar, -8 Uhr Bibelstund«.

Gottesdienste der Methodisteugemeinde Nagold:

m Sonntag. 81. Jan. 1S26 arm. >/i 10 Uhr Predigt Harsch), 1/28 Uhr Predigt. Mittwoch abend 8 Uhr iibelstunde.

Ebhausen: Sonntag 2 Uhr und Don- erstag 8 Uhr Gottesdienste Zedermann ist freundlich eingeladen l

Kath. Gottesdienst.

Sonntag, 31 Januar (SeptuagefimS)

6 Uhr Beichtgelegrnheit. 9 Uhr Gottesdienst, nach- ;r Sonntagsschule.

>/,2 Uhr Andacht. Donnerstag, 4. Februar, >ends 8 Uhr Bibellesung. Freitag, 5. Febr. Herz- esu-Freitag, 7 Uhr Hl. teste, abds. 6 Uhr Andacht.

Änrts-Lmö Anzeiyeblatt kür

Mit cken illustrierten Unterhaltungsbeilagen ^Zeierstunäen" unäUnsere Heimat"

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Bezugspreise:

lNonatlich einschlieftlich t/rcigerlohn IM Einzelnummer 10 ^

Erscheint an jeckem Werktage

verbreitetste Jeitung im O.tt.-Bezirk Uagolä

?chriftleitung, vrnL u. vrrlag von S. Iv. Saisrr (Uarl Saiser) Nagolck

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Die einspaltig« Seile aus gewöhnlicher Schrift -xler cleren Kaum 15 Familien - Anzeigen 12 L Reklame-Seile 50 L, Sammelanzeigen 50 Ao Aufschlag

c^egramm-tlärest« : Sesellschaster Nagolck. Zn Fällen höherer Sewalt besteht kein Unspruch auf Lieferung äer Seitung oäer auf Rückzahlung ckes Bezugspreises. Postscheckkonto Stuttgart 5118

Montag den 1 . Februar Fernsprecher m 2 s 100 . Jahrgang

Dr. Adenauer s Befreiungsrede -

im erlöste« Köln

Rk. 25 Segrüncket 1826

Tagesspiegel

Die großen deutschen Eisenbahnverbände haben oe- sttstoffen, in der kommenden Woche einen Demonsirations- streik durchzuführen, der voraussichtlich mehrere Stunden dauern wird. Alle auf der Strecke befindlichen Züge sollen während dieser Zeit stillstehen, während die Arbeiten in allen Werkstätten, Büros, Güterschuppen usrv. ruhen sollen Der Skreik wird als Protest gegen die Haltung des Der «altunasrats der Reichsbahn-Gesellschaft beschlossen, der be kanntlich die Durchführung des als verbindlich erklärten Schiedsspruchs für die Eisenbahner abgelehnt Hai.

Rach Prüfung der non den verschiedenen Staaten ein- geganqenen Antworten bezüglich des achtstündigen Arbeits­tags hak die englische Regierung beschlossen, eine Konferenz zur Regelung der Arbeitszeit in London abzuftalken. zn der Frankreich. Belgien, Italien und Deutschland eingeladen «erden sollen.

Ehamberlain ist in London eingetroffen.

Die Regierung in Moskau hat den Metropoliten Peter ins Gefängnis geworfen unter der Beschuldigung, daß er gegen den Bolschewismus wirke.

Wakaksuki hat das neue japanische Labwett gebildet, dem alle bisherigen Minister augehöre«.

Die Borzugsrenle für Kleinrentner

i.

Der Deutsche Rentnerbund will neben seinem weiter­gesteckten Ziel, für sämtliche erwerbsunfähige Kleinrentner durch Reichsgesetz eine ausreichende Lebensrente zu er­lichen, nicht versäumen, in seinem Teil weiter dazu beizu­tragen, daß die mit der Vorzugsrente des Anleiheablösungs­gesetzes gebotenen Vorteile möglichst rasch und vollständig ausgenützt werden. Er wird bei der württ. Regierung da­für eintreken, daß die Entscheidung über die Zuerkennung der Vorzugsrenten, wie im Gesetz vorgesehen, einer Landes­behörde übertragen wird. Wird das Verfahren in Berlin zentralisiert, wie zu befürchten ist, so wird die Zuerken- nung der Renten sich unabsehbar hinauszögern, wo doch rasche Hilfe unbedingt geboten ist. Gleich dringlich ist die Uebertragung der Entscheidung, ob der angemeldete Reichs­anleihebesitz als Altbesitz anzuerkennen ist, an lokale Be­hörden. statt der Zentralisierung in Berlin. Weiter besteht kein Zweifel, daß die Anmeldefrist (Ende»Februar d. I.) unbedingt verlängert werden muß. Endlich mutz die Zu­lässigkeit der Berichtigung rechtsirrtümlich gestellter Vor­zugsrentenanträge verlangt werden.

