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Einladung
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r Uhr im Verein-Haus Zfarrer Sehle-Stuttgart Dekan Otto.
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Stuttgart-Pforzheim r 1926.
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hiemit, Venvandtk. zu unserer am
. Februar 1926
ch* in Wart statt- er freundlichst ein- M«
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Tochter des ^ Friedrich Mayer Bauer und Metzger « in Oberhaugftett. A
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Sonderangebot noch h zu machen. 3S6
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Soilesdienst-SrdllkW
Eoang. Gottesdienst inNagold m Sonntag SeptuageftmL ZI. Januar vorm. >/r 10 Uhr Zredigt (Otto). ->/<11 Uhr tindergottesdienst, 1 Uhr Christenlehre (für Töchter). Abends Vs 8 Uhr im Be- einshaus Erbauungsstunde. Dienstag, 2. Febr., nachm. Uhr im Pereinshaus jährl. Uissionskonferenz. Mittwoch abend 8 Uhr n Vereinshaus Bibelstunde agl. Felertags-Andacht für Nariä Reinigung (Presset).
Iselshausen: Sonntag, 31. Jan., vorm. 'rIO Uhr Predigt, anschi. ttndergottesdienst. Donnerstag, 4. Februar, -8 Uhr Bibelstund«.
Gottesdienste der Methodisteugemeinde Nagold:
m Sonntag. 81. Jan. 1S26 arm. >/i 10 Uhr Predigt Harsch), 1/28 Uhr Predigt. Mittwoch abend 8 Uhr iibelstunde.
Ebhausen: Sonntag 2 Uhr und Don- erstag 8 Uhr Gottesdienste Zedermann ist freundlich eingeladen l
Kath. Gottesdienst.
Sonntag, 31 Januar (SeptuagefimS)
6 Uhr Beichtgelegrnheit. 9 Uhr Gottesdienst, nach- ;r Sonntagsschule.
>/,2 Uhr Andacht. Donnerstag, 4. Februar, >ends 8 Uhr Bibellesung. Freitag, 5. Febr. — Herz- esu-Freitag, 7 Uhr Hl. teste, abds. 6 Uhr Andacht.
Änrts-Lmö Anzeiyeblatt kür
Mit cken illustrierten Unterhaltungsbeilagen ^Zeierstunäen" unä „Unsere Heimat"
esellsetmkter
Bezugspreise:
lNonatlich einschlieftlich t/rcigerlohn IM Einzelnummer 10 ^
Erscheint an jeckem Werktage
verbreitetste Jeitung im O.tt.-Bezirk Uagolä
?chriftleitung, vrnL u. vrrlag von S. Iv. Saisrr (Uarl Saiser) Nagolck
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Mit <ler lanckwirtschastlichen Wochenbeilage „Haus-, 6arten- unä Lanäwirtschast"
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Die einspaltig« Seile aus gewöhnlicher Schrift -xler cleren Kaum 15 Familien - Anzeigen 12 L Reklame-Seile 50 L, Sammelanzeigen 50 Ao Aufschlag
c^egramm-tlärest« : Sesellschaster Nagolck. — Zn Fällen höherer Sewalt besteht kein Unspruch auf Lieferung äer Seitung oäer auf Rückzahlung ckes Bezugspreises. — Postscheckkonto Stuttgart 5118
Montag den 1 . Februar Fernsprecher m 2 s 100 . Jahrgang
Dr. Adenauer s Befreiungsrede -
im erlöste« Köln
Rk. 25 Segrüncket 1826
Tagesspiegel
Die großen deutschen Eisenbahnverbände haben oe- sttstoffen, in der kommenden Woche einen Demonsirations- streik durchzuführen, der voraussichtlich mehrere Stunden dauern wird. Alle auf der Strecke befindlichen Züge sollen während dieser Zeit stillstehen, während die Arbeiten in allen Werkstätten, Büros, Güterschuppen usrv. ruhen sollen Der Skreik wird als Protest gegen die Haltung des Der «altunasrats der Reichsbahn-Gesellschaft beschlossen, der be kanntlich die Durchführung des als verbindlich erklärten Schiedsspruchs für die Eisenbahner abgelehnt Hai.
