Union bezw. Frankreich gegenseitig, eine sofortige Konsultierung vorzunehmen über die zur Einhaltung der Bestimmungen des Artikels 10 der Völkerbundssatzungen zu ergreifenden Maß­nahmen,

Artikel 2 Im Fall, daß unter den im Artikel 15, Ab­satz 7 der Völkerbundssatzung vorgesehenen Bedingungen Frankreich oder Sowjetrußland trotz ihrer aufrichtig fried­fertigen Absichten Gegenstand eines nicht herausgefor­derten Angriffes von seiten eines europäischen Staates sein lall­ten, werden die Sowjetunion bezw. Frankreich sich sofort Hilfe und Beistand gewähren.

Artikel 3. Unter Berücksichtigung, daß laut Artikel 16 der Völkerbundssatzungen jedes Mitglied des Völkerbundes, das im Gegensatz zu den laut Artikel 12, 13 oder 15 der Völkerbunds-- satzungen übernommenen Verpflichtungen zum Kriege schreitet, ipso"facto als eine Macht gilt, die eine Kriegshandlung gegen ^ alle anderen Völkerbundsmitglieder vorgenommen hat, verpflich­ten sich Frankreich bezw. die Sowjetunion, für den Fall, daß eines von ihnen unter diesen Bedingungen und trotz der auf­richtig friedfertigen Absichten beider Länder Gegenstand eines nicht herausgeforderten Angriffes von seiten eines europäischen Staates wäre, sich sofort Hilfe und Beistand durch Anwendung des Artikels 16 der Völkerbundssatzungen zu gewähren.

Dieselbe Verpflichtung ist für den Fall übernommen, daß Frankreich oder die Sowjetunion Gegenstand eines Angriffes von seiten eines europäischen Staates unter den im Artikel 17 Absatz 1 und 3 der Völkerbundssatzungen vorgesehenen Be­dingungen wäre.

Artikel 4. Da die oben festgesetzten Verpflichtungen mit den Pflichten der hohen vertragschließenden Parteien als Mitglieder des Völkerbundes übereinstimmen, wird nicht in dem vorliegen­den Vertrag als Einschränkung der Mission des Völkerbundes zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen zwecks wirksamer Sicherung des Weltfriedens oder als Beeinträchtigung der aus den Völker­bundssatzungen für die hohen vertragschließenden Parteien sich ergebenden Verpflichtungen ausgelegt werden.

Artikel 5 Der vorliegende Vertrag, dessen französischer und russischer Wortlaut gleichmäßig maßgebend ist, wird ratifiziert werden, und die Ratifizierungsurkunden werden in Moskau so bald als möglich ausgetauscht werden. Er wird beim Völker­bundssekretariat eingetragen werden.

Er wird in Kraft treten, sobald die Ratifizierungsurkundcn ausgetauscht sind und fünf Jahre in Kraft bleiben.

Protokoll zu dem Vertrag

Gleichzeitig mit der Unterzeichnung des gegenseitigen franzö­sisch-sowjetrussischen Beistandspaktes haben die Bevollmächtigten folgendes Protokoll unterzeichnet, das in den Austausch der Na- tifizierungsurknden des Vertrages mit einbegriffen wird.

1. Es gilt als verabredet, daß Artikel 3 jede der vertragschlie­ßenden Parteien verpflichtet, der anderen sofort Beistand zu gewähren, indem sie sich sofort nach den Empfehlungen des Völ­kerbundsrates richtet, sobald diese auf Grund des Artikels 16 der Völkerbundssatzungen erlassen worden sind.

Es gilt gleichfalls als verabredet, daß die beiden vertrag­schließenden Parteien gemeinsam handeln werden, um zu er­reichen, daß der Völkerbundsrat seine Empfehlungen mit der ganzen Schnelligkeit erläßt, die die Umstände erfordern werden, und daß, wenn der Völkerbundsrat nichtsdestoweniger aus irgend einem Grunde keinerlei Empfehlungen erläßt, oder kein einstim­miger Beschluß zustande kommt, die Veistandspflicht deshalb nicht weniger zur Anwendung kommt.