Den Belangen der Kleinrentner wird es auch dienen, wenn an dieser Stelle das wesentliche aus der Darstellung der Vorzugsrente wiedergegeben wird, die in Nr. 3/4 der Aufwertungszeitschrift aus der Feder des Landesvorsitzen­den des Rentnerbundes, Oberregierungsrat Rösler, er- Wenen ist. Der einleitende Teil schließt mit nachstehendem Zahlenbeispiel über die Grundlagen der Vorzugsrente:

30 000 -4L Anleihealtbesitz ergeben eine Anleiheablösungs- jchuld von 750 <4t (2,5 o. H), ein Auslosungsrecht auf 3750 Mark (5facher Betrag der Ablösungsschuld), nebst 4,5 v. H. Zinsen ab 1. Januar 1926 bis zum Schluß des Auslosungs­abres (19261956), für Bedürftige das Recht auf eine jährliche Vorzugsrente, und zwar einfach mit 600 ,4t (80 v. H. von 750 -4L oder 2 v. H. von 30 000 ,4t) und für Per­fönen, die das 60. Jahr vollendet haben, mit 900 -4t (120

H von 750 -4t oder 3 o. H. von 30 000 -4L, Höchstbetrag 800» bzw. 1000, bzw. 1200 -4t 2, 2,5 oder 3 v. H. aus 30 000 -4t Nennwert). Zum Wesen der Vorzugsrente wird weiter ausgefübrt:

Charakteristisch für die Vorzugsrente ist die unlösbare Verbindung zwischen dem Besitz des Auslosungsrechts und dem Recht auf Vorzuasrente und die verschiedene Wirkung Auslosungsrecht, die sich aus dem Bezua der ein­fachen und der erhöhten Vorzugsrente auslöst Von beson­derer Bedeutung ist hierbei, daß die Vorzuasrente im Ge­gensatz zu dem veräußerlichen und vererblichen Auslo­fungsrecht, ein rein persönliches, nicht veräußerliches und nicht vererbliches Recht ist. Während des Bezugs der ein­fachen Rente ruht das Auslosungsrecht, lebt aber nach dem Wegfall der Vorzugsrente wieder auf mit der Folge, daß auch die während des Bezugs der Rente aufgelaufenen - Zinsen mit dem ausgelosten Kapital nachzuzahlen sind. Aber nur das Auslofungsrecht selbst lebt nach dem Wegsall ^ Einfachen Vorzugsrente uneingeschränkt nicht nur für den Auslosungseigentümer, sondern auch für seine Rechts­nachfolger wieder auf, nicht aber auch das mit dem Aus- kosungsrecht verbundene Recht auf Vorzugsrente. Letzteres bleibt im allgemeinen an die Person des ursprünglichen Auslosungsrechtsbesitzes geknüpft.

St'rbt beispielsweise von zwei in gemeinsamem Haus­halt lebenden ledigen Schwestern eine Schwester, deren Aus­losungsrecht über die Dauer ihres Bezugs der einfachen Vorzugsrente geruht hat, so erbt die überlebende Schwester zwar das Auslosungsrecht und nimmt an der Auslosung teil mit Anspruch auf Zinsen ab 1. Januar 1926; dagegen 'vvn sie aus dem ererbten Auslosungsrecht keinen Anspruch ^"f^vrzugsrente für ihre Person geltend machen.

Nur der überlebende Ehegatte und Verwandte 1. Gra- oes (Eltern, Kinder) sind als Rechtsnachfolger des Besitzes des Auslosungsrechts und auf Grund dieses im Erbgang erworbenen Auslosunqsrechtes berechtiat. Vorzuasrente

Dr. Ade»a»ers Befreiungsrede.

Köln, 1. Febr. Oberbürgermeister Dr. Adenauer hielt nach der gestern nacht 12 Uhr beendeten Räumung fol­gende Rede:

Die Stunde ist gekommen, die so heiß, so inbrün­stig ersehnte, der Tag der Feiheit ist angebrochen: un­sere Herzen fliegen empor zu Gott dem Allmächtigen. Dank sei ihm, der uns gestärkt hat in den schwersten Tagen, der uns geführt hat durch Not und Gefahr. Vereint find wir heute mit unserem Staat, unserem Volke, unserem Vaterland, vereint und frei nach 7 Jah­ren der Trennung, der Unfreiheit. In gemeinsam ge­tragener und gemeinsam überwundener Not erwächst die treuste Kameradschaft. Ihr deutschen Volksgenossen in den noch besetzten Gebieten habt mit uns Schulter an Schulter gestanden, auch die ihr noch der Freiheit entbehrt, grüßen wir in dieser Stunde in Liebe und Treue. Schweres haben wir erdulden müssen durch die harte Faust des Siegers in 7 langen Jahren. Heute, in dieser weihevollen Stunde laßt uns davon schweigen. Ja, wir wollen gerecht sein, trotz vielem, was uns widerfahren ist, wir wollen anerkennen, daß der geschie­dene Gegner auf politischem Gebiet gerechtes Spiel hat wallen lassen. Hoffen wir, daß unsere Leidenszeit nicht umsonst gewesen ist, daß nun ein wahrer, neuer Geist in die Völker Europas einzieht, die Grundsätze des Rechts

zu beantragen, auch in dem Fall, wenn der Verstorbene selbst Vorzugsrsnte nicht beantragt oder wegen Feblens der in seiner Person zu erfüllenden Voraussetzungen tBedürftig- keik, Wohnsitz im Inland, deutsche Reichsangekörinkeit) nicht erhalten hatte. Aber auch sie müssen in ibrer Person die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Vorzugsrente er­füllen. Kinder des verstorbenen Äuslosungsrechtsbesitzers sind überdies nur über die Dauer der Minderjährigkeit, bei Volljährigkeit nur in dem Fall vorzugsrentenberechtiqt. wenn sie wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen dauernd erwerbsunfähig sind und daneben die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Ausgeschlossen ist aber die Er­langung von Vorzugsrenten für Ehegatten, Ettern und Kinder, wenn sie das Auslosungsrecht von dessen Besitzer durch Schenkung oder entgeltliches Rechtsgeschäft erworben haben. Nur der Erwerb des Auslosungsrechks von todes- wegen berechtigt Ebegatten, Eltern und Kinder zur Stellung des Antrags auf Vorzugsrenten. Die Verknüvfung zwischen dem Besitz des Auslosungsrechts und dem Recht auf Vor- zugsrente zeitigt noch weitere Folgen. Voraussetzung für die Gewährung eines Auslosungsrechts mit Auslosungs- schein ist das nachweisliche Eigentum an den als Altbesitz anerkannten Markanleihen des Reichs und der Länder. Stehk dieses Eigentum niedreren Personen gemeinschoftl-ch zu, so wird auch das Auslofungsrecht diesen Personen ge­meinsam zuerkannt. Das Reichsfinanzministerium hebt in derUebersicht über die Ablösung der Reichsonleiben" be­sonders hervor, daß auf Grund eines, wenn auch mehreren Personen gemeinschaftlich zustehenden Aus­losungsrechts nur einer Person eine Vorzuasrente gewährt worden könne und daß desbalb ein gemeinschaftliches Aus­losungsrecht erst unter die Beteiligten aufgeteilt werden müsse, wenn für die einzelnen Anteile getrennte Varzugs­renten beantragt werden wollen. An Stelle des Gesamt­eigentums an dem auf den Inhaber lautenden Auslosungs- ichein muß hiernach Miteigentum nach Bruchteilen treten, wenn mehrere Beteiliate se für ibre Person Vorzuasrente beantragen wallen. Ausdrücklich hebt auch das Reichs- sinanzministerium hervor, datz nur Eigentum am Aus- losuiigsrecht, nicht aber schon der Nießbrauch an demselben zur Vorzugsrente berechtigt.

Werisgemeinfchoft

Der Bereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat kürzlich einer Gewerkschaft ein gdößeres Darlehen im Sinn der Werksgemeinschoft, wie sie in Sachsen und in der Lausitz schon vielfach bestehen, gegeben. Der leitende Gedanke der Werksgemeinschoft ist der, daß sich die Unternehmer oder ihre mit der Leitung des Betriebs betrauten Stellvertreter nicht durch Geldleistungen von dem Geist der Gemeinschaft sozusagen loskaufen können. Der Unternehmer oder der Direktor nimmt grundsätzlich an den Versammlungen, Unter­haltungsabenden und politischen Aussprachen teil, die seine Belegschaft abhält. Er hört die Kritik und die Wünsche an, welche die Angestellten und Arbeiter in solchen Versamm­lungen Vorbringen und beteiligt sich an der Aussprache. Er muß, um das tun zu können, selbstverständlich aon der festen Ueberzeucmna durchdrungen sein, daß die Ueberwindumr der

Mid der Moral, die für das Verhältnis der einzelnen Men­schen gelten, die jeden Menschen als frei und gleichbe­rechtigt erklären, müssen auch in Wahrheit, nicht nur in Worten, Geltung behalten für die Gesellschaft der Völker.