Rach Prüfung der non den verschiedenen Staaten ein- geganqenen Antworten bezüglich des achtstündigen Arbeitstags hak die englische Regierung beschlossen, eine Konferenz zur Regelung der Arbeitszeit in London abzuftalken. zn der Frankreich. Belgien, Italien und Deutschland eingeladen «erden sollen.
Ehamberlain ist in London eingetroffen.
Die Regierung in Moskau hat den Metropoliten Peter ins Gefängnis geworfen unter der Beschuldigung, daß er gegen den Bolschewismus wirke.
Wakaksuki hat das neue japanische Labwett gebildet, dem alle bisherigen Minister augehöre«.
Die Borzugsrenle für Kleinrentner
i.
Der Deutsche Rentnerbund will neben seinem weitergesteckten Ziel, für sämtliche erwerbsunfähige Kleinrentner durch Reichsgesetz eine ausreichende Lebensrente zu erlichen, nicht versäumen, in seinem Teil weiter dazu beizutragen, daß die mit der Vorzugsrente des Anleiheablösungsgesetzes gebotenen Vorteile möglichst rasch und vollständig ausgenützt werden. Er wird bei der württ. Regierung dafür eintreken, daß die Entscheidung über die Zuerkennung der Vorzugsrenten, wie im Gesetz vorgesehen, einer Landesbehörde übertragen wird. Wird das Verfahren in Berlin zentralisiert, wie zu befürchten ist, so wird die Zuerken- nung der Renten sich unabsehbar hinauszögern, wo doch rasche Hilfe unbedingt geboten ist. Gleich dringlich ist die Uebertragung der Entscheidung, ob der angemeldete Reichsanleihebesitz als Altbesitz anzuerkennen ist, an lokale Behörden. statt der Zentralisierung in Berlin. Weiter besteht kein Zweifel, daß die Anmeldefrist (Ende»Februar d. I.) unbedingt verlängert werden muß. Endlich mutz die Zulässigkeit der Berichtigung rechtsirrtümlich gestellter Vorzugsrentenanträge verlangt werden.
Den Belangen der Kleinrentner wird es auch dienen, wenn an dieser Stelle das wesentliche aus der Darstellung der Vorzugsrente wiedergegeben wird, die in Nr. 3/4 der Aufwertungszeitschrift aus der Feder des Landesvorsitzenden des Rentnerbundes, Oberregierungsrat Rösler, er- Wenen ist. Der einleitende Teil schließt mit nachstehendem Zahlenbeispiel über die Grundlagen der Vorzugsrente:
30 000 -4L Anleihealtbesitz ergeben eine Anleiheablösungs- jchuld von 750 <4t (2,5 o. H), ein Auslosungsrecht auf 3750 Mark (5facher Betrag der Ablösungsschuld), nebst 4,5 v. H. Zinsen ab 1. Januar 1926 bis zum Schluß des Auslosungsabres (1926—1956), für Bedürftige das Recht auf eine jährliche Vorzugsrente, und zwar einfach mit 600 ,4t (80 v. H. von 750 -4L oder 2 v. H. von 30 000 ,4t) und für Perfönen, die das 60. Jahr vollendet haben, mit 900 -4t (120
H von 750 -4t oder 3 o. H. von 30 000 -4L, Höchstbetrag 800» bzw. 1000, bzw. 1200 -4t — 2, 2,5 oder 3 v. H. aus 30 000 -4t Nennwert). Zum Wesen der Vorzugsrente wird weiter ausgefübrt:
Charakteristisch für die Vorzugsrente ist die unlösbare Verbindung zwischen dem Besitz des Auslosungsrechts und dem Recht auf Vorzuasrente und die verschiedene Wirkung Auslosungsrecht, die sich aus dem Bezua der einfachen und der erhöhten Vorzugsrente auslöst Von besonderer Bedeutung ist hierbei, daß die Vorzuasrente im Gegensatz zu dem veräußerlichen und vererblichen Auslofungsrecht, ein rein persönliches, nicht veräußerliches und nicht vererbliches Recht ist. Während des Bezugs der einfachen Rente ruht das Auslosungsrecht, lebt aber nach dem Wegfall der Vorzugsrente wieder auf mit der Folge, daß auch die während des Bezugs der Rente aufgelaufenen - Zinsen mit dem ausgelosten Kapital nachzuzahlen sind. Aber nur das Auslofungsrecht selbst lebt nach dem Wegsall ^ Einfachen Vorzugsrente uneingeschränkt nicht nur für den Auslosungseigentümer, sondern auch für seine Rechtsnachfolger wieder auf, nicht aber auch das mit dem Aus- kosungsrecht verbundene Recht auf Vorzugsrente. Letzteres bleibt im allgemeinen an die Person des ursprünglichen Auslosungsrechtsbesitzes geknüpft.