Es gilt als verabredet, daß die in dem vorliegenden Vertrag vorgesehenen Beistandsvcrpflichtungen sich nur auf den Fall be­ziehen, daß ein Angriff gegen das eigene Gebiet der einen oder der anderen vertragschließenden Partei erfolgt.

2. Da beide Regierungen gemeinsam die Absicht haben, durch den vorliegenden Vertrag den früher dritten Staaten gegen­über durch Frankreich oder die Sowjetunion auf Grund ver­öffentlichter Verträge übernommenen Verpflichtungen in keiner Weise zu widersprechen, so gilt als verabredet, daß die Bestim­mungen des vorliegenden Vertrages keine Anwendung erfahren können, die unvereinbar wären mit den von einer der vertrag­schließenden Parteien übernommenen Verpflichtungen und die die Vertragschließenden Sanktionen internationalen Charakters aussetzen würde.

3. Da die beiden Regierungen den Abschluß einesregio­nalen Abkommens für wünschenswert erachten, das auf die Organisierung der Sicherheit zwischen den vertragschlie­ßenden Staaten abzielt und das von anderer Seite Verpach­tungen des gegenseitigen Beistandes zur Folge haben könnte, ,-o räumen sich beide Regierungen die Befugnis ein, mit ihrer gegenseitigen Zustimmung gegebenenfalls an solchen Ab­kommen in einer unmittelbaren oder mittelbaren Form, je nachdem, wie sie geeignet erscheint, teilzunehmen, wöbe! die Vervslichtungen dieser verschiedenen Abkommen an die Stelle der aus dem vorliegenden Vertrag folgenden Nerpslichtunger treten.

4. Beide Regierungen stellen fest, daß die Verhandlungen die zur Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages geführt ha­ben, anfänglich ausgenommen wurden, um ein Sicherdeil«ab!om- ,nen zu vervollständigen, das die Staaten von Rordostrursp» nämlich die Sowjetunion, Deutschland, di« Lschechoilsrvate'. Po­len und die der Sowjetunion benachbarten baltischen Staaten umfaßt und daß neben diesem Abkommen ein Beistandsvertrag zwischen der Sowjetunion, Frankreich und Deutschland abge­schlossen werden sollte, durch den sich jeder dieser drei Staaten verpflichten sollte, demjenigen unter ihnen Beistand zu gewäh­ren, der Gegenstand eines Angriffes von seiten eines dieser drei Staaten wäre.

Obgleich die Umstände bisher den Abschluß dieser Abkommen, die Heide Parteien weiterhin als wünschenswert erachten, noch nicht gestattet haben, sind die in dem französisch-sowjetrufsischen Beistandsabkommen enthaltenen Verpflichtungen nichtsdesto­weniger so zu verstehen, daß sie nur den in dem früher geplanten Dreier-Abkommen vorgesehenen Grenzen angewandt werden sollen.

Unabhängig von den aus dem vorliegenden Abkommen fol­genden Verpflichtungen wird gleichzeitig daran erinnert, daß ge­mäß dem am 29. November 1932 Unterzeichneten französisch- sowjetrufsischen Nichtangriffspakt und ohne Beeinträchtigung ser Universalität der Verpflichtungen dieses Paktes im Falle, daß eine der beiden Parteien Gegenstand eines Angriffes von feiten einer oder mehrerer dritter europäischer, in dem oben erwähnten Dreier-Abkommen nicht genannten Mächte wäre, die andere vertragschließende Partei sich während der Dauer des Konfliktes jeder mittelbaren oder unmittelbaren Hilfe oder Beistands­leistung an den Angreifer oder die Angreifer zu enthalten hat, wobei im übrigen beide Parteien erklären, daß sie durch keiner­lei Beistandsabkommen gebunden sind, das im Gegensatz zu dieser Verpflichtung stünde.