Brüder, Schwestern! Wir sprechen die gleiche Sprache, wir lieben die gleiche Heimat, ob reich oder arm, ob links oder rechts. Die innersten und tiefsten menschli­chen Gefühle sind uns allen gemeinsam, gemeinsame Not haben wir getragen. Erfahren haben wir, was Schicksalsgemeinschaft ist. Wenn jetzt die Last von uns genommen ist, wenn wir hinaustreten in die Freiheit, dann laßt uns niemals vergessen: dieser Platz wurde dereinst geweiht durch die Worte:

Im Geiste deutscher Einigkeit und Kraft sollen diese Dompsorten Tore des herrlichsten Trium­phes werden".

Auf diesem geheiligten Platz haben die fremden Truppen gestanden, laßt uns ihm von neuem die Weihe geben. Ein Symbol der deutschen Einheit und Kraft ist der Dom; wie Schwurfinger ragen feine Türme empor in den nächtlichen Himmel. Wohlan, heben auch wir zum Schwur die Hand und ihr alle im deutschen Lande, die ihr jetzt im Geiste bei uns weilt, schwört mit uns: Schwören wir Einigkeit und Treue dem Dolde, Liebe dem Daterlande. Rust mit mir: Deutsch­land, geliebtes Vaterland, hoch, hoch, hoch!

außerordentlichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten aus di« Dauer nur durch enge Zusammenarbeit aller in dem Betrieb Beschäftigten und am Wohl des Unternehmens Beteiligten erreicht werden kann. Er muß selbstverständlich ire! sein von dem Geist skrupelloisn Verdienenwollens und kaltherzi­ger Psennigsuchserei aus Kosten derer, die infolge der Un­gunst der wirtschaftlichen Konjunktur nun einmal der schwä­chere Teil sind.

Es kann nicht ausbleiben, daß sich in die Werksgemei» schaftsbewegung auch Elemente eindrängen, die es dabei nicht ehrlich meinen. Es wird jedoch den Unternehmern und Betriebsleitern einerseits und den Belegschaften andererseits nicht schwer werden, sehr bald festzustellen, wer hierbei un­redliche Zwecke verfolgt. Erleichtert wird die Werksgemein­schaftsbewegung durch das Heimatgefühl, das Unternehmer und Arbeiter gleichmäßig erfüllt. Darum sind für die Werks­gemeinschaft besonders diejenigen Gegenden Deutschland-' empfänglich, die eine eingesessene Bevölkerung aufweisen. Die Werksgemeinschaft schließt den Streik und die Aussrer- rung nicht unbedingt aus; sie läßt sie aber nur als äuß^ste. selten angewandte Möglichkeit zu, wenn irgendwo der Geist des gegenseitigen Vertrauens Lurch besondere Ereignisse zer­stört werden sollte.

Neuestes vom Tage

Bom Reichstag

Berlin, 31. Jan. Der Reichstag hat die Borlage detr. Abänderung des Mieterschutzgesetzes der Kommission über­wiesen und sich auf Mittwoch, 8. Februar, nachmittags 8 Uhr verlagl.

Der Berkehrsausschuß hat sich mit Mehrheit für den Weiterbau des Neckarkanals ausgesprochen. Die Gegner hatten ausgeführt, es sei nicht statthaft, aus Steuer­mitteln des überbürdeten Volks einen Kanal zu bauen, dessen Unrenkabilikät auch von seinen Anhängern zugegeben werde.

Der Auswärtige Ausschuß wird am nächsten Mittwoch zusammentreten. Dr. Stcesemann wird darauf Hin­weisen, daß der Eintritt in den Völkerbund baldigst vollzogen werden müsse, wozu er die Billigung des Aus­schusses erbitten wird. Er wird ferner darlegcn, daß nach der Auffassung der Reichsregierung jede weitere Be­setzung widersinnig sei, sobald der Locarno-Dertrag in Kraft getreten sei und die französische Ostgrenze alsdann unter englischer und italienischer Bürgschaft stehe.

3m Haushaltausschuß teilte Präsident Lobe mit, daß der Untersuchungsausschuß für den Zusammenbruch im Welt­krieg seine Tätigkeit im Oktober d. 3. beenden werde.

Abstriche im Reichshaushalt durch den Reichsrat

Berlin. 31. Jan. Der Reichsrat hat die vom Reichs­tag beschlossenen Mehrausgaben im Reichs­haushalt gestrichen, so dvß der nach den Reichstags­beschlüssen entstandene Fehlbetrag von 623 Millionen Mark wieder beseitigt ist. Dieser Streitfall »zwischen Reichs­rat und Reichstag bringt aber der Reichsregierung eine neue Gefahr.