St'rbt beispielsweise von zwei in gemeinsamem Haushalt lebenden ledigen Schwestern eine Schwester, deren Auslosungsrecht über die Dauer ihres Bezugs der einfachen Vorzugsrente geruht hat, so erbt die überlebende Schwester zwar das Auslosungsrecht und nimmt an der Auslosung teil mit Anspruch auf Zinsen ab 1. Januar 1926; dagegen 'vvn sie aus dem ererbten Auslosungsrecht keinen Anspruch ^"f^vrzugsrente für ihre Person geltend machen.
Nur der überlebende Ehegatte und Verwandte 1. Gra- oes (Eltern, Kinder) sind als Rechtsnachfolger des Besitzes des Auslosungsrechts und auf Grund dieses im Erbgang erworbenen Auslosunqsrechtes berechtiat. Vorzuasrente
Dr. Ade»a»ers Befreiungsrede.
Köln, 1. Febr. Oberbürgermeister Dr. Adenauer hielt nach der gestern nacht 12 Uhr beendeten Räumung folgende Rede:
„Die Stunde ist gekommen, die so heiß, so inbrünstig ersehnte, der Tag der Feiheit ist angebrochen: unsere Herzen fliegen empor zu Gott dem Allmächtigen. Dank sei ihm, der uns gestärkt hat in den schwersten Tagen, der uns geführt hat durch Not und Gefahr. Vereint find wir heute mit unserem Staat, unserem Volke, unserem Vaterland, vereint und frei nach 7 Jahren der Trennung, der Unfreiheit. In gemeinsam getragener und gemeinsam überwundener Not erwächst die treuste Kameradschaft. Ihr deutschen Volksgenossen in den noch besetzten Gebieten habt mit uns Schulter an Schulter gestanden, auch die ihr noch der Freiheit entbehrt, grüßen wir in dieser Stunde in Liebe und Treue. Schweres haben wir erdulden müssen durch die harte Faust des Siegers in 7 langen Jahren. Heute, in dieser weihevollen Stunde laßt uns davon schweigen. Ja, wir wollen gerecht sein, trotz vielem, was uns widerfahren ist, wir wollen anerkennen, daß der geschiedene Gegner auf politischem Gebiet gerechtes Spiel hat wallen lassen. Hoffen wir, daß unsere Leidenszeit nicht umsonst gewesen ist, daß nun ein wahrer, neuer Geist in die Völker Europas einzieht, die Grundsätze des Rechts
zu beantragen, auch in dem Fall, wenn der Verstorbene selbst Vorzugsrsnte nicht beantragt oder wegen Feblens der in seiner Person zu erfüllenden Voraussetzungen tBedürftig- keik, Wohnsitz im Inland, deutsche Reichsangekörinkeit) nicht erhalten hatte. Aber auch sie müssen in ibrer Person die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Vorzugsrente erfüllen. Kinder des verstorbenen Äuslosungsrechtsbesitzers sind überdies nur über die Dauer der Minderjährigkeit, bei Volljährigkeit nur in dem Fall vorzugsrentenberechtiqt. wenn sie wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen dauernd erwerbsunfähig sind und daneben die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Ausgeschlossen ist aber die Erlangung von Vorzugsrenten für Ehegatten, Ettern und Kinder, wenn sie das Auslosungsrecht von dessen Besitzer durch Schenkung oder entgeltliches Rechtsgeschäft erworben haben. Nur der Erwerb des Auslosungsrechks von todes- wegen berechtigt Ebegatten, Eltern und Kinder zur Stellung des