Ein Zehnjahresplan Darres

Neubildung deutschen Bauerntums an der Nordseeküste

Berlin, 3. Mai. Reichsminister Darre hat einen Zehnjahres­plan für die schleswig-holsteinische Küste auf­gestellt. Dieser Plan sieht den Bau von weiteren Dämmen zur Verbindung der Halligeninseln mit dem Festlande, die Ergän­zung der Schutzbauten für die in Abbruch liegenden Ufer, die verstärkte Durchführung der Anlandungsarbeiten und die Ein­deichung der gewonnenen Vorländereien vor. Die Kosten wer­den mit 85 Millionen RM. veranschlagt. In den ersten Jahren sollen etwa 19 000 Arbeitslose dabei Beschäftigung finden. Nach Durchführung der grundlegenden Arbeiten ist damit zu rechnen, daß in etwa 70 bis 80 Jahren der nördliche Teil der Küste bis zur inneren Reihe der Inseln und Halligen vorgerückt sein wird. Vor allem aber wird durch die Ausführung dieses groß­zügigen Planes eine große Zahl van neuen Kögen entstehen, von Bauernstellen aus dem neu gewonnenen Land. Der Plan schätzt die Zahl der neuen Köge auf rund 2000 bei einer durch- ! schnittlichen Größe der einzelnen Bauernstellen von 15 Hektar. ! Die Gesamtfläche des Landes, das durch die Anlandung und ! schrittweise Eindeichung gewonnen wird, wird ungefähr 35 000 > Hektar groß sein. Innerhalb dieses Planes verdient besonders j das große Unternehmen zur Abdämmung der Eider genannt zu werden, das der preußische Staat bereits ,m Sommer 1933 in Angriff genommen hat. Es handelt sich hierbei um die Frucht­barmachung der sogenanntenPontinischen Sümpfe der Nord- mark". Die Kosten hierfür betragen 7 Millionen RM.

Zwei Zshre NS.-VolksMhlsahrt

Einweihung des neuen Hauptgebäudes der NSV.

Berlin, 3. Mai. Anläßlich des zweiten Jahrestages der Grün­dung der NSV. fand am Freitag die feierliche Einweihung des neuen Gebäudes der Hauptamtsleitung der NSV. in Berlin- Neukölln, Maybachufer 48/51, statt. Der Feier im Sitzungssaal des NSV.-Hauses wohnten die Mitglieder der Hauptamtsleitung, alle Gauamtswalter der NSV-, Vertreter der angeschlossenen Or­ganisationen und der Parteigliederungen sowie die ältesten Mit­glieder der NSV. bei. Nach einem Konzertstück eröffnete der Reichsoberrevisor der NSV., Pg. Janowski, die Feierstunde. Er betonte, daß die zu lösenden Aufgaben der NSV. vollständig neu­artige gewesen seien, da mau ohne Beispiel, lediglich aus dem Geiste des Nationalsozialismus heraus, ein gewaltiges Werk habe aufbauen müssen. Vor zwei Jahren sei aus dem Nichts heraus eine Organisation geschaffen worden, die heute mit vier Millionen Mitgliedern neben der NSDAP, und der Arbeitsfront eine der größten Organisationen Deutschlands sei.

Hauptamtsleiter HilgenfeIdt kam zunächst auf die Grün­dung der NSV. zu sprechen, und legte dann an Hand von aus­führlichem Zahlenmaterial dar, wie die NSV. im Sommer und Winter für das Wohl des ganzen Volkes arbeitet. Er erwähnte dabei das HilfswerkMutter und Kind", die Kinder-Landver- schickung, die Mütter-Erholungssürsorge, die Tuberkulose- und Diphtherie-Bekämpfung, die Schadenverhütungsaktion und an­dere Betätigungsgebiete der NSV. An die Feierstunde schloß sich eine Besichtigung aller Einrichtungen des Hauses und ein gemeinsames Eintopf-Essen an.