Antrags auf Vorzugsrenten. Die Verknüvfung zwischen dem Besitz des Auslosungsrechts und dem Recht auf Vor- zugsrente zeitigt noch weitere Folgen. Voraussetzung für die Gewährung eines Auslosungsrechts mit Auslosungs- schein ist das nachweisliche Eigentum an den als Altbesitz anerkannten Markanleihen des Reichs und der Länder. Stehk dieses Eigentum niedreren Personen gemeinschoftl-ch zu, so wird auch das Auslofungsrecht diesen Personen gemeinsam zuerkannt. Das Reichsfinanzministerium hebt in der „Uebersicht über die Ablösung der Reichsonleiben" besonders hervor, daß auf Grund eines, wenn auch mehreren Personen gemeinschaftlich zustehenden Auslosungsrechts nur einer Person eine Vorzuasrente gewährt worden könne und daß desbalb ein gemeinschaftliches Auslosungsrecht erst unter die Beteiligten aufgeteilt werden müsse, wenn für die einzelnen Anteile getrennte Varzugsrenten beantragt werden wollen. An Stelle des Gesamteigentums an dem auf den Inhaber lautenden Auslosungs- ichein muß hiernach Miteigentum nach Bruchteilen treten, wenn mehrere Beteiliate se für ibre Person Vorzuasrente beantragen wallen. Ausdrücklich hebt auch das Reichs- sinanzministerium hervor, datz nur Eigentum am Aus- losuiigsrecht, nicht aber schon der Nießbrauch an demselben zur Vorzugsrente berechtigt.
Werisgemeinfchoft
Der Bereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat kürzlich einer Gewerkschaft ein gdößeres Darlehen im Sinn der Werksgemeinschoft, wie sie in Sachsen und in der Lausitz schon vielfach bestehen, gegeben. Der leitende Gedanke der Werksgemeinschoft ist der, daß sich die Unternehmer oder ihre mit der Leitung des Betriebs betrauten Stellvertreter nicht durch Geldleistungen von dem Geist der Gemeinschaft sozusagen loskaufen können. Der Unternehmer oder der Direktor nimmt grundsätzlich an den Versammlungen, Unterhaltungsabenden und politischen Aussprachen teil, die seine Belegschaft abhält. Er hört die Kritik und die Wünsche an, welche die Angestellten und Arbeiter in solchen Versammlungen Vorbringen und beteiligt sich an der Aussprache. Er muß, um das tun zu können, selbstverständlich aon der festen Ueberzeucmna durchdrungen sein, daß die Ueberwindumr der
Mid der Moral, die für das Verhältnis der einzelnen Menschen gelten, die jeden Menschen als frei und gleichberechtigt erklären, müssen auch in Wahrheit, nicht nur in Worten, Geltung behalten für die Gesellschaft der Völker.
Brüder, Schwestern! Wir sprechen die gleiche Sprache, wir lieben die gleiche Heimat, ob reich oder arm, ob links oder rechts. Die innersten und tiefsten menschlichen Gefühle sind uns allen gemeinsam, gemeinsame Not haben wir getragen. Erfahren haben wir, was Schicksalsgemeinschaft ist. Wenn jetzt die Last von uns genommen ist, wenn wir hinaustreten in die Freiheit, dann laßt uns niemals vergessen: dieser Platz wurde dereinst geweiht durch die Worte:
„Im Geiste deutscher Einigkeit und Kraft sollen diese Dompsorten Tore des herrlichsten Triumphes werden".