Die zweite Lesmg des neuen Strafgesetzbuches

Reichsminister Frank aus dem Strafrechisausschntz ausgeschieden

Berlin, 3. Mai. Am 2. Mai begann eine neue zehntägige Ar­beitstagung des amtlichen Strafrechtsausschusses, in der in zweiter Lesung der allgemeine Teil des vorliegenden Ent­wurfs eines Strafgesetzbuches zu Ende beraten werden soll. Gleich­zeitig wird mitgeteilt, daß in der Besetzung des Strafrechtsaus­schusses Aenderungen eingetreten sind. So ist Reichsminister Dr. Frank auf seinen Wunsch als Mitglied ausgeschieden. Der Stellvertreter des Führers, Reichsminister Heß, hat nach Vortrag beim Führer und Reichskanzler für die weiteren Beratungen über den Strafgesetzbuch-Entwurf den Rechtsanwalt und Notar Graf von der Goltz in Berlin als Vertreter der NSDAP, er­nannt. Graf von der Goltz ist ein alter Kämpfer der Partei.

Berlin, 3. Mai. Reichsminister Dr. Frank hat als Präsident der Akademie für deutsches Recht die Leitung des Strasrechtsaus- schusses dieser Einrichtung selbst übernommen.

Empfang beim Führer

Der neue bulgarische Gesandte

Berlin, 3. Mai. Der Führer und Reichskanzler empfing unter dem üblichen Zeremoniell den neuen Königlich bulgarischen Gesandten, Dr. Christofs, zur Entgegennahme seines Beglaubi­gungsschreibens. Bei dieser Gelegenheit wechselten der neue Ge­sandte und der deutsche Reichskanzler Ansprachen, in denen sie der harten Prüfungen und schweren Opfer, die beide Völker in den Jahren seit dem Kriege zu überstehen hatten, ebenso aber auch der traditionellen freundschaftlichen Beziehungen zwischen Deutsch­land uns Bulgarien gedachten. Sie betonten auch den aufrich­tigen und festen Friedenswillen beider Regierungen und ihre Hoffnung auf einen gesicherten Frieden in der Welt, um den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu gewährleisten. Die sich an­schließende persönliche Unterhaltung zwischen dem Führer und dem Gesandten verlief in herzlsihstcr Form.

Deutsches Reiseflugzeug vermißt

Berlin, 3. Mai. Ein Reiseflugzeug des Musters Junkers W 34, das mit einigen Fluggästen, darunter einer Frau und einem Kinds, am 30. April von Böblingen bei Stutt­gart nach Breslau abgeflogen war, ist seither verschwun­den. Trotz aller Nachforschungen ist es bisher nicht gelungen, etwas über den Verbleib des Flugzeuges und seiner Insassen zu erfahren. Nachdem alle Ermittlungen auf deutschem Boden er­gebnislos waren, ist die Verbindung mit tschechoslowakischen und polnischen Behörden ausgenommen worden. Bis zum Augenblick haben jedoch die in dankenswerter Weise von den zuständigen Behörden dieser Länder angesiellten Nachforschungen zu keinem Ergebnis geführt. Hinweise werden an die Pressestelle des Reichsluftfahrtministeriums erbeten.

Eine Klage der Stadt Berlin erfolgreich

Berlin, 3. Mai. Der 17. Strafsenat des Kammergerichts ver­urteilte am Donnerstag im Zivilprozetz der Stadt Berlin den jüdischen Emigranten Isidor Neumann, das umstrittene Gelände des ehemaligen Straßenbahnhofs einschließlich des Kinotheatsrs Colosseum" zu räumen und der Stadt Berlin herauszugeben. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Die Vorgeschichte des Prozesses ist im wesentlichen folgende: Isidor Neumann hatte auf dem von der Berliner Straßenbahnbetriebs-E.m.b.H. gepach­teten Gelände nicht, wie er sich verpflichtet hatte, Wohnungen und Läden, sondern ein Kinotheater errichtet. Er selbst zahlte 12 000 RM. Jahrespacht, ließ sich aber von der Ufa für die Benutzung

des Kinotheaters 87 500 RM. zahlen. So flössen ihm zum Scha­den der Stadt Berlin mühelos jährlich 75 000 RM. in die Tasche. Der Vertrag Isidor Neumanns erstreckte sich auf 50 Jahre.