Auf diesem geheiligten Platz haben die fremden Truppen gestanden, laßt uns ihm von neuem die Weihe geben. Ein Symbol der deutschen Einheit und Kraft ist der Dom; wie Schwurfinger ragen feine Türme empor in den nächtlichen Himmel. Wohlan, heben auch wir zum Schwur die Hand und ihr alle im deutschen Lande, die ihr jetzt im Geiste bei uns weilt, schwört mit uns: Schwören wir Einigkeit und Treue dem Dolde, Liebe dem Daterlande. Rust mit mir: Deutschland, geliebtes Vaterland, hoch, hoch, hoch!
außerordentlichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten aus di« Dauer nur durch enge Zusammenarbeit aller in dem Betrieb Beschäftigten und am Wohl des Unternehmens Beteiligten erreicht werden kann. Er muß selbstverständlich ire! sein von dem Geist skrupelloisn Verdienenwollens und kaltherziger Psennigsuchserei aus Kosten derer, die infolge der Ungunst der wirtschaftlichen Konjunktur nun einmal der schwächere Teil sind.
Es kann nicht ausbleiben, daß sich in die Werksgemei» schaftsbewegung auch Elemente eindrängen, die es dabei nicht ehrlich meinen. Es wird jedoch den Unternehmern und Betriebsleitern einerseits und den Belegschaften andererseits nicht schwer werden, sehr bald festzustellen, wer hierbei unredliche Zwecke verfolgt. Erleichtert wird die Werksgemeinschaftsbewegung durch das Heimatgefühl, das Unternehmer und Arbeiter gleichmäßig erfüllt. Darum sind für die Werksgemeinschaft besonders diejenigen Gegenden Deutschland-' empfänglich, die eine eingesessene Bevölkerung aufweisen. Die Werksgemeinschaft schließt den Streik und die Aussrer- rung nicht unbedingt aus; sie läßt sie aber nur als äuß^ste. selten angewandte Möglichkeit zu, wenn irgendwo der Geist des gegenseitigen Vertrauens Lurch besondere Ereignisse zerstört werden sollte.
Neuestes vom Tage
Bom Reichstag
Berlin, 31. Jan. Der Reichstag hat die Borlage detr. Abänderung des Mieterschutzgesetzes der Kommission überwiesen und sich auf Mittwoch, 8. Februar, nachmittags 8 Uhr verlagl.
Der Berkehrsausschuß hat sich mit Mehrheit für den Weiterbau des Neckarkanals ausgesprochen. Die Gegner hatten ausgeführt, es sei nicht statthaft, aus Steuermitteln des überbürdeten Volks einen Kanal zu bauen, dessen Unrenkabilikät auch von seinen Anhängern zugegeben werde.
Der Auswärtige Ausschuß wird am nächsten Mittwoch zusammentreten. Dr. Stcesemann wird darauf Hinweisen, daß der Eintritt in den Völkerbund baldigst vollzogen werden müsse, wozu er die Billigung des Ausschusses erbitten wird. Er wird ferner darlegcn, daß nach der Auffassung der Reichsregierung jede weitere Besetzung widersinnig sei, sobald der Locarno-Dertrag in Kraft getreten sei und die französische Ostgrenze alsdann unter englischer und italienischer Bürgschaft stehe.
3m Haushaltausschuß teilte Präsident Lobe mit, daß der Untersuchungsausschuß für den Zusammenbruch im Weltkrieg seine Tätigkeit im Oktober d. 3. beenden werde.
Abstriche im Reichshaushalt durch den Reichsrat
Berlin. 31. Jan. Der Reichsrat hat die vom Reichstag beschlossenen Mehrausgaben im Reichshaushalt gestrichen, so dvß der nach den Reichstagsbeschlüssen entstandene Fehlbetrag von 623 Millionen Mark wieder beseitigt ist. Dieser Streitfall »zwischen Reichsrat und Reichstag bringt aber der Reichsregierung eine neue Gefahr.