Urtettsveratung im Rundfunk-Prozeß

Berlin, 3. Mai. Im Rundfunk-Prozeß kamen alle Angeklagten zu ihremletzten Wort", in dem sie ihre Freisprechung verlangten. Der Hauptangeklagte Dr. BreLow wandte sich bei dieser De- > legenheit gegen einige Veröffentlichungen in der Auslandspresse, > in denen das Verfahren als politischer Tendenzprozeß hingestellt worden ist. Bredow erklärte, er werde nach der von ihm er­warteten Freisprechung zwar einem ehrenvollen Rnf als Ru.- funkorganisator ins Ausland folgen, aber man solle ihn nicht ^ mit deutschfeindlichen Emigranten auf eine Stufe stellen. Er ^ werde auch im Ausland Deutschland dienen, wie er es in seinem ganzen Leben getan habe. Das Gericht tritt nun in die Urteils­beratung ein, die sich, dem großen Umfang des Stoffes ent­sprechend, auf mehrere Wochen erstrecken wird.

Neuer Oftaften-Schnsflhampfer

Indienststellung desScharnhorst"

Bremerhaven, 3. Mai. Der Mitte Dezember 1934 in Anwesen­heit des Führers vom Stapel gelaufene neue Ostasien-Schnell- dampfer des Norddeutschen LloydScharnhor st" wurde nach j seiner Abnahmefahrt von der Reederei in Dienst gestellt. Das > Schiff, das einen Raumgehalt von etwa 18 300 Tonnen hat, ist das erste deutsche Seeschiff mit turbo-elektrischem Antrieb. Es kann eine Geschwindigkeit von etwa 20 Seemeilen in der Stunde ^ entwickeln und wird die Strecke GenuaSchanghai in einer Fahrzeit von 23 Tagen zurücklegen, das bedeutet eine erhebliche Beschleunigung des Ostasien-Verkehrs. Die Abnahmefahrt ver- j lief bei strahlendem Frühlingswetter und ruhiger See. An i Bord befanden sich zahlreiche Vertreter der Regierung, der Wehr­macht und der Partei sowie der Wirtschaft. Mittags erfolgte die feierliche Uebergabe des Schisses von der herstellenden Werst an den Norddeutschen Lloyd. Bor der auf dem Sportdeck an- ! getretenen Mannschaft übergab der Vorsitzende des Vorstandes des Norddeutschen Lloyd, Dr. Firle, das Schiff sodann dem Ka- ^ pitän Stein.

Nach der Flaggenhissung wurde von Bord folgendes Tele- ^ gramm an den Führer gesandt:Soeben den aus der Werst der AG. Weser-Bremen erbauten und am 14. Dezember in Ihrer i Anwesenheit seinem Element übergebenen Ostasien-Damvicr ^ Scharnhorst" nach zufriedenstellend verlaufener Probefahrt für > den Norddeutschen Lloyd übernommen. Hoffen zuversichtlich, daß j die Einstellung dieses technisch und schiffbaulich hervorragenden > Schiffes in die Fahrt nach Ostasien zur Mehrung des deutschen I Ansehens beitragen und eine Brücke bilden möge zwischen Deuts,h- land u1?d den Ländern des Fernen Ostens. Kapitän, Offiziere > und gesamte Besatzung gedenken Ihrer und erneuern das Ee- löbnis der Treue und Verbundenheit. Heil mein Führer!

Rudolf Firle, Norddeutscher Lloyd."

Zum Abschluß des Paktes mit öer Sowjetunion !

Paris, 3. Mai. Die Blätter weisen in ihren Besprechungen s besonders darauf hin, daß der Pakt im Rahmen des Völker- ! bundes abgeschlossen wurde, daß er gegen keine dritte Macht ge- > richtet sei und daß er schließlich allen anderen Staaten offen stehe. DasEcho de Paris" stellt fest, daß man in der französt- , scheu Oeffentlichkeit weit von der Begeisterung entfernt sei, mit der vor 45 Jahren das französisch-russische Bündnis ausge­nommen worden sei. Der offiziösePetit Parisien" ist vollkom­men zufrieden. Das Blatt hebt hervor, daß die ganzen Bespre­chungen im Geiste von Locarno geführt worden seien, d. h. im i Geiste einer internationalen Zusammenarbeit, die auf die Fe- ! stigung des Friedens und die Sicherheit gerichtet seiQuodi j tien", der seit Beginn der französisch-sowjetrussischen Verhand- ! lungen einen sehr scharfen Pressefeldzug gegen den Abschluß ' des Beistandspaktes geführt hat, bezeichnet den gestrigen Don- j nerstag für Frankreich als einen Tranertag. Der Abschluß die­ses Paktes verpflichte nur Frankreich, denn Sowjetrußland' könne, selbst wenn es wolle, seinen Verpflichtungen nicht nach- ^ kommen, weil es keine gemeinsame Grenze mit Deutschland habe.Le Jour", der sich ebenfalls von jeher als ein Gegner s des französisch-sowjetrussischen Beistandspaktes bezeichnete, greift , die Schwierigkeiten noch einmal auf, die für Sowjetrußland bei f der praktischen Durchführung des gegenseitigen Beistandes ent­stehen würden. Wladimir d' Ormesson zeigt sich imFigaro" über die ganze Paktpolitik als solche sehr skeptisch. Man müsse sich fragen, was alle diese Pakte überhaupt wert seien und welches Hindernis sie den Friedensstörern praktisch entgegen- ^ stellten. '

Polen MR srauMsch-Mssischeu Pakt !

Warschau, 3. Mai. Das RegierungsblattGazeta Polska" be- ! schränkt sich auf eure Meldung seines Pariser Korrespondenten, ! der ausführlich einen Artikel desJournal des Debats" zitiert. ^ in dein es heißt es wäre ein Wahnsinn, der Sowjelpolitik zu vertrauen, besonders in einem Augenblick, wo die revolutionäre Propaganda der Komintern aktiver sei als je. Der zum Regie­rungslager gehörigeExpreß Poranny" weist auf einen Artikel Radeks in der MoskauerPrawda" hin, in dem ausgesüyrt wird, daß ein durch die kapitalistischen Staaten beschlossener Krieg nur mit der Revolution enden könne, und daß im Falle des Krieges die rote Armee aus dem Gebiete des Gegners käm­pfen werde.Kursier Porauuy", gleichfalls ein Blatt des Ne» j

. gierungslagers, führt aus, der polnischen Oessentüchkeit werde s

es immer schwieriger, sich über die politischen Ziele der Sowjet- ?

! Union ein Bild zu machen und sie verliere allmälu-h das Ver- j

trauen in die Ehrlichkeit der Absichten dieses diplomatische« !

C, .es.

Besuch LüMZ in Warschau und Moskau ^

Paris, 3. Mai. Außenminister Laval wird am nächsten Don­nerstag nach Warschau abreiseu. Er trifft am Freitag früh dort ein und reist erst am Sonntag nach Moskau weiter, wo er am Montag aukommen wird. Der Aufenthalt in der sowjetrussischcn Hauptstadt wird drei Tage dauern. Samstag, den 18. Mai, wird Laval wieder in Paris znrllckerwartet. DieEre Nonvelle" schreibt dazu, daß die bereits in Paris erfolgte Unterzeichnung des frauzösisch-sowjetrussischen Abkommens der Bedeutung der Reise Laoals nach Moskau nichts nehme. Im Gegenteil, diese Reise werde nunmehr nicht nur ein Beweis der Nützlichkeit sei«, sondern vor allen Dingen eine freirndsthaftliche Geste. Die Ne­gierungen Frankreichs und Sowjeirvstla'tds hätten sich sehr un den Friesen verdient gewacht.

Neue MsrxWnWerWe aus die Weiendeutsche Partei

Prag, 3. Mai Die Marxistenübersälle auf ^Mitglieder der SuLetendeutschen Partei Heuleins mehren sich. In Ottowitz bel